Die Verfassung als Tarifrunde: Warum Berlins Gesetzentwurf den Verfassungsverstoß fortsetzt

Die Stellungnahme zum Fraktionsgesetzentwurf von CDU und SPD – hier das BerlBVAnpG 2026-2027 kann wie folgt zusammengefasst werden:

„Karlsruhe hat auf 67 Seiten erklärt, was zu tun ist und Berlin hat auf 12 Seiten erklärt, dass es darüber im Jahr 2027 vielleicht nachzudenken gedenkt.“

Wer verstehen will, wie Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenalimentation „umsetzt“, sollte den Gesetzentwurf Drucksache 19/3188 am besten ungelesen zur Seite legen und stattdessen die Ausschussprotokolle studieren. Dort wird klar: Dieser Entwurf ist keine verfassungskonforme Reparatur. Er ist die rhetorische Fortschreibung eines festgestellten Verfassungsverstoßes. Berlin überträgt schlicht eine Tarifvereinbarung auf den Beamtenbereich – und tut so, als wäre mit einem Prozent zusätzlich ein strukturelles Problem gelöst, das Karlsruhe gerade erst als strukturell verfassungswidrig bezeichnet hat.

Die Mängelliste ist bemerkenswert eindeutig: Es gibt keine Nachzahlung, keine Verzinsung, keine ernsthafte Prüfung der Mindestbesoldung und keine Prüfung des Abstandsgebots. Übersetzt bedeutet das: Der Schaden wird anerkannt – aber nicht behoben. Der Entwurf wirkt wie das verfassungsrechtliche Pendant zu einem Versicherungsnehmer, der nach einem Totalschaden anruft und höflich fragt, ob wenigstens die nächste Tankfüllung übernommen werden könnte. Statt das über Jahre angehäufte Unteralimentationsdefizit endlich zu beseitigen, wird es schlicht linear fortgeschrieben. Genau diese Routine-„Handwerksarbeit“ hat das Bundesverfassungsgericht für fast zwei Jahrzehnte ausdrücklich als unzureichend verworfen.

Besonders aufschlussreich ist der Umgang mit der Karlsruher Frist bis zum 31. März 2027. Aus der klaren Vorgabe wird im Gesetzentwurf eine unverbindliche Überprüfung „im Jahr 2027“. Ob das planerische Präzision oder rhetorisch kaschierte Fristverschiebung ist, wird sich am 1. April sehr nüchtern feststellen lassen. Noch gravierender ist jedoch die Begründung des Senats, auf eine gezielte Anhebung der unteren Besoldungsgruppen zu verzichten: Das Abstandsgebot sei angeblich bereits ausgereizt. Mit anderen Worten: Man unterlässt die verfassungsrechtlich gebotene Reparatur, weil deren Umsetzung Schwierigkeiten bereiten könnte. Das ist die juristische Version von: „Lieber nichts tun, sonst wird es kompliziert.“

Im Ausschuss wird diese Haltung bemerkenswert offen ausgesprochen: Die Wahl der Reparaturalternative sei eine „haushaltspolitische Entscheidung dessen, was machbar ist“. Genau dieses Argument hat Karlsruhe jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Haushaltslage rechtfertigt keine verfassungswidrige Unterbezahlung. Punkt.

Die Zahlen machen das Problem greifbar: Vorsorglich bereitgestellt wurden exakt 493 Millionen Euro – also genau der Betrag für die kleinste und restriktivste Minimalvariante. Für eine echte Lösung fehlen zwischen 1,6 und fast 3 Milliarden Euro. Während Berlin zögert, läuft die Uhr: Bei einer mittleren Variante entstehen täglich rund 432.000 Euro an zusätzlicher Zinslast. Jeder Tag politischer Verzögerung produziert neue Kosten. Sparsamkeit sieht anders aus.

Fachleute warnen bereits deutlich. Berlin droht bundesweit zum Spitzenreiter verfassungsrechtlicher „roter Flecken“ zu werden. Statt eigene Maßstäbe zu entwickeln, orientiert man sich weiter an empirisch fragwürdigen Bundesmodellen – und verschiebt das Problem in die Zukunft.

Das Muster ist nicht neu. Schon 2021 wurde nur die Richterbesoldung repariert, während man bei der A-Besoldung „nicht vorgreifen“ wollte. Heute wiederholt sich dieselbe Strategie – nur mit größeren Summen und höherem Risiko. Drucksache 19/3188 ist das, was man beschließt, wenn das Haus brennt, man aber entscheidet, zunächst die Fensterläden zu streichen.

Berlin braucht bis zum 31. März 2027 kein weiteres Übergangsgesetz, sondern ein echtes Reparaturgesetz: mit Nachzahlung, gesetzlicher Verzinsung und einer dauerhaften, indexbasierten Zukunftssicherung. Die Entscheidung darüber fällt nicht im Haushalt, sondern in der Verfassung.

Wer die Verfassung wie eine Tarifrunde behandelt, wird sie nicht erfüllen. Der Zinslauf läuft und Karlsruhe wartet nicht!

Stellungnahme Drucksache 19/3188 – Fraktionsgesetzentwurf (BerlBVAnpG 2026-2027)

40 Kommentare zu „Die Verfassung als Tarifrunde: Warum Berlins Gesetzentwurf den Verfassungsverstoß fortsetzt“

  1. Guten Morgen, habe da mal eine Frage bezüglich „Beihilfe“ ! Als Pensionär erhält man ja auf Arztrechnungen 30 % von der PKV zurück erstattet und 70 % von der Beihilfe… So weit so gut, mittlerweile warte ich knapp 9 !!!!! Wochen auf die Erstattung der Beihilfe ! Gerade im Alter können manchmal recht hohe Beträge zusammenkommen. Aber auch das scheint in der Politik niemanden zu interessieren ??? Weiß da jemand der hier Mitlesenden mehr zu diesem Thema ? Würde mich über eine positive Nachricht freuen, Danke

    Antworten
    • Hallo Thomas, im April 26 gab es zum Thema Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle eine schriftliche Anfrage Drucksache 19 / 25 867 eines Abgeordneten an das Abgeordnetenhaus Berlin, die entsprechend beantwortet wurde. Meine Quelle auf die Schnelle: Internet.
      Ergo müsste also die Politik Kenntnis haben.

      Antworten
      • @Fragender @ Detlef vielen Dank für eure Informationen… Ihr könnt natürlich nicht dafür aber beides ist wenig hilfreich… also triit das ein, was ich erwartet hatte :
        „Berlin versumpft weiter“ schönes Wochenende euch
        btw : meines Erachtens nach gibt es beim Bund sowie in Baden-Württemberg, Bremen, Meck-Pom, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die
        „freie Heilfürsorge“ ! Sollte man mal drüber nachdenken….

        Antworten
      • Auch hierzu Dank ! Und schämen sollte sich der feine Herr…. so hoffe ich, obwohl ich persönlich nicht dazu beitragen kann, dass sich das massiv im Wahlergebnis, Anfang September bemerkbar…

        Antworten
      • Stirnrunzeln. Ausdruck der Absurdität des ganzen Schauspiels, anders kann die politische Darbietung nicht mehr benannt werden, ist doch, dass
        man sich nun mit den anderen Bundesländern austauschen wolle. Hierfür besteht keine Notwendigkeit. BERLIN wurde vom BVerfG unmittelbar dazu verdammt,
        die Besoldung zu reparieren und vom Kopf wieder auf die Beine zu stellen.

        Im Beschluss steht nirgends, dass sich Berlin mit anderen Bundesländern zu konsultieren brauche. Im Gegenteil: ein Vergleich innerhalb der einzelnen Besoldungsrechtskreise ist mit dem letzten Beschluss hinfällig. Die Parameter zur Berechnung der verfassungsgemäßen Alimentation sind gänzlich andere.

        Und ich würde behaupten, dass eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern ab Mitte der 2000er-Jahre, als die Berliner Besoldung gekürzt wurde, jahrelang still stand und nur zeitverzögert angepasst wurde, wohl eher nicht erfolgte.

        Also Zeitspiel und Foul.

        Antworten
    • Das würde mich auch interessieren, bin in der gleichen Situation…. Und wer bezahlt die Mahnkosten vom Arzt? Die Beihilfe ist eine Dauerbaustelle. Die dort vorhandenen Arbeitsbedingungen sowie die digitalen Möglichkeiten müssen noch aus C64 Zeiten stammen. Und immer wieder kommt eine fadenscheinige Info von der Beihilfe… Was für ein Verein. Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen mal bei den Krankenversicherungen erkundigen, wie das geht.

      Antworten
      • Die Debeka zum Beispiel hat ca 2,5 Millionen Beamte als Mitglieder. Ich habe im Schnitt nach 1 Woche den Bescheid mit der Überweisung. Dank der App geht’s echt schnell. Das die Beihilfe teilweise 6 bis 8 Wochen braucht bis zum Bescheid kann ich mir nur noch mit Vorsatz erklären. Alles andere erschließt sich mir nicht.

        Antworten
    • Hallo Thomas,
      ich möchte keinesfalls unhöflich sein.
      Das mit der Beihilfe ist auch wichtig.
      Es gibt für mich aber eine andere Frage.
      Wo ist der Entwurf zum Reparaturgesetz ? Dieser sollte laut Staatssekretär Ende April den entsprechenden Gremien vorliegen.
      Es NICHTS passiert.
      Vor der Sommerpause war es damit.
      Danach kommen die Wahlen.
      Und bis eine neu Regierung steht,
      das wird dauern.
      Also dürfen wir uns ALLE bis zum
      31.03.27 gedulden.
      Vielleicht irre ich mich auch.

      Gruß Olaf

      Antworten
  2. Steht da heute ein wichtiger Termin an ?
    „Mindestens zwei Lesungen im Plenum (noch fünf bis zur Sommerpause) des Abgeordnetenhauses sind dennoch von Nöten, auf eine dritte kann, muss aber nicht verzichtet werden. Zudem ist es höchstwahrscheinlich, dass der Entwurf vor der Abstimmung mindestens an den Hauptausschuss (nächster Termin: 13. Mai), womöglich auch noch an weitere zur Beratung gegeben wird. Wir halten Euch auf dem Laufenden.“

    https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2026/05/2026_05_05_besoldungserhoehung2026

    Antworten
    • Alle Achtung – hier hat sich mal der Gewerkschaftsbund sehr ausführlich mit dem Thema beschäftigt und den Referentenentwurf auseinandergenommen, mit nachvollziehbaren und gut erläuterten Bedenken.
      Dagegen sieht die Meldung des Deutschen Beamtenbundes hier drunter lächerlich aus.

      Antworten
    • Die Stellungnahme des DRB ist sehr aufschlussreich.

      Alle Besoldungsgesetzgeber sind gut beraten, die Hinweise zu beachten. Die verfassungskonforme Ausgestaltung der Besoldungsgesetze ist für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens unerlässlich.

      Bleibt also zu hoffen, dass die Parlamentarier einsichtig sind und nicht ihre Beamtenschaft zwingen werden, erneut den Rechtsweg bis nach Karlsruhe bestreiten zu müssen. Das fiktive Partnereinkommen gehört ebenso kassiert wie die im Verhältnis zum Grundgehalt mitunter völlig unausgewogenen und damit dem Leistungsprinzip widersprechenden familienbezogenen Besoldungsbestandteile. Es braucht bei der Neustrukturierung der Besoldung eine gesunde Mischung, bei der nicht nur die Kinderzuschläge sondern auch die Grundgehälter angehoben werden.

      Dass die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG Geld und zwar viel Geld kostet, bestreitet niemand. Die Mehrausgaben für die ohnehin klammen Haushaltskassen sind aber nur das Ergebnis einer katastrophalen Besoldungspolitik. Das den Beamten vorenthaltene Geld wurde aber nicht gespart. Es diente zur Finanzierung anderer Ausgaben.

      In Berlin ist das Erbe von Wowereit und Sarrazin allerorts zu sehen. Lange von den Medien und der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden die fatalen Folgen des „Sparens, bis es quietscht“ zunehmend spürbar. Nun hat es auch die TU „erwischt“.
      Berlin hat, so unverblümt muss man das wohl feststellen, fertig und trotz des jahrzehntelangen Sparens nicht das Geld, dem Verfall etwas entgegenzusetzen.

      Antworten
  3. Falls der Senat kein vernünftiges, verfassungsgemäßes Reparaturgesetz, einschließlich Verzinsung termingerecht erlässt, müssten die Kläger doch die Möglichkeit haben, vor den EuGH oder den EGMR zu ziehen, oder? Mit dem Urteil des BVerfG ist der nationale Rechtsweg erschöpft, also liegen die Voraussetzungen für eine solche Klage vor, oder? Das sollte geprüft werden, und ggf. sollten die Kläger hierbei unterstützt werden.

    Antworten
  4. Ich finde diese Hilflosigkeit, der wir ausgeliefert sind, so erdrückend.
    Jetzt haben wir vom höchsten deutschen Gericht ein Urteil zu unseren Gunsten und niemand hält sich daran. Nun gut, wir haben noch nicht den 31.03.2027, aber wer glaubt denn wirklich daran, dass zum 1.4. eine neue, faire, techtskonforme Besoldung in Kraft tritt? Ich jedenfalls nicht.

    Ich muss mir dann ernsthaft überlegen, welche Konsequenzen ich dann daraus ziehen werde. Die Besoldungsdifferenz in Geld ausrechnen und dementsprechend meine „Dienstzeit“ anpassen? Ärztlich verordnetes „sabbatical“?

    Streiken dürfen wir ja leider nicht. Mir bleibt die Hoffnung, dass das BVerfG dann am 1.4. sein Machtwort spricht, dass seine gleichen sucht 🤷🏻‍♂️

    Antworten
    • Hallo M., Deine Eingangssätze sind der Punkt. Viele, die im öffentlichen Dienst tätig sind und waren, werden die Situationen immer und immer wieder vor Augen haben. Ich kann das für den Einzugsbereich Berlin sagen. Im direkten Umfeld, also den nahen Menschen, die mit uns tagtäglich um das Wohl derer besorgt sind, die sich für den Schutz von uns allen einsetzen, die können nachvollziehen, dass das außergewöhnliche Belastungen sind, die wenigstens, ja und nochmal, wenigstens gerecht besoldet werden müssen, wie im Übrigen das Bundesverfassungsgericht letztlich auch geurteilt hat.

      Nun, das ist die eine Seite. Im nicht mehr so nahen Umfeld sieht das schon ganz anders aus. Das spiegelt ja auch aktuell teilweise die Haltung der jungen Gesellschaft wider, die zwar die Errungenschaft des freiheitlichen Lebens genießen, aber keinesfalls dafür den eigenen A…. riskieren möchte.
      Und dem „bequemen Mainstream“ folgen viele, bis es dann an die eigene Haut geht. Da wird plötzlich der Ruf nach Ordnung laut.

      In anderen Städten, wie beispielsweise Hamburg, habe ich in der Vergangenheit in einigen Gesprächen andere, in Bezug auf die Wertigkeit, positive
      Erfahrungen machen dürfen, was das Verhältnis Bürger-Polizei betrifft. Das war für mich, damals noch im aktiven Dienst, geradezu eine tatsächlich überraschende Wohltat.
      Zurück zum Moloch Berlin. Mangelnde Transparenz fördert Gerüchte und manchmal auch Skandale. Aus dem Tennisausflug des Regierenden wäre möglicherweise eine andere Richtung entstanden, wenn eingeladene Gazetten hätten titeln können: „ Der Regierende sammelt im Beisein
      seiner Taskforce für kurze Zeit weitere Kraft, um den enormen Herausforderungen stand halten zu können“ . Das hätte seiner später vorgetragenen Begründung auch genau entsprochen. Hier kommen die Berater ins Spiel. Jeden halbwegs straßentauglichen Berater muss ich hier nachträglich in die Pflicht rufen, mit Hinweis auf den Worstcase, wie ich anführen würde „ wie würde wohl die Tagespresse auf der ersten Seite titeln“ eine klare Einschätzung der Situation für den in der Öffentlichkeit Stehenden zu ermöglichen. Aber wer ist in Berlin schon straßentauglich? Muss man suchen. Abitur und Studium … reicht vielleicht nicht.

      Fazit: Wie man mit uns umgeht, hat System.

      Ein wunderschönes Wochenende

      wünscht Detlef

      Antworten
    • Genau, da muß ich diesem Kommentator recht geben, ärztlich verordnetes „sabbatical“, nur so kann man seinen Frust verarbeiten und mit Füßen abstimmen. Ich bin froh diesem heuchlerischen Senat nicht mehr „dienen“ zu müssen. Mir fehlen weitere Worte um nicht ausfällig zu werden.

      Antworten
    • Sorry, aber in diesem Artikel steht rein gar nichts Neues. Da wird nur zusammengefasst, was seit Wochen diskutiert wird – hier, in anderen Foren und in der Presse. Die Bundesländer setzen einfach wie üblich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen um. Dass dieses Medium seine „Neuigkeiten“ vom 07.05.26 datiert, finde ich merkwürdig. Und von einer Reform der dortigen Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern kann keine Rede sein. Die sind konkret genauso „schnell und fortgeschritten“ wie hier in Berlin. Alles andere sind vage Ankündigungen, mehr nicht.

      Antworten
    • Hallo Thomas H., glaube den Weg hat noch kein Berliner Beamter beschritten: Widerspruch einlegen, gegen den abschlägigen Bescheid Klage vor dem VG Berlin und Vorlage vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin. Soll wohl nach Dr. Stuttmann (gab mal einen Aufsatz dazu) der schnellere Weg sein.

      BG Mirko

      Antworten
  5. Vielen Dank auch nochmals von mir…. Und doch stelle ich mir weiterhin ernsthaft ( sehr ernsthaft ) die Frage : WO SIND GROSSEN GEWERKSCHAFTEN ??? Wo ist die GdP, wo ist die DPolG ??? Normalerweise müssten die täglich berichten und Druck gegenüber dem Senat aufbauen !!! Oder sind die weiterhin nur in der Lage die monatlichen Mitgliedsbeiträge abzukassieren ??? Wäre schön wenn da jemand nähere Informationen hat und mich eines Besseren belehren würde ! Danke

    Antworten
      • Verdammt…
        Wenn es nicht so unglaublich ernst und dreist wäre, könnte man drüber lachen.

        Aber was will man von einer Stadt wie Berlin noch erwarten?

        Antworten
    • Hallo Thomas,

      die sind darauf bedacht ja nur nicht zu sehr aufzufallen.
      im Jahr 1992 habe ich mich aus der GdP ausschließen lassen weil ich die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gestoppt habe. Der Grund war die sinnlose Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen für fragwürdige Prozesse gegen die DPolG wer sich welchen Erfolg auf die Fahne kritzeln durfte.
      Seitdem bin ich nicht mehr in eine Gewerkschaft eingetreten und habe es nicht bereut.
      Aber: früher *haben* sie wenigstens noch gestritten! Wenn auch gegeneinander. Oder *deshalb* gegeneinander, weil sie nicht zu befürchten hatten.
      Unsere drei Gewerkschaften sind zahnlose Tiger, Kuscheltiere, mehr nicht. Das haben mich 40 Dienstjahre gelehrt.

      Antworten
    • Hallo Thomas,
      von denen wird nicht VIEL oder GAR NICHTS kommen. Ich habe vor Kurzem die GdP Berlin, den Herrn Weh, angeschrieben.
      Ich habe ihm u.a. die Frage gestellt, ob sie, die GdP sich aufsschläft.
      Auf mein Schreiben, gab es keinerlei Reaktion. Gut, ich bin kein Mitglied mehr.
      Ich bin nach kurzer Zeit wieder ausgetreten. Dies erfolgte damals auf Anraten meiner sehr klugen Westkollegen.
      Sie hatten es auch begründet. Ich habe es nie bereut.
      Gruß
      Olaf

      Antworten
      • 100 % konform…. ich habe mal die KI befragt, was so ein Pressesprecher bei einer Gewerkschaft verdient…. jetzt verstehe ich wo die Mitgliedsbeiträge „verschwinden“ !!! Da wird einem übel…. Werde in Kürze mal Herrn Jendro, welcher ja regelmäßig seine Auftritte bei Welt.TV hat, eine Mail schreiben. Eventuell bekommt man ja, im Gegensatz zu Herrn Weh, vom Pressesprecher der Berliner GdP eine Antwort ?!?!

        Antworten
    • Hey Thomas, ein schwieriges Thema – unter folgendem Link hatte ich mal etwas zusammen gestellt, was aufzeigt, wer sich in welcher Form engagiert hat: https://www.berliner-besoldung.de/was-bisher-geschah-historie-der-besoldungsklagen/#more-1293
      Insbesondere hatte die GdP mir damals im Januar 2017 mitgeteilt, dass meine Klagen erfolglos sein werden und daher eine weitere Unterstützung abgelehnt. Der BDK hielt aber zu mir, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Mitglied dort war. Später dann – als wir erfolgreich beim BVerwG waren, waren natürlich alle Gewerkschaften Sieger — 🙂 — Nun denn – ohne das gemeinsame Geld aller – Gewerkschaften und insbesondere der privaten Spenden – hätten wir den langwierigen Kampf nicht durchhalten können. Dass die „großen“ Gewerkschaften (ich meine damit z.B. dbb, DGB und Verdi) nicht in der Form auftreten, wie einige von uns es sich wünschen würden, liegt wohl daran, dass (so wird immer betont) der politische Weg nicht zerstört werden solle… man formuliert und handelt also eher „diplomatisch“. Da würde auch ich mir manches Mal wesentlich klarere Worte wünschen. Bis dann, alles Gute, André

      Antworten
      • Hey André, verstehe ich voll und ganz…. Was ich zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass wir nun ein Urteil vom BVerfG haben und ich speziell seitens der Landesverbände von GdP und DPolG massive Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit erwarte !!! Irgendwann ist dann mal gut mit Diplomatie, quasi Sch… drauf…. Die Herrschaften, ob Politik oder die zwei großen deutschen Polizeigewerkschaften müssen zu spüren bekommen, dass Schluss mit lustig ist ! Ich gehe auf die 70 zu, hab über 30 Jahre im Schichtdienst den Buckel hingehalten und es wird Zeit zu ernten…. Aber im September bekommen die sowieso ihre Quittung, Zeit das sich was dreht…. so long und weiterhin gutes Gelingen

        Antworten
        • Lieber Herr Stein,

          ich zolle Ihnen meinen Respekt. Ich lebe zwar auf dem Land und kann mir aber ausmalen, wie Sie in Berlin Ihre Gesundheit eingesetzt haben.
          Ja hier müsste in der Öffentlichkeit noch mehr gewirbelt werden. Ich habe es schon mal geschrieben, bei der Anhörung im Parlament hat ja Frau Färber das Parlament für die Besoldungspolitik in Berlin verantwortlich gemacht. Das sehe ich anders, die Parteien haben hier mit „Vorsatz“ gehandelt. Und ich bin auch der Auffassung, dass das für die entsprechenden Politiker juristische Konsequenzen haben muss. Für mich gehören die Herren Wowereit, Sarrazin, Saleh und Müller auf die Anklagebank, hier muss ein Staatsanwalt ran!

          Antworten
  6. Wahnsinn. Ihr seid mit euren Analysen wirklich klasse. Macht bitte weiter so. Ihr seid und eure Arbeit ist wichtig. Ich hoffe, dass sie an entsprechender Stelle Gehör findet.

    Antworten
  7. Ich hätte eigentlich gedacht, dass dieses Land endlich mal aufwacht und die Probleme angeht !
    Anstatt zu Kleckern, lieber Klotzen !
    Was ist das schon wieder für ein Statement an die Leute, die jeden Tag ihre Arbeit trotz schlechter Besoldung geleistet haben.
    Vielleicht sollte sich die Politik mal fragen warum die Bewerberzahlen so rückläufig sind und qualifiziertes Personal immer weniger wird.
    Ich hätte da glatt eine Antwort drauf …
    Schlechte Bezahlung, schlechte Ausstattung und teilweise unterirdische Arbeitsplätze !
    Berlin als Arbeitgeber kann ich zum heutigen Zeitpunkt keinem
    jungen Menschen mehr empfehlen.
    Kann man nur hoffen, dass die Politik in Berlin den Vorgaben aus Karlsruhe vielleicht doch noch fristgerecht nachkommt und nicht wieder Jahrelang aufschiebt.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar