Durchschnittsberechnung nach eigenem Gutdünken
Kommentar zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) zur Besoldung in Berlin Drucksache 18/25409 Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, nichts hat sich geändert an der rechtsverachtenden Haltung des Berliner Senats seit dem Urteil des BVerfG zur Richterbesoldung! In der beigefügten Antwort wird nach wie …