Stellungnahme in Sachen Beamtenbesoldung an das Bundesverfassungsgericht
Mit Schriftsatz vom 15.04.2019 hat sich die Kanzlei Merkle und Rühmkopf als Prozessbevollmächtigte in einer Stellungnahme zum konkreten Normenkontrollverfahren in Bezug auf die amtsangemessene Höhe der Berliner Besoldung 2 BvL 4 bis 9/18 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geäußert. Neben Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit des Verfahrens werden in der Stellungnahme umfangreiche …