Das Widerspruchsschreiben für das akutelle Jahr wurde online gestellt und steht als Download zur Verfügung.
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Neueste Kommentare
- Thomas zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istHallo, wir haben soweit ich weiß alle den von den Gewerkschaften vorformulierten Vordruck abgegeben. Hat die Gewerkschaft das nicht für alle Betroffenen gemacht? Und dann sollte wohl ein Schreiben mit der Aussetzung des Verfahrens reichen... Irgendwie müssen eigentlich Alle gleich behandelt werden oder nicht? Na mal abwarten. Antwort der Gehaltsstelle gab es in der Sache noch gar nicht. Man müsste ja wenigstens eine Eingangsbestätigung haben, die nicht kam.
- Thomas S zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istVielen Dank! Wenn was Neues kommt, gerne berichten.
- Mario zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istMoin, für alle die keinen Zugriff auf Interna haben hier ein Auszug aus dem aktuellen Schreiben des Personalservice: .....Mit vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben wurde bereits begonnen. Aktuell werden im Personalservice die anspruchsberechtigten Personen ermittelt. Für alle aktiven Dienstkräfte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr mit drei oder mehr Kindern in den Jahren 2008 bis 2020 startet durch die Mitarbeitenden der Personalaktenhaltungen die Prüfung, für welche der relevanten Haushaltsjahre ein statthafter Rechtsbehelf vorliegt. Auf dieser Basis werden die Kolleginnen des Bereichs Dir ZS Pers B 42 – Familienbezogene Leistungen – die Zeiträume in den festgestellten Jahren sondieren, in denen bei den Dienstkräften drei oder mehr Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt waren, sich ggf. zur Vermeidung von Doppelzahlungen mit anderen Behörden im Land Berlin austauschen und die Höhe der Nachzahlungsbeträge ermitteln. Hierbei sind 1.937 Einzelfälle zu bearbeiten. Entsprechende Prüfungen für weitere anspruchsberechtigte Personen werden sich anschließen. Hierzu gehören Dienstkräfte, die zuversetzt, entlassen oder in andere Bundesländer versetzt wurden. Eine Klärung zur Zuständigkeit für in den Ruhestand eingetretene bzw. versetzte Dienstkräfte steht noch aus. Auch wenn die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Nettonachzahlungen voraussichtlich bereits zum Abrechnungsmonat März 2025 geschaffen werden, kann aufgrund der umfangreichen Einzelfallprüfungen und zeitintensiven Berechnungen der Nachzahlungsbeträge verbunden mit unseren begrenzten personellen Kapazitäten sowie des Abwartens auf konkrete Verfahrenshinweise der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit noch keine Aussage über den Zeitpunkt einer erforderlichen Bescheidung und die damit verbundene tatsächliche Zahlbarmachung getroffen werden. Hierfür bitten wir um Verständnis! Über aktuelle Sachstände und Aktivitäten werden wir zu gegebener Zeit erneut informieren. Bitte sehen Sie daher von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen ab.
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- Thomas bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Thomas S bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Mario bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Hans bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas S bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Toni K. bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Interesse bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Inkog Nito bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- H. Schmidt bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Mario bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
Hallo,
muss ich jetzt nochmal an die Personalstelle dieses Schreiben schicken, obwohl das Klage Verfahren erstmal ruhend gestellt ist?
Hallo Welli,
entweder fragst Du bei einem/Deinem RA und erkundigst Dich, wie es in Deinem speziellen Fall ist, oder machst es so, wie wir, die wir halbjährlich einen neuen Widerspruch einlegen…Juni und Dezember – auch wenn wir unsere Klage bereits vor Jahren eingereicht hatten.
Nach wie vor hoffe ich das Beste für uns alle.
Alles Gute, André
Vielen Dank für die Veröffentlichung des Widerspruchs und die Erläuterungen zur Materie. Im Hinblick auf den baldigen Abschluss der Verfahren rechne ich nicht damit, dieses Jahr erneut wiederholen zu müssen.
Für Niedersachsen haben die Bezügestellen folgenden Passus entwickelt:
„… Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge ab dem Begin des Jahres, in de, ihr Antrag bei mir eingegangen ist, für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche insoweit nicht verloren gehen. Eine jährliche Wiederholung ihres Antrages ist – abweichend von §4 Abs. 7 NBesG nicht erforderlich. Zu gegebener Zeit komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück…“
Ist man mit diesem Schreiben dann tatsächlich auf der sicheren Seite oder sollte man dennoch jährlich wiederholen?
Schönen guten Tag,
ob man damit auf der sicheren Seite ist, kann wohl niemand zu 100% sicher beantworten. In den älteren Urteilen des BVerwG gab es in den unterschiedlichen Kammern auch unterschiedliche Auffassungen zur Wiederholung der Widersprüche seitens der beamteten Mitarbeiterschaft. Da auch leider allein im Land Berlin unterschiedliche Verfahrensweise im Umgang mit Widersprüchen in den jeweiligen Behörden festzustellen war/ist, gehe ich persönlich davon aus, dass es zur Wahrung der Rechtssicherheit geboten ist, weiterhin Widerspruch einzureichen. Das werde ich nach wie vor halbjährlich tun. Das nächste Mal also kurz nach dem 01.06.2020.
Bei all den unglaublichen Fehlentscheidungen des Senats und der (meiner Meinung nach) absolut vorsätzlichen Missachtung der Verfassung (man betrachte sich nur die Besoldungsgesetze im Land Berlin 2019/2020, die nicht eine einzige Berechnung aufweisen und damit die prozeduralen Anforderungen nicht im Mindesten erfüllen), bleibt uns nur die Hoffnung auf Gerechtigkeit durch das BVerfG und der regelmäßigen Wiederholung der Widersprüche. Uns ALLEN alles Gute, André