Stellungnahme zum Normenkontrollverfahren – 2 BvL 4 bis 9/18
Das Bundesverfassungsgericht hat derzeit noch keine Entscheidung im konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 4 bis 9/18 in der vorliegenden Klage zur A-Besoldung eines Feuerwehrmannes getroffen. Zwar wurde bereits die R-Besoldung im Land Berlin in den bislang vom BVerfG betrachteten Jahren 2009 bis 2015 für durchweg verfassungswidrig befunden, doch steht die Entscheidung zur A-Besoldung weiterhin aus. So konnte die Zeit genutzt …