Warum gibt es kaum noch freie Lehrerstellen in Brandenburg? „Weil Brandenburg Vorreiter bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung ist, hat das Land jetzt eine hohe Anziehungskraft für Lehrer. Hier verdienen sie deutlich mehr.“ Das Einstiegsgehalt steigt um 880 Euro pro Monat an."
(Hartmut Stäker, Brandenburgischer Pädagogen-Verband, 14.08.2026)
„Wir reden über finanzielle Dimensionen, die das Potential haben, den Landeshaushalt auf Jahre zu sprengen und zugleich das kollegiale Miteinander im öffentlichen Dienst zu gefährden.“ (Wolfgang Schyrocki, StS, 13.08.2026)
„Die Union wird sich immer weiter für die faire Alimentierung aller Beamtinnen und Beamten einsetzen. Das haben wir in den letzten drei Jahren mit Nachdruck getan: Dienstrechtsreform, schnelle Angleichung an Tarif und Vorziehen der 1% Abpassung, Laufbahnrechtsänderungen. Wir wollen ein Dienstverhältnis auf Augenhöhe miteinander - deswegen wird die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit zusammen mit der Besoldungsstrukturreform ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen für uns sein.“
(Dirk Stettner, CDU, 10.08.26)
"Wenn das Bundesverfassungsgerichtes Vorgaben hinsichtlich der A-Besoldung macht, setzen wir dies in Form eines Reparaturgesetzes analog zur R-Besoldung um." ... "Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben“ Koalitionsvertrag 2023 – 2026 (CDU, SPD)
"Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Dies kann über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßige jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen." (Koalitionsvertrag 2016 – 2021 SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen)
"Wenn die Stadt funktionieren soll, dann müssen wir die Schere bei der Beamtenbesoldung zum Bund schließen." (Florian Graf, CDU, November 2017)
„Was Brandenburg angeht, ist die Lage insofern nicht mit Berlin vergleichbar, als dass verschiedene Besoldungsanpassungen, die Berlin in der Vergangenheit bereits eingearbeitet hat, in früheren Besoldungsanpassungen in Brandenburg noch nicht vorgenommen wurden. Insofern war der Handlungsbedarf in Brandenburg zunächst einmal ein größerer…“ (Stefan Evers, CDU, 2. Juli 2026)
"Soweit allerdings, wie vorliegend erneut ersichtlich, eine Staatsregierung eben dies willkürlich ausnutzt, um Beamte, Richter und Staatsanwälte über Jahre hinweg evident verfassungswidrig zu unteralimentieren, wird sich in Bälde die Frage einer notwendigen Neubewertung in Straßburg stellen müssen. Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung (vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet." (Bayerischer Richterverein e.V., 2026)
"Die Beamtenschaft hat über viele Jahre Haushaltsdisziplin bewiesen und wesentlich dazu beigetragen, dass notwendige andere Ausgaben finanziert werden konnten. Dieser jahrelange Verzicht auf angemessene Gehaltserhöhungen – und das bedeutet reale Einkommensverluste – hat dem Land je nach Lesart 0,5 bis 1 Milliarde Euro gespart, manche behaupten sogar noch größere Summen, aber das ist schwer belastbar." (Frank Zimmermann, SPD, 2014, Plenarprotokoll 17/49)
"Das Abgeordnetenhaus teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin einen Anspruch auf eine Alimentation haben, die den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht."
(aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 18. Februar 2016, Drucksache 17/2707)
"Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
(Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
Auf Nachfrage, welche finanzielle Vorsorge im Haushalt getroffen wird nachdem das BVerwG die Berliner Besoldung für verfassungswidrig erklärt hat: "Das wird Sie jetzt erst mal verblüffen: Keine, weil es nicht erforderlich ist.“ (Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, Finanzsenator SPD, 28.09.2017)
"Der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, der für den Fall eines nicht-erzielten Partnereinkommens eine amtsangemessene Besoldung der Beamtenfamilie gewährleisten will, verletzt das besoldungsinterne Abstandsgebot." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, eine das Mindestabstandsgebot zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf wahrende Besoldung von einem Antragserfordernis abhängig zu machen." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist richtig, dass wir als schwarz-rote Koalition die Besoldung an das Bundesniveau anpassen werden. Arbeitsbelastung und Anforderungen sind hoch, der Beruf ist nicht immer ungefährlich. Er muss besser anerkannt und wertgeschätzt werden." (Franziska Becker, StS, SPD, 2025)
"Ich glaube nicht, dass der Handlungsbedarf hier so groß sein wird wie in Brandenburg, aber es wird mutmaßlich einen geben, der dann auch im Anschluss an die Regelung der Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020 zu entscheiden sein wird." (Stefan Evers, CDU, 02.07.2026)
"In ihrer Antragsbegründung schreibt die AfD, Ziel des Antrags sei es, eine verfassungsgemäße Alimentation der Landesbeamtinnen und -beamten sicherzustellen. Dieses Ziel haben wir bereits seit 2016 in der Umsetzung und spätestens mit dem 1. Januar 2021 geschafft und die Parameter des Bundesverfassungsgerichts erfüllt." (Hendrikje Klein, LINKE, Januar 2023)
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. [...] Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist." (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
„Die Sparmaßnahmen werden so drastisch sein, dass die ganze Stadt quietscht.“ (Wowereit, SPD, 2001)
"Vielmehr bestätigt sich der Eindruck, dass das Land Berlin die Besoldung sehenden Auges hinter die von ihm ausgehandelten Tariflöhne hat zurückfallen lassen."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
"Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
7 Kommentare zu „Besoldung-Sonderausgabe August 2021“
Hallo, zunächst einmal all denen, welche hier noch engagiert und fleißig unterwegs sind, einen gute Rutsch sowie ein hoffentlich gesundes und stressfreies 2022 ! Apropos 2022 : habe beim Stöbern im Netz bzgl. Einigung im Tarifvertrag einiges entdeckt ! Gelten die unten aufgeführten Aussagen auch für Berliner Beamte oder gibt es wieder „Stolpersteine“ ?
„Öffentlicher Dienst Länder: 2,8 Prozent mehr ab 1. Dezember 2022“
„Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro“
Nur mal so nebenbei : ich meine etwas gelesen zu haben, dass ROT GRÜN ROR im neuen Koalitionsvertrag wohl zwei für uns/euch entscheidende Dinge beschlossen hat : Pensionierung mit 67 Jahren und ab 2023 ein einheitliches Berliner Besoldungsgesetz !
Gibt es dazu von „Insidern“ nähere Informationen ? Gruß Thomas
Hallo Mirko, Hallo an all die anderen,
hier mein Widerspruch für den Familienzuschlag ab dem DRITTEN Kind. Wer ihn verwenden möchte sollte ihn auf sich anpassen und noch in diesem Jahr einreichen. Mal sehen was dabei rauskommt.
Dir ZS Pers B LFK……
Keibelstraße 36,
10178 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) wurden die Familienzuschläge neu geregelt. Insbesondere wurde der Familienzuschlag der Stufe 4 und 5 angehoben. Nach dem Gesetzestext in § 2 Absatz 5 Nr. 1 heißt es:
(5) Ab 1. Januar 2021
1. wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt,
2. wird ein für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigendem Kind zu gewährender Familien-zuschlag der Stufe 5 und höher in Höhe von jeweils 678,99 Euro über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe gezahlt.
Ich beziehe im 2021 Familienzuschlag der Stufe …. in Höhe von genau …… Euro.
Abweichend von den in Absatz 4 aufgeführten Regelungen, in denen die Höhe der Familienzuschläge genau festgelegt wurde:
(4) Ab 1. Januar 2021
1. steigt der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2
für das erste zu berücksichtigendem Kind in der Besoldungsgruppe A 5 auf 168,96 Euro und wird der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2 in der Besoldungsgruppe A 6 auf 122,02 Euro und in der Besoldungsgruppe A 7 auf 29,36 Euro festgelegt…..
verwendet der Gesetzgeber in Absatz 5 die Formulierung:
„über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe“
Der mir monatlich ausgezahlte Familienzuschlag der Stufe … liegt demnach also nicht …….Euro über dem der Stufe …., sondern bei genau …… Euro.
Eine Festlegung wie in Absatz 4 auf genau …….. Euro erfolgte im Gesetz nicht.
Ich erhebe vorsorglich
Widerspruch
für das Haushaltsjahr 2021 und für die Folgejahre.
Ich bitte um Prüfung, gegebenenfalls Neuberechnung und Nachzahlung fehlender Beträge. Ich bitte weiterhin um eine Eingangsbestätigung um im Verfahren den rechtzeitigen Eingang dokumentieren zu können.
Hallo in die Runde, ich frage nur : kann es sein, dass diese gesamte Plattform hier „berliner-besoldung.de“ gescheitert ist ? Null Informationen mehr, keine Wasserstandsmeldungen, Nichts…. Wenn dem so ist und man den Kampf aufgegeben hat, dann wäre es doch nett wenn von den Protagonisten eine kurze Info erscheinen würde, mit dem Hinweis, liebe Leute es war alles umsonst unsere entscheidende Verhandlung vor dem BVerfG wird vielleicht in 20 Jahren stattfinden…. Nun gut, vielleicht werden ja mittlerweile wenigstens die Richter ordentlich alimentiert. Keine Ahnung ! Seit zwei Jahren bin ich in Pension, der letzte Kollege schrieb in etwa so : „Hoffentlich bin ich bis zum Urteil nicht bereits verstorben“ ! ? Vor x Jahren habe ich angefangen Widersprüche zu sammeln, vor x Jahren habe ich Klage eingereicht, anscheinend hunderte von Euro in den Sand gesetzt ! Ergebnis : politische Ignoranz ! hoch lebe der Rechtsstaat, frohe Weihnachten
Hallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen. Dass die Plattform gescheitert ist, würde ich nicht behaupten. Immerhin sind hier Informationen inklusive Berechnungen hinterlegt, die mittlerweile jeder verbeamteten Dienstkraft für die Anspruchstellung zur Verfügung stehen. Es gibt einfach nichts weiter zu berichten. Die Entscheidung zur Berliner A-Besoldung soll angeblich im nächsten Jahr gefällt werden. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn wieder irgend etwas dazwischen kommt. Letztendlich ist es bedenklich, dass der Staat seinen Dienern – die dem Streikverbot unterliegen – keinen schnellen effektiven Rechtsschutz in Sachen Besoldung bietet.
Gott sei dank – und jetzt werde ich sarkastisch – sind die Ansprüche vererbbar. Du bist nicht der Einzige, der über ein Jahrzehnt auf eine Entscheidung hofft. Aber der Markt reguliert sich bekanntermaßen selbst und so, wie die Verbeamtung der Lehrer in Berlin wiederkommt, wird auch irgendwann eine bundeseinheitliche Besoldung wieder eingeführt. Bis dahin gilt es weiterhin Widerspruch einzulegen und das Mindestmaß einer amtsangemessenen Besoldung gerichtlich einzuklagen.
Kurzum, wenn es wieder Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier einstellen.
Dir und deiner Familie frohe Weihnachten und einen guten Rutsch vom
Hallo Mirko, vielen Dank für deine netten Worte ! Ich werde versuchen tapfer zu bleiben und das Positive Denken beizubehalten ! Ist allerdings schwierig bei solch einer politischen Führung und nach 30/40 Jahren „Schicht“ ! Lieber Mirko, lieber Andre und den vielen Anderen Teilnehmern hier, möchte ich eine gesunde, ruhige und friedliche Weihnachtszeit wünschen ! In der Hoffnung auf baldige positive Nachrichten, Gruß Thomas
Hey Thomas,
auch von mir noch einmal: Nicht den Mut und vor allen Dingen die Hoffnung verlieren! Das ist genau DAS, was dieser Senat möchte. Selbstverständlich ist es auch nicht in UNSEREM Sinne, dass es soooo lange dauert. Aber leider haben wir keinerlei Einfluss auf die Terminierung beim BVerfG. Glaube uns aber bitte, wenn ich Dir sage, dass wir nicht untätig sind. Manches darf jedoch noch nicht in die Öffentlichkeit. Hängt auch mit Urheberrechten zusammen … Das BVerfG wird aber noch einmal über die unfassbare und weiterhin vorsätzlich verfassungswidrige Haltung und Handlung des Berliner Senats informiert. Hoffen wir mal, dass sich die dortigen Richter*innen genauso darüber aufregen, wie wir es tun und vielleicht weitaus deutlichere Worte finden, als in dem Beschluss zur R-Besoldung. ALSO: Alles Gute für ALLE und schöne Weihnachtsfeiertage, wie auch einen guten Start in das Jahr 2022!!! Beste Grüße, André
Hallo, zunächst einmal all denen, welche hier noch engagiert und fleißig unterwegs sind, einen gute Rutsch sowie ein hoffentlich gesundes und stressfreies 2022 ! Apropos 2022 : habe beim Stöbern im Netz bzgl. Einigung im Tarifvertrag einiges entdeckt ! Gelten die unten aufgeführten Aussagen auch für Berliner Beamte oder gibt es wieder „Stolpersteine“ ?
„Öffentlicher Dienst Länder: 2,8 Prozent mehr ab 1. Dezember 2022“
„Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro“
Nur mal so nebenbei : ich meine etwas gelesen zu haben, dass ROT GRÜN ROR im neuen Koalitionsvertrag wohl zwei für uns/euch entscheidende Dinge beschlossen hat : Pensionierung mit 67 Jahren und ab 2023 ein einheitliches Berliner Besoldungsgesetz !
Gibt es dazu von „Insidern“ nähere Informationen ? Gruß Thomas
Hallo Mirko, Hallo an all die anderen,
hier mein Widerspruch für den Familienzuschlag ab dem DRITTEN Kind. Wer ihn verwenden möchte sollte ihn auf sich anpassen und noch in diesem Jahr einreichen. Mal sehen was dabei rauskommt.
Dir ZS Pers B LFK……
Keibelstraße 36,
10178 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) wurden die Familienzuschläge neu geregelt. Insbesondere wurde der Familienzuschlag der Stufe 4 und 5 angehoben. Nach dem Gesetzestext in § 2 Absatz 5 Nr. 1 heißt es:
(5) Ab 1. Januar 2021
1. wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt,
2. wird ein für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigendem Kind zu gewährender Familien-zuschlag der Stufe 5 und höher in Höhe von jeweils 678,99 Euro über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe gezahlt.
Ich beziehe im 2021 Familienzuschlag der Stufe …. in Höhe von genau …… Euro.
Abweichend von den in Absatz 4 aufgeführten Regelungen, in denen die Höhe der Familienzuschläge genau festgelegt wurde:
(4) Ab 1. Januar 2021
1. steigt der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2
für das erste zu berücksichtigendem Kind in der Besoldungsgruppe A 5 auf 168,96 Euro und wird der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2 in der Besoldungsgruppe A 6 auf 122,02 Euro und in der Besoldungsgruppe A 7 auf 29,36 Euro festgelegt…..
verwendet der Gesetzgeber in Absatz 5 die Formulierung:
„über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe“
Der mir monatlich ausgezahlte Familienzuschlag der Stufe … liegt demnach also nicht …….Euro über dem der Stufe …., sondern bei genau …… Euro.
Eine Festlegung wie in Absatz 4 auf genau …….. Euro erfolgte im Gesetz nicht.
Ich erhebe vorsorglich
Widerspruch
für das Haushaltsjahr 2021 und für die Folgejahre.
Ich bitte um Prüfung, gegebenenfalls Neuberechnung und Nachzahlung fehlender Beträge. Ich bitte weiterhin um eine Eingangsbestätigung um im Verfahren den rechtzeitigen Eingang dokumentieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo in die Runde, ich frage nur : kann es sein, dass diese gesamte Plattform hier „berliner-besoldung.de“ gescheitert ist ? Null Informationen mehr, keine Wasserstandsmeldungen, Nichts…. Wenn dem so ist und man den Kampf aufgegeben hat, dann wäre es doch nett wenn von den Protagonisten eine kurze Info erscheinen würde, mit dem Hinweis, liebe Leute es war alles umsonst unsere entscheidende Verhandlung vor dem BVerfG wird vielleicht in 20 Jahren stattfinden…. Nun gut, vielleicht werden ja mittlerweile wenigstens die Richter ordentlich alimentiert. Keine Ahnung ! Seit zwei Jahren bin ich in Pension, der letzte Kollege schrieb in etwa so : „Hoffentlich bin ich bis zum Urteil nicht bereits verstorben“ ! ? Vor x Jahren habe ich angefangen Widersprüche zu sammeln, vor x Jahren habe ich Klage eingereicht, anscheinend hunderte von Euro in den Sand gesetzt ! Ergebnis : politische Ignoranz ! hoch lebe der Rechtsstaat, frohe Weihnachten
Hallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen. Dass die Plattform gescheitert ist, würde ich nicht behaupten. Immerhin sind hier Informationen inklusive Berechnungen hinterlegt, die mittlerweile jeder verbeamteten Dienstkraft für die Anspruchstellung zur Verfügung stehen. Es gibt einfach nichts weiter zu berichten. Die Entscheidung zur Berliner A-Besoldung soll angeblich im nächsten Jahr gefällt werden. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn wieder irgend etwas dazwischen kommt. Letztendlich ist es bedenklich, dass der Staat seinen Dienern – die dem Streikverbot unterliegen – keinen schnellen effektiven Rechtsschutz in Sachen Besoldung bietet.
Gott sei dank – und jetzt werde ich sarkastisch – sind die Ansprüche vererbbar. Du bist nicht der Einzige, der über ein Jahrzehnt auf eine Entscheidung hofft. Aber der Markt reguliert sich bekanntermaßen selbst und so, wie die Verbeamtung der Lehrer in Berlin wiederkommt, wird auch irgendwann eine bundeseinheitliche Besoldung wieder eingeführt. Bis dahin gilt es weiterhin Widerspruch einzulegen und das Mindestmaß einer amtsangemessenen Besoldung gerichtlich einzuklagen.
Kurzum, wenn es wieder Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier einstellen.
Dir und deiner Familie frohe Weihnachten und einen guten Rutsch vom
Team berliner-besoldungs.de
Hallo Mirko, vielen Dank für deine netten Worte ! Ich werde versuchen tapfer zu bleiben und das Positive Denken beizubehalten ! Ist allerdings schwierig bei solch einer politischen Führung und nach 30/40 Jahren „Schicht“ ! Lieber Mirko, lieber Andre und den vielen Anderen Teilnehmern hier, möchte ich eine gesunde, ruhige und friedliche Weihnachtszeit wünschen ! In der Hoffnung auf baldige positive Nachrichten, Gruß Thomas
Hey Thomas,
auch von mir noch einmal: Nicht den Mut und vor allen Dingen die Hoffnung verlieren! Das ist genau DAS, was dieser Senat möchte. Selbstverständlich ist es auch nicht in UNSEREM Sinne, dass es soooo lange dauert. Aber leider haben wir keinerlei Einfluss auf die Terminierung beim BVerfG. Glaube uns aber bitte, wenn ich Dir sage, dass wir nicht untätig sind. Manches darf jedoch noch nicht in die Öffentlichkeit. Hängt auch mit Urheberrechten zusammen … Das BVerfG wird aber noch einmal über die unfassbare und weiterhin vorsätzlich verfassungswidrige Haltung und Handlung des Berliner Senats informiert. Hoffen wir mal, dass sich die dortigen Richter*innen genauso darüber aufregen, wie wir es tun und vielleicht weitaus deutlichere Worte finden, als in dem Beschluss zur R-Besoldung. ALSO: Alles Gute für ALLE und schöne Weihnachtsfeiertage, wie auch einen guten Start in das Jahr 2022!!! Beste Grüße, André
„Plakataktion“ bin leider nicht betroffen, finde es aber eine tolle Idee !!!