1. Das Protokoll: Die gesamten Worte des Staatssekretärs Wolfgang Schyrocki (Auszug aus der 46. Sitzung des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung vom 20.05.2026, ab Stunde 1 und 16 Minuten)
„Ja, vielen Dank, ich stimme Ihnen zu, dass wir eine in den kommenden Jahren und beginnend, glaube ich, ab jetzt eine sehr tiefgreifende Diskussion darüber haben werden, wie das auf der einen Seite alles finanzierbar ist, und auf der anderen Seite, was das auch bedeutet letztendlich für den öffentlichen Dienst. Was das bedeutet letztendlich auch für die Definition des Beamtenstatus – wofür benötigen wir Beamte und dergleichen. Was das in einer Gerechtigkeitsdiskussion zwischen Tarifangestellten und Beamten bedeutet. Das sind, glaube ich, Fragestellungen, bei denen ich nicht sicher bin, ob das Bundesverfassungsgericht diese Auswirkung, als sie diese ganzen verschiedenen volkswirtschaftlichen Parameter herangezogen haben, ob es dem Bundesverfassungsgericht so bewusst geworden ist. Jedenfalls sind wir in enger Abstimmung und auf verschiedenen Ebenen, sowohl in der Schiene der Innenminister als auch in der Schiene der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre, um uns abzustimmen: Wie gehen wir denn damit um? Und die Länder haben alle unterschiedliche Ansatzpunkte, teilweise weil wir eben nach der Föderalismusreform ja doch einen Weg auseinandergegangen sind ein Stück weit. Insofern besteht jetzt auch der Wille, zumindest bei der Reparatur und bei den Konsequenzen für die Zukunft hier wieder sehr dicht zusammenzurücken und eben keine neuen Konkurrenzverhältnisse entstehen zu lassen. Insofern gibt es da Abstimmungsrunden. Meine Kollegen aus dem Dienstrechtsreferat sind auch gerade bei der Innenminister-Abstimmungsrunde der Arbeitsgruppe dort, um über die amtsangemessene Alimentation zu beraten, und wir haben demnächst auch wieder eine Konferenz mit den Finanzstaatssekretären zum Thema. Wir sind gerade erstmal dabei zu erheben, letztendlich wie ist denn der Status in den einzelnen Ländern und wer macht was als erstes. Dass wir alle erstmal das Tarifergebnis übernommen haben aus dem TdL, das ist bei allen, glaube ich, Konsens. Insofern freue ich mich, dass wir auch wieder da, der Unterstützung des Abgeordnetenhauses, hier eine der ersten sind, die dieses Signal setzen können. Aber die Frage ist natürlich – uns betrifft vor allen Dingen erstmal das große Thema der Reparatur von 2008 bis 2020. Das ist bei anderen vielleicht in der Dimension nicht der Fall, aber gemeinsam gucken wir dann insgesamt auch mit den anderen Bundesländern darauf: Wie gehen wir denn künftig damit um, was ich damals in dem letzten Ausschuss angesprochen habe als diese sogenannte Strukturreform, ja? Und in der Tat, wir sind fertig mit dem Reparaturgesetz-Entwurf. Wir haben jetzt noch in den letzten Tagen die Rechtsförmlichkeitsprüfung abgeschlossen und dieser Entwurf wird jetzt den Koalitionsfraktionen auch zur Verfügung gestellt. Auch das habe ich schon ausgeführt, warum es da letztendlich keinen anderen Weg gibt. Und in der Tat haben wir auch bis zu den letzten Tagen gerechnet, und ich habe sehr deutlich gemacht in der Anhörung, die wir hier hatten, dass die Zahlen, die ich zunächst genannt habe, unter Vorbehalt stehen. Ich habe, glaube ich, fünfmal das Wort ‚unter Vorbehalt‘ erwähnt. Und in der Tat haben sich die Zahlen deutlich nach oben korrigiert, weil wir bisher in der ursprünglichen Rechnung davon ausgegangen sind auf der Grundlage der R-Besoldung und der Parameter, die dort vorhanden sind. Jetzt haben wir aber jedes Jahr, jeden Monat, jede Erfahrungsstufe oder ebenfalls Familienkonstellation durchgerechnet und sind bei deutlich höheren Werten gelandet, die es aber nach wie vor noch zu evaluieren gibt. Und insofern ist das bei allen Diskussionen, die sich jetzt anschließen werden, über welche Zielgruppe sprechen wir, ist das dabei immer mit zu berücksichtigen.“
2. Der Kommentar zur Täter-Opfer-Umkehr: Die von Staatssekretär Schyrocki gewählte Argumentationslinie im Unterausschuss bedient ein psychologisches und politisches Framing, das die tatsächliche Verantwortlichkeit ins Gegenteil verkehrt. Indem er die anstehenden Nachzahlungen primär als unkalkulierbare finanzielle Last darstellt, die die „Finanzierbarkeit“ des Haushalts bedroht, rückt er den Fiskus in die Rolle des Opfers. Das Bundesverfassungsgericht wird dabei als realitätsfern porträtiert, dessen Bewusstsein für „volkswirtschaftliche Parameter“ er öffentlich anzweifelt. Gleichzeitig wird die Beamtenschaft, die über ein Jahrzehnt hinweg verfassungswidrig unteralimentiert wurde, implizit zu den Verursachern einer drohenden sozialen Neiddebatte („Gerechtigkeitsdiskussion“) stilisiert. Damit werden diejenigen, denen jahrelang ihr grundgesetzlich verbriefter Lohn vorenthalten wurde, moralisch für die aktuelle Haushaltsnotlage haftbar gemacht.
3. Die Klarstellung: Wie es richtig war Die Kausalität ist rechtsstaatlich genau umgekehrt. Nicht das Gericht in Karlsruhe hat das haushaltspolitische Desaster verursacht, sondern das sehenden Auges betriebene Fehlverhalten der Berliner Politik. Den Vorgängerregierungen der Jahre 2008 bis 2020 war bei jedem einzelnen Besoldungsgesetz völlig bewusst, was sie taten. Sie wurden in jeder Anhörung von den Gewerkschaften und Verbänden gewarnt, dass der Mindestabstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung gerissen wird. Sie sahen sich Jahr für Jahr mit zehntausenden formellen Widersprüchen konfrontiert. Dennoch hat man sich im Rahmen eines bewussten finanziellen Kalküls dafür entschieden, das Recht des eigenen Personals grundrechtswidrig zu ignorieren. Das einbehaltene Geld diente dabei nicht nur der Haushaltskonsolidierung, sondern wurde zweckentfremdet, um als Wahlgeschenke an andere Klientel- und Wählergruppen verteilt zu werden. Der Senat hat somit die verfassungsrechtlich geschützte Alimentation seiner Beamten als heimliche Subventionsquelle missbraucht, um populäre politische Projekte im Wahlkampf zu finanzieren. Dass diese unrechtmäßig erzielten Milliardeneinsparungen für politische Gefälligkeiten konsumiert wurden, anstatt Rücklagen für die absehbare juristische Quittung zu bilden, ist die eigentliche Verfehlung. Die anstehenden 700 bis 800 Millionen Euro sind kein neuer „Schaden“, sondern schlicht die überfällige Begleichung einer alten, einbehaltenen Schuld. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, verfassungswidrige Sparentscheidungen und die Quittungen für politische Wahlgeschenke haushalterisch abzufedern, sondern Grundrechte zu sichern.
4. Die rechtliche Verantwortung des Staatssekretärs Herr Schyrocki agiert im parlamentarischen Raum nicht als freier politischer Redner, sondern als Spitzenbeamter an der Spitze der Finanzverwaltung. In dieser Rolle unterliegt er einer strengen, persönlichen Pflichtenbindung nach dem Grundgesetz und dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): • Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG): Die Verwaltung ist bedingungslos an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Urteile des Bundesverfassungsgerichts besitzen Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 1 BVerfGG). Es ist mit der Neutralitäts- und Treuepflicht eines Staatssekretärs unvereinbar, die Autorität des höchsten Gerichts öffentlich zu hinterfragen, weil dessen Urteil finanzpolitisch unbequem ist. • Verletzung der Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs. 5 GG): Als oberster Dienstherr schuldet er seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Das Schüren einer Statusdebatte zwischen Tarifangestellten und Beamten widerspricht diesem Auftrag grundlegend.
Konsequenzen für das Handeln: Das taktische Abwägen im aktuellen Reparaturgesetz, die Nachzahlungen über restriktive Modelle (Variante A) auf das absolute Minimum der reinen Widerspruchsführer zu beschränken, zeugt von einem fortgesetzten Mangel an rechtsstaatlicher Einsicht. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue stellt ein Dienstvergehen (§ 47 BeamtStG) vor. Als politischer Beamter trägt Herr Schyrocki hierfür die volle Verantwortung: Das rechtsstaatliche Instrument bei beharrlicher Missachtung höchstrichterlicher Vorgaben ist seine jederzeit mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch die politische Führung.
Zusammenfassung
Der Versuch des Finanzstaatssekretärs, das Bundesverfassungsgericht für die finanziellen Verwerfungen des Landes Berlin als Verantwortlichen darzustellen, bricht vor dem Fundament unseres Rechtsstaates in sich zusammen. Die anstehenden Reparaturkosten sind die direkte, verdiente Quittung für einen bewussten, über zwölf Jahre andauernden Verfassungsbruch des Dienstherrn. Ein Staatssekretär, der selbst im Eid steht, hat Urteile nicht ökonomisch zu bewerten, sondern loyal und lückenlos umzusetzen. Wer die verfassungskonforme Alimentation als haushaltspolitischen Luxus nach Kassenlage deklariert, verkennt seine fundamentale Pflicht. Wenn die Finanzverwaltung die Rückzahlung einbehaltener Löhne weiterhin als Bedrohung darstellt und versucht, die Zielgruppen künstlich kurzzuhalten, erweist sie dem Rechtsstaat und dem inneren Frieden des öffentlichen Dienstes einen verheerenden Bärendienst.
In MV hat sich der Richter- und Staatsanwaltschaftsbund zur Sachlage der Neuberechnung von Alimentation und Besoldung geäußert und anhand des BVerfG-Beschlusses die bisherige Planung (die sich offensichtlich eng abgestimmt mit den anderen Bundesländern zeigt) man könnte sagen, kurzerhand auseinandergenommen.
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/RSB.pdf
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/dbb.pdf
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Stellungnahmen_Anhoerung/Besoldungsgesetz/Gdp.pdf
Wurde in Berlin eigentlich die Anpassung auf die 200 Euro Schwelle der Wechselschichtzulage bei den Angestellten und den Beamten vorgenommen?
Und warum ist die Polizeizulage, welche die erschwerten Bedingungen des Berufes ggü. den allgemeinen Verwaltungs- und Vollzugsbeamten abbilden soll, noch immer so niedrig?
Hardy, das ist große Arbeit.
Du hast nicht nur den O-Ton aktenkundig gemacht (46. Sitzung, 20.05.2026, ab Stunde 1:16) – Du hast die juristische Einordnung gleich mitgeliefert: Art. 20 Abs. 3 GG, § 31 Abs. 1 BVerfGG, § 47 BeamtStG. Genau dort liegt der Hebel.
Eine Ergänzung, die in der Aufmerksamkeit nicht untergehen sollte: In demselben Sitzungsabschnitt sagt der Staatssekretär einen zweiten Satz, der für sich genommen Schlagzeile wäre:
„Wir sind fertig mit dem Reparaturgesetz-Entwurf. Wir haben jetzt noch in den letzten Tagen die Rechtsförmlichkeitsprüfung abgeschlossen und dieser Entwurf wird jetzt den Koalitionsfraktionen auch zur Verfügung gestellt.”
Der Entwurf ist also fertig. Die in der Öffentlichkeit gepflegte Erzählung, das Reparaturgesetz folge erst „2027 prüfen, 2028 anpassen”, ist damit aus dem Mund des Staatssekretärs selbst widerlegt. Der Text existiert. Er liegt vor. Er wird nur nicht gezeigt – sondern selektiv an die Koalitionsfraktionen verteilt.
Das ist keine Nebenbemerkung. Das ist der zweite Befund desselben Auftritts. Ein Verfassungsgericht, das angeblich nicht weiß, was es entscheidet und ein Reparaturgesetz, das fertig ist, aber nicht öffentlich. Beides ist mit demselben Satz dokumentiert.
Dein dritter Hinweis verdient eine ergänzende rechtliche Anmerkung: Der Staatssekretär selbst hat eingeräumt, dass die Zahlen „deutlich nach oben korrigiert” worden seien – nachdem nun, Zitat, „jedes Jahr, jeden Monat, jede Erfahrungsstufe oder ebenfalls Familienkonstellation durchgerechnet” sei. Das ist exakt die Spitzberechnung pro Person, pro Jahr, pro Erfahrungsstufe, die das Bundesverfassungsgericht verlangt. Sie wurde also offenbar in den letzten Tagen erst durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass die ursprünglich kommunizierte Größenordnung zu niedrig angesetzt war. Auch das ist Stoff für eine eigene Frage.
Was bleibt, ist Deine Diagnose, die ich teile: Der Staatssekretär agiert nicht als freier politischer Redner, sondern als Spitzenbeamter. § 31 Abs. 1 BVerfGG ist keine Verhandlungsmasse. Die öffentliche Infragestellung der Erkenntnisfähigkeit eines Senats des Bundesverfassungsgerichts ist mit der Verfassungstreuepflicht eines Staatssekretärs nicht vereinbar.
Bis dahin: Danke für die saubere Dokumentation.