Die Verfassung als Tarifrunde: Warum Berlins Gesetzentwurf den Verfassungsverstoß fortsetzt

Die Stellungnahme zum Fraktionsgesetzentwurf von CDU und SPD – hier das BerlBVAnpG 2026-2027 kann wie folgt zusammengefasst werden:

„Karlsruhe hat auf 67 Seiten erklärt, was zu tun ist und Berlin hat auf 12 Seiten erklärt, dass es darüber im Jahr 2027 vielleicht nachzudenken gedenkt.“

Wer verstehen will, wie Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenalimentation „umsetzt“, sollte den Gesetzentwurf Drucksache 19/3188 am besten ungelesen zur Seite legen und stattdessen die Ausschussprotokolle studieren. Dort wird klar: Dieser Entwurf ist keine verfassungskonforme Reparatur. Er ist die rhetorische Fortschreibung eines festgestellten Verfassungsverstoßes. Berlin überträgt schlicht eine Tarifvereinbarung auf den Beamtenbereich – und tut so, als wäre mit einem Prozent zusätzlich ein strukturelles Problem gelöst, das Karlsruhe gerade erst als strukturell verfassungswidrig bezeichnet hat.

Die Mängelliste ist bemerkenswert eindeutig: Es gibt keine Nachzahlung, keine Verzinsung, keine ernsthafte Prüfung der Mindestbesoldung und keine Prüfung des Abstandsgebots. Übersetzt bedeutet das: Der Schaden wird anerkannt – aber nicht behoben. Der Entwurf wirkt wie das verfassungsrechtliche Pendant zu einem Versicherungsnehmer, der nach einem Totalschaden anruft und höflich fragt, ob wenigstens die nächste Tankfüllung übernommen werden könnte. Statt das über Jahre angehäufte Unteralimentationsdefizit endlich zu beseitigen, wird es schlicht linear fortgeschrieben. Genau diese Routine-„Handwerksarbeit“ hat das Bundesverfassungsgericht für fast zwei Jahrzehnte ausdrücklich als unzureichend verworfen.

Besonders aufschlussreich ist der Umgang mit der Karlsruher Frist bis zum 31. März 2027. Aus der klaren Vorgabe wird im Gesetzentwurf eine unverbindliche Überprüfung „im Jahr 2027“. Ob das planerische Präzision oder rhetorisch kaschierte Fristverschiebung ist, wird sich am 1. April sehr nüchtern feststellen lassen. Noch gravierender ist jedoch die Begründung des Senats, auf eine gezielte Anhebung der unteren Besoldungsgruppen zu verzichten: Das Abstandsgebot sei angeblich bereits ausgereizt. Mit anderen Worten: Man unterlässt die verfassungsrechtlich gebotene Reparatur, weil deren Umsetzung Schwierigkeiten bereiten könnte. Das ist die juristische Version von: „Lieber nichts tun, sonst wird es kompliziert.“

Im Ausschuss wird diese Haltung bemerkenswert offen ausgesprochen: Die Wahl der Reparaturalternative sei eine „haushaltspolitische Entscheidung dessen, was machbar ist“. Genau dieses Argument hat Karlsruhe jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Haushaltslage rechtfertigt keine verfassungswidrige Unterbezahlung. Punkt.

Die Zahlen machen das Problem greifbar: Vorsorglich bereitgestellt wurden exakt 493 Millionen Euro – also genau der Betrag für die kleinste und restriktivste Minimalvariante. Für eine echte Lösung fehlen zwischen 1,6 und fast 3 Milliarden Euro. Während Berlin zögert, läuft die Uhr: Bei einer mittleren Variante entstehen täglich rund 432.000 Euro an zusätzlicher Zinslast. Jeder Tag politischer Verzögerung produziert neue Kosten. Sparsamkeit sieht anders aus.

Fachleute warnen bereits deutlich. Berlin droht bundesweit zum Spitzenreiter verfassungsrechtlicher „roter Flecken“ zu werden. Statt eigene Maßstäbe zu entwickeln, orientiert man sich weiter an empirisch fragwürdigen Bundesmodellen – und verschiebt das Problem in die Zukunft.

Das Muster ist nicht neu. Schon 2021 wurde nur die Richterbesoldung repariert, während man bei der A-Besoldung „nicht vorgreifen“ wollte. Heute wiederholt sich dieselbe Strategie – nur mit größeren Summen und höherem Risiko. Drucksache 19/3188 ist das, was man beschließt, wenn das Haus brennt, man aber entscheidet, zunächst die Fensterläden zu streichen.

Berlin braucht bis zum 31. März 2027 kein weiteres Übergangsgesetz, sondern ein echtes Reparaturgesetz: mit Nachzahlung, gesetzlicher Verzinsung und einer dauerhaften, indexbasierten Zukunftssicherung. Die Entscheidung darüber fällt nicht im Haushalt, sondern in der Verfassung.

Wer die Verfassung wie eine Tarifrunde behandelt, wird sie nicht erfüllen. Der Zinslauf läuft und Karlsruhe wartet nicht!

Stellungnahme Drucksache 19/3188 – Fraktionsgesetzentwurf (BerlBVAnpG 2026-2027)

2 Kommentare zu „Die Verfassung als Tarifrunde: Warum Berlins Gesetzentwurf den Verfassungsverstoß fortsetzt“

  1. Vielen Dank auch nochmals von mir…. Und doch stelle ich mir weiterhin ernsthaft ( sehr ernsthaft ) die Frage : WO SIND GROSSEN GEWERKSCHAFTEN ??? Wo ist die GdP, wo ist die DPolG ??? Normalerweise müssten die täglich berichten und Druck gegenüber dem Senat aufbauen !!! Oder sind die weiterhin nur in der Lage die monatlichen Mitgliedsbeiträge abzukassieren ??? Wäre schön wenn da jemand nähere Informationen hat und mich eines Besseren belehren würde ! Danke

    Antworten
  2. Wahnsinn. Ihr seid mit euren Analysen wirklich klasse. Macht bitte weiter so. Ihr seid und eure Arbeit ist wichtig. Ich hoffe, dass sie an entsprechender Stelle Gehör findet.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar