Hallo an alle Lesenden,
möglicherweise ist das Thema Altersdiskriminierung doch noch nicht für alle abgeschlossen. Wie mir eifrige Leser unserer Seite mitteilten, gibt es wohl (zumindest für manche) Tendenzen in der Behörde, die damals veröffentlichte Schadenssumme von maximal ca. 6.000,00 € doch noch für einen größeren Kreis von Anspruchsberechtigten auszuzahlen. Wie in dieser tollen Stadt vorauszusehen, scheint es aber je nach Behördenzweig unterschiedliche Maßgaben dafür zu geben.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. Februar 2020 (Az.: C-773/18 bis C-775/18) scheint in dieser Angelegenheit für die Beamtenschaft ein gutes zu sein, so dass sich eventuell neue Ansprüche ableiten lassen.
Ob dem tatsächlich so ist, kann natürlich niemand so genau sagen … wie es in derlei Rechtsfragen so ist, bestehen sehr unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten. Aber ich hatte mal so ins Blaue hinein einen Widerspruch im Dezember 2024 dazu eingereicht und u.a. an den Gleichbehandlungsgrundsatz in einem Bundesland verwiesen. Tatsächlich habe ich jüngst Mitteilung erhalten, dass der Vorgang geprüft wird. Da ich aber nicht allzu große Hoffnungen habe, dass diese Prüfung positiv ausfällt, braucht es einen Rechtskundigen, der in der Lage und Willens wäre, eine Klage zu formulieren und einzureichen. DAS ist aber problematisch, da diese überaus komplexe Angelegenheit für eine Rechtsanwaltskanzlei wenig wirtschaftlich ist. Von daher hatte ich bei meiner Suche nach einer Kanzlei fast ausschließlich Absagen erhalten (keine freien Kapazitäten), wenn überhaupt Antworten kamen.
Nur eine Rechtsanwältin signalisierte Bereitschaft, mit Enthusiasmus in die Sache einzusteigen, sofern sich mehrere Gleichgesinnte finden, die bereit wären, sich gleichfalls vertreten zu lassen.
Sollte es derlei Streiter für Gerechtigkeit geben, die eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten sich diese gerne bei mir per E-Mail melden. Ich gebe dann gerne weitere Infos in dieser Sache.
Lieben Dank und bis dann, André Grashof
Hallo André, liebe Foristen,
das Thema Altersdiskriminierung und insbesondere der scheinbar innerhalb von Berliner Behörden völlig unterschiedliche Umgang mit Widersprüchen wurmt auch mich.
Ich hatte damals sogar geklagt, die Klage aber aufgrund der Verfristung und Entscheidung des BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVerwG nicht anzunehmen, zurück genommen. Auf Anraten der Anwaltskanzlei, die mich in dieser Sache vertrat. In meinem Fall ist damit der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen.
Natürlich habe ich die Anwaltskanzlei kontaktiert, nachdem ich von den Zahlungen an die Dienstkräfte der Justizverwaltung gehört hatte.
Leider – so ist die klare Aussage der Kanzlei – in meinem Fall nichts mehr zu holen. Für alle, deren Klagen oder Widersprüche mit einem rechtswirksamen Bescheid abgeschlossen wurden, wird es nach Meinung des Anwalts keine Chance auf eine Entschädigungsleistung geben, sofern der Dienstherr, also Berlin, nicht freiwillig zahlt.
Im Endeffekt hätte man damals nicht die Klagen zurücknehmen dürfen, sondern vor den EuGH ziehen müssen. Dann wäre das Verfahren laufend geblieben.
Es fühlt sich ungerecht an. Das ist es auch. Allerdings subjektiv. Objektiv betrachtet ist die Rechtslage klar. Und darauf stellt auch das Schreiben von SenFin deutlich ab. Abgeschlossene Verfahren gelten weiterhin als abgeschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht vorgesehen.
Und angesichts der Haushaltslage wird kaum zu erwarten sein, dass Berlin freiwillig Zahlungen vornimmt.
Hey Fragender, da gebe ich Dir absolut Recht … das ist total ungerecht. Wie leider so vieles bei uns. Schauen wir mal, was die Zukunft uns bringt in Sachen Besoldung. Vielleicht wird uns ja – irgendwann einmal – wenigstens hier Gerechtigkeit zuteil.
Alles Gute, André
Hallo und sorry lieber Fragender…. aber aufgrund von Aussagen deines Anwalts ergibst du dich vor diesem „Betrugsstaat“ und akzeptierst das so… hier wurden innerhalb eines Bundesland zwischen unterschiedlichen Resorts unterschiedliche Handlungen durchgeführt ! Denn letztlich sind Justiz- und Polizeibeamte am Ende dann doch Landesbeamte des Landes Berlin. Wie kann man auf diese Wahnsinnsidee kommen und sagen : „ach tut uns leid, dass Verfahren ist abgeschlossen, tut uns leid aber wir nehmen das Verfahren einfach nicht mehr auf !?!?“ Und wieder komme ich zu dem Entschluss : was bitte unternehmen die Gewerkschaften in dieser Hinsicht ? speziell für ihre Mitglieder, die monatliche Zahlungen leisten ?! Haben die den gleichen Anwalt wie du, der sich in seinem Schicksal ergibt ??? Auf der Seite der GdP heißt es : WIR haben uns für EUCH gekümmert, WIR haben für EUCH beim Senat angefragt ! WIR werden EUCH über weitere Ergebnisse informieren….. dies ist nun Monate her ! Man bekommt das Gefühl, dass das Thema totgeschwiegen werden solll…..
Versicherung? Check!
Altersdiskriminierung damals gerügt? Check!
Allerdings habe ich keine Widerspruch in 2024 eingereicht. Kannst du (uns) das Schreiben mal zur Verfügung stellen? Denn dieses (bzw. der Bescheid auf den Widerspruch) wird ja für die Klage benötigt.
Danke!
Hey Tim,
es würde hier etwas zum umfangreich werden, wenn ich alles erläutere und anfüge. Schicke ich Dir dann per E-Mail.
Schauen wir mal, wie viele sich überhaupt melden – einige hatten bereits per Mail geantwortet.
Alles Gute, André