2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Unterstützung für pensionierte Beamtinnen und Beamte – Nachtrag Petition 5201/19 –

Noch immer warten zahlreiche pensionierte Beamtinnen und Beamte in Berlin auf eine angemessene Entschädigung für die altersdiskriminierende Besoldungspraxis zwischen 2006 und 2011 – obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits eindeutig festgestellt haben, dass ihnen hieraus ein rechtlicher Anspruch erwächst.

Mit einem Nachtrag zur bereits eingereichten Petition 5201/19 haben sowohl Betroffene als auch Unterstützer:innen die Möglichkeit, den unzureichenden und oft intransparenten Umgang des Landes Berlin mit Entschädigungsanträgen zu kritisieren und die Petition zu stärken.

Viele Betroffene erhielten bis heute keinen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt – wodurch ihr Recht auf gerichtliche Überprüfung faktisch ausgehebelt wird. Andere wurden gar nicht oder widersprüchlich informiert und verpassten dadurch Fristen, ohne daran selbst schuldhaft zu sein.

Besonders beunruhigend ist zudem, dass der Zugang zu eigenen Personalakten vielfach verzögert oder ganz verweigert wird. In einzelnen Fällen fehlen sogar rechtskräftige Dokumente wie Widerspruchsbescheide – was eine rechtliche Verteidigung oder Nachvollziehbarkeit der eigenen Rechtslage schlicht unmöglich macht.

Die Petent:innen fordern daher:

  • eine fristunabhängige Neubewertung aller noch offenen Entschädigungsansprüche,
  • die Einführung eines vereinfachten, digitalen Antragsverfahrens, um bisher nicht erreichte Betroffene einzubeziehen,
  • vollständige Transparenz über den aktuellen Stand der Verfahren sowie
  • einen rechtssicheren, zeitnahen und barrierefreien Zugang zu den eigenen Personalakten.

Berlin als Arbeitgeber ist hier in der besonderen Pflicht, ehemalige Beschäftigte nicht im Stich zu lassen – gerade dann, wenn staatliches Unrecht vorliegt. Schweigen, Verschleppung und bürokratische Hürden dürfen keine Antwort des Rechtsstaates sein.

Bitte unterstützen Sie dieses berechtigte Anliegen, indem Sie das folgende Schreiben an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses übersenden.

Nachtrag zur Petition 5201/19

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