2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Zwischenstand Klage-Barometer

Das Klage-Barometer (Stand 05.05.2026) ist eindeutig. Von 431 Befragten gaben lediglich 2,09 Prozent an, nicht klagen zu wollen. 97,91 Prozent sprechen sich für ein Klageverfahren aus, wenn nachfolgende Bedingungen gegeben sind:

  • Wenn die Nachzahlung einfach im Jahr 2020 aufhört und die Jahre danach fehlen.
  • Wenn fast nur Familien mit Kindern profitieren – das bestraft alle, die keine Kinder haben können oder sich für ein anderes Lebensmodell entschieden haben.
  • Wenn die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen schrumpfen (untere Gruppen steigen, höhere werden abgehängt).
  • Wenn wieder die „leere Kasse“ als Ausrede genutzt wird, um rechtmäßige Ansprüche zu kürzen.
  • Wenn die Sonderzahlungen nicht für jede Besoldungsgruppe fair nachgebessert werden (Heilung der alten systemischen Fehler).
  • Wenn die alte Verletzung des Abstandsgebots durch die Kostendämpfungspauschale einfach unter den Tisch fällt.
  • Wenn der massive Kaufkraftverlust durch die Inflation komplett ignoriert wird.
  • Wenn es für das jahrelange Warten auf dein Geld keine Zinsen gibt.

Sicher dürfte auch sein, dass die 2,09 %, die nicht klagen wollen, sicherlich einen Widerspruch in Erwägung ziehen. Es sieht nach einer endlosen Geschichte für das Land Berlin aus.

Ein Rechtsfrieden ist derzeit nicht absehbar!

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