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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Hauptausschuss fordert Modellrechnung für Besoldungsanpassung bis 2021

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  • Hauptausschuss fordert Modellrechnung für Besoldungsanpassung bis 2021
9. November 2017 1 Kommentar Geschrieben von Mirko Prinz

Der Hauptausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 20.09.2017 (1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2018/2019) Folgendes beschlossen:
„SenFin wird gebeten, rechtzeitig zur 2. Lesung

…

– eine Modellrechnung/Tabelle zur Angleichung der Besoldung bis 2021 an den Bundesdurchschnitt mit a) reiner Tarifanpassung und b) geplanten weiteren Zahlungen/Zuwendungen, aufzuliefern.”

Nach Fristverlängerung soll eine Modellrechnung bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2017 vorgelegt werden.

Man kann gespannt sein, wie diese Berechnungen aussehen, zumal die Entscheidungen  der Verwaltungsgerichte auch Beachtung finden müssten.

 

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Aktuelles
Geltendmachung von verfassungsmäßiger Alimentation: Zum Jahresende droht Verlust von Ansprüchen
GVV Newsletter – richtig Widerspruch einlegen – Vorschlag für die Politik!

1 Kommentar

  1. André Grashof
    12. November 2017    

    Leider erwarte ich NICHTS Gerechtes aus einer etwaigen Modellrechnung! Nach wie vor spielt der Senat von Berlin auf Zeit, kalkuliert mit falschen Zahlen und errechnet Fantasiegebilde aufgrund falscher Grundlagen (siehe dazu 5. offener Brief an die Abgeordneten). Auch nachdem der Deutsche Richterbund in Berlin dem Senat seine fehlerhaften Berechnungen aufgelistet hat, auch nachdem er auf verfassungswidrige neue Regelungen hingewiesen hat, erfolgen keinerlei adäquate Reaktionen. Selbst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird vom Finanzsenator abfällig kommentiert und negiert. Aus meiner Sicht ist es nicht auszuschließen, dass diese verfassungswidrigen Entscheidungen nicht unbeabsichtigt getroffen wurden und werden, denn solange nicht ALLE BEAMTEN Widerspruch einlegen, rechnet sich eine rechtswidrige Vorgehensweise für das Land Berlin. Denn alle unrechtmäßig zurückgehaltenen Besoldungszahlungen an die Beamten bleiben im Landeshaushalt, nachdem die Ansprüche von den NICHT widersprechenden Beamten verjährt sind!!! Das rechnet sich im Laufe der vielen Jahre, in denen verfassungswidrig zu niedrig alimentiert wurde. Zig Millionen € (wenn nicht gar eine wesentlich höhere Summe) wurden auf diese Weise bereits eingespart! Hauptsache, die Diäten werden massiv und zeitgerecht jeweils zum Januar angehoben! JEDE/R BEAMTE/IN UND JEDER PENSIONÄR MUSS IM DEZEMBER WIDERSPRUCH EINLEGEN!!!

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