2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

weitere Unterstützung durch den BDK

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt unser Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung.

Seit 2015 werden aktiv unsere Kläger der Besoldungsstufen A 4 und A 11 durch den BDK finanziell unterstützt, und das in nicht geringem Maße. Dafür auch an dieser Stelle erneut ein riesengrosses Dankeschön.

Die Klage hinsichtlich der A 4-Besoldung ist deshalb so wichtig, weil sie die Grundlage für die Feststellung der Einhaltung oder eben Nichteinhaltung des durch das BVerfG festgelegten Abstandsgebotes zum Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung ist.

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