Wichtiger Termin – 31.12.2017
Bis zum 31.12.2017 können noch Widersprüche gegen die Besoldung / Versorgung für das laufende Jahr 2017 bei den Widerspruchsstellen eingereicht werden. Welche Stelle zuständig ist, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Der Widerspruch sollte nicht einfach per Post verschickt werden. Empfohlen wird die Übersendung per Telefax mit Sendebericht oder per …