Steuerschaden bei Nachzahlungen einklagbar!
Es kam zu einer interessanten Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar. Ein Polizeibeamter beantragte im Zuge der Nachzahlung von Erschwerniszulagen die Erstattung des ihm entstandenen Schadens, der ihm infolge der steuerlichen Mehrbelastung aufgrund der Einmalzahlung der Zulagen für mehrere Kalenderjahre entstanden ist. Durch die Steuerprogression sei seine Steuerbelastung durch die Nachzahlung in …