Der Berliner Senat hat beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Jahr 2026 keinen Widerspruch gegen die Höhe ihrer Alimentation einlegen müssen. Nachzahlungen sollen rückwirkend und von Amts wegen erfolgen, sobald das Abgeordnetenhaus ein Reparaturgesetz verabschiedet hat. Diese politische Zusage ist begrüßenswert, ersetzt aber bei genauer juristischer Betrachtung nicht die Notwendigkeit, fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Besonders brisant ist, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 selbst zu den Anspruchsberechtigten für eine rückwirkende Nachzahlung ausführt. In Randnummer 161 stellt das Gericht unmissverständlich klar: Eine rückwirkende Behebung ist nur hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren und derjenigen Beamten erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Entscheidend ist dabei,
„dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben“.
Wer keinen Widerspruch einlegt und die Bestandskraft seiner Besoldungsmitteilung hinnimmt, riskiert nach der ausdrücklichen Vorgabe des höchsten Gerichts, seinen Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung gänzlich zu verlieren. Die Ankündigung des Senats, Nachzahlungen erfolgten „von Amts wegen“, steht im Spannungsfeld zu dieser verfassungsgerichtlichen Vorgabe, die ein aktives Wehren der Betroffenen voraussetzt.
Gleicht man den Senatsbeschluss mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ab, zeigt sich, dass eine politische Erklärung nicht ohne Weiteres die Rechtswirkungen eines förmlichen Widerspruchs ersetzt. Mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betonen, dass es für die Selbstbindung der Verwaltung maßgeblich auf die tatsächliche Handhabung einer Verwaltungsvorschrift ankommt, nicht auf ihren bloßen Wortlaut.
Ein Senatsbeschluss oder eine Pressemitteilung ist jedoch keine Verwaltungsvorschrift, die eine dauerhafte und justiziable Selbstbindung begründet, und erst recht kein Gesetz. Noch deutlicher werden die Grenzen politischer Zusagen in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 2 C 1.21 vom 13. Oktober 2021. In Randnummer 23 fasst der Senat die Dogmatik der Selbstbindung, der Änderung für die Zukunft und des Vertrauensschutzes zusammen. Zudem betont er, dass es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt (Rn. 27).
Für die Berliner Beamtinnen und Beamten bedeutet dies: Sie können sich nicht darauf verlassen, dass eine rechtswidrige Besoldungspraxis oder eine bloße politische Absichtserklärung ihre Rechte endgültig sichert. Der Vertrauensschutz reicht nicht so weit, dass die Exekutive die Legislative an ein bestimmtes Gesetzgebungsverfahren oder an eine bestimmte finanzielle Ausstattung binden könnte. Das Abgeordnetenhaus entscheidet im Rahmen seiner Haushalts- und Gesetzgebungskompetenz eigenständig über die konkrete Ausgestaltung des Reparaturgesetzes.
Daraus ergibt sich ein nicht unerhebliches Risiko für die Betroffenen. Wird kein Widerspruch eingelegt und bleibt das Reparaturgesetz hinter den Erwartungen zurück – bestimmte Gruppen werden nicht erfasst, einzelne Parameter anders bewertet oder Nachzahlungen zeitlich oder betragsmäßig begrenzt –, wäre der Rechtsweg für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, möglicherweise versperrt.
Für Berlins Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger empfiehlt es sich daher zwingend, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Fällt das Reparaturgesetz günstig aus, kann der Widerspruch zurückgenommen oder für erledigt erklärt werden. Bleibt es hingegen hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück, bleibt der Rechtsschutz gewahrt.
Im Ergebnis mag der Senatsbeschluss gerade in Zeiten des Wahlkampfes politisch hilfreich sein, weil er den Betroffenen Sicherheit suggerieren soll. Juristisch ersetzt er den Widerspruch jedoch nicht.
Wer sicherstellen möchte, dass er zu dem vom Bundesverfassungsgericht definierten Kreis der Anspruchsberechtigten gehört und mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2026 auch dann durchsetzbar bleiben, wenn das spätere Gesetz anders ausfällt als angekündigt, sollte weiterhin vorsorglich Widerspruch einlegen.
Hallo
Es gibt ja nun keine Faxgeräte mehr bei der Polizei, man muss über outlook faxen. Wie macht Ihr das? Da ja nur dann der Text eindeutig sichtbar ist, wenn der Widerspruch direkt als (Fax-)Mail verfasst wird, ist ein Schreiben in Word, Ausdruck, Unterschrift, als Anlage senden, ja unsinnig, oder? Ich möchte nun auch nicht unbedingt nach Mitte (oder sonstwo) fahren, um dort meinen Widerspruch persönlich abzugeben. Ich arbeite in Spandau und wohne im Umland…
Wie macht Ihr das?
Hallo Tim,
geh zur Poststelle deiner Dienststelle und lass dir dort auf einer Kopie des Schreibens den Empfang bestätigen. Das ist der einfachste Weg.
BG Mirko
Das wäre Dir 2 (West)… Dann muss ich mal gucken, ob die überhaupt „Publikumsverkehr“ haben…
Hab da hingemailt, negativ.
Es bleibt also Einschreiben/Rückschein mit der „Gefahr“, dass mir gesagt werden kann, der Umschlag sei leer gewesen…
Wieso gibst du das Schreiben nicht persönlich beim LVwA am Fehrbelliner Platz ab. Dort gibt es meines Erachtens eine Hauswache, die den Empfang quittieren kann.
So habe ich es bereits gehandhabt, mit dem Unterschied, dass ich zur Keibelstr. 36 gefahren bin.
Kleiner Tipp:
nimm dir einen Zeugen mit und verschließe den Umschlag mit dem Widerspruchsschreiben erst vor Ort bei persönlicher Ab-/Übergabe.
Ist das LVwA die richtige Adresse? Und wenn ja, ist die Wache durchgängig besetzt? Die gleiche Frage gilt auch für die Keibelstraße.
Ich mache Innendienst, in der Dienstzeit komme ich da also auf gar keinen Fall hin.
Ich gehe da mal in mich.
Ggf. mache ich das während meines Urlaubs irgendwann.
Und danke für den Tipp… Traurig, dass man gezwungen ist, so arbeiten zu müssen…
Und als nächste Hürde: Früher konnte man den Widerspruch auf den Dienstrechner runter laden. Da ist jetzt die Firewall vor…
Das LwVA ist für alle Versorgungsempfänger die richtige Adresse.
In der Keibelstr. 36 sitzt der Personalservice, zuständig für Polizei und Feuerwehr. Die Hauswache hier ist in jedem Fall bis in die Abendstunden besetzt.
@ Fragender
Ein Gruß in die Runde.
Also bei mir steht folgendes:
Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice – VS – (Pensionsstelle)
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
und:
Postanschrift
Landesverwaltungsamt Berlin
Versorgungsservice (Pensionsstelle) – VS –
10702 Berlin
Und für alle zu Info, die vielleicht wie ich den Widerspruch Jahr für Jahr per Post verschicken und bisher noch nie damit Probleme hatten:
Zitat der Pensionsstelle:
Keine Eingangsbestätigung
„Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens keine Eingangsbestätigungen erstellt werden können.“
Ob das so zulässig ist?
Bisher gab es eine Bestätigung, jedes Jahr!
Na da bin ich aber mal gespannt was da noch so alles auf uns zukommt.
So long……….
Sorry, über was reden wir hier? Widerspruch mit der normalen Post per Einschreiben mit Rückschein, einmal jährlich 5,80 Euro.
Hier zahlen Kollegen 30 Jahre ihr Reihenhäuschen mit ü 2T pM ab, bekommen Beamtenrabatt beim Autokauf, -versicherung, zahlen jeden Monat für runde Kollegengeburtstage oder Verabschiedungen. Oder jeden Tag für Grabstengel oder Feierabendbier. Wie man am günstigsten den jährlichen Widerspruch versendet? Echt? Reißt euch bitte zusammen!
Unsere Personalatelle lehnt die Annahme der Widersprüche für 2026 ab, da ja laut Senatsverwaltung die Ansprüche, von Amts wegen erstattet werden. Wo sollen wir unseren Widerspruch jetzt hin senden?
Jetzt wird es wild, die Verweigerung der Annahme eines Widerspruchs ist rechtlich nicht zulässig. Möglicherweise liegt aber auch nur ein Missverständnis aufgrund fehlender Zuständigkeit vor. Ist der Widerspruch an das Landesverwaltungsamt geschickt worden?
Hallo Rene,
kann man ein Fax ablehnen oder die Zustellung über den Gerichtsvollzieher? Und, wenn nicht zuständig ist die Post weiterzuleiten!
BG Mirko
Offenbar geht man beim Senat irrig davon aus, als Beamter würde man im Vertrauen auf die Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit des Dienstherrn auf Widersprüche verzichten, denn der sich aus dem gegenseitigen Dienst – und Treueverhältnis begründeten Verantwortung gegenüber den Beamten werde man schon gerecht, aber die vom BVerfG festgestellte fortgesetzte und vorsätzliche Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin lässt ja doch gewisse Vorbehalte aufkommen. Wahlkampfgetöse könnte man denken.
Absolut dˋaccord!
Mein Widerspruch fand bereits seinen Eingang am 12.09.2026 beim LVwA Berlin. Vorab als Fax.
Es ist offenbar notwendig, so zu handeln.
Sehr gut, kostet nichts, frist kein Brot und wahrt die Ansprüche. Nebenbei wird dokumentiert, dass man mit der Besoldungspolitik nicht einverstanden ist!
Guten Abend,
ich habe ebenso einen Widerspruch beim LVwA im Juli per Einschreiben eingelegt.
Nach jetziger Nachfrage zum Empfang hat man mir per Mail mitgeteilt, sie können diesen nicht bearbeiten und zuordnen.
Man hat mich an meine unmittelbare Personalstelle verwiesen.
Die Abteilung für Besoldung und Alimentation bearbeitet die momentane Berechnung aber nicht den Widerspruch.
Höchst interessant, also nochmals per Einschreiben an ZS P.
Hatte 2025 den Einspruch an ZS P per Dienstpost eingereicht, leider keine Empfangsbestätigung.
Es ist einfach nur verrückt!