1. Das Protokoll: Die gesamten Worte des Staatssekretärs Wolfgang Schyrocki (Auszug aus der 46. Sitzung des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung vom 20.05.2026, ab Stunde 1 und 16 Minuten)
„Ja, vielen Dank, ich stimme Ihnen zu, dass wir eine in den kommenden Jahren und beginnend, glaube ich, ab jetzt eine sehr tiefgreifende Diskussion darüber haben werden, wie das auf der einen Seite alles finanzierbar ist, und auf der anderen Seite, was das auch bedeutet letztendlich für den öffentlichen Dienst. Was das bedeutet letztendlich auch für die Definition des Beamtenstatus – wofür benötigen wir Beamte und dergleichen. Was das in einer Gerechtigkeitsdiskussion zwischen Tarifangestellten und Beamten bedeutet. Das sind, glaube ich, Fragestellungen, bei denen ich nicht sicher bin, ob das Bundesverfassungsgericht diese Auswirkung, als sie diese ganzen verschiedenen volkswirtschaftlichen Parameter herangezogen haben, ob es dem Bundesverfassungsgericht so bewusst geworden ist. Jedenfalls sind wir in enger Abstimmung und auf verschiedenen Ebenen, sowohl in der Schiene der Innenminister als auch in der Schiene der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre, um uns abzustimmen: Wie gehen wir denn damit um? Und die Länder haben alle unterschiedliche Ansatzpunkte, teilweise weil wir eben nach der Föderalismusreform ja doch einen Weg auseinandergegangen sind ein Stück weit. Insofern besteht jetzt auch der Wille, zumindest bei der Reparatur und bei den Konsequenzen für die Zukunft hier wieder sehr dicht zusammenzurücken und eben keine neuen Konkurrenzverhältnisse entstehen zu lassen. Insofern gibt es da Abstimmungsrunden. Meine Kollegen aus dem Dienstrechtsreferat sind auch gerade bei der Innenminister-Abstimmungsrunde der Arbeitsgruppe dort, um über die amtsangemessene Alimentation zu beraten, und wir haben demnächst auch wieder eine Konferenz mit den Finanzstaatssekretären zum Thema. Wir sind gerade erstmal dabei zu erheben, letztendlich wie ist denn der Status in den einzelnen Ländern und wer macht was als erstes. Dass wir alle erstmal das Tarifergebnis übernommen haben aus dem TdL, das ist bei allen, glaube ich, Konsens. Insofern freue ich mich, dass wir auch wieder da, der Unterstützung des Abgeordnetenhauses, hier eine der ersten sind, die dieses Signal setzen können. Aber die Frage ist natürlich – uns betrifft vor allen Dingen erstmal das große Thema der Reparatur von 2008 bis 2020. Das ist bei anderen vielleicht in der Dimension nicht der Fall, aber gemeinsam gucken wir dann insgesamt auch mit den anderen Bundesländern darauf: Wie gehen wir denn künftig damit um, was ich damals in dem letzten Ausschuss angesprochen habe als diese sogenannte Strukturreform, ja? Und in der Tat, wir sind fertig mit dem Reparaturgesetz-Entwurf. Wir haben jetzt noch in den letzten Tagen die Rechtsförmlichkeitsprüfung abgeschlossen und dieser Entwurf wird jetzt den Koalitionsfraktionen auch zur Verfügung gestellt. Auch das habe ich schon ausgeführt, warum es da letztendlich keinen anderen Weg gibt. Und in der Tat haben wir auch bis zu den letzten Tagen gerechnet, und ich habe sehr deutlich gemacht in der Anhörung, die wir hier hatten, dass die Zahlen, die ich zunächst genannt habe, unter Vorbehalt stehen. Ich habe, glaube ich, fünfmal das Wort ‚unter Vorbehalt‘ erwähnt. Und in der Tat haben sich die Zahlen deutlich nach oben korrigiert, weil wir bisher in der ursprünglichen Rechnung davon ausgegangen sind auf der Grundlage der R-Besoldung und der Parameter, die dort vorhanden sind. Jetzt haben wir aber jedes Jahr, jeden Monat, jede Erfahrungsstufe oder ebenfalls Familienkonstellation durchgerechnet und sind bei deutlich höheren Werten gelandet, die es aber nach wie vor noch zu evaluieren gibt. Und insofern ist das bei allen Diskussionen, die sich jetzt anschließen werden, über welche Zielgruppe sprechen wir, ist das dabei immer mit zu berücksichtigen.“
2. Der Kommentar zur Täter-Opfer-Umkehr: Die von Staatssekretär Schyrocki gewählte Argumentationslinie im Unterausschuss bedient ein psychologisches und politisches Framing, das die tatsächliche Verantwortlichkeit ins Gegenteil verkehrt. Indem er die anstehenden Nachzahlungen primär als unkalkulierbare finanzielle Last darstellt, die die „Finanzierbarkeit“ des Haushalts bedroht, rückt er den Fiskus in die Rolle des Opfers. Das Bundesverfassungsgericht wird dabei als realitätsfern porträtiert, dessen Bewusstsein für „volkswirtschaftliche Parameter“ er öffentlich anzweifelt. Gleichzeitig wird die Beamtenschaft, die über ein Jahrzehnt hinweg verfassungswidrig unteralimentiert wurde, implizit zu den Verursachern einer drohenden sozialen Neiddebatte („Gerechtigkeitsdiskussion“) stilisiert. Damit werden diejenigen, denen jahrelang ihr grundgesetzlich verbriefter Lohn vorenthalten wurde, moralisch für die aktuelle Haushaltsnotlage haftbar gemacht.
3. Die Klarstellung: Wie es richtig war Die Kausalität ist rechtsstaatlich genau umgekehrt. Nicht das Gericht in Karlsruhe hat das haushaltspolitische Desaster verursacht, sondern das sehenden Auges betriebene Fehlverhalten der Berliner Politik. Den Vorgängerregierungen der Jahre 2008 bis 2020 war bei jedem einzelnen Besoldungsgesetz völlig bewusst, was sie taten. Sie wurden in jeder Anhörung von den Gewerkschaften und Verbänden gewarnt, dass der Mindestabstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung gerissen wird. Sie sahen sich Jahr für Jahr mit zehntausenden formellen Widersprüchen konfrontiert. Dennoch hat man sich im Rahmen eines bewussten finanziellen Kalküls dafür entschieden, das Recht des eigenen Personals grundrechtswidrig zu ignorieren. Das einbehaltene Geld diente dabei nicht nur der Haushaltskonsolidierung, sondern wurde zweckentfremdet, um als Wahlgeschenke an andere Klientel- und Wählergruppen verteilt zu werden. Der Senat hat somit die verfassungsrechtlich geschützte Alimentation seiner Beamten als heimliche Subventionsquelle missbraucht, um populäre politische Projekte im Wahlkampf zu finanzieren. Dass diese unrechtmäßig erzielten Milliardeneinsparungen für politische Gefälligkeiten konsumiert wurden, anstatt Rücklagen für die absehbare juristische Quittung zu bilden, ist die eigentliche Verfehlung. Die anstehenden 700 bis 800 Millionen Euro sind kein neuer „Schaden“, sondern schlicht die überfällige Begleichung einer alten, einbehaltenen Schuld. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, verfassungswidrige Sparentscheidungen und die Quittungen für politische Wahlgeschenke haushalterisch abzufedern, sondern Grundrechte zu sichern.
4. Die rechtliche Verantwortung des Staatssekretärs Herr Schyrocki agiert im parlamentarischen Raum nicht als freier politischer Redner, sondern als Spitzenbeamter an der Spitze der Finanzverwaltung. In dieser Rolle unterliegt er einer strengen, persönlichen Pflichtenbindung nach dem Grundgesetz und dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): • Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG): Die Verwaltung ist bedingungslos an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Urteile des Bundesverfassungsgerichts besitzen Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 1 BVerfGG). Es ist mit der Neutralitäts- und Treuepflicht eines Staatssekretärs unvereinbar, die Autorität des höchsten Gerichts öffentlich zu hinterfragen, weil dessen Urteil finanzpolitisch unbequem ist. • Verletzung der Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs. 5 GG): Als oberster Dienstherr schuldet er seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Das Schüren einer Statusdebatte zwischen Tarifangestellten und Beamten widerspricht diesem Auftrag grundlegend.
Konsequenzen für das Handeln: Das taktische Abwägen im aktuellen Reparaturgesetz, die Nachzahlungen über restriktive Modelle (Variante A) auf das absolute Minimum der reinen Widerspruchsführer zu beschränken, zeugt von einem fortgesetzten Mangel an rechtsstaatlicher Einsicht. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue stellt ein Dienstvergehen (§ 47 BeamtStG) vor. Als politischer Beamter trägt Herr Schyrocki hierfür die volle Verantwortung: Das rechtsstaatliche Instrument bei beharrlicher Missachtung höchstrichterlicher Vorgaben ist seine jederzeit mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch die politische Führung.
Zusammenfassung
Der Versuch des Finanzstaatssekretärs, das Bundesverfassungsgericht für die finanziellen Verwerfungen des Landes Berlin als Verantwortlichen darzustellen, bricht vor dem Fundament unseres Rechtsstaates in sich zusammen. Die anstehenden Reparaturkosten sind die direkte, verdiente Quittung für einen bewussten, über zwölf Jahre andauernden Verfassungsbruch des Dienstherrn. Ein Staatssekretär, der selbst im Eid steht, hat Urteile nicht ökonomisch zu bewerten, sondern loyal und lückenlos umzusetzen. Wer die verfassungskonforme Alimentation als haushaltspolitischen Luxus nach Kassenlage deklariert, verkennt seine fundamentale Pflicht. Wenn die Finanzverwaltung die Rückzahlung einbehaltener Löhne weiterhin als Bedrohung darstellt und versucht, die Zielgruppen künstlich kurzzuhalten, erweist sie dem Rechtsstaat und dem inneren Frieden des öffentlichen Dienstes einen verheerenden Bärendienst.
Die FAZ hat die Schwierigkeiten erkannt. Gehalt und Alimentation sind ebenso andere rechtliche Regelkreise wie Rente und Gehalt.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/beamte-in-die-rente-was-bas-mit-ihrem-vorstoss-nicht-erklaert-accg-200895412.html
https://www.youtube.com/watch?v=M9ei16T17iY
Thüringen stellt ein Modell vor. Überzeugend ist es nicht. Teilweise werden falsche Schlüsse gezogen.
Wichtig wird es ab Min 14 im Umgang mit Widersprüchen und Klagen.
Erste Auswirkungen werden vom Thüringer Beamtenbund ebenfalls erkannt:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/geplanter-thueringer-beamtenbesoldungsgesetzentwurf-ringt-um-verstaendnis-tbb-aeussert-kritik/
4.8% Erhöhung reichen bei weitem nicht aus. Und die Auszahlung als „Weihnachtsgeld“ ist falsch. Die Alimentation muss in ihrem Kernbestand erhöht werden, also genau nicht über Zuschläge oder Sonderzahlungen.
Hier in Schleswig-Holstein sieht man, dass man auf ganz andere Zahlen kommt:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/mehr-geld-fuer-beamten-in-sh-so-steigt-die-besoldung-stufenweise-an,beamte-122.html
„Demnach soll die Besoldung nun unter anderem für 2025 rückwirkend um drei bis fünf Prozent steigen, für 2026 um vier Prozent und 2027 dann um weitere 3,8 Prozent. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Landtag ist noch vor der Sommerpause geplant. Die erhöhten Bezüge sollen einschließlich der Nachzahlungen mit den November-Bezügen ausgezahlt werden.“
In Thüringen sind die nächsten Klagen quasi vorprogrammiert.
Entgegen der PPT aus dem Video sagt die Info es gibt nur Nachzahlungen für 1300 Kläger https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/gesetzentwurf-regelt-uebernahme-der-tarifeinigung-auch-fuer-beamte-und-folgt-vorgaben-eines-gerichtsurteils-zur-verfassungsgemaessen-alimentation , könnte daran liegen, dass dort Widersprüche konsequent beschieden wurden.
Und ja, an dem fiktiven Partnereinkommen wird festgehalten, womit weitere Klagen vorprogrammiert sind. Gut ist, dass bis 2024 repariert wird, da ziert sich ja Berlin.
Wer in Thüringen NICHT geklagt hat, bekommt gar nichts.
Sicherlich kann man davon ausgehen, dass auch in Berlin der AZV-Tag aus „Gründen der Gleichbehandlung mit dem Tarifbereich“ wegfällt und das Recht auf Teilzeit eingeschränkt wird. Das wurde sicherlich in den Bund-Länder-Runden ausgekungelt.
Den AZV-Tag nehme ich mir dann einfach so…und wenn man clever ist, dann gibt’s zu dem „AZV-Tag“ sogar noch 1:42h aufs Zeitkonto dazu.
Sorry, aber anders scheint es ja nicht mehr zu gehen.
Die Bitte nach Verständnis für eine Kompensation ist eine absolute Frechheit.
Berlin kommt bestimmt noch auf die Idee, die wöchentliche Arbeitszeit anzuheben.
Wenn nur mein Gewissen mich nicht jeden Tag zum Dienst treiben würde,. …….
Brandenburg überlegt in anderer Weise mitzuziehen 🙈
https://archive.ph/2026.06.04-082946/https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/nach-karlsruhe-urteil-finanzminister-keller-will-brandenburgs-beamte-langer-arbeiten-lassen-15675107.html
Noch mehr Lektüre:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/experte-ueber-bundesalimentationsgesetz-oeffentlicher-dienst/
Die überwiegende Anzahl der Juristen außerhalb der Besoldungsgesetzgeber sehen sowohl das fiktive Partnereinkommen als auch abermals erneute oder erhöhte Familien- oder Ortszuschläge für kritisch.
Der Beschluss des BVerfG ist eigentlich recht eindeutig. Grundalimentation für die 4K Familie als Rechen-/Bezugsgröße ohne allgemeine Zuschläge oder alimentationsfremde Zuschläge oder Anrechungen (fiktive Partnereinkommen). Die entsprechenden Randnummern sind hier schon mehrfach genannt worden.
Unter Berücksichtigung des 80% Medianeinkommen x 2.3
Die Rückzahlungen werden zudem nicht am neuen alten System berechnet, sondern anhand dessen, welchen den Fehlbetrag ausgleicht. Beachte die ständige Rechtsprechung des Zweiten Senats von 2008 ff i.V.m. mit der Sozialgesetzgebung des Ersten Senats des BVerfG.
Zudem müssen die Binnenabstände konkret in den jeweiligen Statusämtern eingehalten werden und sind KEINE beliebige prozentuale Verhandlungsmasse zur Korrektur anderer Fehlberechnungen; dies allein ergibt sich aus der Wertigkeit der Ämter Art. 33 (2), (5) GG
Zitat:
Erst die Lehrer, nun alle Beamten in Brandenburg: Finanzminister Daniel Keller (SPD) will offenbar alle Landesbeamten eine Stunde länger arbeiten lassen. Nach Tagesspiegel-Informationen zieht Keller aktuell die Einführung einer 41-Stunden-Woche für Landesbeamte ab 2027 ernsthaft ins Kalkül. Er verfolgt diesen Ansatz, weil das Karlsruhe-Urteil in Brandenburg umgesetzt werden muss, mit dem die rund 30.000 Landesbeamten mit einer drastischen Erhöhung ihrer Besoldung rechnen können.
Bremen hat die 41-Stunden-Woche bereits als Konsequenz aus Karlsruhe beschlossen. Innerhalb der Landesregierung ist dem Vernehmen nach die Absicht Kellers bekannt. Proteste der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind programmiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vorigen Herbst die systematisch zu geringe Besoldung der Beamten im Land Berlin als verfassungswidrig gerügt. Es ist ein Präzedenzurteil, das auch den Bund und alle anderen Bundesländer zum Handeln zwingt – auch Brandenburg. Nach monatelangen Prüfungen werden die Vorbereitungen im Keller-Ressort inzwischen konkreter, wie das Urteil hier umgesetzt werden könnte.
Nach Tagesspiegel-Recherchen läuft der Keller-Ansatz darauf hinaus, die von Karlsruhe eingeforderte verfassungskonforme Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2026 pauschal umzusetzen. Öffentlich hatte Keller sich bereits festgelegt, „zügig zu einer verfassungskonformen Bezahlung zu kommen“.
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Das hieße, dass alle Landesbeamten für 2026 mit Nachzahlungen rechnen könnten.
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Dieser Fahrplan hätte für Keller den Vorteil, die Grundsatzreparatur der Besoldung mit der jüngsten, ab 2026 vereinbarten Tarifanpassung verbinden zu können. Es geht infolge des Urteils um drastische Erhöhungen und dabei überproportional der höheren Besoldungsgruppen ab A 13, wie Keller bereits im Tagesspiegel-Interview erstmals offenbart hatte. Genaue Tabellen dafür gibt es bisher nicht.
500 bis 800 Euro mehr für Polizisten?
Nach groben Hochrechnungen können Polizisten in Brandenburg mit 500 bis 800 Euro pro Monat mehr rechnen, Lehrer sogar mit 1200 bis 1400 Euro mehr, Ministerialbeamte mit ähnlichen Größenordnungen. Die jährlichen Gesamtbelastungen, die auf Brandenburgs Landeshaushalte zukommen, hat Keller bereits mit 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr beziffert.
Verantwortlich sind frühere Landesregierungen, die die Anpassungen versäumt hatten. Nun sind es fällige Größenordnungen, die kaum Anklang in der Bevölkerung finden dürften. Eine Einführung der 41-Stunden-Woche für Landesbeamte, so offenbar Kellers Kalkül, könnte dieses Akzeptanzproblem in der öffentlichen Vermittlung zumindest etwas entschärfen. Schon jetzt ist die Stimmung im Land schlecht. Die rechtsextreme AfD, die seit eineinhalb Jahren stabil und mit Abstand in allen Umfragen stärkste Partei ist, steuert auf einen Sieg bei der Brandenburg-Wahl 2029 zu. Und die AfD, für die die anstehenden Zahlungen an Beamte eine Steilvorlage sind, hat mit verschärftem Beamten-Bashing bereits begonnen.
Polizisten können mit deutlich mehr Geld rechnen.
Auch das ist ein Grund, warum Keller an einer schnellen Lösung arbeitet, um die Problematik rechtzeitig vor der kommenden Wahl zu entschärfen. Eine weitere Überlegung des Finanzministers mit Blick auf Akzeptanz und Haushaltslage ist es nach Tagesspiegel-Informationen, parallel zu der obligatorischen Anhebung der Besoldung das Pensionsniveau von bisher rund 71 auf 69 Prozent der letzten Bezüge abzusenken.
Und unabhängig von der höheren Besoldung, mit der alle Beamten Brandenburgs rechnen können, kommen die Altfälle hinzu. Es geht um 200.000 Widersprüche, die 20.000 Beamte in den vergangenen 25 Jahren gegen ihre Besoldung eingelegt hatten. Wer dies tat, der kann mit einmaligen Nachzahlungen rechnen. Diese Größenordnung hat Keller auf 400 bis 700 Millionen Euro beziffert.
Demnach können betroffene Beamte einmalig mit 20.000 bis 35.000 Euro Nachzahlungen rechnen.
Wird der Pensionsfonds aufgelöst?
Die Gewerkschaften fordern unter Verweis auf die als verfassungswidrig geringe Besoldung eine rückwirkende Nachzahlung an alle Beamten, nicht nur an jene, die gegen den Dienstherren vorgegangen waren. Dass es dazu kommt, gilt aber wegen der Summen als unwahrscheinlich. Um das Geld für die Altfälle aufzubringen, hat Keller öffentlich bereits eine Auflösung des mit einer Milliarde Euro gefüllten Pensionsfonds ins Spiel gebracht. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes lehnen es bisher kategorisch ab, diesen Fonds anzutasten.
Die Einführung einer 41-Stunden-Woche für Landesbeamte im Gegenzug für deutlich mehr Geld ab 1.1.2027 wäre ein Politikum. Mit Ende der jüngsten Winterferien war bereits die Wochenpflichtsstundenzahl für Lehrkräfte im Land um eine Stunde erhöht worden, was trotz massiver Proteste die inzwischen geplatzte SPD/BSW-Koalition im vorigen Jahr beschlossen hatte. Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Pädagogenverband klagen dagegen.
Brandenburg muss Beamtenbesoldung anpassen Gewerkschaft dämpft Hoffnungen auf zügige Einmal-Nachzahlungen
Was eine Mehrstunde für alle Beamten für die Lehrkräfte bedeuten würde, ist unklar. Das gehört zu den Schwierigkeiten im Detail. Es drohen Gerechtigkeitsprobleme, auch wegen der angestellten Landesdiener. Seit Mai laufen Gespräche zwischen Keller und den Gewerkschaften, wie die jüngste Tarifsteigerung und das Karlsruhe-Urteil im Land umgesetzt werden sollen.
Kommt die 41-Stunden-Woche für Beamte in Brandenburg?
Das Finanzministerium hält sich bedeckt und lässt es gegenüber dem Tagesspiegel offen. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns angesichts der laufenden Gespräche dazu nicht äußern“, erklärte Sprecher Robert Dambon. Ein Dementi sähe anders aus.
https://www.giessener-zeitung.de/2026/06/02/fiktives-partnereinkommen-rechentrick-statt-verfassungsgemaesser-beamtenbesoldung/
Eine „zeitnahe Geltendmachung“ steht laut dem was man im Netz findet nicht ausdrücklich in einem Gesetz. Sie sei eine von der Rechtsprechung entwickelte und sehr streitbare Voraussetzung.
Da ein Beamter in der Regel kaum bis gar nicht wissen kann, wann oder ob seine Besoldung verfassungskonform ist, frage ich mich, wie es sein kann diese Regelung insbesondere bei einer zu großen Teilen fast 20-jährigen verfassungswidrigen Bezahlung aufrecht erhalten zu versuchen?
Meine Frage lautet, inwieweit es diesbezüglich schon Eingaben beim BVerfG gibt?
So sehr das gesamte Urteil zur A-Besoldung ‚gerecht‘ und weit gefasst erscheint bleibt dieser Teil mehr als fragwürdig.
Der Dienstherr soll sich ja dadurch auf ggf. berechtigte Nachzahlungen einrichten können.
Hat er ja auch trotz angl. weit über 100.000 von Widersprüchen über fast 20 Jahren dennoch kein Stück geschafft. Bzw. bewusst nicht erledigt.
Also. Was soll das? Ein Widerspruch in sich…. In ‚Lastumkehr‘ völlig unsinnig.
Ein erstaunlicher Artikel, dafür, dass keine Gewerkschaft dahinter steckt.
https://www.zeit.de/arbeit/2026-05/zulagen-oeffentlicher-dienst-beamte-angestellte-gehaelter
Bin ich dafür, alles in den Grundbetrag und pensionswirksam 😉
Es macht mich fassungslos dass wir als Geschädigte trotz des klaren Urteil im Nachgang abhängig sein sollen vom Wohlwollen des verurteilten Verursacher (Berliner Senat)
Man stelle sich vor ein Räuber raubt einer Person Geld. Der Räuber wird erwischt und verurteilt. Anschließend bestimmt der Räuber wieviel Geld was er zuvor gestohlen hat er bereit ist dem Opfer zurück zu geben.
Ist zwar nur eine Metapher aber ziemlich nah an der Realität dran….
Hat jemand schon an die Disziplinarstelle der Berliner Polizei den Auftrag erteilt diese fortgesetzten Handlungen von vermeintlichem Betrug und Beihilfe zum Betrug an den Berliner Beamten zu prüfen, insbesondere auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil. Die Entscheidungsträger sind Beamte und unterliegen dem Disziplinarrecht und sollten zur Verantwortung gezogen werden bevor hier eine eventuelle Verjährung vorliegt. Nur durch Druck auf die Entscheidungsträger, insbesondere nach dem Verfassungsgerichtsurteil, geht es hier offensichtlich voran.
Der strafrechtliche Aspekt sollte durch die Staatsanwaltschaft Berlin geprüft werden. Beihilfe zum Betrug ist auch strafbar.
Mit jedem Tag / Monat / Jahr die ins Land gehen sterben naturgemäß Entschädigungsberechtigte und verlieren ihren Anspruch. Das sieht hier nach einem makabren Spiel auf Zeit aus. Hier sind auch die Gewerkschaften gefordert.
Hallo, für den geneigten Leser und nur zur Info!
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=profile;u=30540
Zitat von:
@SwenTanortsch
Ja, in Berlin – das hat der StS schon in der Unterausschusssitzung ausgeführt – wird man nun gaaaaaaaaaaaaanz lange gaaaaaaaaaaanz gewissenhaft zu prüfen haben, weil man ja gaaaaaaaaaanz sicher gehen muss, dass man in Anbetracht der völlig ungeordneten Widerspruchsbestände auch wirklich aaaaaaaaaaaaalles wie immer gaaaaaaaaaanz richtig macht. Deswegen wird man dann wohl auch schon gaaaaaaaaaaaaanz schnell 2027 mit den ersten Naaaaaaaaaachzahlungen beginnen, die sich dann nur rund drei Jaaaaaaaahre, in die ganz kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkurze Läääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääääänge ziehen sollen, sodass man das Nachzahlungsverfahren dann noch in diesem Jahrzehnt – also innerhalb von nur drei Jahren – wird abschließen können.
Wenn’s nicht so traurig wäre, könnte man echt denken, dass man dort auch weiterhin echten Humor hat. Berlin bleibt doch Berlin.
Zitat Ende
Tja, dazu habe ich auch keine Worte mehr, und der Moderator hat in diesem Forum einen „Heldenstatus“, Hut ab!
Pensionär2020
Das sehe ich genauso, mit den heutigen technischen Möglichkeiten würde die Auszahlung bis Ende 2026 erledigt sein. Zum Beispiel bietet der Dienstleister des Bundes, die Firma INIT, mehrere Plattformmodelle an, wo solche Sachen sehr schnell bearbeitet werden können. Die bieten auch gleich das Personal dazu mit an, die die Sachen sichten und dann händisch ins System eingeben. Natürlich würde das dem Land Berlin vielleicht 50 Millionen Euro kosten, aber dann wäre die Sache schnell erledigt. Bei Corona hat der Bund über solche Plattformen Millionen von Bescheiden sehr schnell versandt und das Geld wurde über eine EKONA Schnittstelle des Finanzamtes schnell überwiesen. Denn alle Beamte und Pensionäre sind steuerpflichtig, haben Ihre eigene Steuernummer und dem FA sind die IBAN von allen bekannt.
Herr Schyrocki belügt die Beamten und die Öffentlichkeit! Aber in seiner Karriere hat er immer seine eigene Wahrheit verkündet.
nachfolgender Aufruf wurde heute innerhalb der Finanzverwaltung veröffentlicht (Inhalt herauskopiert):
Senatsverwaltung für Finanzen
Unterstützung bei der Bearbeitung von
Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation
Als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen
Alimentation der Berliner Beamtinnen und Beamten benötigen die
personalaktenführenden Stellen schnellstmöglich Ihre Unterstützung!
Zu den Unterstützungsaufgaben zählen:
• Vollständiges und sorgfältiges Lesen sowie inhaltliches Erfassen der Widersprüche
• Prüfung auf Vollständigkeit aller vorliegenden Unterlagen und relevanten
Angaben, Abgleich der Angaben mit der Personalakte
• Strukturierte Erfassung der Daten in einer vorgegebenen Excel-Tabelle (z. B.
personenbezogene Daten, Eingangsdatum des Widerspruchs etc.)
• Abgleich der relevanten Informationen mit dem System IPV
• Prüfung der Statthaftigkeit des Widerspruchs
Die Einsatzorte sind:
• Kammergericht, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin
• LVwA, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin
• Polizei Berlin, Keibelstraße 36, 10178 Berlin
• SenBJF, Flottenstraße 28-42, 13407 Berlin
Eine Ausübung der Tätigkeit in Telearbeit ist nicht möglich. Sie können gerne einen
bevorzugten Einsatzort benennen. Wir versuchen, Ihre Vorstellungen zu berücksichtigen.
Sie werden für zunächst drei Monate abgeordnet. Beginn der Maßnahme ist
voraussichtlich Mitte Juli 2026.
Bitte beachten Sie, dass der Unterstützungszeitraum in die Zeit der Sommerferien fällt
(Sommerferien Berlin/Brandenburg: 09.07.2026 bis 22.08.2026).
Weitergehende Informationen folgen in Ihrem Finanzamt.
Hallo Mitleser,
danke für die Info, scheint ja „Drive“ in die Sache zu kommen!
BG Mirko
Hallo Mirko
es gibt keinen Drive !!! Es zeigt, dass Irrenhaus der Behörde.
Zu welchen Lasten geht es und freiwillig die SCHEIßE der Politik versuchen auszuräumen.
Den einfachen Mitarbeiter.
Ich würde mich gerne freiwillig melden, aber NICHT UM MIR MEHR GELD ZU VERSCHAFFEN, sondern ihnen die beschissen ARBEIT abzunehmen.
Diese Akten bzw. Widersprüche zu lesen, dürfte kein Problem sein.
Gruß
0laf
Hallo Olaf,
einfach freiwillig melden;). Wüsste nicht, warum man das Hilfsangebot ablehnen sollte.
BG Mirko
Du musst schon alle Kommentare
von mir 11.57 Uhr und 12.13 Uhr von heute lesen. Vielleicht erkennst Du daraus, warum es diese Möglichkeit, für mich nicht ergibt. Vorallending den von 11.57
Uhr. Zu deinem Verständnis, ich bin Pensionär ( 62 Jahre ).
Möchte mich Berlin als Beamten reaktivieren ( Polizei) gene zu.
Gruß
Olaf
Dein Kommentar dazu hat mir gezeigt, dass Du überhaupt nicht verdanden hast, worum es mir bei der Problematik ging.
Und das Wort Drive in Anführungszeichen zu setzen, unterstreicht, dies um so mehr.
Olaf, lass gut sein. Auch Pensionäre können etwas dazu verdienen oder sich ehrenamtlich engagieren. Das hier ist auch alles ehrenamtlich, was ich lesen muss und wie ich meine Texte schreibe, entscheide ich. Hast du etwas Konstruktives beizutragen?
BG Mirko
Dieser Aufruf suggeriert mir, dass Option 3 – eine Nachzahlung für alle – vom Tisch ist.
Dann kann der doch fertiggestellte Entwurf des Reparaturgesetzes ohne weitere Verzögerung in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.
Das suggeriert mir dass die nicht gewillt sind Variante 2 in Betracht zu ziehen!! Ich habe den Eindruck dass die die uns über 15 Jahre lang um unser Geld gebracht haben noch so dreist sind haarklein auszurechnen um ja nicht ein Jahre zuviel nachzahlen zu müssen. Die Täter bestimmen also jetzt über die Summe die sie uns erst weggenommen haben bzw. über die Summe die man uns wieder zurück geben möchte. Das klingt nicht nach einer fairen Lösung zumindest für alle Widersprüchsführer, sondern eher für ein weiteres Abzocken.
Das war auch mein erster Gedanke.
„Prüfung der Statthaftigkeit des Widerspruchs“ ist noch einmal besonders toll…
Wegen amtsangemessener Alimentation habe ich erst seit 2015 jährlich widersprochen (vorher gab es keinerlei Infos vom Personalrat), alle Widersprüche sind ruhend gestellt.
Von 2012 bis 2014 habe ich aus anderen Gründen (Altersdiskriminierung, Überführung in neue Erfahrungsstufen, jährliche Sonderzahlung) widersprochen und dafür gab es jeweils Ablehnungsbescheide.
Nun bin ich gespannt, wie man damit umgeht, denn diese Verfahren sind zwar abgeschlossen, zeigen aber, dass ich gegen die Höhe meiner Besoldungs grundsätzlich widersprochen habe, auch wenn dies mit ein anderen Begründung erfolgte.
Geht es noch jemandem so?
Ja, bei mir ähnlich.
2011: Altersdiskriminierung
2012: Überleitung Erfahrungsstufen
2015: amtsangemessene Besoldung
2016: Pausenregelung
2016: kein Widerspruch gg amtsangemessene Besoldung (vergessen)
2017: amtsangemessene Besoldung (mit Hinweis auf 2012-2015)
2018: amtsangemessene Besoldung
2019: amtsangemessene Besoldung
2019: Klage amtsangemessene Besoldung über RA (für Haushaltsjahre 2015/2016, 2017/2018, 2018/2019, „sowie nachfolgende Haushaltsjahre“)
2020: amtsangemessene Besoldung durch RA
2021: kein Widerspruch gg amtsangemessene Besoldung (vergessen)
2022: amtsangemessene Besoldung
2023: amtsangemessene Besoldung
2024: kein Widerspruch gg amtsangemessene Besoldung (vergessen)
2025: Altersdiskriminierung nach dem EuGH-Urteil
2025: amtsangemessene Besoldung
Ich finde es auch Schade, dass erst relativ spät auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen wurde.
Kollege Grashof hatte in irgendeinem Beitrag ja mal dargelegt, ab wann die Gewerkschaften von der Thematik Kts. erlangt haben, aber kein Interesse an einer Klage hatte….
Ich für meinen Teil hoffe, dass durch die Anzahl der Widersprüche die Jahre ohne Widerspruch trotzdem berücksichtigt werden.
Die Widersprüche auf Grund von Altersdriskrimminierung und Erfahrungsstufen werden meiner Meinung nach nicht ins Gewicht fallen, weil sich die Widersprüche ja gegen eine bestimmte „Sache“ richtete und nicht die Besoldungshöhe im Allgemeinen. So lese ich meine Widersprüche jedenfalls.
Obwohl in einem Widerspruch von 2011 zur Altersdiskriminierung folgender Wortlaut genutzt wurde:
„Widerspruch gegen die Festsetzung des Grundgehalts 01.01.2008 – 31.07.2011“ [Überschrift]
„….gegen die Festsetzung meines Grundgehalts rückwirkend ab dem 01.01.2008 bis 31.07.2011 Widerspruch ein, weil….“
@ alfalfa
Hallo, ich habe mir mal die alten Ordner vorgenommen und siehe da, ich habe damals auch gegen die „Altersdiskriminierung bei Besoldung“ Widerspruch eingelegt. Da der abgewiesen wurde habe ich über meine Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten. Eine recht bekannte Kanzlei aus Lankwitz übernahm den Fall. Das Ende dürfte bekannt sein, wenn nicht einfach mal den folgenden Text in die Suchmaschine tippen.
ALTERSDISKRIMINIERUNG – OVG SAARLOUIS ODER: „IST DER BAUM ERST GEFÄLLT, DANN LIEGT ER“
Also ganz klar, wieder sind wir schön „verarscht“ worden.
Und um deine Frage zu beantworten, nein, dieses Verfahren hat meiner Meinung nach keine Auswirkung auf das Verfahren der „amtsangemessenen Alimentation“. Das wird wohl unterschiedlich behandelt.
2010 habe ich eine „sofortige Besoldung nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz“ gefordert. Es folgten zwei Ablehnungen und fertig. Ob die anerkannt werden ist mehr als fraglich, im Zweifel sicher nicht.
Ein angenehmes Wochenende
P.S. M. hat inzwischen geantwortet, ist bei mir ähnlich, 2011 – 2015 genauso und ab 2015 durchgehend Widersprüche abgegeben.
Wenn Ablehnungsbescheide ergangen sind, dann die Verfahren abgeschlossen, falls keine Klage erfolgte.
Sollte in den Widersprüchen der gesamten Besoldung wegen aller verfassungswidrigen Umständen widersprochen worden sein, sieht die Sache anders aus.
Ein Satz aus Rn. 161 der Berliner Entscheidung sollte genauer betrachtet werden. Dies wurde auch schon bei der Infoveranstaltung der Verwaltungsjuristen angesprochen. „Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahre schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben.“
Der Satz bedeutet mE eine Beweislastverschiebung zu Gunsten des Beamten beim Verfahrensstand. Es muss nur eine entsprechende Aktivität des Rechteinhabers nachgewiesen werden. Nicht „schwebt“ interpretiere ich so: Selbst wenn der Widerspruch bereits durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wurde und der Beamte keine Klage erhoben hat (das Verfahren also formal „erledigt“ ist), kann er dennoch zum Kreis der Berechtigten gehören, solange er sich zeitnah gewehrt hat. Also lohnt es sich – so meine Auffassung – auch bereits beschiedene Widersprüche genau zu betrachten.
Insofern könnte Pensionär2020 mit seinen abgelehnten Widersprüchen aus 2010 Glück haben.
Dann hoffe ich mal, dass wir damit Erfolg haben.
Einfach einen Widerspruch ohne nähere Begründung nach dem Motto „mir ist meine Besoldung zu niedrig“ war ja keine Option, denn so ein Widerspruch wäre als unbegründet zurückgewiesen worden (und dennoch wünschte ich, ich hätte es so geschrieben).
In 2013 habe ich mal einen Vordruck verwendet, in dem der Satz „widerspreche ich der Berechnung meiner Besoldung“ steht. Vielleicht bringt das ja was.
Gibt es im Besoldungsrecht vielleicht etwas ähnliches wie den § 44 im SGB X?
Dort ist es, vereinfacht ausgedrückt, so, dass man einen Bescheid auch aus anderen als den begehrten Gründen überprüfen, diesen zurücknehmen und nachzahlen kann.
Beispiel: Jemand bittet um Überprüfung, weil er nach Ablauf der Widerspruchsfrist gemerkt hat, dass ihm ein Mehrbedarf für Ernährung nicht gezahlt wurde und bei der Bearbeitung wird festgestellt, dass der Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung auch nicht gewährt wurde – kann man dann beides nachzahlen.
Wenn es so etwas im Besoldungsrecht auch gibt, könnte man daraus folgern: Hat zwar einen anderen Grund angegeben, aber hat prinzipiell widersprochen, weil ihm die Besoldung zu niedrig war und das Urteil gibt ihm rückwirkend Recht, also erkennen wir das an.
„Schwebt“ = nicht rechtskräftig abgeschlossen, im Sinne des Zivilrechts: gehemmte (Widerspruchs-)Fristen.
Die Förmlichkeit ist nicht entscheiden, ein „meine Besoldung stimmt nicht, weil sie verfassungswidrig zu niedrig ist, Name, Dienstnnummer, Unterschrift“ mit Zugangsnachweis beim Dienstherren reicht.
Ein „ich wurde Altersdiskriminiert, daher stimmt meine Besoldung nicht“ reicht m.M.n nicht.
„kommt es nicht darauf an, ob […] schwebt; …“ wäre dann im Umkehrschluss rechtskräftig abgeschlossen, oder?
Meine Aussage bezog sich auf die Formulierung, also Inhalt.
Wenn korrekt gegen die verfassungswidrige (!) Alimentation Widerspruch oder Klage geführt wird/wurde, ist m.M.n. der Ausgang bzw. die Führung des Widerspruchs/Klage egal.
Anders kann man die Aussage des BVerfG nicht interpretieren; was im Sinne des Rechtsschutzes im Rahmen der aA auch eine sinnvolle Lösung ist.
Sehe ich genauso.
Hallo Mitleser,
sehr Interessant deine Mitteilung oder Erkenntnisse.
Dies zeigt mir, dass die Behörde ein Irrenhaus ist, denn sie wissen nicht was sie tun. An meinen Beispiel:
ich habe für das Jahr 2015 Widerspruch beim PolPräsBerlin eingelegt. Mir wurde der Eingang bestätigt. Mit Aktenzeichen der Justizstelle PolPräsBerlin.
Für 2016 habe ich beim Landesverwaltungsamt Berlin Widerspruch eingelegt. Auch da wurde mir der Eingang unter meiner Personalnummer bestätigt.
Auch die anschließende Klage, wurde von beiden Stellen bestätigt.
Und jetzt zum Irrenhaus, man möchte seine eigene Aktenführung prüfen.
Ich kann doch wohl davon ausgehen, dass dies ordnungsgemäß geführt.
Das IPV System ist eine Luftnummer.
Den einzigen Punkt, denn ich akzeptiere, ist dein letzter.
Und um diese Entscheidung dazu, wenn diese Erfolgt ist, wird es noch einen großen Aufschrei geben.
Unter diesen Bedingungen wird ein mögliche Nachzahlung, nicht nur drei Jahre dauern.
Gruß
Olaf
P.S.
was ich damit sagen möchte, es kommt zur Erfassung, was schon erfasst wurde. Man könnte doch das erfasste, nur nochmal lesen und eine
Entscheidung treffen ???
Gruß
Olaf
Hallo Mitleser, vielen Dank für die Information…. „innerhalb der Finanzverwaltung veröffentlicht“ …. hast du da nähere Erkenntnisse ob nun nur Finanz-Angestellte bzw. Finanz-Beamte für diese Aufgabe gesucht werden oder kann man sich da auch als normal sterblicher Polizist ( Pensionär ) bewerben ? Wenn ja, wäre ich bereit, mir mal die Voraussetzungen anzuhören ! Zu den Beiträgen von manchen Forenteilnehmern äußere ich mich lieber nicht…. Danke auch an Mirko, bleib stark
Das beste wäre in Berlin wahrscheinlich ein Untersuchungsausschuss, der aufzudecken versucht, wie es zu diesem langjährigen Verfassungsbruch gekommen ist. Hierbei sollte gleich festgestellt werden, welcher Spitzenbeamte seiner Remonstrationspflicht nachgekommen ist.
Gestern in einem anderen Forum gefunden:
Urteil BVerfG 2025:
4. Die verfassungsgerichtliche Kontrolle muss nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Gewähr dafür bieten, dass dem – nicht zum Streik berechtigten – Beamten mit dem gerichtlichen Rechtsschutz ein wirksames Mittel zur Verfügung steht, sein individuelles verfassungsmäßiges Recht auf einen angemessenen Lebensunterhalt gerichtlich durchzusetzen.
Diese Gewähr bietet das BVerfG leider nicht, wenn man z.B. Berlin ansieht, wo die Besoldung seit 2008 verfassungswidrig ist, und dem Gesetzgeber aufgetragen wurde, bis 31.03.2027 seinen Verfassungsbruch zu reparieren. Ein Zeitraum von fast 20 Jahren, der bis zur tatsächlichen kontomäßigen Erledigung sicher locker überschritten wird. Das BVerfG selbst hat aber festgestellt, dass die Alimentation des Beamten der Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs dient, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 – 2 BvL 4/10 -, BVerfGE 130, 263 (313), und Beschluss vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363 (385), das heißt der gegenwärtigen Führung seines Lebens auf einem seinem Amt angemessenen Niveau, und dass er sich rückwirkend kein höheres Lebensniveau mehr wird verschaffen können.
Hallo Lothar,
soweit richtig, zur Deckung eines „gegenwärtigen Bedarfes“, der schon seit 2008 vorhanden ist. Für manche Kollegen Lebensqualität, die seit diesem Zeitraum merklich eingeschränkt wurde und die Kinder mittlerweile dem Haushalt entwachsen sind. Desto bedenklicher ist es, dass sich der Dienstherr noch bis 3 Jahre mit der Nachzahlung Zeit lassen will. Der Beamte ist jedoch verpflichtet den Anspruch „zeitnah“ geltend zu machen, damit der DH die nachträgliche Belastung des Haushaltes kalkulieren kann. Wie kalkuliert wurde, kann man in der aktuellen Diskussion sehen. Alles sehr schräg.
BG Mirko
sehe ich auch so. Rückwirkend kann man nicht essen…. Es betrifft Zeiträume, die maßgeblich zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wurden. Wenn nun nachträglich klar ist, dass die Berechnungsgrundlage deutlich höher war, wer kommt für den Schaden auf, dass man zu wenig Elterngeld erhalten hat oder dass man Kredite etc. aufnehmen musste, dass Unterhaltsberechnungen zu niedrig waren etc? Auf dem Papier kann man Rechtsmittel einlegen, aber man muss dazu erstmal auch die Mittel haben (Gerichtsgebühren etc.) und dann ist einem immer noch nicht geholfen, sie jetzt nach 18 Jahren… Der Verfassungsbruch ist volljährig geworden…
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/pressemitteilung.hb.dgb.2.html
Bremen beabsichtigt zur Sicherung der Mindestalimentation, die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 2,5 % zu erhöhen.
Nach Schleswig-Holstein nun das zweite Bundesland, welches die Grundgehälter rückwirkend steigen lässt.
In MV hat sich der Richter- und Staatsanwaltschaftsbund zur Sachlage der Neuberechnung von Alimentation und Besoldung geäußert und anhand des BVerfG-Beschlusses die bisherige Planung (die sich offensichtlich eng abgestimmt mit den anderen Bundesländern zeigt) man könnte sagen, kurzerhand auseinandergenommen.
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/RSB.pdf
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/dbb.pdf
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/Gdp.pdf
Wurde in Berlin eigentlich die Anpassung auf die 200 Euro Schwelle der Wechselschichtzulage bei den Angestellten und den Beamten vorgenommen?
Und warum ist die Polizeizulage, welche die erschwerten Bedingungen des Berufes ggü. den allgemeinen Verwaltungs- und Vollzugsbeamten abbilden soll, noch immer so niedrig?
Hardy, das ist große Arbeit.
Du hast nicht nur den O-Ton aktenkundig gemacht (46. Sitzung, 20.05.2026, ab Stunde 1:16) – Du hast die juristische Einordnung gleich mitgeliefert: Art. 20 Abs. 3 GG, § 31 Abs. 1 BVerfGG, § 47 BeamtStG. Genau dort liegt der Hebel.
Eine Ergänzung, die in der Aufmerksamkeit nicht untergehen sollte: In demselben Sitzungsabschnitt sagt der Staatssekretär einen zweiten Satz, der für sich genommen Schlagzeile wäre:
„Wir sind fertig mit dem Reparaturgesetz-Entwurf. Wir haben jetzt noch in den letzten Tagen die Rechtsförmlichkeitsprüfung abgeschlossen und dieser Entwurf wird jetzt den Koalitionsfraktionen auch zur Verfügung gestellt.”
Der Entwurf ist also fertig. Die in der Öffentlichkeit gepflegte Erzählung, das Reparaturgesetz folge erst „2027 prüfen, 2028 anpassen”, ist damit aus dem Mund des Staatssekretärs selbst widerlegt. Der Text existiert. Er liegt vor. Er wird nur nicht gezeigt – sondern selektiv an die Koalitionsfraktionen verteilt.
Das ist keine Nebenbemerkung. Das ist der zweite Befund desselben Auftritts. Ein Verfassungsgericht, das angeblich nicht weiß, was es entscheidet und ein Reparaturgesetz, das fertig ist, aber nicht öffentlich. Beides ist mit demselben Satz dokumentiert.
Dein dritter Hinweis verdient eine ergänzende rechtliche Anmerkung: Der Staatssekretär selbst hat eingeräumt, dass die Zahlen „deutlich nach oben korrigiert” worden seien – nachdem nun, Zitat, „jedes Jahr, jeden Monat, jede Erfahrungsstufe oder ebenfalls Familienkonstellation durchgerechnet” sei. Das ist exakt die Spitzberechnung pro Person, pro Jahr, pro Erfahrungsstufe, die das Bundesverfassungsgericht verlangt. Sie wurde also offenbar in den letzten Tagen erst durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass die ursprünglich kommunizierte Größenordnung zu niedrig angesetzt war. Auch das ist Stoff für eine eigene Frage.
Was bleibt, ist Deine Diagnose, die ich teile: Der Staatssekretär agiert nicht als freier politischer Redner, sondern als Spitzenbeamter. § 31 Abs. 1 BVerfGG ist keine Verhandlungsmasse. Die öffentliche Infragestellung der Erkenntnisfähigkeit eines Senats des Bundesverfassungsgerichts ist mit der Verfassungstreuepflicht eines Staatssekretärs nicht vereinbar.
Bis dahin: Danke für die saubere Dokumentation.
Den lieben Wolfgang muss man nicht Ernst nehmen, er hat die Tragweite intellektuell immer noch nicht erfasst. Und er hat und wird auch nie Verantwortung übernehmen.
Herr Schyrocki war in allen seinen beruflichen Stationen immer nur ein Blender gewesen. Was er konnte war Partys zu organisieren und diese auch ausgiebig zu feiern. Jeder dritte Halbsatz fängt bei Ihm an: „Ja in der Tat“. Am Anfang ist man als junger Mitarbeiter noch beeindruckt, aber es verblasst alles mehr und mehr. In all den Jahren hat er als Spitzenbeamter des Landes Berlin den Besoldungskurs des jeweiligen Senats immer mitgetragen. Und deshalb hat er sich auch mit schuldig gemacht. Das würde ich Ihm jederzeit persönlich ins Gesicht sagen. Vielleicht bei der nächsten Party an der VAK Berlin!