2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: „Eins zu eins“ – oder doch nicht? Die Rede des Herrn Evers – ein Faktencheck.

Am 27. August 2026 trat Finanzsenator Stefan Evers vor rund 600 Beamte. Freie Rede, kein Manuskript. Das Thema: die verfassungswidrige Besoldung, die das Bundesverfassungsgericht im September 2025 für fast alle Besoldungsgruppen festgestellt hat – rückwirkend bis 2008, „sehenden Auges“, wie es im Urteil heißt. Evers versprach, an eurer Seite zu stehen und das Urteil „eins zu eins“ umzusetzen. Wir haben jeden dieser Sätze an der Quelle geprüft: am Gerichtsbeschluss, am Gesetzentwurf seiner eigenen Koalition und an den Drucksachen des Abgeordnetenhauses. Hier sind die vier krassesten Widersprüche vorab.

Das Gedächtnis-Problem
Gleich zu Beginn versichert Evers, man habe die Entwicklung „von Anfang an geahnt“ und „immer gewarnt“. Wenige Absätze später nennt er dieselbe Rechtsprechung eine Überraschung, „mit der so keiner gerechnet hat“. Beides gleichzeitig geht nicht. Das Gericht jedenfalls war nicht überrascht: Es stellte fest, dass dem Gesetzgeber die Unterbezahlung bewusst war und die Maßstäbe aus einem früheren Richterspruch von 2020 „ohne Weiteres subsumtionsfähig“ gewesen wären. Berlin hat damals trotzdem nur die Richter repariert.

„Eins zu eins“ ist eine Schutzbehauptung
Ein Abgleich zeigt: Der Entwurf bleibt an mindestens sechs Stellen hinter den Vorgaben zurück. Es gibt keine echte Tabellenerhöhung, sondern nur Einmalzahlungen – genau die Gestaltungsform, die das Gericht als mögliches Umgehungsinstrument markierte. Alleinstehende und Pensionäre erhalten aus der Mindestkorrektur null Euro. Für die Gruppen A 5 und A 12 werden die gerichtlichen Daten durch eigene Mittelwerte ersetzt. Zinsen? Fehlanzeige.
Am brutalsten ist die Beschränkung auf die rund 40.000 Widerspruchsführer. Wer seinem Dienstherrn vertraut und nicht widersprochen hat, geht leer aus. Das spart der Koalition 6,3 Milliarden Euro. Nicht weil Karlsruhe es so will, sondern weil die Politik es so beschlossen hat. Das ist kein „eins zu eins“, das ist eine Abstrafung von Loyalität.

„Sofort“ heißt: Nach der Wahl
Evers spricht vom „sofortigen“ Beginn der Umsetzung. Fakt ist: Der Beschluss kam im November 2025. Der fertige „Dringliche Antrag“ der Koalitionsfraktionen liegt seit Mai 2026 vor. Eingebracht wurde er bis zum Tag der Rede nicht. Die Wahl ist am 20. September 2026. „Sofort“ ist hier offensichtlich ein sehr dehnbares Wort.

Der Haushalt-Trick
Der Satz, für den die Rede wohl vor allem gehalten wurde: „Wir werden auf den Haushalt schauen müssen.“ Das Bundesverfassungsgericht hat genau dieses Argument in Randnummer 109 mit Gesetzeskraft verworfen. Sparzwänge oder die „angespannte Haushaltslage“ sind keine Ausrede für verfassungswidrige Alimentation. Punkt.
Das vollständige Arbeitspapier, das jeden dieser Punkte Satz für Satz mit Fundstelle und Nachrechnung dokumentiert, findest du im Anschluss.

Eines ist klar: Ihr braucht keinen Senator, der nur neben euch steht und in die andere Richtung schaut. Ihr braucht ein Gesetz, das die Grundgehälter anhebt, das Ledige und Pensionäre nicht zu Beamten zweiter Klasse macht und das mit dem Geld hinterlegt ist, das es selbst als Kosten ausweist. Am 31. März 2027 läuft die Frist ab. Die Uhr tickt – und der „Dringliche Antrag“ liegt noch immer im Kühlschrank.

Die Rede

Der Faktencheck

13 Kommentare zu „Berlin: „Eins zu eins“ – oder doch nicht? Die Rede des Herrn Evers – ein Faktencheck.“

  1. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rekordausgaben-statt-rotstift-in-brandenburg-entwurf-fur-etat-bricht-schallmauer-von-18-milliarden-euro-15997124.html

    Zitat:
    Es wurde mit einer „Gift-Liste“ gerechnet, um Milliardenlöcher zu schließen. Doch im Brandenburg-Etat von Finanzminister Daniel Keller für 2027/2028 sind fast keine Einschnitte vorgesehen. Der Tagesspiegel hat schon mal reingelesen.

    Kein Rotstift, mehr Polizisten und Lehrer, aber wieder Milliardenkredite: Brandenburg plant neue Rekordausgaben von über 18 Milliarden Euro pro Jahr, so viel wie nie seit 1990. Das geht aus dem Entwurf von Finanzminister Daniel Keller (SPD; Foto oben) für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

    Die abgestimmte Kabinettsvorlage, die die SPD/CDU-Regierung am Dienstag beschließen will, sieht für 2027 demnach Ausgaben von 18,4 Milliarden Euro vor und 2028 sogar von 18,6 Milliarden Euro – über eine Milliarde mehr als 2026. Um das alles zu finanzieren, will Brandenburg – trotz Schuldenbremse – mit dem Etat 2,6 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und aus dem Pensionsfonds des Landes 424 Millionen Euro entnehmen. Dort sind dann nur noch 300 Millionen Euro drin.

    Es ist der erste Etat Kellers, der das Amt seit März inne hat. Nun wird bei den Ausgaben und Einnahmen erstmals die 18-Milliarden-Marke überschritten. Dabei hatte nach den Anmeldungen der Ministerien im Frühjahr noch eine Lücke von fast sieben Milliarden Euro geklafft. Es geht um die beiden Jahre vor der nächsten Brandenburg-Wahl im Jahr 2029, bei der die AfD stärkste Kraft werden könnte.

    200 Polizisten und 250 Lehrer mehr
    Nach dem Entwurf können viele Bereiche mit mehr Geld rechnen. Die Liste ist so lang, dass sie fast zehn Seiten der Kabinetsvorlage füllt.

    Bei der Polizei sind 200 zusätzliche Stellen und 20 Millionen für den Kauf neuer Hubschrauber und Drohnen vorgesehen. Oder: „Durch die Bereitstellung von 250 zusätzlichen Lehrerstellen kann die für den Lehrerstellenplan maßgebliche Schüler-Lehrer-Relation auf 14,63 verbessert und in den Folgejahren fortgeschrieben werden.“ Die Sprachstandserhebung werde ab 2028 „um ein Jahr vorgezogen“: Damit könne eine „notwendige Förderung im 5. Lebensjahr und damit deutlich vor der Einschulung“ beginnen.

    Das „Schüler-Bafög“ für angehende Abiturienten, das einst ein SPD-Prestigeprojekt war, wird abgeschafft.

    Bei der Kita-Finanzierung bleibt es beim Status quo, die beschlossene weitere Verkleinerung des Betreuungsschlüssels in den Krippen wird rückgängig gemacht.

    Der Landesbetrieb Forst muss mehr Geld ans Land abführen.

    Das Wassernutzungsentgelt wird erhöht, aber weniger stark als zunächst vorgesehen, worum es bis zuletzt einen heftigen Konflikt mit dem Landesbauernverband gegeben hatte. „Dabei erfolgt der Abbau von Privilegierungen gegenüber der Landwirtschaft und Bergbauunternehmen schrittweise, um Überforderungen zu vermeiden.“ Pro Jahr macht das ein überschaubares Plus von acht Millionen Euro für den Landeshaushalt aus.

    Förderung für Landgasthöfe

    Für die Kommunen, die zunehmend an Finanznot leiden, sind 2,9 Milliarden Euro jährlich reserviert – neun Prozent mehr als 2026.

    Als Anreiz für freiwillige Gemeindefusionen sind jährlich 750.000 Euro vorgesehen.

    Krankenhäuser werden nicht angetastet.

    Mit mehr Geld können unter anderem Sportvereine, die jüdischen Gemeinden, Theater und Orchester, die Medizinische Hochschule Brandenburg oder der Medienstandort Babelsberg rechnen.

    Die Gründung einer Landesstiftung für das Kloster Chorin wird mit 200.000 Euro (2027) und 900.000 Euro (2028) unterstützt.

    „Zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum werden zusätzlich investive Ausgaben im Jahr 2027 und 2028 i.H.v. jeweils 4 Mio. Euro veranschlagt.“

    Über fünf Milliarden Euro für Landespersonal
    Zugleich steigen trotz Warnungen des Rechnungshofes die schon jetzt zu hohen Personalausgaben Brandenburgs weiter und erstmals seit 1990 über 5 Milliarden Euro, was einen Anteil von 28 Prozent ausmacht. Es sind im nächsten Jahr 588 Millionen mehr als 2026 und 2028 sogar 837 Millionen Euro mehr. Grund ist die drastische Erhöhung der Beamtenbesoldung infolge des Karlsruhe-Urteils.

    Zwar enthält der Etatentwurf den jüngst verkündeten Abbau von 703 Stellen in der Landesverwaltung bis 2029, was jedoch laut Vorlage zu keiner Trendwende führt. Im Gegenteil: Die Zahl der Mitarbeiter der Landesverwaltung inklusive Hochschulen wächst in den nächsten beiden Jahren trotzdem, von bisher 53.662 auf 54.103 Stellen – auch ein Rekordwert in der Landesgeschichte.

    Möglich sind diese Mammutausgaben, weil es um Brandenburgs Landesfinanzen wegen des wirtschaftlichen Aufschwungs im letzten Jahrzehnt so gut steht wie nie zuvor. Laut Entwurf kann Brandenburg inzwischen allein aus Steuern und dem Länderfinanzausgleich mit Einnahmen von mehr als 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen. Das sind eine Milliarde Euro mehr als 2026 sowie wie in den Vorjahren mit mehr als rund 3 Milliarden Euro Zuweisungen vom Bund und der EU. Das heißt: Mehr als 16,4 Milliarden Euro sind von vornherein ausfinanziert.

    In den von Keller geplanten neuen 2,6-Milliarden-Schulden für beide Jahre sind rund 1,3 Milliarden Euro Kredite enthalten, mit denen der Komplettankauf und die Erhöhung des Eigenkapitals der Investitionsbank finanziert werden sollen.

    Mit den steigenden Ausgaben halten ausgerechnet die geplanten Mittel für Investitionen nicht Schritt: Deren Niveau stagniert. Gab Brandenburg 2026 rund 2,2 Milliarden Euro für Investitionen aus, sind nun 2,5 Milliarden Euro für 2027 und 2,3 Milliarden Euro für 2028 geplant. Die Investitionsquote (2026: 13 Prozent) sinkt trotz Rekordausgaben von über 18 Milliarden Euro auf 12 Prozent (2027) und 10 Prozent (2028).

    Mit den neuen Milliardenkrediten, mit denen die Verschuldung des Landes auf den Rekord von über 25 Milliarden Euro wächst, steigen die Zinsen von rund 300 Millionen auf 400 und dann 480 Millionen Euro. Das Risiko wird so beschrieben: „Bei weiter ansteigenden Zinsen ist in den kommenden Jahren mit erheblichen Mehrausgaben zu rechnen.“

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  2. Hallo in die Runde, auch ich war sehr enttäuscht von der überschaubaren Teilnehmerzahl. Aber wie soll sich das tatsächlich ändern?Schon allein bei dem ganzen Kompetenz-Gerangel unsere einzelnen Gewerkschaften kann es ja nichts werden.
    Der DBB und die DJG rufen nicht zur Demo auf,
    Verdi wiederum ja. Und dann anscheinend auch die unterschiedlichsten Interessenlagen innerhalb der beiden Polizeigewerkschaften.
    Bei solch einer Zersiedelungspolitik braucht man über ein ,,GEMEINSAMES Ziel,, nicht mehr nachzudenken bzw. über kümmerliche Teilnehmerzahlen lamentieren.
    Ansonsten bleibt mir nur noch….großer Dank lieber Mirko für deinen unermüdlichen Fleis in dieser Sache und ich hoffe deine Trillerpfeife wird zukünftig nochmals im Einsatz sein dürfen.

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  3. Ich weiß nicht so Recht, ob allen Entscheidern wirklich bewusst ist was passieren bzw. wo das hinführen würde, wenn viele Kollegen (mangels Widersprüchen) leer ausgehen bzw. massiv benachteiligt werden, weil sie Single oder Kinderlos sind.
    Ich lass das mal als hypothetische Frage stehen. Man wird hoffentlich so klug sein es nicht so weit kommen zu lassen.
    Und hier so zu tun, all wenn einem die Hände gebunden seien. Wer wenn nicht der (DIESER) Senat soll’s denn richten? Gott?
    Aber sich selbst am 01.01.26 auf den Punkt 6,2 Prozent die Diäten erhöht. Man hat ja kein Geld….für sich selbst offensichtlich schon.
    Ich hoffe beim nächsten Mal sind wir 6.000.

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  4. Danke Mirko für Deine Mühe und Initiativen, Dank an die Demo-Teilnehmer, es wäre aber wünschenswert und mehr als notwendig, wenn die Teilnehmerzahlen bei den folgenden Demos weitaus höher wären!!!! Es betrifft uns ALLE!!
    Auf die Straße!!

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    • Das wäre wünschenswert und auch ich war enttäuscht von der Teilnahmerzahl.
      Aber wie heißt es so schön „wenn der Deutsche eine Revolution auf dem Bahnhof macht kauft er sich vorher ein Bahnticket!“
      Wenn nicht mal die großen Gewerkschaften ihre Mitglieder zahlreich ermutigen können…. Wer dann?
      Fakt ist dass wir diesen Entwurf RG nicht ansatzweise tolerieren und akzeptieren dürfen!!

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