Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

Frank Dietrich (Fachmakler):         Denken Sie an SICH!

Ihre Gesundheit und Ihren Lebensstandard langfristig und nachhaltig absichern. Ohne Werbeversprechen, um das Kleingedruckte kümmern wir uns. Sie fragen wir erklären. Gemeinsam finden wir für Sie das Beste, geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Stellungnahme zur Schriftlichen Anfrage

  • Home
  • Aktuelles
  • Stellungnahme zur Schriftlichen Anfrage
27. April 2018 Kommentieren Geschrieben von André Grashof

Aus den Antworten zur Anzahl der bislang eingegangenen Widersprüche ist deutlich zu erkennen, dass bislang viel zu wenig Beamte gegen die voraussichtlich auch durch das BVerfG festzustellende verfassungswidrige Unteralimentation in Berlin vorgegangen sind.

Möglicherweise geht die Mehrheit der Beamten und Pensionäre davon aus, dass ihnen der Dienstherr eine ordnungsgemäße Besoldung/Versorgung zukommen lässt, bzw. dies auch im Nachhinein korrigieren wird, wenn es endlich als verfassungswidrig diagnostiziert ist.

Dem ist aber nicht so. Das belegt Herr Feiler deutlich mit einigen seiner Antworten (die in mehreren Fragen sehr ausweichend formuliert wurden). Es werden nur diejenigen ihren tatsächlich zustehenden „Lohn“ nachgezahlt bekommen, die auch zeitgerecht Widerspruch bzw. Klage eingereicht haben!

Aufgrund der geringen Anzahl an Widersprüchen und Klagen rechnet sich das dreiste mehr als rechtlich bedenkliche Vorgehen des Berliner Senats gegenüber seiner Beamtenschaft. Denn das Land Berlin spart Milliarden an Euro aufgrund seines offenkundigen Verfassungsbruchs und muss das auch nicht nachzahlen, da viel zu wenig Beamte zeitgerecht Widerspruch einlegen, bzw. den Klageweg beschreiten.

Die Antwort des Herrn Feiler auf Frage 3 des Herrn Dregger macht deutlich, wie wichtig es ist, zeitgerecht und immer wieder neu im Haushaltsjahr Widerspruch einzulegen.

Die Beantwortung zur Frage 7 und 8 zeigen deutlich, dass jeder Beamte für die Durchsetzung seiner Ansprüche persönlich verantwortlich ist. Sowohl was die Entscheidung zur Klage betrifft, als auch alleine den Nachweis führen zu können, dass sein Widerspruch zeitgerecht bei der entsprechenden Stelle eingegangen ist. Da gibt es derzeit zumindest keinerlei Entgegenkommen des Dienstherrn! Die Antwort zur Frage 10 letzter Satz, 12 und 13 sollte schon eher in der Art verstanden werden, zumindest darüber nachzudenken, ob nicht jeder Beamte und jeder Pensionär eine eigene Klage in erster Instanz anstreben sollte. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage kann davon ausgegangen werden, dass eine solche Klage beim Verwaltungsgericht Berlin dann ruhend gestellt wird, um die laufenden Verfahren jetzt beim BVerfG abzuwarten.

Auch mit der Antwort zur Frage 6 wird deutlich, dass überhaupt kein Interesse seitens des Dienstherrn besteht, eine Musterstreitvereinbarung zu schließen.

Die Antworten zu den Fragen 14 bis 19 zeigen deutlich, dass keiner der Verantwortlichen bestrebt ist, von dem derzeit ignoranten Verhalten abzuweichen, so zu tun, als ob alles in bester Ordnung wäre.

Frage 14 wird nicht hinlänglich beantwortet. Die Begründung, dass die Beamtenschaft seit dem Jahr 2010 erst jeweils zum August eines Jahres eine Besoldungserhöhung genehmigt erhält, nachdem es fünf Jahre lang Nullrunden gab, ist ganz einfach: rein fiskalische Erwägungen!

Daher (und natürlich noch aus anderen Gründen) stellten ja auch sowohl das OVG Berlin-Brandenburg, wie auch das BVerwG fest, dass die Berliner Besoldungsgesetze offenkundig verfassungswidrig sind. Da eine solche Feststellung jedoch nur das BVerfG treffen darf, wurden die Vorlagebeschlüsse dorthin übersandt.

Die Beantwortung der Fragen 15 und 16 zeigen das offenkundige Leugnen der Realität:

„Eine  Abkopplung  der  Besoldung von  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  erfolgt  daher

nicht.“ teilt Herr Feiler im letzten Satz seiner Beantwortung zu diesen Fragen mit, wohlwissend, dass es eine vollkommen andere Auffassung des BVerwG gibt, die sich mit Daten des statistischen Bundesamtes und das Landesamtes für Statistik Berlin-Brandenburg beweisen lassen:

Der Vergleich mit der Privatwirtschaft führte die Bundesverwaltungsrichter zur Aussage: „Diese Diskrepanz ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten. Sie liegt sogar über den bereits vom Bundesverfassungsgericht als „deutliche Diskrepanz“ und verfassungswidrig eingestuften Vergleichszahlen des Bundeslandes Sachsen. Die Zahlen belegen überdies die Entwicklungstendenz: Im Verlauf der Jahre 2006 bis 2014 hat sich das relative Besoldungsniveau der Beamten in der Endstufe um 14 Prozentpunkte (weiter) verschlechtert.“ (Fettdruck nicht im Original http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/220917B2C8.17.0.pdf)

Interessant ist auch, dass Herr Feiler selbst auf die unterschiedliche Behandlung der Besoldungsgruppen hinweist und damit beiläufig eingesteht, dass auch hier bewusst verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet werden – nämlich die Vorgaben zur Einhaltung des Abstandsgebots innerhalb der Besoldungsgruppen und der Erfahrungsstufen. Diese Abstände werden durch die Maßnahmen des Berliner Senats verfassungswidrig eingeebnet (auch durch die Sonderzahlungsregelung) siehe dazu auch die Äußerung des DRB Berlin: http://berliner-verwaltungsjuristen.de/wp-content/uploads/2013/06/Stellungnahme-BesVEsAnpG-2017_2018.pdf.

Die Frage 17 ist ebenfalls falsch beantwortet. Herr Feiler nimmt irrig an: „Die  Abstandsberechnung  zum  sozialen  Grundsicherungsniveau  betrifft  zunächst  nur  die  unteren  Besoldungsgruppen.“

Sowohl das OVG Berlin-Brandenburg, als auch das BVerwG haben deutlich gemacht, dass sich die festgestellten weitaus zu geringen Abstände der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau aufgrund des Abstandsgebots bis in die höchsten Besoldungsgruppen hinein erstrecken! Selbst die R-Besoldung ist davon noch betroffen. Auch das OVG Lüneburg hatte das in ähnlicher Form bereits festgestellt.

Korrekt ist, dass das OVG und das BVerwG selbst nicht durchsetzen können, dass die Politiker bzw. der Senat des Landes Berlin eine Korrektur vornehmen müssen, da dies nur dem BVerfG zusteht. Jedoch sind die Richter absolut überzeugt gewesen, dass das Land Berlin fast alle Parameter erfüllt, die vom BVerfG aufgestellt wurden, wie auch bei der Gesamtbetrachtung deutlich verfassungswidrig agiert und leiteten ihre feste Überzeugung schriftlich dem BVerfG zur Entscheidung zu. Selbst wenn in kleinen Nuancen anders entschieden werden sollte, so sind die Anzeichen für eine verfassungswidrige Unteralimentation in derart vielen Punkten überdeutlich erfüllt, dass man wohl kaum noch gutgläubig seinen fehlerhaften Kurs weiter gehen dürfte.

Wohl gemerkt…“dürfte“ denn die Antworten zu Fragen 18 – 20 zeigen deutlich, dass es den Verantwortlichen vollkommen egal ist, was die höchsten Verwaltungsrichter Deutschlands entschieden haben. Egal auch, wie offenkundig falsch die bisherigen Entscheidungen waren. Man geht blindlings weiter seinen falschen Weg, da das BVerfG noch nicht zu einem Urteil gekommen ist. Wunderbares Vorbild für dieses Land…….

André Grashof, Berlin, den 27.04.2018 http://berliner-besoldung.de

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
Schriftliche Anfrage zu den möglichen Auswirkungen einer verfassungswidrigen Berliner Besoldung
Petition für Wertschätzung und Rechtschaffenheit

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Fragender zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenIn Berlin müsste sich diesbezüglich dringend was bewegen und zwar in Form der unverzüglichen Schaffung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Nur... Die Politik ist mit sich selbst beschäftigt. Man bangt um seinen Platz am steuerfinanziertem Futtertrog. Angesichts der bevorstehenden Wahlwiederholung hätten die Gewerkschaften vortrefflich den Protest auf die Straße bringen können. Die Öffentlichkeit hätte mit der Rechtslage konfrontiert werden müssen. Wieder und immer wieder. Aber hey... unterhaltsame Geschichtchen schreiben ist auch ganz nett und sollte fürs Erste reichen. Findet jedenfalls der HPR...
  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.

_______________________________

  • Fragender bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Hightower bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Peuker bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Onkel Fester bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Fragender bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Schöneberger bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Brandenburger bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Mitleser bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Heiko_Kraft bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Mitleser bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz