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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Besoldung-Sonderausgabe August 2021

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4. August 2021 7 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

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Aktuelles
Berliner Besoldung bis weit in den gehobenen Dienst hinein unterhalb der Grundsicherung
Battis-Gutachten veröffentlicht

7 Kommentare

  1. Thomas Stein
    31. Dezember 2021    

    Hallo, zunächst einmal all denen, welche hier noch engagiert und fleißig unterwegs sind, einen gute Rutsch sowie ein hoffentlich gesundes und stressfreies 2022 ! Apropos 2022 : habe beim Stöbern im Netz bzgl. Einigung im Tarifvertrag einiges entdeckt ! Gelten die unten aufgeführten Aussagen auch für Berliner Beamte oder gibt es wieder „Stolpersteine“ ?
    „Öffentlicher Dienst Länder: 2,8 Prozent mehr ab 1. Dezember 2022“
    „Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro“

    Nur mal so nebenbei : ich meine etwas gelesen zu haben, dass ROT GRÜN ROR im neuen Koalitionsvertrag wohl zwei für uns/euch entscheidende Dinge beschlossen hat : Pensionierung mit 67 Jahren und ab 2023 ein einheitliches Berliner Besoldungsgesetz !

    Gibt es dazu von „Insidern“ nähere Informationen ? Gruß Thomas

    Reply
  2. Mario
    20. Dezember 2021    

    Hallo Mirko, Hallo an all die anderen,
    hier mein Widerspruch für den Familienzuschlag ab dem DRITTEN Kind. Wer ihn verwenden möchte sollte ihn auf sich anpassen und noch in diesem Jahr einreichen. Mal sehen was dabei rauskommt.

    Dir ZS Pers B LFK……
    Keibelstraße 36,
    10178 Berlin

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2021) wurden die Familienzuschläge neu geregelt. Insbesondere wurde der Familienzuschlag der Stufe 4 und 5 angehoben. Nach dem Gesetzestext in § 2 Absatz 5 Nr. 1 heißt es:

    (5) Ab 1. Januar 2021
    1. wird ein für das dritte zu berücksichtigende Kind zu gewährender Familienzuschlag der Stufe 4 in Höhe von 819,76 Euro über dem Familienzuschlag der Stufe 3 gezahlt,
    2. wird ein für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigendem Kind zu gewährender Familien-zuschlag der Stufe 5 und höher in Höhe von jeweils 678,99 Euro über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe gezahlt.

    Ich beziehe im 2021 Familienzuschlag der Stufe …. in Höhe von genau …… Euro.

    Abweichend von den in Absatz 4 aufgeführten Regelungen, in denen die Höhe der Familienzuschläge genau festgelegt wurde:

    (4) Ab 1. Januar 2021
    1. steigt der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2
    für das erste zu berücksichtigendem Kind in der Besoldungsgruppe A 5 auf 168,96 Euro und wird der Erhöhungsbetrag für den Familienzuschlag der Stufe 2 in der Besoldungsgruppe A 6 auf 122,02 Euro und in der Besoldungsgruppe A 7 auf 29,36 Euro festgelegt…..

    verwendet der Gesetzgeber in Absatz 5 die Formulierung:
    „über dem Familienzuschlag der jeweils vorhergehenden Stufe“
    Der mir monatlich ausgezahlte Familienzuschlag der Stufe … liegt demnach also nicht …….Euro über dem der Stufe …., sondern bei genau …… Euro.
    Eine Festlegung wie in Absatz 4 auf genau …….. Euro erfolgte im Gesetz nicht.
    Ich erhebe vorsorglich

    Widerspruch

    für das Haushaltsjahr 2021 und für die Folgejahre.
    Ich bitte um Prüfung, gegebenenfalls Neuberechnung und Nachzahlung fehlender Beträge. Ich bitte weiterhin um eine Eingangsbestätigung um im Verfahren den rechtzeitigen Eingang dokumentieren zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Reply
  3. Thomas Stein
    14. Dezember 2021    

    Hallo in die Runde, ich frage nur : kann es sein, dass diese gesamte Plattform hier „berliner-besoldung.de“ gescheitert ist ? Null Informationen mehr, keine Wasserstandsmeldungen, Nichts…. Wenn dem so ist und man den Kampf aufgegeben hat, dann wäre es doch nett wenn von den Protagonisten eine kurze Info erscheinen würde, mit dem Hinweis, liebe Leute es war alles umsonst unsere entscheidende Verhandlung vor dem BVerfG wird vielleicht in 20 Jahren stattfinden…. Nun gut, vielleicht werden ja mittlerweile wenigstens die Richter ordentlich alimentiert. Keine Ahnung ! Seit zwei Jahren bin ich in Pension, der letzte Kollege schrieb in etwa so : „Hoffentlich bin ich bis zum Urteil nicht bereits verstorben“ ! ? Vor x Jahren habe ich angefangen Widersprüche zu sammeln, vor x Jahren habe ich Klage eingereicht, anscheinend hunderte von Euro in den Sand gesetzt ! Ergebnis : politische Ignoranz ! hoch lebe der Rechtsstaat, frohe Weihnachten

    Reply
    • Mirko Prinz
      14. Dezember 2021    

      Hallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen. Dass die Plattform gescheitert ist, würde ich nicht behaupten. Immerhin sind hier Informationen inklusive Berechnungen hinterlegt, die mittlerweile jeder verbeamteten Dienstkraft für die Anspruchstellung zur Verfügung stehen. Es gibt einfach nichts weiter zu berichten. Die Entscheidung zur Berliner A-Besoldung soll angeblich im nächsten Jahr gefällt werden. Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn wieder irgend etwas dazwischen kommt. Letztendlich ist es bedenklich, dass der Staat seinen Dienern – die dem Streikverbot unterliegen – keinen schnellen effektiven Rechtsschutz in Sachen Besoldung bietet.

      Gott sei dank – und jetzt werde ich sarkastisch – sind die Ansprüche vererbbar. Du bist nicht der Einzige, der über ein Jahrzehnt auf eine Entscheidung hofft. Aber der Markt reguliert sich bekanntermaßen selbst und so, wie die Verbeamtung der Lehrer in Berlin wiederkommt, wird auch irgendwann eine bundeseinheitliche Besoldung wieder eingeführt. Bis dahin gilt es weiterhin Widerspruch einzulegen und das Mindestmaß einer amtsangemessenen Besoldung gerichtlich einzuklagen.

      Kurzum, wenn es wieder Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier einstellen.
      Dir und deiner Familie frohe Weihnachten und einen guten Rutsch vom

      Team berliner-besoldungs.de

      Reply
      • Thomas Stein
        15. Dezember 2021    

        Hallo Mirko, vielen Dank für deine netten Worte ! Ich werde versuchen tapfer zu bleiben und das Positive Denken beizubehalten ! Ist allerdings schwierig bei solch einer politischen Führung und nach 30/40 Jahren „Schicht“ ! Lieber Mirko, lieber Andre und den vielen Anderen Teilnehmern hier, möchte ich eine gesunde, ruhige und friedliche Weihnachtszeit wünschen ! In der Hoffnung auf baldige positive Nachrichten, Gruß Thomas

        Reply
        • André Grashof
          16. Dezember 2021    

          Hey Thomas,
          auch von mir noch einmal: Nicht den Mut und vor allen Dingen die Hoffnung verlieren! Das ist genau DAS, was dieser Senat möchte. Selbstverständlich ist es auch nicht in UNSEREM Sinne, dass es soooo lange dauert. Aber leider haben wir keinerlei Einfluss auf die Terminierung beim BVerfG. Glaube uns aber bitte, wenn ich Dir sage, dass wir nicht untätig sind. Manches darf jedoch noch nicht in die Öffentlichkeit. Hängt auch mit Urheberrechten zusammen … Das BVerfG wird aber noch einmal über die unfassbare und weiterhin vorsätzlich verfassungswidrige Haltung und Handlung des Berliner Senats informiert. Hoffen wir mal, dass sich die dortigen Richter*innen genauso darüber aufregen, wie wir es tun und vielleicht weitaus deutlichere Worte finden, als in dem Beschluss zur R-Besoldung. ALSO: Alles Gute für ALLE und schöne Weihnachtsfeiertage, wie auch einen guten Start in das Jahr 2022!!! Beste Grüße, André

          Reply
  4. Thomas Stein
    5. August 2021    

    „Plakataktion“ bin leider nicht betroffen, finde es aber eine tolle Idee !!!

    Reply

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  • Alex zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo allerseits, in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren): "Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen." In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen. Beste Grüße Alex
  • Mirko Prinz zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Thomas, eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein "Gentlemen agreement" mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball. BG Mirko
  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden.... https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011 Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein "Gentlemen agreement" dieses Thema ganz einfach "totzuschweigen" ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe ! Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. "Pustekuchen" mit System..... So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden. Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den "Linken" toleriert.... was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur ) https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen

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