Mit der Entscheidung des BVerfG (2 BvL 5/18 u. a.) wurden die Modalitäten zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation grundlegend geändert. Die bisherigen Kriterien zur Mindestalimentation – gemessen an der Grundsicherung – sind entfallen. Nunmehr muss die Mindestbesoldung mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Prekaritätsschwelle) einer vierköpfigen Familie erreichen. Wird dieser Wert unterschritten, liegt bereits ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip vor – eine weitere Prüfung ist dann entbehrlich.
Wird die Mindestbesoldung erreicht, erfolgt im Rahmen der Fortschreibungsprüfung eine zweistufige Prüfung, ob die Besoldung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung folgt. In der ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung erfolgt ein Vergleich anhand von vier Parametern:
- Abweichung vom Tariflohnindex (öffentlich-rechtliche Tarifverträge)
- Abweichung vom Nominallohnindex
- Abweichung vom Verbraucherpreisindex
- Verstoß gegen das Abstandsgebot (systeminterner Besoldungsvergleich)
→ Eine Abweichung von mindestens 5 % bei den ersten drei Parametern gilt jeweils als Indiz.
→ Sind mindestens zwei Parameter erfüllt, begründet dies eine Vermutung der Unterbesoldung.
In der zweiten Stufe der Fortschreibungsprüfung erfolgt eine wertende Gesamtbetrachtung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien (z. B. Ausbildung, Verantwortung, Attraktivität des Beamtenverhältnisses, Beihilfe, Versorgung). Die in der ersten Stufe begründete Vermutung kann hierbei erhärtet oder widerlegt werden.
Das folgende Tool prüft die kontinuierliche Anpassung der Besoldung an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anhand der ersten drei Parameter der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung. Hierzu wird der Besoldungsindex der jeweiligen Besoldungsgruppe mit dem entsprechenden Tariflohnindex, dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex verglichen.
Als Referenz wird auch der „Diätenindex“, d. h. die Aufwandsentschädigung der Berliner Abgeordneten, im Chart visualisiert. In das Tool sind die offiziellen Zahlen aus der Entscheidung des BVerfG eingearbeitet. Fehlende Daten bis 2024 wurden aus offiziellen Quellen ergänzt.
Nächste Woche:
Info-Veranstaltung und Podiumsdiskussion (mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis) zur Berliner Besoldung:
Nach dem Besoldungsurteil des BVerfG – Wie geht es weiter?
Verband Berliner Verwaltungsjuristen e.V.
Mittwoch, 21.01.2026 ab 17:30 Uhr im Rathaus Tiergarten (BVV Saal)
https://www.berliner-verwaltungsjuristen.de/images/pdf/2026/2026-01-21_Info-Veranstaltung_Besoldung.pdf
Ich werde dort sein 👍
Bin gespannt ob und wer von der Finanzabteilung anwesend sein wird?
Es ist gut, daß das BVerfG sich so klar zur Fortschreibungsprüfung geäußert hat. Allerdings höre ich von SenFin nur etwas zu 2008 bis 2020, wie es das BVerfG ausdrücklich entschied. Aktuell habe ich beim Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses daher die Bitte eingereicht, daß ausdrücklich auch 2021 bis aktuell 2026 in die Prüfung einbezogen werden soll. Die diesen Monat erfolgte Anpassung um 0,4% erscheint mir auch nicht ausreichend genug zu sein. Ggf. schließen sich andere Betroffenen mit eigenen Bitten dort an.
Hallo Martin,
gerne kann deine Petition hier veröffentlicht werden. Vielleicht lassen sich so mehr Unterstützer generieren.
BG Mirko
Euch allen noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 🎉
Frage:
Ist diese neue 80 Prozent Regel kurzgefasst besser oder schlechter für uns Beamte in Berlin?
Falls man meine Frage so pauschal und kurz beantworten kann.
Grüße H
Hallo Hanzen,
ich denke die Mindestbesoldung nach der Prekaritätsschwelle (80 % des Median-Äquivalenzeinkommens) ist praktisch günstiger für Beamtinnen und Beamte als die alte Orientierung am Grundsicherungsniveau.
Auf alle Fälle ist nun eine vereinfachte gerichtliche Prüfung möglich. Auch in Zahlen sollte sich das bemerkbar machen. Früher halt 15 % über Grundsicherung nunmehr Prekaritätsschwelle.
BG Mirko