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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Gutachten bestätigt – BerlBVAnpG 2021 vorsätzlich verfassungswidrig!

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24. Januar 2021 25 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Das nunmehr veröffentlichte Gutachten des unabhängigen Sachverständigen Dr. Schwan (Osnabrück) zeigt im Detail, wie der Senat beim Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2021 willkürlich und auch gezielt vorsätzlich die höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.

Die insgesamt 52 Seiten umfassende Abhandlung betrachtet die Begründung des Gesetzesentwurfes (BE-Drs. 18/3285 vom 06.01.2021, S. 31-43) auf ihren formellen und materiellen Gehalt. Letztendlich kommt der Gutachter Dr. Schwan zu dem Schluss, dass die Beschlussvorlage des Senats weder den materiellen Anforderungen des Alimentationsprinzips noch den an sie zu stellenden prozeduralen genügt.

Dr. Schwan dazu: „Sie ist im Sinne der zu beachtenden bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven evident sachwidrig, unzureichend und unangemessen, also nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Da das Abgeordnetenhaus nach Art. 20 Abs. 3 GG an diese gebunden ist, kann über die Gesetzesvorlage in vorliegender Form keine Schlussabstimmung erfolgen.“ 

Die Fraktionsvorsitzenden der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien wurde das Gutachten übersandt und gebeten, dieses vor dem 28. Januar (2. Lesung) ihren Mitgliedern zukommen zu lassen. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Jede/r Abgeordnete/r, die/der diesem Entwurf zustimmt, handelt bewusst gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes!

 

Dr. Schwan (Osnabrück): „Willkürliche Bemessungsverfahren als Zukunft deutscher Beamtenbesoldung? Die Vorlage des Berliner Senats zur Beschlussfassung über BerlBVAnpG 2021 im Spiegel der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zum Alimentationsprinzip“

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Aktuelles
Vernichtendes Urteil – Berliner Senat missachtet das BVerfG!
Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten

25 Kommentare

  1. TSC
    7. März 2021    

    Würde gerne einen gewissen Betrag spenden, ohne in diesem Zusammenhang auch gleich ein PayPal Konto eröffnen zu müssen.
    Die Angabe einer klassischen Bankverbindung (sprich ohne PayPal Bezug) in eurem Beitrag wäre da vielleicht auch hilfreich.
    ….aber echt erfreulich euer Einsatz hier in dieser Sache…weiter so 🙂

    Reply
    • Mirko Prinz
      7. März 2021    

      Hallo TSC, die Kontonummer ist auf der Spendenseite hinterlegt worden. BG Mirko

      Reply
  2. Mario
    6. März 2021    

    Ich würde Herrn Kollatz um eine Spende bitten 🙂

    Reply
  3. Mario
    6. März 2021    

    Gibt es eine FB Seite oder andere soziale Medien bei denen Teilen kann?

    Reply
    • Mirko Prinz
      6. März 2021    

      Hab bei Twitter und FB diesen Link verteilt https://www.berliner-besoldung.de/wofuer-werden-die-spenden-verwendet/

      Reply
  4. Mario
    6. März 2021    

    Meine 100 Euros sind raus. Ich hoffe das PayPal Konto wird nun kräftig beworben. Es können ja auch kleinere Beträge gespendet werden. Ich wünsche euch viel Erfolg!

    PS: Soweit ich weiß bezahlt ja der Verlierer den größten Teil der Verfahrenskosten. Sollten wir gewinnen, kommt ja ein bisschen was zurück. Davon könntet ihr beiden eine Curry ausgeben ;-))

    Reply
    • Mirko Prinz
      6. März 2021    

      Nach der ganzen Arie – so in 5-10 Jahren – 😉 gibt es eine „Alimentations-Party“. So schon mit André besprochen. Wer kommt der kommt und bis dahin spielt Corona gewiss auch keine Rolle mehr. BG Mirko

      Reply
  5. Arno
    3. März 2021    

    Und wenn er hundertmal Recht hat … was hilft einem das, wenn niemand den Gesetzgeber dazu zwingt, sich an das Recht zu halten?
    Die Regierungsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus machen, was sie wollen. Da nutzt es nichts, mit großen traurigen Augen zuzuschauen und zu wissen, dass man Recht hat.

    Reply
    • André Grashof
      5. März 2021    

      Hey Arno,
      wir schauen nicht nur zu, aber unsere Möglichkeiten als rechtstreue Mitarbeitende sind arg begrenzt. Das hervorragende Gutachten des Dr. Schwan liegt unserem RA vor. Wir warten noch auf das Nachzahlungsgesetz für die Richter, welches sicherlich auch wieder sehr – sagen wir mal… einzigartig (wie wir es mittlerweile von diesem Senat gewohnt sind) – ausfallen wird. Dann erstellt unser RA eine Stellungnahme, die beide Aspekte bewerten wird. Diese Arbeit wird dann dem BVerfG übersandt, zu der noch nicht entschiedenen Klage des Feuerwehrmannes, die dort vorliegt. Die Finanzierung dieser absolut notwendigen Stellungnahme des RA befindet sich noch in Klärung. Der letzte Stand, den uns das BVerfG mitteilte war, dass Ende diesen Jahres ein Beschluss dazu kommen soll. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Beschluss auch erst Anfang 2022 kommt. Da sind wir absolut abhängig vom BVerfG und deren Terminierungen…. Wir können nicht mehr als hoffen, dass das BVerfG seinen letzten Beschluss zur R-Besoldung konkretisiert, nachdem sie erkennen, wie unfassbar dreist im Land Berlin mit dem Beschluss zur R-Besoldung umgegangen wird. Eine Vollstreckungsanordnung wäre dann das Größte seitens des BVerfG, was wir uns erhoffen könnten. Schauen wir mal…… beste Grüße, André

      Reply
      • Fragender
        5. März 2021    

        Hallo André,
        es besteht meines Erachtens die Möglichkeit, via PayPal eine Sammlung von Geld für den RA zu initiieren.
        Ich würde umgehend 100 EUR beisteuern.

        Entsprechend publiziert, dürften wieder einige EURO zusammen kommen. So kurz vor der Ziellinie dürfen wir unter keinen Umständen aufgeben. Das werden mit Sicherheit viele der Mitarbeitenden des öD so sehen,

        Viele Grüße

        Reply
        • Mario
          5. März 2021    

          Ich bin dabei, her mit der PayPal Adresse.

          Reply
          • Mirko Prinz
            5. März 2021    

            Ein Hallo in die Runde! Die Paypal-Spendenseite habe ich eingerichtet. Die Spenden landen zweckgebunden auf dem Konto des Berufsverbandes „Unabhängige in der Polizei e.V.“ und werden von dort aus an den Rechtsanwalt weitergeleitet.

  6. Robert
    3. März 2021    

    In wieweit sind Klagen gegen Abgeordnete möglich die sich nicht an Recht u. Gesetz halten? Würde gerne eine Klagewelle gegen den Justizsenator u.a. auslösen bzw. in zweiter Linie, dass diese Abgeordneten ihren Amtsposten wegen Rechtsbruch verlieren.

    Reply
    • Mirko Prinz
      3. März 2021    

      Die Abgeordneten sind frei in ihrem Mandat, der Amtseid der Senatoren hat lediglich deklaratorischen Charakter https://www.bundestag.de/resource/blob/556790/e5376e768c028f5829e29468e6159383/WD-3-088-18-pdf-data.pdf Es hilft nur Öffentlichkeit herzustellen und ggf. die Regierenden abzuwählen. Da ja alle Fraktionen dem BerlBVAnpG2021 zugestimmt haben, wüsste ich nicht einmal, wen ich wählen sollte. Die letzte Hoffnung wäre eine Vollstreckungsanordnung des BVerfG um dem Treiben ein Ende zu setzen oder ein klares Zeichen durch die Beamtenschaft. Dies aber vor der Wahl!

      Reply
  7. Mario
    27. Januar 2021    

    Das ist postkommunistische Versorgungskultur a la DDR. Ausserdem positioniert man sein Klientel schon mal um die nächste Regierung zu blockieren.

    Reply
  8. Thomas Stein
    27. Januar 2021    

    Stimmt ! Und bei mir lösen solche Meldungen immer wieder einen Brechreiz aus ! Wenn ich diese Fratze schon sehe….
    Okay, wer finanziert das wohl und wie ? na drei mal dürft ihr raten…. frohes Schaffen gewünscht

    Reply
  9. Tolfi
    26. Januar 2021    

    Passt ja dann wieder gut zu den Ideen unseres Senats.
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/beamte-in-berlin-privilegien-fuer-ex-staatssekretaere-a-cf6efd11-fcb3-4fa2-9a7b-7778b801e9c4

    Reply
  10. terraincognita
    25. Januar 2021    

    Habe nichts anderes erwartet. Aber wie geht das denn jetzt weiter (nachdem ja nun die RichterBesoldung gerügt wurde)?

    Reply
  11. Fragender
    25. Januar 2021    

    Das vorliegende Gutachten – ich habe es mir komplett durchgelesen – mag vielleicht die Sichtweise von Herrn Dr. Schwan darstellen. In der Rechtsprechung heißt es allerdings so schön: zwei Juristen = drei Meinungen.

    ABER: das Gutachten ist dermaßen detailliert und die Schlussfolgerungen nachvollziebar begründet, sodass ich – nicht zuletzt mangels anders lautender rechtlicher Betrachtungen, die ähnlich in die Tiefe gehend die Problematik untersuchen – von dessen inhaltlicher Richtigkeit ausgehe.
    Der Berliner Gesetzgeber, also der Senat, hat es bisher versäumt, den eigenen, zwar sich begünstigenden Standpunkt in gleicher Art und Weise zu erklären. Die im Besoldungsanpassungsgesetz formulierte „Alternativlosigkeit“ betreffs der darin enthaltenen Regulierungen des Berliner Besoldungsrechts ist letztlich nur eine wohlfeile Phrase.

    Ob das Besoldungsanpassungsgesetz aufgrund des Gutachtens gestoppt werden kann, bezweifle ich. Viel zu abgeschirmt sitzen die Damen und Herren Abgeordneten in ihrer Wohlfühlblase und wähnen sich als die Guten.

    Interessant wird sein, wie die Vertretenden der sog. Besoldungsallianz mit diesem Gutachten umgehen werden. Wird es den angekündigten Druck auf den Berliner Senat geben? Wird man gemeinsam öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführen, um das auf das vorsätzliche Fehlverhalten aufmerksam zu machen? Ob dies angesichts so mancher Verflechtungen zwischen Politik und Gewerkschaften möglich ist, wird sich zeigen. Gerade im Wahljahr dürfte es bei den Politikern den ein oder anderen wunden Punkt geben, den man nur zu reizen braucht. Denn diesen Damen und Herren ist nichts wichtiger als der Machterhalt – der eigene Posten, der einem ein auskömmliches Dasein beschehrt.

    Eins dürfte klar sein: weiterhin ist es zwingend erforderlich, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Weiterhin müssen Präzedenzklagen geführt werden.
    Warum? Der Gerechtigkeit wegen… Aufgeben ist keine Option.

    Reply
  12. The Brain
    25. Januar 2021    

    Und nun ?
    Glaubt denn wirklich irgendwer dass dieses Gutachten die politisch Verantwortlichen zu wesentlichen Nachbesserungen veranlasst?
    Wer das glaubt der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
    Vielleicht wird eine Kleinigkeit nachgebessert als Alibi.
    Unsere sogenannten Volksvertreter interessieren nur Gutachten die ihren Wünschen entsprechen.

    Reply
    • Mirko Prinz
      25. Januar 2021    

      Die Hoffnung stirb zuletzt ;). Einfach nichts machen, ist auch keine Option. Und der Erfolg vor dem BVerfG gibt uns Recht … früher oder später.

      Reply
      • Manfred
        25. Januar 2021    

        Hallo!

        Ist denn das Gutachten auch schon in den Presseverteiler in Berlin (MoPo, BZ, Tagesspiegel, etc.) gegangen? Ohne öffentlichen Druck passiert sonst nix 😉

        Reply
  13. André Grashof
    25. Januar 2021    

    Vielen Dank Herr Dr. Schwan!!!
    Eine sensationell akribische Arbeit, die absolut nachvollziehbar und jeweils mittels der Fußnoten begründet ist. Wir dürfen alle sehr gespannt sein, wie die Politiker auf dieses Gutachten reagieren. Das wird sich in Kürze zeigen.
    Alles Gute,
    André Grashof

    Reply
    • Fragender
      25. Januar 2021    

      Ja, das Gutachten ist verständlich geschrieben und in jedem Falle sehr gut nachvollziehbar.

      Inwieweit ist diese Arbeit an Medienvertreter versandt worden? Wichtig ist ja, die Allgemeinheit von unserem Anliegen in Kenntnis zu setzen.

      Reply
      • Mirko Prinz
        25. Januar 2021    

        Es wurden entsprechende E-Mail-Verteiler bedient, was jedoch euch nicht davon abhalten sollte, das Schriftstück auch an eure Kontakte weiter zu schicken.

        Reply

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