Sven, der Kriminaloberkommissar hatte aufgehört zu vertrauen. So endete sein letzter Beitrag.
Was er seitdem getan hat: Sven hat angefangen zu fragen. Eine einzige Frage. Sie braucht nur zwei Sätze, bis sie verstanden ist.
Der erste lautet: Achtzehn Jahre lang hat das Land Berlin seinen Beamten Geld nicht ausgezahlt, das es ihnen verfassungsrechtlich schuldete. Der zweite lautet: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt – Berlin kann nicht erklären, wofür.
Daraus folgt eine Frage. Sie passt in drei Worte.
Wo ist das Geld?
Die Größe.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Hauptausschuss einen Mindestbetrag genannt: 882 Millionen Euro. Das ist die Summe, die das Land Berlin auf jeden Fall an die widerspruchsführenden Beamten nachzahlen muss. Würde die Reparatur alle betroffenen Beamten erfassen, läge die Größenordnung bei rund 7,2 Milliarden Euro. Verteilt auf dreizehn Jahre: über 550 Millionen Euro pro Jahr. Pro Jahr. Dreizehn Jahre lang gerichtsfest, fünf weitere nach gleicher Mechanik.
Eine Stadt, die 550 Millionen Euro pro Jahr nicht auszahlt, weil sie es nicht muss, ist nicht in Geldnot. Sie ist in einer dauerhaften Ausgabeneinsparung.
Das ist kein Versehen.
Sven stellt sich vor, jemand sage zu ihm: „Du gehst arbeiten, aber ein Teil deines Lohns wird einbehalten – wir sagen dir später, wofür.“ Er hätte gefragt: Wofür?
Berlin hat es achtzehn Jahre lang nicht gesagt. Die Erklärung ist offenbar in derselben Akte verschwunden wie das Geld.
Die offiziellen Bewegungen.
Sven öffnet die Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen. Zwischen 2011 und 2019 wurden, Zitat, „rund 5,4 Milliarden Euro“ Schulden abgebaut. Eine eigene Pressemitteilung. Eine Chronologie. Eine Erklärung.
Er öffnet die Webseite des Sondervermögens Infrastruktur der wachsenden Stadt. Rund vier Milliarden Euro zugeführt seit 2014. Eine eigene Behörde. Ein eigener Haushaltsplan.
Er öffnet die Berichte des Stabilitätsrats. Konsolidierungshilfen des Bundes nach Art. 143d Abs. 2 GG: achtzig Millionen Euro pro Jahr, neun Jahre lang. 720 Millionen Euro für Berlin. Mit Empfangsbestätigung.
Drei Zahlen. Drei Webseiten. Drei Adressen.
Für die drei Wege, auf denen das Land Geld eingenommen oder bewegt hat, gibt es Pressemitteilungen, Behörden, eigene Haushaltspläne, Empfangsbestätigungen, Stabilitätsratsberichte. Hochglanzprospekte inklusive.
Für den vierten Weg – den, auf dem das nicht ausgezahlte Geld der Beamten gespart wurde – gibt es nichts davon. Keine Webseite. Keine Pressemitteilung. Keine Behörde. Keine Empfangsbestätigung. Keine Adresse.
Für den vierten Weg gibt es nur Karlsruhe.
„Das Land Berlin hat nicht dargelegt, dass die Unterschreitungen der gebotenen Besoldung Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung gewesen wären.“ (2 BvL 20/17, Rn. 156.)
Die Rechnung.
Sven, der zweimal die Woche Vernehmungsprotokolle schreibt, setzt sich abends an den Küchentisch und legt die Akten nebeneinander. Den Beschluss aus Karlsruhe links. Die Schuldenchronik in der Mitte. Die SIWA-Übersicht rechts.
5,4 Milliarden Schuldenabbau zwischen 2011 und 2019. Plus 4 Milliarden SIWA-Zuführung seit 2014. Plus 720 Millionen Konsolidierungshilfen vom Bund. Macht rund 10 Milliarden Euro, die der Berliner Haushalt in diesem Zeitraum entweder eingenommen oder konsolidierungsbedingt bewegt hat – sauber dokumentiert, mit Adresse, mit Empfangsbestätigung.
Im selben Zeitraum hat das Land mindestens 882 Millionen Euro und im Vollszenario 7,2 Milliarden Euro an Beamten-Bezügen nicht ausgezahlt. Die Frage ist also nicht, ob die Stadt das Geld gehabt hätte.
Die Frage ist, warum sie es nicht ausgezahlt hat.
Es gibt nur zwei mögliche Antworten:
Antwort eins: Die nicht ausgezahlte Besoldung war Teil der Haushaltskonsolidierung. Dann hätte Berlin sie als solche dokumentieren müssen. Genau das hat Karlsruhe in Rn. 156 verlangt. Berlin hat es nicht getan. Diese Antwort verschwindet damit von selbst.
Antwort zwei: Die nicht ausgezahlte Besoldung war nicht Teil der Haushaltskonsolidierung. Dann war sie etwas anderes. Eine Ersparnis. Eine Reserve. Ein Puffer. Eine versteckte Einnahme im allgemeinen Haushalt, die irgendwohin geflossen ist – ohne dass dafür je eine eigene Zweckbestimmung beschlossen worden wäre.
Im Verfassungsrecht hat das einen Namen: Verstoß gegen den Grundsatz der Vollständigkeit aus Art. 85 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. Im Haushaltsrecht: Verstoß gegen § 11 LHO Berlin. Und das ist die mildere Lesart. Sie setzt nur Fahrlässigkeit voraus. Karlsruhe hat in Rn. 153 ausdrücklich attestiert, dass es bewusst war.
Es gibt drei Fragen, die jeder Bürger heute stellen kann.
Erstens: In welchen Einzelplänen des Landeshaushalts erscheinen die Minderausgaben der Hauptgruppe 4, Obergruppe 42, Gruppe 422 – Bezüge der Beamten und Richter – zwischen 2008 und 2020?
Zweitens: Wohin sind diese Minderausgaben rechnerisch geflossen – in die Schuldentilgung, in die Sondervermögen, in die Versorgungsrücklage, oder schlicht in den allgemeinen Haushaltsabschluss?
Drittens: Gibt es zwischen 2008 und 2020 einen einzigen Senatsbeschluss, ein einziges Kabinettsprotokoll, eine einzige Drucksache, in der die Nicht-Anhebung der Besoldung als Konsolidierungsmaßnahme ausdrücklich beschlossen worden ist?
Wenn die dritte Frage mit Ja beantwortet wird: dann zeige der Senat das Dokument.
Wenn die dritte Frage mit Nein beantwortet wird: dann hat der Senat eingestanden, was Karlsruhe ihm in Rn. 156 schon vorgehalten hat. Die Sparmaßnahme hat nie als solche existiert – außer in den Konten.
Es gibt eine Norm in der Verfassung von Berlin, die seit 1995 in Kraft ist und auf die sich noch nie ein Bürger mit Erfolg berufen hat. Artikel 91. Sie sagt:
„Die Mitglieder des Senats und der Bezirksämter sowie die übrigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die gegen die Bestimmungen der Verfassung über das Finanzwesen schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden.“
Schuldhaft heißt: einfache Fahrlässigkeit genügt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Berliner Gesetzgeber im September 2025 sogar Vorsatz attestiert. Sehenden Auges. Bewusst. Über einen langen Zeitraum.
Die Haftungsregelung gibt es. Nur angewendet hat sie bisher niemand. Nicht, weil sie fehlt. Sondern weil niemand sie geltend macht.
Sven ist kein Verfassungsrechtler. Er ist Kriminalbeamter. Er kennt den Unterschied zwischen einer Norm, die nicht greift, und einer Norm, die niemand anwendet.
Artikel 91 der Verfassung von Berlin ist die zweite Sorte.
Wer Geld bewegt, weiß wohin.
Wer Geld nicht ausgibt, spart.
Wer spart, spart für etwas.
Es sei denn, er ist das Land Berlin zwischen 2008 und 2020.
Dann spart er. Und niemand schreibt auf, wofür.
Aber irgendwo ist das Geld geblieben.
Eine Stadt, die ihren eigenen Beamten 7,2 Milliarden Euro Verfassungsschuld macht und am Ende nicht sagen kann, wo das Geld geblieben ist, hat ein Problem, das in keinem Reparaturgesetz steht.
Sven hat aufgehört zu vertrauen.
Aufgehört zu fragen hat er nicht.
Solange er fragt, sollte die Stadt antworten.
Sie hätte achtzehn Jahre Zeit gehabt.
Der Beitrag bringt eine verfassungs- und haushaltsrechtliche Schieflage auf den Punkt, die das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Dienstherrn zweifellos auf eine harte Probe stellt. Dass das Bundesverfassungsgericht hier so deutliche Worte zur Vergangenheit gefunden hat, zeigt die unersetzliche Funktion unseres Rechtsstaates als Kontrollinstanz.
In der aktuellen Diskussion bringt es uns jedoch kaum weiter, die Debatte in gegenseitige politische Schuldzuweisungen oder pauschale Verurteilungen abgleiten zu lassen. Die Kernfrage, wo Mittel verblieben sind und wie Prioritäten gesetzt wurden, ist berechtigt und muss sachlich-transparent aufgearbeitet werden.
Viel entscheidender ist jetzt aber der Blick nach vorn: Unabhängig von vergangenen Konstellationen stehen alle politischen Akteure in der gemeinsamen Pflicht, bis zum Frühjahr 2027 eine rechtssichere, verfassungskonforme Lösung zu erarbeiten. Nur durch einen sachlichen Dialog und ein klares Bekenntnis zur Rechtstreue lässt sich verloren gegangenes Vertrauen nachhaltig wieder aufbauen.
Wenn ich lese, welche Schweine (Beamte in die GKV und in die Rentenversicherung) jetzt schon wieder durch die Dörfer getrieben werde, frage ich mich, ob das nur Polemik ist und irgendwelche Feuer zusätzlich angeheizt werden sollen oder hat man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung nicht gelesen und/oder nicht verstanden?
Ich behaupte, dass die derzeitige Debatte um das Beamtentum orchestriert ist. Diesbezüglich geschieht nichts zufällig. Man braucht nur den Protagonisten genau zuhören. Beispiel.
Der Finanzstaatssekretär stellte in der letzten Ausschusssitzung die kühne These auf, wonach dem BVerfG wohl nicht bewusst wäre, was es mit dem Beschluss zur Berliner A-Besoldung ins Rollen gebracht hätte.
Sich anzumaßen, die Entscheidung eines Verfassungsgerichtssenats auf diese Art in Abrede zu stellen, offenbart dessen Denke.
Mir scheint, dass die Debatte um den Fortbestand des Beamtentums diesmal nicht so schnell wieder abebben wird. Selbst wenn sich die Medienberichte gerne widersprechen. Während beispielsweise in der Mehrheit der Artikel gefordert wird, die vielen Privilegien der Beamten abzuschaffen oder einen Stopp von Verbeamtungen eingefordert wird, stellt der nächste Bericht die Wichtigkeit des Berufsbeamtentums in den Mittelpunkt, wenn es um die Resilienz der Verwaltung gegen extremistische Einflüsse geht.
Je nachdem wie man es braucht, wird argumentiert.
Und aktuell – so scheint es – muss vom politischen Versagen der letzten 20 Jahre abgelenkt werden, damit niemand auf die Idee kommt, im Zusammenhang mit den fälligen Nachzahlungen unangenehme Fragen zu stellen.
Man stelle sich vor, dass die Beamten bereits seit 2008 in die GKV hätten einzahlen müssen. Wie hoch wäre wohl dann die Nachforderung, angesichts der Tatsache, dass das Netto, was beim Beamten ankommen muss, dasselbe sein müsste. Jeder andere Arbeitgeber und damit auch der Dienstherr hätte sich der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig gemacht. Wer wäre wohl in dem Verfahren Beschuldigter? Unabhängig davon wäre dies nicht nur strafrechtlich relevant (§ 266 StGB). Auch zivilrechtlich besteht eine Nachzahlungspflicht für 30 Jahre. Da geht dann nicht mehr um die Frage Widerspruch gestellt oder nicht! Insofern ist der Vorschlag GKV oder Bürgerversicherung lediglich Symbolpolitik und eine Diskussion um linke Tasche, rechte Tasche.
Worauf beruht die Tatsache, dass das Netto dasselbe sein müsste?
Hallo alfalfa,
auf der Berechnung der Mindestbesoldung, welche netto ist. An der Vorgabe des BVerfG wird sich sicherlich nicht so schnell wieder etwas ändern.
Also müsste zwangsläufig das Brutto erhöht werden. Für mich macht der GKV-Eintritt keinen Sinn ebenso wenig wie eine Bürgerversicherung. Der Dienstherr müsste einen Arbeitgeberzuschuss leisten. Die Attraktivität und die Nachwuchsgewinnung für den Staatsdienst würde ebenfalls darunter leiden. Auch die Nichtverbeamtung von bestimmten Laufbahngruppen -in der Vergangenheit bei den Lehrern kläglich gescheitert – ist für mich sinnfrei, da teilweise davon ausgegangen wird, dass Beamte dem Staat günstiger kommen. Dazu gibt es schon Gutachten.
BG Mirko
Stimmt, wenn das BVerfG sich am Netto orientiert hat, ist es ja logisch, dass das Brutto entsprechend (deutlich) höher sein muss, wenn von diesem der GKV-Beitrag abgezogen wird.
Ich fände einen GKV-Eintritt der paar Beamten in Deutschland ebenso sinnlos, denn das rettet dieses System auch nicht.
Kommt denn keiner mal auf die Idee, in die andere Richtung zu denken und die Versicherungspflicht in der GKV abzuschaffen, oder zumindest die Versicherungspflichtgrenze zu senken? Dann könnte jeder selbst entscheiden, was ihm lieber ist. Aber wahrscheinlich würde das nicht viel ändern, denn ich kenne genug Leute, die längst in die private hätten wechseln können, es aber nicht tun, weil sie Angst vor hohen Beiträgen im Alter haben.
Meine private KV hat mich gut erzogen und so habe ich in 26 Jahren Dienstzeit nur ein einziges Mal dort etwas eingereicht und überlege mir ganz genau, ob ich zum Arzt gehe, während ich genug gesetzlich Versicherte kenne, die ständig hingehen.
Das ganze System sollte überdacht werden. Bei der Rente will man doch auch mehr private Vorsorge…
Ein Beamter ist als Bediensteter so lange günstiger, wie er pflichtgemäß am Tag der Pensionierung tot umfällt. Danach kehrt sich das Verhältnis dann mit der Zeit um – je nachdem, wie lange der Beamte lebt. Aber das Thema Pension und Rente nebst diverser Milchmädchenrechnungen ist ja momentan auch beliebt.
Aber geht das BVerfG nicht von einem Netto aus, von dem noch der Beitrag für die PKV zu leisten ist? Anders geht es ja nicht, da ja sonst das Netto, je nach persönlicher Situation des Beamten, variieren würde, der eine zahlt mehr Beitrag, der andere weniger.
Da die Beiträge PKV in der Regel wohl günstiger sind, als die der GKV bei gleichem Gehalt, könntest Du aber Recht behalten. Was auf jeden Fall zusätzlich käme, wäre der AG-Anteil am Beitrag, den der Dienstherr jetzt, auch wieder nach jeweiliger Situation des Beamten, mal mehr mal weniger einspart.
Hallo Tim,
hierzu die Rn. 70 der Berliner Entscheidung:
„Die Bezugsgröße [auch der gerichtliche Kontrollmaßstab] für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht, deren alleiniges Einkommen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG die Besoldung – einschließlich der Familienzuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder – ist. Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmodells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte, dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Nebentätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf (vgl. BVerfGE 155, 1 <24 Rn. 47>; Blackstein/Diesterhöft, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 2022, S. 153 <189>).“
Das wäre Grundlage für die Berechnung der Mindestbesoldung des Beamten in der jeweils niedrigsten BesGr. und der niedrigsten Erfahrungsstufe. Hier fett hervorgehoben auch der Grund, warum das fiktive Partnereinkommen verfassungswidrig ist. Der Dienstherr kann nach Rn. 71 Kosten einer ergänzenden Versicherung (KV, PV), einen erhöhten Beihilfesatz und die Freie Heilfürsorge aber gegenrechnen. So oder so entstehen ihm aber Kosten.
BG Mirko
Beamte in die GKV würde das Land Berlin erst recht in die Knie zwingen.
Bei 5000€ brutto bedeutet dies:
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
7,300% Krankenversicherung 365,00
1,645% KV Zusatzbeitrag 82,25
2,400% Pflegeversicherung 120,00
Sozialversicherung Arbeitnehmer 537€
Also müsste das brutto schon mal um 537€ angehoben werden.
Dazu der AG-Anteil:
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
7,300% Krankenversicherung 365,00
1,645% KV Zusatzbeitrag 82,25
1,800% Pflegeversicherung 90,00
= 567€
Also Mehrkosten von etwa 1100€ für den Dienstherren.
Und jetzt mal mit den Kosten für die Beihilfe gegenrechnen. Für die Polizei waren das 2024 rund 50.000.000 €…..
https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2026-27/band05_2026_2027_epl-05.pdf?ts=1777462474
Oder habe ich einen Denkfehler?
Hallo Konrad,
danke für deine nicht gegebene Antwort.
In der Theorie alles vollmundig verblassen, aber für die Praxis keine Antwort haben, ist etwas wenig, gelinde ausgedrückt.
Also nehme Dich bitte etwas zurück.
Ich weiß nicht wer Du bist, es interessiert mich ehrlich gesagt, nicht.
SCHAUMSCHLÄGER gibt es genug,
vorallending in der Behörde !!!
Gruß
Olaf
Hallo Olaf,
Dein Vorwurf trifft etwas Richtiges, also nehme ich ihn ernst.
Du sagst: Theorie ja, Praxis nein. Was kann ich, Olaf, konkret tun?
Drei Antworten.
Erstens, sofort, ohne Aufwand:
Wer noch keinen Widerspruch für das laufende Haushaltsjahr eingelegt hat, sollte das jetzt tun. Formlos, schriftlich, mit Eingangsbestätigung, an die Senatsverwaltung für Finanzen. Es schützt nicht die Vergangenheit. Aber es schützt die Zukunft. Vorlagen liegen auf dieser Seite.
Zweitens, in den nächsten Wochen:
Das Volksbegehren zur Einführung der persönlichen Senatorenhaftung im Senatorengesetz braucht 20.000 Unterschriften für die Zulassung. Eine davon kannst Du leisten. Das ist die Norm, die aus Art. 91 der Berliner Verfassung kein Papier mehr macht, sondern Anwendungspraxis.
Drittens, dauerhaft:
Sprich mit Deinen Kollegen. Mit den fünf nächsten in Deiner Dienststelle. Frag jeden, ob er für sein Haushaltsjahr Widerspruch eingelegt hat. Wenn nicht, sag ihm warum es nötig ist. Mehr Beamte mit Widerspruch heißt mehr Druck in der Reparatur.
Schaumschläger arbeiten anders. Sie sprechen, schreiben, agitieren und dann ist Schluss. Wer einen vollständig ausgearbeiteten Reparaturentwurf veröffentlicht hat (28. April 2026, 152 Seiten, hier auf dieser Seite abrufbar), und wer ein Volksbegehren konzipiert und mit den Vertrauenspersonen aufgesetzt hat, hat den Vorwurf des Schaumschlagens hinter sich gelassen.
Ich verstehe Deine Ungeduld. Ich teile sie. Aber Wut ohne Werkzeug ist Selbstverbrennung. Werkzeuge gibt es. Greif zu.
Hallo Tim ,
Alles vollkommen Richtig erkannt.
Danke für diesen Kommentar.
Sollen sie sich die Köpfe heiß reden.
Vielleicht gibt es noch eine vierte Variante oder eine fünfte ..
Die meisten reden, wo das Geld geblieben ist, dies ist völlig uninteressant.
Wichtiger wäre, woher das Geld für eine Nachzahlung kommen soll , in welcher Höhe auch immer.
Gruß
Olaf
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a1544033985a21ca1651578/wir-muessen-aufhoeren-mit-der-verbeamtung-steuerzahlerbund-fordert-drastischen-kurswechsel.html?icid=product.animatedbanner.free.1
Die Marschrichtung ist klar. Jeden Tag gießt jemand anderes Öl ins Feuer.
Die Kommentare unter dem Artikel sind ja gruselig… So viel geballte Meinung für so wenig Ahnung. „Beamte schaffen Bürokratie“, „GKV, mindestens aber Abschaffung der Beihilfe“.
Ich denke auch, nicht jeder und jede muss verbeamtet werden. Lehrkräfte müssen keine Beamten sein, da bedarf es Absprache der Länder, sich die Lehrkräfte nicht gegenseitig abspenstig zu machen. Oder eben andere Mitarbeitende im ÖD.
Es ist aber wie immer: geht es D gut, werden die Beamten belächelt, fast mitleidig wird auf sie herabgeschaut.
Geht es in die Krise, muss die Sau Berufsbeamtentum wieder durchs Dorf getrieben werden.
Ich wiederhole mich: Ich bin gespannt, wie Berlin das finanzielle regeln will, 500 Mio sind da, fehlen ja nur noch knapp 300 Mio für die schlechtestdenkbare Lösung.
Ich habe damals die Welt auch irgendwie nicht verstanden…auch, wenn man sagen kann, dass einem das Gehalt vorher bekannt war…
Ich habe 2012 ausgelernt und kam auf einen Abschnitt, wo ich monatlich mit Schichtzuschlägen knapp unter 2000 Euro bekam. Abzüglich Krankenkasse waren es dann noch knapp 1800€ effektiv…
Ein Kumpel, Bandarbeiter bei Daimler in Marienfelde, bekam mit seiner Ausbildung knapp 2400€ Netto…
Da wusste ich, irgendwas läuft nicht richtig…Man hat studiert, arbeitete bei der Hauptstadtpolizei, war im Schichtdienst, riskiert mindestens die Gesundheit, rein theoretisch sogar sein Leben und jemand mit einem Ausbildungsberuf ohne vergleichbare Verantwortung bekommt knapp 30% mehr Gehalt? Ich weiß nicht, ob da die Arbeitszeit bei der IG Metall schon bei 35, zumindest aber 38 Stunden lag und damit auch nochmal geringer als die bei uns vorliegende 40/41,5-Std-Woche.
Wer gibt sich das bei halbwegs vorhandene Verstand heute noch? Ich würde meinen Kindern von der Berufswahl, zumindest in Berlin, abraten. Ja, es gibt noch absolute Idealisten, aber auch ich habe schon bei einigen feststellen müssen, wie ihr Bild allmählich zusammenbricht und teils über Kündigungen nachgedacht, teils sogar schon umgesetzt wurden…
Die Qualität der neuen Mitarbeitenden lässt im Schnitt erheblich nach, dafür steigen die Krankheitstage bei den jungen Kollegen um so schneller…und es passiert nahezu nichts, weil das System überlastet ist…
Die m.E. mangelnde Qualität agiert teils nun entsprechend auf der Straße und es besteht die Gefahr, dass der Normalbürger ein neues, nicht unbedingt besseres Bild, der Polizei bekommt und dementsprechend das teils noch vorhandene Ansehen in der Allgemeinheit noch weiter sinkt…
Somit sinkt perspektivisch der Rückhalt in der Gesellschaft und folglich hat die Politik auch keinen Druck hier finanziell nachzubessern…ein Teufelkreis…
Ja die entscheidende Frage – Wo ist das ganze Geld geblieben?
1. Die ersten Jahre bis 2013/2014 hat man den Landeshaushalt wegen der Bankenkrise saniert. Aber ab 2015 hatten wir die erste große Flüchtlingskrise aus Syrien.
Ich war damals im Landesweiten Koordinierungsstab für Flüchtlingsangelegenheiten (LKF) tätig, der war direkt bei Czaja und Müller angesiedelt. Als Leiter hatte man den damaligen Polizeipräsidenten Dieter Glietsch bestellt. Ich war damals mit Haushaltsplaner für die ganze Sache, ich habe mit Glietsch bei Czaja, Müller und Kollatz-Ahnen zuammen gesessen. Gerade Kollatz-Ahnen hat damals immer die Divise ausgegeben, dass Obdachlosigkeit „koste es was es wolle“ unbedingt zu verhindern ist. Das hat dazu geführt, dass die Leute im LKF mit dem LAGeSo zusammen fast alles genehmigt haben. Es wurden aus Serbien Betten im Wert von einer halben Million Euro beschafft, die der TÜV dann untersagt hatte. Die wurden dann verschrottet. Man hat Hotels gemietet und hat dort Zimmerpreise von 200 € pro Nacht und pro Person genehmigt. Man hat den alten Flughafen Tempelhof für 5000 Flüchtlinge durch die Tempelhof Projekt GmbH ertüchtigt, dies hat mindestens 100 Millionen Euro von 2015 bis 2018 gekostet. Und das war nur „mein kleiner Bereich“ den ich überblicken konnte. Ist das Geld im LKF und LAGeSo alle gewesen, dann hat Glietsch bei Kollatz-Ahnen angerufen und am nächsten Tag war der betreffende Haushaltstitel um 100 Millionen verstärkt worden.
Das ist nur ein kleines Beispiel – Wo ist das nur Geld geblieben?
2. Wir haben Freunde die in Berlin mit 2 Kindern wohnen, beide Eltern haben zusammen ein Nettoeinkommen von über 7000 €, weil Sie gute Jobs haben.
Sie zahlen nicht einen Cent an Kitagebühren, nur eine überschaubare Verpflegungspauschale. Ich habe in Brandenburg für jedes meiner 3 Kinder jeweils 300 € an Kitagebühren bezahlt. Ich bin auch für freie Kitagebühren, aber wenn ein Bundesland immer kurz vor der Pleite steht, dann erhebe ich doch von denen Kitagebühren, die sich das locker leisten können, wo allen Dingen sind dieses ja steuerlich absetzbar. Das Land Berlin leistet sich seit Jahren diesen Luxus.
Das ein zweites Beispiel von – Wo ist das nur Geld geblieben?
Das Problem in Berlin ist schon immer die unseriöse und rechtswidrige Haushaltspolitik, man gibt das Geld mit der Gießkanne auf der einen Seite aus, und auf der anderen Seite verwehrt man z.B. den Beamten eine angemessene Besoldung oder spart die Polizei oder Feuerwehr kaputt!
Hallo Danilo,
interessante Aspekte, die du hier skizzierst.
Ähnliches habe ich im Nachgang der folgenschweren Entscheidung der Bundeskanzlerin im Jahr 2015 auch vernommen.
Der Markt war leergefegt. Feldbetten erzielten schwindelerregende Preise. Die Verwaltung hat dennoch gekauft, was verfügbar.
Der Preis spielte keine Rolle.
Die Überlastung des Verwaltungsapparates, der Infrastruktur und öffentlichen Haushalte wurde trotz vieler Mahnungen bewusst in Kauf genommen.
Der Kardinalfehler von Merkel besteht nicht darin, den vor Krieg und Elend Geflüchteten geholfen zu haben. Menschlich betrachtet war die
Entscheidung der Bundeskanzlerin nachvollziehbar. Ihr Versagen besteht darin, die Folgen ihres Handeln gänzlich ignoriert zu haben. Von jemanden,
der ein Land führt, ist zu erwarten, dass Entscheidungen mit viel mehr Weitsicht getroffen werden. Schnellschüsse und von Impulsen getriebene
Entscheidungen erweisen sich oft als Fehler. Die Geschichtsbücher werden zu gegebener Zeit die Ära Merkel aufarbeiten.
PS:
In deiner Auflistung fehlt noch der BER, dessen Kosten sich von 2 Mrd auf über 7 Mrd EUR mehr als verdreifachten. Die Mehrkosten belasteten auch den Berliner Haushalt erheblich. Gut für Wowereit, seinen Senat und das Abgeordnetenhaus, dass die Berliner Beamten geschröpft und ausgepresst werden konnten. Vielleicht erinnern sich noch einige unter uns an die verhöhnenden Worte dieses unsäglichen Herrn:
https://www.bild.de/regional/berlin/will-klaus-wowereit-nichtmehr-sehen-7890364.bild.html
Das einzig Positive hierbei ist, dass die Karriere des damaligen Partybürgermeisters in diesem Zusammenhang ein jähes Ende fand. Sonst hätte er sein Unwesen auf der bundespolitischen Bühne getrieben.
Hallo Fragender,
dies gilt nicht nur für Dich, sondern für die Anderen auch. HÖRT AUF EUCH SELBST ZU ÜBERTREFFEN, WO ANGEBLICH, DASS GELD GEBLIEBEN IST, was uns weggenommen wurde. Morgen kommt die nächste Gesichte, was soll diese SCHEIßE. Die Vergangenheit ist völlig uninteressant. Ihr habt für das, was hier zusammengeschrieben wird, keinerlei belastbare Zahlen, noch Fakten und Tatsachen.
Warum schaut ihr nicht in die Zukunft, damit sich vielleicht etwas ändert.
Vermutungen aus der Vergangenheit,
bringen uns kein Stück weiter.
Wie hat mein K- Leiter, der 30
Jahre bei der Mordkommission war gesagt, vielleicht, hätte , könnte oder aber gibt’s bei der Kripo nicht.
Sondern nur Tatsachen, Fakten und Beweise. Ich muss jemanden beweisen, dass er eine Straftat begangen hat !!!.
Hallo Olaf,
nach vorne schauen ist grundsätzlich richtig.
Nach hinten zu schauen, um bspw. Entscheidungen in einem Kontext nachvollziehbar darzustellen, ist nicht nur hilfreich,
sondern mitunter auch unerlässlich.
In der Politik sollte es jedenfalls so sein. Sie sollte aus vergangenen Fehlern lernen, die Geschichte kennen, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft positiv zu beeinflussen.
Zum Thema Kripo…
Vermutungen helfen insofern, da sie Grundlage für eine These sein können, die es dann zu objektivieren gilt.
Am Ende zählen für eine mögliche Verurteilung eines Täters Fakten und Tatsachen, die sich beweisen ließen.
So nimmt eine Mordkommission die Ermittlungen auf, wenn es darum geht, den gewaltsamen Tod eines Menschen aufzuklären. Da wird rückblickend
jeder Stein umgedreht, die letzten Minuten, Stunden, Tage, Wochen oder Monate, manchmal auch Jahre ausgewertet, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.
Und angesichts der Tatsache, dass Berlin selbst eingestand, seinen Beamten über viele Jahre die exorbitante Summe von über 7 Mrd EUR vorenthalten zu haben, erscheint es mir durchaus plausibel, wenn ein davon unmittelbar Betroffener die Frage stellt, was mit dem Geld stattdessen passiert ist. Eine Konsolidierung des Haushalts, so wie anfangs als Begründung für die heftigen Besoldungseinschnitte dienend, erfolgte nicht.
Woher das nun nachzuzahlende Geld herkommt, ist hingegen irrelevant. Schließlich hat das BVerfG deutlich gemacht: eine Besoldung nach Kassenlage ist verfassungswidrig. Der Dienstherr schuldet seinen Beamten den Sold.
Merkel hatte sich selbst in die Lage manövriert, eine schnelle Entscheidung treffen zu müssen.
Sie hat, wie vermutlich andere nicht direkt betroffene EU-Staaten auch, auf Dublin nach dem Wortlaut bestanden, dass Asylbewerber im ersten Ankunftsland zu bearbeiten und versorgen seien.
Dass dies gerade die Länder im ärmeren europäischen Süden nicht lange durchhalten würden, hätte sie erkennen müssen.
Es begann ja nicht erst 2015, der Arabische Frühling begann ja schon 2011 (oder so?).
Es wäre an der europäischen „Führungsnation“ Deutschland gewesen, sich damit auseinanderzusetzen.
Merkel blieb dann nichts anderes mehr übrig, als das Land mit den Ankommenden zu überfordern.
Ich glaube nicht, dass sie irgendetwas ignoriert hat. Es blieb ihr nichts anderes übrig, um aus der Sackgasse zu kommen, in die sich selbst begeben hatte.
Das kennzeichnet die Ära Merkel: Abwarten, nichts tun, gucken, dann eine Schnellentscheidung, koste diese, was sie wolle, siehe auch Atomausstieg.
Sehr guter Beitrag vielen Dank!
Was mich umtreibt ist, wie die das in Berlin bis zum 31.03.2027 schaffen wollen, ein Gesetz zu verkünden und zu veröffentlichen.
Die Wahl findet am 20.09.2026 statt. Die Koaltionsverhandlungen werden nicht einfach werden zwischen Rot-Rot-Grün, gerade in den Zeiten wo die Haushalte
massiv konsolidiert werden müssen. Vor allen Dingen müssen ja zusätzlich neue Schulden aufgenommen werden, da braucht man im Abgeordnetenhaus auch die CDU ggf. die AFD. Wir steuern im Land Berlin mit voller Kraft in eine Haushaltsnotlage rein, dass muss allen Beteiligten bewusst sein, wenn nicht schon jetzt im Parlament parteiübergreifend Vorsorge getroffen wird. Und alles außer Variante C wäre totaler Rechtsbruch. Ich hoffe, dass mal ein Staatsanwalt in Berlin den Mut besitzt,
ein Ermittlungsverfahren gegen die herrschende Parteienklasse einzuleiten, alle Parteien haben außer der AFD in Berlin Verantwortung getragen.
Nochmal an allen mitlesenden Politiker dieser Seite – Hier wurde Rechtsbruch mit Vorsatz betrieben, und das ist ein „Verbrechen“ gegen die Demokratie. Ich bin kein AFD Fan, aber Ihr Politiker aus den alten Parteien, Ihr fahrt dieses Land gegen die Wand!
Hallo Danilo,
am 31.03.27 steht ein Reparaturgesetz.
Da spielt keinerlei Rolle wer dann an der Macht ist.
Was das Geld betrifft, geht die Politik jetzt schon Wasser saufen, egal welche Variante kommt.
Und dann lassen sie sich ALLE ZEIT MIT DER AUSZAHLUNG.
Geduld ist wieder angesagt.
Gruß
Olaf
Hallo Konrad,
deine Mühe ist bewundernswert.
Leider werden deine Gedanken ins LEERE LAUFEN.
Ich habe nur eine Frage an Dich,
hast Du den Senat oder ein Senatsmitglied auf Haftung verklagt oder in Angriff genommen.
Zwischen Theorie und Praxis liegen Welten. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Formen.
Eins noch, vielleicht hat sich das Geld in Luft aufgelöst. Du weißt doch Materie verschwindet nicht, sondern wandelt sich um.
Zudem ist die Vergangenheit völlig uninteressant. Die Zukunft ist WICHTIG und da werden wir uns NOCH WARM anziehen müssen .
Gruß
Olaf
Währenddessen:
https://www.n-tv.de/politik/Wirtschaftsweiser-Beamte-sollen-in-gesetzliche-Krankenversicherung-einzahlen-id30854998.html
Hallo Tim,
keiner schreibt mir vor, dass ich in die private Krankenversicherung muss.
Ich kann mich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen !!!
Gruß
Olaf
https://www.n-tv.de/politik/JU-Vorsitzender-will-auch-bei-Beamtenpensionen-sparen-id30856102.html
Alles schön und gut, nur: welche Konsequenz zieht Sven jetzt bzw. was ist das Ergebnis?
Ein halbes Jahr(!) später:
– Keine verlässlichen Zahlen zur Nachzahlung bekannt
– Nicht bekannt ob Verzugszinsen gezahlt werden
– Keinen Zeitpunkt der Nachzahlung bekannt
– Empfängerkreis nicht bekannt (bei der R-Besoldung im Jahr 2020 war es immerhin Variante 2 – wieso jetzt nicht gleich verfahren?)
– Mittlerweile spricht SenFin von einer Auszahlung sogar über mehrere Jahre.
Und das genau in dem Bundesland, welches gezielt vom BVerfG gerügt wurde… unglaublich.
Leider habe ich bis jetzt nichts darüber gefunden ob bei den Richtern damals es egal war wie oft sie Widerspruch eingelegt haben und sie unabhängig von der Anzahl der eingelegten Widersprüche den gesamten Zeitraum entschädigt bekommen haben. Wenn ja wäre es ein juristischer Supergau wenn die diesmal bei der A-Besoldung anders agieren würden.
Hallo Hanzen,
schaue in das RBes 2009/15 RepG BE. Gültig ab 01.0.21.
Fundstelle: GVBL,2021, 678.
Und dort den Paragraphen 1 Anwendungsbereich, Abs. 1.
Vielleicht hilft Dir dies weiter.
Wie diese Gesetz tatsächlich umgesetzt wurde, weiß ich nicht, da müsste man die betroffenen Richter oder Staatsanwälte fragen.
Berlin muss sich nur an das Urteil vom Bundesverfassungsgericht halten. Und dort ist klar beschrieben, wer eine Nachzahlung bekommt.
Ob Supergau oder nicht, wir werden abwarten müssen, was die nächste Regierung auf die Beine stellt.
Wir können jetzt orakeln, welche Variante zur Anwendung kommt,
EINE WIRD ES SEIN.
Gruß
Olaf
Ich zitiere aus § 1 des Reparaturgesetzes für die Richterbesoldung.
„(1) Die in § 2 festgelegten Nachzahlungen werden der Klägerin und den Klägern der Ausgangsverfahren des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) sowie den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr gesetzt haben; das geführte Vorverfahren darf hierbei nicht bestandskräftig und ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sein. Sofern ein statthafter Rechtsbehelf sich erkennbar auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für die Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein, sofern ein diesen Anspruch betreffendes Vorverfahren nicht bestandskräftig oder ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist.“
Eben. Das ist der Punkt, der gerne übersehen wird.
Ein (einzelner) beispielsweiser Widerspruch in 2018 KANN (!) (bei entsprechender Formulierung) auch für die Folgejahre gelten.
Aber nicht rückwirkend für den gesamten Anspruchszeitraum.
Die Idee, die manche entwickelt haben, dass ein Widerspruch in 2020 oder 2025 Rückwirkung(spflicht) für den Besoldungsgesetzgeber entwickelt, entbehrt jeder rechtliche Grundlage.
Dies kann höchstens und NUR noch eine politische Entscheidung sein und diese halte ich so gut wie ausgeschlossen, dafür ist weder genug Geld da, noch genug politische Willenskraft/Wähler.
In Zukunft kann das BVerfG natürlich andere Maßstäbe aufstellen, gerade in Hinsicht auf die aktuellen Ereignisse.