Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Jetzt online – Widerspruchsschreiben 2020 –

  • Home
  • Aktuelles
  • Rechtliches
  • Jetzt online – Widerspruchsschreiben 2020 –
13. Mai 2020 4 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Das Widerspruchsschreiben für das akutelle Jahr wurde online gestellt und steht als Download zur Verfügung.

Widerspruch

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles, Rechtliches
BVerfG – Entscheidung bis Ende Juli erwartet
Gesetzentwurf Besoldungsanpassung 2021 – eine persönliche Bewertung

4 Kommentare

  1. Welli
    27. Juni 2020    

    Hallo,
    muss ich jetzt nochmal an die Personalstelle dieses Schreiben schicken, obwohl das Klage Verfahren erstmal ruhend gestellt ist?

    Reply
    • André Grashof
      28. Juni 2020    

      Hallo Welli,
      entweder fragst Du bei einem/Deinem RA und erkundigst Dich, wie es in Deinem speziellen Fall ist, oder machst es so, wie wir, die wir halbjährlich einen neuen Widerspruch einlegen…Juni und Dezember – auch wenn wir unsere Klage bereits vor Jahren eingereicht hatten.
      Nach wie vor hoffe ich das Beste für uns alle.
      Alles Gute, André

      Reply
  2. Anstaltsangehöriger
    19. Mai 2020    

    Vielen Dank für die Veröffentlichung des Widerspruchs und die Erläuterungen zur Materie. Im Hinblick auf den baldigen Abschluss der Verfahren rechne ich nicht damit, dieses Jahr erneut wiederholen zu müssen.

    Für Niedersachsen haben die Bezügestellen folgenden Passus entwickelt:

    “… Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge ab dem Begin des Jahres, in de, ihr Antrag bei mir eingegangen ist, für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche insoweit nicht verloren gehen. Eine jährliche Wiederholung ihres Antrages ist – abweichend von §4 Abs. 7 NBesG nicht erforderlich. Zu gegebener Zeit komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück…”

    Ist man mit diesem Schreiben dann tatsächlich auf der sicheren Seite oder sollte man dennoch jährlich wiederholen?

    Reply
    • André Grashof
      23. Mai 2020    

      Schönen guten Tag,
      ob man damit auf der sicheren Seite ist, kann wohl niemand zu 100% sicher beantworten. In den älteren Urteilen des BVerwG gab es in den unterschiedlichen Kammern auch unterschiedliche Auffassungen zur Wiederholung der Widersprüche seitens der beamteten Mitarbeiterschaft. Da auch leider allein im Land Berlin unterschiedliche Verfahrensweise im Umgang mit Widersprüchen in den jeweiligen Behörden festzustellen war/ist, gehe ich persönlich davon aus, dass es zur Wahrung der Rechtssicherheit geboten ist, weiterhin Widerspruch einzureichen. Das werde ich nach wie vor halbjährlich tun. Das nächste Mal also kurz nach dem 01.06.2020.
      Bei all den unglaublichen Fehlentscheidungen des Senats und der (meiner Meinung nach) absolut vorsätzlichen Missachtung der Verfassung (man betrachte sich nur die Besoldungsgesetze im Land Berlin 2019/2020, die nicht eine einzige Berechnung aufweisen und damit die prozeduralen Anforderungen nicht im Mindesten erfüllen), bleibt uns nur die Hoffnung auf Gerechtigkeit durch das BVerfG und der regelmäßigen Wiederholung der Widersprüche. Uns ALLEN alles Gute, André

      Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Interessierter zu Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023sehr abendteuerlich.................
  • Matthias K. zu Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023Stufenplan unnerhalb von 5 Jahren.... stimmen die 2,5 Prozent Unterschied zum Bund? Ich habe da so meine Bedenken. https://archive.is/20230529165040/https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-finanzsenator-zur-personalnot-wenn-es-so-bleibt-werden-wir-2030-nicht-voll-arbeitsfahig-sein-9894365.html
  • Thomas Stein zu Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023Korrekt ! Und genau solche Aussagen gab es doch immer wieder, egal von welcher Partei ! Ein kleiner Mutmacher sind die gerade ausgehandelten Zahlen für Bund und Kommunen... Was mich allerdings erheblich nervt, sind die ständig ausgehandelten Einmalzahlungen, mögen diese auch noch so groß erscheinen, für später, für Rente oder Pension sind diese Zahlungen NICHTS, NULLKOMMANULL wert.... hinzu kommt, meines Erachtens nach, erhalten doch Pensionäre und Rentner diese Einmalzahlungen gar nicht ! ? man darf gespannt sein, wie sich Gewerkschaften etc. aufstellen, sorry aber ich habe echt kein gutes Gefühl ( zB müssen die gesamten Kosten für die Klebe-Fuzzies bezahlt werden, vermute mal insgesamt zwei- bis dreistellige Millionenhöhe )

_______________________________

  • Interessierter bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Matthias K. bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Thomas Stein bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Sangerhause bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • juc bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Alex bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Doris bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Thomas Stein bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Tim Drage bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Fragender bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz