DPolG Berlin und der dbb berlin rufen zu einer gemeinsamen täglichen Mahnwache vom 26. August bis zum 19. September 2026 auf. Im Fokus der Aktion steht die klare Forderung an den Berliner Senat, endlich für eine verfassungsgemäße Alimentation zu sorgen. Die Gewerkschaften erwarten einen konkreten Fahrplan sowie volle Transparenz für die Beschäftigten. Gefordert wird eine faire und umfassende Lösung, die sowohl die offenen Fälle der Vergangenheit adressiert als auch eine dauerhaft verfassungsgemäße Besoldungsstruktur in der Zukunft sicherstellt.
Dabei wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die amtsangemessene Alimentation keine freiwillige Leistung des Dienstherrn ist, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht. Diese betrifft nicht nur die Polizei, sondern alle Kolleginnen und Kollegen im gesamten öffentlichen Dienst des Landes Berlin.
Die Mahnwache startet am 26. August 2026 um 16:00 Uhr. Im Anschluss findet sie täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr bis zum 19. September statt. Um eine durchgehende und organisierte Präsenz zu gewährleisten, wird die Aktion in zwei Schichten unterteilt:
Vormittagsschicht: 08:00 bis 13:00 Uhr
Nachmittagsschicht: 13:00 bis 18:00 Uhr
Der Spitzenverband als auch die Gewerkschaften rufen ihre Mitglieder zur aktiven Teilnahme auf, um dem Senat und der Politik ein deutliches und gemeinsames Signal zu senden: Der öffentliche Dienst hält Berlin am Laufen und darf nicht länger auf eine rechtmäßige Lösung warten. Die Anmeldung zur Übernahme einer Schicht ist ab Montag, dem 24. August 2026, möglich. Interessierte können sich per E-Mail unter MAHNWACHE@DPOLG-BERLIN.DE oder telefonisch unter 01590-4466644 registrieren.
Weitere detaillierte Informationen, Hintergründe und Materialien zur Kampagne unter dem Motto „Berlin verheizt uns. Amtsgemäße Alimentation – jetzt!“ sind auf der Webseite des dbb berlin verfügbar: https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/berlin-verheizt-uns-jetzt-gemeinsam-praesenz-zeigen/
https://www.bild.de/politik/inland/kai-wegner-wir-verlieren-polizei-und-feuerwehr-gerade-massiv-an-die-afd-6a8e8d55511d4fd3bc4e4189
Guten Tag in die Runde, ich werde mich kurz halten, ich kann nur jedem empfehlen sich Anwaltlichen Beistand zu holen und notfalls zu klagen, es geht um Amtsangemessene Alimentation seit 2008 , so wie die Wiederrechtliche Anordnung von Mehrarbeit bei der Berliner Feuerwehr
Das Thema ist zu komplex um die Thematik in diesem Forum zu besprechen. ich habe zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht die zur Zeit ruhen, ich persönlich verlasse weder auf die GDP noch auf den DBB und schon gar nicht aud Artikel der Bild Zeitung
https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++255b57a8-9d58-11f1-87cf-5d1307c4fc17
Dieses Urteil hätte doch praktisch gesehen zur Folge, dass eine einmalige Geltendmachung ausreichend ist !? Dann bestünde doch lediglich die Frage ob der einmalige Widerspruch auch rückwirkend gültig wäre ? Oder sehe ich das falsch ? Beispiel : Antrag 2016 gestellt, gültig dann auf jeden Fall bis 2020 aber was ist dann für die Jahre 2008 – 2015 ?
Hallo Thomas Stein,
NEIN.
Wenn Du für 2016 einen Widerspruch
bzw. Klage eingereicht hast und diese sich NUR auf diese Jahr bezieht. Hast Du Pech gehabt.
Der Widerspruch und/ oder Klage muss zwingend in die Zukunft gerichtet sein. Also fortfolgend.
Und RÜCKWIRKEND, wie kommst Du auf diese Idee.
Falls Du einen Rechtsanwalt hast,
dann frage diesen. Ich hoffe Du hast einen.
Dieses Forum kann einen auf die schönsten Gedanken bringen , sie sind nur untauglich.
Gruß
Olaf
Gilt nur für Kläger- nicht Widerspruchsführer, wenn ich das richtig sehe…….
https://www.berliner-besoldung.de/bundesverwaltungsgericht-staerkt-rechte-bei-anhaengigen-besoldungsklagen/ hatten wir hier thematisiert
Aus dem Text….
„Hintergrund des Streits war das Procedere rund um die sogenannte „zeitnahe Geltendmachung“ von Besoldungsansprüchen“
Also unter einer Geltendmachung verstehe ich entweder eine Klage oder einen Widerspruch, egal….
Und @ Olaf : ES WAR EINE FRAGE !!! Ob es eventuell auch rückwirkend Wirkung hätte…. Und NEIN ! Nicht Pech gehabt…. Und ja : ich habe einen Anwalt ! Tu mir bitte einen Gefallen… entspann dich etwas, schönes Wochenende gewünscht
Hallo Thomas Stein,
ich habe Dir eine klare und einfache Antwort gegeben. Und wie Mirko schreibt, gab es dazu einen Beitrag.
Diese Problematik wurde hier schon mehrfach diskutiert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu geurteilt und da gibt es nichts groß zu diskutieren, man kann sich natürlich eine Meinung bilden.
Es stand nicht in meiner Absicht, Dir NAHE zu treten.
Wir sitzen ALLE in dem SELBEN BOOT.
Gruß
Olaf
Hallo ihr lieben,
ich bin neu und Klinke mich gerne ein..habe nach 24 Jahren aufgehört, bin mittlerweile in Frùhpension, heiße R. , verheiratet ohne kind, bin 55 Jahre und wohne mittlerweile in Hessen.. .und ja ich arbeite..mit beeinträchtigten Kindern in einer Fõrderschule..was ich sagen will, es gibt auch ein Leben nach der Polizei ..passt auf euch auf…
LG
@Thomas:
Leider ist Olaf ein wenig cholerisch unterwegs und scheint seine Kinderstube vergessen zu haben.
Ein freundlicherer Umgangston wäre wünschenswert. Wir stehen alle auf der gleichen Seite.
file:///C:/Users/User/Downloads/01.1_Fraktionsantrag_Stand_18.05.2026_ohne_Änderungsmodus.pdf
Keiner kann von hier auf deinen PC zugreifen 😉
okay, keine Ahnung, alter Mann
Hallo ihr lieben..ich Klinke mich mal ein..bin Ra, 55, verheiratet ohne kind, bin nach 24 Jahren in Frühpension, wohne aufgrund der Berliner Kosten in Hessen..arbeite in einer Fõrderschule für Kinder mit Beeinträchtigung..ich meine nur..passt auf euch auf..
LG Grüße
Vor dem Roten Rathaus
Ähm, wo soll denn die Mahnwache stattfinden (Ort)?
Steht nicht im Aufruf, vielleicht einfach anrufen.