Familienzuschlag für drei und mehr Kinder verfassungswidrig?
Das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 1058/15 u. a.) hat mit Urteil vom 7. Juni 2017 einem Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 – über den gewährten Familienzuschlag hinaus – für sein drittes Kind einen weiteren Anspruch zugesprochen. Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen …