2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Protest vor dem Abgeordnetenhaus – Schein-Verfassungsmäßigkeit, Evers’ Framing-Maschinerie und staatsrechtliche Nachhilfe: Wenn das Versäumnis des Senats zur Ausrede wird

Kommentar by Hardy

Gestern traten die Berliner Beamtinnen und Beamten vor das Abgeordnetenhaus. Aufgerufen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), unterstützt von ver.di sowie weiteren Berufsverbänden – und maßgeblich mit angestoßen durch die Initiative von Berliner-Besoldung.de –, forderten sie nach jahrelangem Verfassungsbruch endlich ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation ein.

Mit rund 600 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern konnten wir ein starkes und weithin sichtbares Zeichen setzen. Dafür, dass die Beamtenschaft in der Vergangenheit eher zurückhaltend auf der Straße aufgetreten ist, kann diese Zahl als voller Erfolg gewertet werden. Die Stimmung vor Ort war eindeutig: Das Thema ist endgültig aus der Nische im Rampenlicht der Öffentlichkeit angekommen. Durch die breite mediale Aufmerksamkeit und das Aufbrechen bisheriger Informationsblockaden entsteht eine Eigendynamik, der sich niemand mehr entziehen kann. Die Entschlossenheit vor Ort hat eine unumkehrbare Sogwirkung entfaltet – und die Gegenseite tut gut daran, sich darauf einzustellen, dass die Reihen bei den nächsten Aktionen noch deutlich geschlossener und zahlreicher sein werden.

Dass der Protest auch gesellschaftlich Gewicht hat, zeigte nicht zuletzt das Interesse der Medien: Unter anderem war ein Team rund um ARD-Tagesthemen-Hauptmoderatorin Jessy Wellmer vor Ort. Es besteht berechtigte Hoffnung, dass hier eine sachgerechte und fundierte Berichterstattung in den Tagesthemen und anderen Medienformaten erfolgen wird.

Was den Beschäftigten hingegen von Seiten der Politik entgegengebracht wurde, offenbart ein tief sitzendes Haltungsproblem innerhalb des Berliner Senats.

1. Stefan Evers’ Schein-Verfassungsmäßigkeit: Augenwischerei statt echter Gerechtigkeit

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) wiegelte ab und versuchte auf zugewandte Weise zu vermitteln, man verfolge doch im Grunde ein gemeinsames Anliegen und wolle das Thema endlich zusammen vom Tisch bekommen. Er behauptete sinngemäß, mit den bisher bekannt gewordenen Plänen erfülle man die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts auf jeden Fall. In der Senatsverwaltung geht man wohl tatsächlich davon aus, mit diesem Schulterschluss-Narrativ Rechtsfrieden stiftend durchzukommen. Doch diese Haltung blendet die verfassungsrechtliche Realität völlig aus.

Dass solche Modellkonstruktionen verfassungsrechtlich krachend scheitern, liegt längst schwarz auf weiß vor. Dass der Senat meint, solche Konstrukte durchdrücken zu können, ist von erstaunlicher Weltfremdheit – erst recht angesichts der juristischen Schwergewichte, die in dieser Debatte klare Kante zeigen: Sogar der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Di Fabio – der laut aktuellen Berichten in der WELT (WELT: Udo Di Fabio for President!) als hochgeschätzter Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten im Gespräch ist – hat in seinem rechtswissenschaftlichen Gutachten unmissverständlich Klartext geliefert.

Wie will sich der Senat eigentlich aufstellen, wenn verfassungsrechtliche Koryphäen dieser Kragenweite dem Besoldungsgesetzgeber regelwidriges Handeln attestieren? Die Grundsätze aus dem Gutachten von Di Fabio zum Leitbild der Mehrverdienerfamilie und den Zuschlagsmodellen entlarven die Berliner Praxis direkt:

Tabellenverweigerung und nachträgliche Reparatursummen-Verteilung: Der Senat verweigert schlichtweg eine verfassungskonforme, tabellenwirksame Anhebung der Grundgehälter. Statt die Tabelle zukunftsfest und amtsangemessen nachzubessern, wird lediglich eine globale Reparatursumme für die Vergangenheit errechnet, um diese im Nachhinein nach einem eigenen Verteilungsschlüssel abzuarbeiten. Im Finanzressort setzt man offenbar darauf, dass die Beschäftigten nicht durchschauen, dass mit diesem Verteilungsmodell die eigentliche Tabelle unangetastet verfassungswidrig bleibt.

Systematische Abkehr von der Tabellenbesoldung: Der Senat unternimmt den strukturellen Versuch, das Problem der verfassungswidrigen Unteralimentation primär über eine massive Ausweitung der familien- und kinderbezogenen Zuschläge abzufangen. Di Fabio weist in seinem Gutachten speziell darauf hin, dass die künstliche Verlagerung der Alimentation auf Partnereinkommen und Fürsorgekomponenten mit dem Art. 33 Abs. 5 GG kollidiert. Von den Gesamt-Nachzahlungen entfällt der überwiegende Betrag auf den familienbezogenen Bereich. Dieses Kalkül liegt offen zutage: Durch die Umgehung tabellenwirksamer Grundgehaltserhöhungen sollen systematisch die künftigen Ruhegehaltsfähigkeiten gedrückt und damit die Pensionen auf Kosten der Beschäftigten künstlich niedrig gehalten werden. Verlangt ist jedoch eine amtsangemessene Sockel- und Tabellenalimentation für alle Beamtinnen und Beamten – völlig unabhängig von Status, Familienstand oder Kinderzahl.

Mogelpackung für Ledige – Das Kommissars-Beispiel: Wer die Struktur für den gesamten Zeitraum durchdenkt und durchgehend Widerspruch eingelegt hat, sieht die eklatante Systemverschiebung: Ein lediger Polizeikommissar ohne Kinder erhält lediglich eine geringe, rein prozentuale Anpassung des Grundgehalts. Ein verheiratetes Pendant mit Kindern im selben Dienstgrad profitiert hingegen durch die künstlich aufgeblähten Familien- und Kinderzuschläge bis zum Zehnfachen. Diese Schieflage lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen, da Di Fabio unmissverständlich die Basis bietet, dass verfassungskonforme Alimentation von Amts wegen zusteht und nicht von bürokratischen Hürden oder rein selektiven Familienmodellen abhängig ist.

Selektive Ausgrenzung durch historische Datenanalyse (2008–2020) – Der maximale Anzunehmende Unfall (GAU) des Senats: Dahinter steckt eine gezielte Berechnungslogik: Der Senat hat das Beschäftigtenprofil der Jahre 2008 bis 2020 systematisch ausgewertet, um exakt zu ermitteln, an welchen Stellschrauben sich Nachzahlungen mit dem geringsten finanziellen Aufwand minimieren lassen. Wer im maßgeblichen Zeitraum ledig war, keine Kinder betreute, in Spätehe lebte, Kinder adoptierte oder individuelle Lebensentwürfe verfolgte, wird durch das reine Zuschlagsmodell systematisch ausrangiert. Glaubt die Finanzverwaltung allen Ernstes, diese Berechnungsstrategie bliebe unbemerkt? Nur weil Vertreter des Senats im maßgeschneiderten Anzug auftreten und rhetorische Schleifen ziehen, bedeutet das keineswegs, dass die Gegenseite die Systematik nicht durchschaut. Es ist ein bemerkenswertes Einschätzungsdefizit zu glauben, die Beamtenschaft ließe sich derart vorführen. Auf Seiten der Betroffenen analysieren ausgewiesene Fachleute die Daten und Fakten auf absoluter Augenhöhe – und stellen fest: Hier sitzen auf Beamtenseite Köpfe, die die Gesamtmaterie staatsrechtlich und mathematisch tiefgreifender durchdrungen haben als jene, die in der Politik bloß das Spar-Narrativ verwalten.

Massive Zerstörung des Leistungsprinzips: Durch das Verschieben des Schwerpunktes auf Kinder- und Familienkomponenten entkoppelt der Senat die Alimentation völlig vom innehabenden Amt, der Verantwortung und der Arbeitsleistung. Di Fabio wies darauf hin, dass solche Ergänzungszuschläge das besoldungsinterne Abstandsgebot zwischen den normierten Besoldungsgruppen eklatant verletzen. Im Extremfall führt das Berliner Modell dazu, dass eine Beamtin oder ein Beamter in einer niedrigeren Besoldungsgruppe mit Familie netto mehr Alimentation erhält als eine Führungskraft in einer höheren Besoldungsgruppe mit deutlich mehr Verantwortung. Das verletzt das verfassungsrechtliche Abstands- und Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) auf drastische Weise.

Fehlender Ausgleich des tatsächlichen Kaufkraftverlusts (Die Reallohn-Täuschung): Der Senat rechnet sich die Zahlen schön: Er orientiert sich zwar auf dem Papier an den minimalen mathematischen Formeln des Verfassungsgerichts, ignoriert dabei aber die lebensnahe Realität. Was nützt eine prozentuale Alibi-Korrektur auf dem Steuerbescheid, wenn sie die drastischen Preissteigerungen der letzten Jahrzehnte – bei Mieten, Energie und Lebenshaltung – in der Praxis kaum auffängt? Der Senat verkauft eine theoretische Prozentrechnung als „Wiedergutmachung“, während im Geldbeutel der Beamtinnen und Beamten unterm Strich ein gewaltiger Reallohnverlust hängenbleibt. Das ist keine Reparatur, sondern Augenwischerei.

Gesetzlich fixierter Zinsausschluss und fehlende Fälligkeitsregeln: Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen wird deutlich, in welch restriktiver Weise der Senat die Wiedergutmachung gestalten möchte: Ein Ausgleich für den jahrzehntelangen Kapitalverzögerungsschaden durch Verzugszinsen soll per Gesetz explizit ausgeschlossen werden. Zudem lassen die Entwürfe jegliche verbindliche zeitliche Auszahlungsregel oder Fälligkeitszusage vermissen. Für die betroffenen Beschäftigten stellt dies eine doppelte Belastung dar: Ihnen soll nicht nur eine angemessene Verzinsung verwehrt werden, sie werden auch über den tatsächlichen Zeitpunkt des Mittelzuflusses weiterhin in völliger Unklarheit gelassen.

Wer glaubt, mit solch einer Minimallösung und harten Rechentricks den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden und Verfassungskonformität vorzutäuschen, streut den Beschäftigten Sand in die Augen. Von der vom Bundesverfassungsgericht unmissverständlich geforderten Wiederherstellung des Rechtsfriedens ist in diesen Plänen rein gar nichts zu erkennen.

2. Evers’ Scheinheiligkeit: Der Kräfte-Rechentrick zur Minimierung der Auszahlungen

Besonders dreist entlarvt sich das Framing des Finanzsenators bei der administrativen Abwicklung. Evers stellt sich allen Ernstes hin und behauptet, der Senat stelle nun extra Kräfte ab, um die Verfahren abzuwickeln. Er verkauft diesen immensen Aufwand als fürsorgliche Großtat – ganz so, als ob die Verwaltung keine Kosten und Mühen scheue, um die Nachzahlungen für die Beamtinnen und Beamten so akribisch, korrekt und verfassungskonform wie möglich abzuarbeiten.

Doch auf dieses Schein-Narrativ fällt in der Beamtenschaft niemand mehr herein. Was Evers als Dienst am Beschäftigten verkauft, ist in Wahrheit eine gezielte Abwehrmaschinerie:

Der wahre Zweck: Wenn der Senat tatsächlich eine verfassungskonforme Lösung für seine Beschäftigten wollte, bräuchte er keine Sonderprüfer für Widersprüche. Er müsste lediglich die Besoldungstabelle pauschal anheben und das vorenthaltene Geld an alle auszahlen.

Die harte Realität: Die erforderlichen Kräfte werden in Wahrheit genau dafür abgestellt, jeden einzelnen Antrag akribisch zu zerpflücken, Ausschlussgründe zu konstruieren und juristische Fallstricke zu suchen. Das Ziel ist glasklar: Die Zahl der Anspruchsberechtigten soll mit aller Macht zusammengestrichen werden, damit der überwiegende Teil der Beamtinnen und Beamten am Ende komplett leer ausgeht und der Senat mit einer minimalen Alibi-Reparatur davonkommt.

Der 7-Milliarden-Coup auf dem Rücken derer, die den Staat aufrechterhalten: Der Senat hat den Beschäftigten über ein Jahrzehnt hinweg verfassungswidrig bis zu 7,2 Milliarden Euro vorenthalten. Sogar Finanzstaatssekretär Schyrocki musste im Abgeordnetenhaus einräumen, in welch immensen Milliarden-Dimensionen sich die tatsächlichen Gesamtansprüche bewegen, wenn alle Betroffenen gerechterweise bedient würden. Nun stellt sich die Finanzverwaltung allen Ernstes hin und verkauft es dreist als „Konsolidierungsleistung“, rund 5 bis 6 Milliarden Euro einzusparen, indem man zustehende Ansprüche einfach wegrechnet. Hier wird das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit auf den Kopf gestellt: Man stiehlt genau denjenigen, die Tag für Tag auf den Straßen, in den Behörden, Schulen und Wachen den Staat überhaupt erst aufrechterhalten und die Grundversorgung sichern, ihr rechtmäßig zustehendes Geld – um damit die eigenen Haushaltslöcher zu stopfen und das Ganze zynisch als Sparerfolg zu verkaufen!

Der doppelte Schaden: Um dieses Bürokratie-Bollwerk gegen die eigenen Beschäftigten aufzubauen, bindet der Senat massenhaft Personalkapazitäten, die an allen anderen Stellen der Berliner Verwaltung händeringend gebraucht würden. Die Versäumnisse der Politik belasten den Behördenalltag somit gleich doppelt.

Der Senator stellt sich als Wohltäter dar, der extra Personal abstellt, um alles „richtig“ für uns zu machen – während genau dieses Personal missbraucht wird, um uns so wenig Geld wie irgend möglich auszuzahlen und es an anderen Stellen fehlt.

3. Kleine Begriffslehre für die Innensenatorin: Dienstherr vs. Dienstbehörde

Neben den finanzpolitischen Nebelkerzen gab es am Rande der Kundgebung auch noch eine bemerkenswerte Lehrstunde in Sachen Beamtenrecht. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erweckte im Umfeld der Veranstaltung sinngemäß den Eindruck, sie fungiere als die „oberste Dienstherrin“.

Diese Aussage lässt tief blicken und offenbart eine gravierende fehlerhafte Anwendung statusrechtlicher Begrifflichkeiten. Die rechtswissenschaftliche Definition trennt hier messerscharf:

Der Dienstherr (§ 2 BeamtStG i. V. m. § 2 Abs. 1 LBG BE): Dies ist die juristische Person des öffentlichen Rechts. Für Berliner Beamtinnen und Beamte ist dies einzig und allein das Land Berlin. Eine Einzelperson, ein Senator oder eine Ministerin kann niemals Dienstherr sein.

Die oberste Dienstbehörde (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 LBG BE): Dies ist lediglich das oberste Organ des Dienstherrn, das die Dienstaufsicht führt. Frau Spranger ist für ihren Geschäftsbereich lediglich die Leiterin der obersten Dienstbehörde (Senatsverwaltung für Inneres und Sport).

Dass die oberste Behördenleiterin grundlegende statusrechtliche Vorschriften durcheinanderbringt, passt ins Gesamtbild einer Senatsverwaltung, die sich offensichtlich nur sehr beiläufig mit den rechtlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums beschäftigt.

Fazit

Die Beschäftigten des Landes Berlin verlangen keine Geschenke, sondern schlicht die Einhaltung der Verfassung und den vom Gericht geforderten Rechtsfrieden. Der heutige Tag hat gezeigt, dass die Beamtenschaft bereit ist, geschlossen für ihre Rechte einzustehen. Wer meint, mit verhaltenen Zusagen, unzureichenden Zuschlagsmodellen und fehlender Verzinsung Rechtsfrieden stiften zu können, wird bei den kommenden Kundgebungen die Quittung erhalten.

8 Kommentare zu „Berlin: Protest vor dem Abgeordnetenhaus – Schein-Verfassungsmäßigkeit, Evers’ Framing-Maschinerie und staatsrechtliche Nachhilfe: Wenn das Versäumnis des Senats zur Ausrede wird“

  1. Ein Gruß in die Runde.
    Nur so als Info gedacht.
    Mir fehlt gänzlich der Glaube, das betrifft übrigens alle Parteien!

    https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/protestaktionen-des-dbb-berlin-und-seiner-fachgewerkschaften-erste-reaktion-aus-dem-parlament/
    Mal nachgedacht:
    Demo GDP und andere, keinerlei Resonanz in der Presse.
    Ja, der Bericht im RBB wurde wohl vor der Sendung „sehr sehr weichgespült“, so lese ich die Kommentare hier.
    Mahnwache „Feuertonne“, sorry, auch hier keinerlei Resonanz der Presse.
    So sieht’s aus………… an Peinlichkeit wirklich kaum zu überbieten.

    So long……….

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  2. Wer jetzt immer noch nicht den Schuss gehört hat….. tja der tut mir leid ! Der 20.09. wird es zeigen, Frau Spranger, Herr Evers oder wie sie alle heißen mögen, unfassbar

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  3. Die strategische Frage wäre nun für 2021 bis in die Gegenwart, ob alle ruhenden Widersprüche beschieden werden sollten (Anträge der Beschwerdeführer) und dann mit Massenklagen das Thema konkret vorangetrieben wird.

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  4. Ein Tag nach der sogenannten Demo macht sich bei mir auch Ernüchterung bemerkbar!
    Die viel zu geringe Teilnehmerzahl trotz der Gewerkschaftsaufrufe und das zum Teil surreale Anbiedern von Herrn Jendro und Co an die verantwortlichen Politiker wirkte schon sehr befremdlich! Alles gestern erinnert mich an 2013 wo der Berliner Senat den Kollegen der Berliner Feuerwehr die zustehenden Überstunden nicht auszahlen wollte. Erst als die Kollegen dann diese Sache selbst in die Hand genommen haben mit dieser Aktion wurde bezahlt!!

    https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/feuerwehr-aufruf-zum-blaumachen

    Hätten wir uns damals nur auf die Gewerkschaften verlassen wäre es nicht zu der Auszahlung gekommen!
    Der Entwurf RG wird wenn überhaupt so gut wie kaum verändert und man wird bewusst es darauf ankommen lassen, dass wieder geklagt werden muss.
    Liebe Gewerkschaften wenn hier nicht der Eindruck entstehen soll, dass das gestern nur eine beruhigende Show gewesen sein sollte, muss unverzüglich der Druck spürbar erhöht werden!!
    Ansonsten werden die Beamten gezwungen sein dass ganze selbst in die Hand zu nehmen!! Hat ja schon mal geklappt! GENUG IST GENUG!!

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    • Ich möchte daran erinnern, diese Auszahlung von „Lohn“ für zuviel geleistete Arbeitszeit wurde damals so lange zurückgehalten, bis es in etwa hieß: „Wir können leider nur die Hälfte der Jahre auszahlen. Der Rest ist verjährt.“
      Da fehlte nur noch
      „Das tut uns ja sooo leid.“
      Ein erschreckendes und bezeichnendes Licht von unserem Senat.

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      • Die Sache mit der Wiederrechtlichen Anordnung von Mehrarbeit 55 Stunden-Woche ist noch nicht vom Tisch , 2021 Klage vor dem VG Berlin
        eingereicht zur Zeit Ruhend gestellt
        Wie schon erwähnt jeder Betroffene Kollege sollte sich Anwaltlich beraten lassen und notfalls Klage einreichen, die schönen Bilder mit den Vertretern
        der Gewerkschaften und den Senatoren sehe ich Skeptisch, das Thema Amtsangemessene Alimentation hier in diesem Forum zu besprechen ist wenig Zielführend,
        Wie gesagt ohne Anwaltliche Unterstützung werden wir nicht zu unserem Recht kommen

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