Kommentar: Zwischen wohlfeiler Oppositionspolitik und kollektiver Amnesie – Die LINKSFRAKTION im Faktencheck

Kommentar by Hardy zur E-Mail der Fraktion LINKE

Der Antwortbrief der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf den Vorschlag einer indexgebundenen Besoldung liest sich auf den ersten Blick wie eine solidarische Unterstützungserklärung für die Berliner Beamtenschaft. Bei genauerer juristischer und historischer Betrachtung entpuppt sich das Schreiben jedoch als ein Paradebeispiel für politische Doppelbödigkeit und den gezielten Versuch, sich von einer jahrelangen Mitverantwortung für die verfassungswidrige Alimentation in Berlin reinzuwaschen.

Besonders nach dem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. November 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) bricht die Argumentation der Linksfraktion wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Teil 1: Das „Unschuldsargument“ und die historische Mitverantwortung
Besonders kühn ist der Satz der Fraktion: „Für uns als Linke ist klar, Recht muss gelten […] Insofern stehen wir an Ihrer Seite hinsichtlich der rückwirkenden Besoldungsanpassung ab dem Jahr 2008 für alle Beamtinnen im Land Berlin.“* Hier wird so getan, als sei die verfassungswidrige Besoldung ein vom Himmel gefallenes Naturereignis, gegen das DIE LINKE nun heldenhaft ankämpft. Die historische Wahrheit sieht völlig anders aus.

Die nackten Jahreszahlen der Regierungsbeteiligung:
2002 – 2011 (Senat Wowereit II und III): DIE LINKE (bis 2007 als PDS) regierte fast ein Jahrzehnt lang in einer Koalition mit der SPD.

Der Sündenfall: Unter dem rot-roten Senat trat Berlin aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus.

Die Abkopplung: In genau dieser Regierungszeit der LINKEN wurde die Besoldung der Berliner Beamten bewusst und drastisch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den anderen Bundesländern abgekoppelt. Das Jahr 2008 – das das BVerfG nun als verfassungswidrig eingestuft hat und für das die Fraktion heute großzügig Nachzahlungen fordert – fällt mitten in die Regierungszeit von SPD und LINKEN!

2016 – 2023 (Senat Müller II und Senat Giffey): DIE LINKE war als Teil der rot-grün-roten Koalition erneut über sechs Jahre in der direkten Regierungsverantwortung.

Anstatt die Alimentation nach den ersten Rügen aus Karlsruhe sofort und umfassend im Grundgehalt zu reparieren, flüchtete sich auch dieser Senat unter Beteiligung der LINKEN in untaugliche Alibi-Gesetze (wie das Reparaturgesetz zur Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge), die das Grundproblem der zu niedrigen Grundgehälter verschleppten.

Fazit zur Mitschuld: Die verfassungswidrigen Gesetze, die das Bundesverfassungsgericht Ende 2025 kassiert hat, tragen die historischen Unterschriften und die parlamentarische Zustimmung der LINKEN. Sich heute hinzustellen und zu sagen „Wir sind an eurer Seite für Rückzahlungen ab 2008“ ist blanker Zynismus. Sie verkaufen den Beamten die Reparatur eines Schadens, den sie selbst verursacht haben, als Akt der Solidarität.

Teil 2: Der juristische Offenbarungseid nach dem BVerfG-Urteil vom November 2025
Mit dem Beschluss vom 19. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berliner Besoldung von 2008 bis 2020 in rund 95 % aller geprüften Fälle verfassungswidrig zu niedrig war. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine harte Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund offenbart der Brief der Linksfraktion ein erschreckendes Fehlverständnis der Rechtslage:

1. Das vorgeschobene „Wahljahr-Argument“ als Verzögerungstaktik
Die Fraktion schreibt: „Insofern befürworten wir, dass bei dieser Reform keine Schnellschüsse in einem Wahljahr unternommen werden…“

Der Faktencheck: Es geht hier nicht mehr um ein politisches Wahlprogramm oder um unverbindliche Vorschläge, die man nach einer Wahl gemütlich debattieren kann. Seit dem Karlsruher Urteil läuft eine gerichtliche Frist bis März 2027. Berlin befindet sich seit fast zwei Jahrzehnten im fortlaufenden Verfassungsbruch gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Angesichts einer tickenden richterlichen Frist von „Schnellschüssen“ zu sprechen und die Umsetzung auf die Zeit nach der Wahl zu vertagen, ist eine glatte Verweigerung des Verfassungsauftrags.

2. Das vorgeschobene Argument des „Betriebsfriedens“
Die Fraktion sorgt sich, dass eine indexgebundene Besoldung „zu einer erheblichen Besserstellung der Beamten gegenüber den Tarifkräften des Landes führen würde“ und gefährdet den „Betriebsfrieden“.

Der Faktencheck: Das BVerfG hat im November 2025 seine Rechtsprechung nochmals verschärft und einen dreistufigen Prüfungsmaßstab definiert. Die Amtsangemessenheit ist eine systemunabhängige, verfassungsrechtliche Pflicht aus Art. 33 Abs. 5 GG. Das Gericht bindet die Besoldung zwingend an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung (Nominallohnindex) und die Inflation – fordert also im Kern genau die Dynamisierung, die einer Indexierung gleicht!

Karlsruhe hat unmissverständlich klar eingeordnet: Ein schwaches Tarifgefüge im Land Berlin darf niemals als verfassungsrechtliche Ausrede genutzt werden, um Beamten die ihnen zustehende Alimentation vorzuenthalten. Das Argument des „Betriebsfriedens“ versucht lediglich, zwei Statusgruppen im öffentlichen Dienst gegeneinander auszuspielen, um vom eigenen politischen Versagen abzulenken.

3. Die ideologische Ablehnung des Abstandsgebots
Die Fraktion erklärt: „Den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der besonders die oberen Besoldungsgruppen durch größere Abstände zwischen den Besoldungsgruppen deutlich besser stellt, lehnen wir ab.“

Der Faktencheck: Das innerdienstliche Abstandsgebot ist keine Erfindung des Bundesinnenministeriums, sondern ein vom BVerfG zwingend vorgeschriebenes, grundgesetzgleiches Kriterium. Wenn die unterste Besoldungsgruppe angehoben werden muss, um den Mindestabstand zur Sozialhilfe (115 %) einzuhalten, müssen die oberen Gruppen proportional mitverdienen, damit das Leistungs- und Verantwortungsgefüge gewahrt bleibt. Die pauschale Ablehnung dieses Prinzips zeigt, dass die Linksfraktion die dogmatischen Grundlagen des Berufsbeamtentums aus rein ideologischen Gründen blockiert.

4. Das Ablenkungsmanöver: Gesetzliche Rente
Die Offenheit für Vorschläge wie die „Überführung der Beamtinnen in die gesetzliche Rente“* ist ein klassisches linkes Ablenkungsmanöver. Es löst das akute Problem der verfassungswidrigen Unteralimentation im Hier und Jetzt für die aktiven Beamten in keiner Weise, ist rechtlich für Bestandsbeamte aufgrund des Lebenszeitprinzips kaum umsetzbar und dient in diesem Brief nur als Nebelkerze.

Teil 3: Die schamlose Doppelmoral – Diäten-Explosion im Expresstempo vs. Sparzwang bei Beamten
Die absolute Krönung der Heuchelei offenbart sich, wenn man den Umgang der Linksfraktion mit der Alimentation der Staatsdiener mit ihrem eigenen Abstimmungsverhalten bei den Abgeordnetenbezügen vergleicht. Während die LINKEN bei den Beamten im selben Atemzug vor einer „Besserstellung gegenüber Tarifkräften“ warnen, den „Betriebsfrieden“ gefährdet sehen und das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot blockieren wollen, gilt diese angebliche Sorge um die soziale Gerechtigkeit beim eigenen Portemonnaie plötzlich nicht mehr.

Der historische Fakt: Die Diäten-Anhebung von 2019
Ein Paradebeispiel für diese Doppelmoral fand im Jahr 2019 statt – also mitten in der Regierungszeit von Rot-Rot-Grün unter direkter Beteiligung der LINKEN. Damals beschloss das Abgeordnetenhaus im Eilverfahren eine der drastischsten Diätenerhöhungen der Berliner Geschichte:

Die Grundentschädigung der Abgeordneten wurde in zwei Schritten um fast 60 % angehoben – von knapp 3.900 Euro auf rund 6.250 Euro im Monat.

Das Argument der LINKEN damals: Die massive Erhöhung sei notwendig, um die Attraktivität des Mandats zu sichern und das Berliner Parlament an das Niveau anderer Bundesländer anzupassen.

Die Gerechtigkeitsfrage an die Linksfraktion:
Wenn es um die eigenen Taschen geht, stimmte DIE LINKE in Regierungsverantwortung also freudig für eine 60-Prozent-Anhebung, um „das Niveau an andere Bundesländer anzupassen“. Wenn es aber um die Berliner Beamten, Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute geht, die im bundesweiten Vergleich seit 2008 am absolut schlechtesten bezahlt wurden, wird mit zweierlei Maß gemessen:

Bei den Beamten wird im Brief gewarnt, dass eine Anpassung an die Realität den „Betriebsfrieden“ gefährden könnte, weil sie dann besser dastünden als die Angestellten.

Frage an die Linksfraktion: Wo war eigentlich Ihre Sorge um den „Betriebsfrieden“ im Landesdienst, als Sie Ihre eigenen Diäten um fast 60 % nach oben geschraubt und sich damit meilenweit von jedem Tarifangestellten im Berliner öffentlichen Dienst distanziert haben? Warum gefährdet die verfassungskonforme Anpassung der Beamtenbesoldung an die Inflation den Betriebsfrieden, die massive Erhöhung der Politiker-Bezüge aber nicht?

Hier zeigt sich der moralische Bankrott dieser Argumentation: Für die politische Elite gelten Marktüblichkeit und der Bundesländer-Vergleich als legitime Argumente; für die Beamten, die jeden Tag den Kopf für diesen Staat hinhalten und die Verwaltung am Laufen halten, wird die verfassungskonforme Alimentation mit sozialneidischen Scheindebatten auf die lange Bank geschoben.

Gesamtfazit:
Der Brief der Linksfraktion ist eine juristische, historische und moralische Mogelpackung. Er suggeriert parlamentarische Unterstützung, verweigert sich aber den harten rechtlichen Realitäten, die das Bundesverfassungsgericht dem Berliner Gesetzgeber im November 2025 unmissverständlich ins Stammbuch geschrieben hat.

Wer die verfassungswidrige Abkopplung der Berliner Besoldung ab 2003 politisch mitbeschlossen hat, von 2016 bis 2023 die verfassungskonforme Reparatur verschleppt hat, bei den eigenen Diäten aber im Expresstempo saftige Erhöhungen durchwinkt, hat jede moralische Legitimation für diese Debatte verloren. Wer heute im Angesicht einer höchstrichterlichen Frist (März 2027) immer noch das verbotene Argument des „Tarifabstands“ bemüht und vor „Schnellschüssen im Wahljahr“ warnt, betreibt Arbeitsverweigerung auf dem Rücken der Beschäftigten.

Urteil: Rhetorisch freundlich, rechtlich unhaltbar, historisch unaufrichtig und von einer unerträglichen Doppelmoral geprägt. Verfassungskonformität ist kein politisches Verhandlungsobjekt nach Wahlausgang – sie ist sofort herzustellen!

20 Kommentare zu „Kommentar: Zwischen wohlfeiler Oppositionspolitik und kollektiver Amnesie – Die LINKSFRAKTION im Faktencheck“

  1. Detlefs Meinung:
    Die Thematik Besoldung in Berlin wird scheinbar politisch ruhig „abgearbeitet“. Vielleicht ein wenig unter Druck durch die Medien, im Besonderen sogar Thema in der Berliner Abendschau vom 22.5.2026, wann hat’s das schon mal gegeben!
    Aber die Einschläge kommen trotzdem langsam immer näher.
    Niemand ist von der aus meiner Sicht bedrohlichen Entwicklung im Moloch Berlin ausgenommen. In erster Linie die Bürger Berlins, die subjektiv die mangelnde Sicherheitslage auf der Straße intensiver aufnehmen, als so mancher aus der Entfernung zu denken vermag.
    Erzählen, Schwätzen sagt man im Ländle, kann man viel, aber Erleben ist etwas anderes. Bedienstete der Polizei, Feuerwehr, Landesbedienstete in Schulen, Jobcentern und ähnlichen Einrichtungen, die für das Funktionieren des Rechtsstaats mit ihrer hoffentlich unversehrten Persönlichkeit tagtäglich einstehen , wissen davon mit Sicherheit ein schmerzliches Lied zu singen. Ganz zu Schweige alle Mitarbeiter: innen und Ärzt:innen, die in den Krankenhäusern ausgesetzter Gewalt begegnen müssen! Diese Menschen, die aufgrund ihrer Berufung nur helfen wollen, verdienen ebenfalls unseren Schutz.
    Es ist erstaunlich, dass das Parlament dieser Entwicklung, die uns alle bedroht, so scheinbar ruhig begegnet. Leute, was ist hier bloß los?
    Es kann bei den Entscheidern einfach immer noch nicht angekommen sein.
    Im Klartext, es gibt also Menschen, die Schutz bedürfen. Es muss demnach Menschen geben, die auf dem Boden der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung Schutz geben können. Und das ist zunächst die Exekutive. Also jene, die den Gefahren mutig entgegen treten. Und dazu gehört schon was. Ein offenbar nicht unwesentlicher Teil der Gesellschaft meint ja wohl, die schönen Dinge des Lebens zu genießen, aber nicht selbst den A… dafür zu riskieren.
    Hier in diesem Forum habe ich keine Zweifel an Zustimmung. Wir brauchen also für die Zukunft nicht nur gut bezahlte Protagonisten, sonder bestbezahlte, sonst geht alles den Bach runter.

    Appell: Werter Herr Regierender Bürgermeister von Berlin, handeln Sie, solange Sie noch können.

    Schönes Pfingstfest 2026
    ,

    Antworten
    • Also wenn ich jetzt mal Bürgermeister spielen würde:
      „Nö, ich kann sowieso nicht mehr lange und das wissen alle. Da gehe ich doch lieber Tennis spielen. Leider wissen das auch alle, also was wollen Sie jetzt noch ernsthaft von mir?“

      Ansonsten gebe ich dir vollkommen Recht und finde es traurig, dass diejenigen schutzbedürftig geworden sind, die eigentlich für den Schutz anderer ihren Kopf hinhalten und dafür trotzdem kaum mehr als Verachtung ernten. Und das nicht nur von den Bürgern, die „Bullen“ hassen, weil sie meistens nur nerven und dann nie da sind, wenn man sie wirklich mal braucht, die Feuerwehrleute mit Böllern bewerfen und die sowieso alle aus dem öffentlichen Dienst hassen, weil das eh alles nur faule Beamte sind, die nie was tun und wenn sie denn doch mal was tun, einen nur mit Mitwirkungspflichten nerven – nein, auch diejenigen, die als Dienstherr auftreten, stehen nicht hinter einem, sondern handeln über viele Jahre wissentlich gegen die Verfassung des Rechtsstaats, für die das Personal einstehen und schwören musste.

      Und obwohl das alles die Wahrheit ist, wird der durchschnittliche Bürger keinerlei Verständnis dafür haben, dass das Land Berlin sich um mindestens 6 Mrd € bereichert hat, weil es nur 800 Mio nachzahlen muss, wenn die am wahrscheinlichsten scheinende Option eintritt, dass man wirklich nur denen etwas nachzahlt, die ihrem Dienstherrn eben nicht vertraut und jedes Jahr Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben.
      Für den durchschnittlichen Bürger ist das trotzdem nur ein aus dem Himmel regnender Geldsegen für die Privilegierten der Gesellschaft, denen es sowieso schon viel zu gut geht (man lese die Kommentare zu den Artikeln bei rbb24…) weil „irgend so ein Gericht da was für den Staat und seine Leute beschlossen hat“.
      Die Regierenden können mit dem kläglichen Druck unsererseits doch seit Jahren gut umgehen und lassen sich nicht einmal von Urteilen großartig beeindrucken.
      Und sie wissen, dass sie die meisten Bürger auf ihrer Seite haben, denn denen geht es (auch durch deren Politik) schlecht genug, um sich nicht auf unsere Seite zu stellen.
      Und um sich diese Gunst zunutze zu machen, erwartet der Staatssekretär dann gleich mal eine „tiefgreifende Diskussion über Zukunft des Beamtentums“.

      Kurzfassung: „Wir in der Politik haben über viele Jahre versucht, Gelder auf Kosten unserer treudoofen Bediensteten einzusparen und weil so ein blödes Gericht uns nun Unrecht gegeben hat, freuen wir uns, dass ihr Bürger die Beamten hasst und wollen diese euch zuliebe endlich abschaffen.“ Danke für diese Wertschätzung für all die Jahre meiner Treue zum Land Berlin…

      Antworten
    • Die Katze ist aus dem Sack. Das Eingeständnis der Senatsfinanzverwaltung gleicht einem Offenbarungseid.

      Bestenfalls rund 900 Mio muss Berlin den klagenden oder Widerspruch führenden Beamten nachzahlen. Über 7 Mrd beträgt die Summe, wenn alle Beamten eine Nachzahlung erhalten würden.

      Nun wird deutlich, wie viel Berlin seinen Beamten vorenthielt. Das ist deutlich mehr als der durch den Bankenskandal verursachte Schaden. Das ist exakt die Summe, die der BER kostete. Wowereit lässt grüßen. Seine politische Karriere zerschellte am Milliardengrab BER wie die Titanic am Eisberg.

      Die fällige Summe kann jedenfalls nicht so einfach aus der Portokasse bezahlt werden. Nun kommen Fragen auf. Berechtigterweise.
      Denn mit dem einst „gesparten“ Geld wollte man den Haushalt konsolidieren. Das hat man aber nicht wirklich. Das Geld ist dennoch weg. Längst ausgegeben. Für was? Diese Frage wird noch beantwortet werden müssen.

      Vielleicht gehört den Berliner Beamten ja der halbe BER. Über eine Beteiligung an den Gewinnen sollte mal nachgedacht werden.

      Antworten
    • Ja es entpuppt sich nun als der größte Verfassungskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ich bin dem RBB24 dankbar, dass hier so klar kommuniziert wird und klar gestellt wird, es geht um knapp 900 Millionen auf der einen Seite und es geht um 7,2 Milliarden auf der anderen Seite, im Klartext, und dass müssen wir alle hier noch mehr nach außen tragen, 87% der Beamten würden bei Variante 1 „leer“ ausgehen!
      Was ich höre aus gewissen Kreisen, wird man nicht drum herum kommen, neue Schulden aufzunehmen. Es wird nur noch diskutiert, ob es der alte Senat beschließt oder erst der Neue. Der Termin 31.03.2027 ist doch ziemlich knapp. Die Frage ist was passiert, wenn das Gesetz bis zu diesem Datum nicht in Kraft tritt.
      Ich war immer der Meinung, dass Variante 2 genommen wird, wo ein Widerspruch ausreichen würde, da würde man wenigstens 35% bis 40% der Berechtigen erreichen.
      Jetzt gehe ich, und das ist für uns gut letztendlich davon aus, dass alle Berechtigen eine Nachzahlung erhalten. Das wird aber erst der nächste links-rot-grüne Senat beschließen und dann sogar müssen.
      Die größte Enttäuschung ist für mich die CDU, die nicht in der Lage ist, das Verfassungsrecht zu wahren und auch in der Praxis durchzusetzen. Man wusste zu mindestens in höchsten Senatskreisen seit 2015, dass die Sache verfassungswidrig ist. Und die CDU hat in dieser Zeit, mit dem Patenonkel von den Kindern unseres StS Wolfgang Schyrocki, dem legendärem Innensenator Frank Henkel, das Verfassungsressort verantwortet.

      Antworten
      • Ich glaube kaum, dass Option 3 – eine Nachzahlung für alle – Anwendung findet.

        Die Stimmung kippt zwar… Immer mehr schreiben in ihren Kommentaren, dass bei diesem gravierenden Rechtsbruch allen Beamten nachgezahlt werden müsse.

        Die Summe von über 7 Mrd wiederum ist so gigantisch, dass es politisch nicht zu vertreten wäre, das Geld an die Beamten auszuzahlen, sofern es
        rechtlich betrachtet nicht ausgezahlt werden muss. Eine solche Zuwendung – gerade in dieser wirtschaftlich mauen Zeit – käme einem politischen Harakiri gleich.

        Hoffentlich stellen die Medien endlich Nachforschungen an, um herauszufinden, was mit dem den Beamten vorenthaltenen Geld passiert ist. Wowereit und Co gehört endlich in aller Öffentlichkeit auf den Zahn gefühlt.

        Antworten
        • Ich hoffe und denke auch dass wenigstens Variante für 2 kommen wird. Da würde mich interessieren über welchen Betrag Senfin dann rechnen müsste? Ich glaube Herr Schyrocki war oder ist nicht bewusst was er evtl mit der Aussage 7 Milliarden Euro ausgelöst hat. Bei mir zumindest hat er Neugier geweckt sodass wir unbedingt recherchieren müssen wohin das Geld damals geflossen ist. Ich werde das Gefühl nicht los dass wir hier noch einem großen Skandal thematisieren werden.

          Antworten
      • Der RBB hat mutmaßlich hier und im ÖD-Forum mitgelesen, da haben einige User 🙂 die Zahlen schon kurz nach dem Beschluss des BVerfG vorhergesagt, weil es letzten Endes Mathematik und rechtliche Ansprüche sind.

        Und ich sage jetzt noch was voraus: die Zahlen werden NOCH höher werden, sowohl für Variante A, als auch B und C.

        Die B-Variante ist nicht so einfach vom Tisch zu wischen, wie die C-Variante, da der Beschluss des BVerfG in dieser Hinsicht nicht so eindeutig ist, wie dargestellt.

        Es ist eine politische Frage, ob die C-Variante kommt. M.M.n nicht, weil durch die Nennung der hohen Kosten bereits signalisiert wird: wer soll und will das beschließen und bezahlen; unabhängig von der Frage, dass der Grundsachverhalt alle Beamten in Berlin betrifft.

        Vielleicht konkretisiert das BVerfG aufgrund der neuen und weiteren Erkenntnis seine ständige Rechtsprechung dahingehend, dass bei offensichtlichen Mängeln in der Besoldungsgesetzgebung, die ein „normaler“ Beamter nicht wissen oder erkennen kann, das keine Widerspruchsverfahren oder Klage mehr nötig sei, um gerichtsoffensichtliche besoldungsfehler zu begründen, aber wetten würde ich Stand jetzt nicht darauf.

        Die Empfehlung lautet: ab jetzt immer Widerspruch einzulegen, nicht nur einmal im Jahr, sondern bei jeder Gesetzesänderung im Besoldungsrechts, Stichwort Rechtsfrieden.

        Antworten
      • Hallo Danilo,
        das Reparaturgesetz wird zum 31.03.27 in Kraft treten.
        Schau dir bitte das in Kraft treten des
        Gesetzes zur Richter-Besoldung an
        Es ist genau mit dem letzten Tag, in Kraft getreten, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeben hatte.
        Und deine Variante 2 wird auf keinen Fall kommen. Praktisch, jemand hat im Jahr 2020 Widerspruch eingelegt.
        Und dann bekommt dieser großzügig ab 2008 nachgezahlt. Sei mir bitte nicht böse, in welcher Welt lebst Du.
        Du kannst mich gerne Lügen strafen.
        Gruß
        Olaf

        Antworten
  2. Alles Verbrecher, siehe meinen Kommentar von 2024….
    Unfassbar was hier abgeht….
    Ich schäme mich, 45 Jahre für dieses Pack den Kopf hingehalten zu haben….

    Antworten
  3. Diesen sehr gut erklärten Kommentar inkl. der Email der LINKEN sollte man ins öffentliche Netz stellen!!!, damit vielleicht die ganze Bevölkerung/ Wähler sehen, wie die Partei der Linken wirklich tickt.

    Antworten
  4. Schön geschrieben, aber: Soweit mir bekannt, erfolgte die erwähnte Diätenerhöhung im Zuge des Umbaus des AGH vom „Teilzeit-“ zum „Vollzeitparlament“. Die Erhöhung war also nicht wohlfeil, sondern hatte reelle und, vielleicht sogar, gerechtfertigte Hintergründe.
    Ansonsten gehe ich mit allem konform, gerade auch bzgl. der Verantwortung der LINKEn in der Regierung.

    Antworten
    • Hallo Tim,
      ​vielen Dank für Deinen wichtigen und völlig berechtigten Hinweis! Du hast vollkommen recht: Die Diätenerhöhung im Jahr 2019 war formal an den strukturellen Umbau des Abgeordnetenhauses von einem Teilzeit- zu einem Vollzeitparlament gekoppelt. Aus dieser Perspektive gab es für die Anhebung eine parlamentarische Begründung, um das Mandat als Hauptberuf auszugestalten.
      ​Der eigentliche Kern des Vergleichs liegt jedoch in der tiefen Ungleichbehandlung und dem bewussten Kalkül, das hier betrieben wird:
      ​Wenn es um die eigenen Bezüge geht, wurde der Schritt zum Vollzeitparlament vollzogen, ohne sich im Geringsten darum zu scheren, ob diese massive Erhöhung nicht zutiefst ungerecht gegenüber den normalen Tarifbeschäftigten des Landes wirkt. Da spielte die Sorge um den „Betriebsfrieden“ im Land Berlin plötzlich überhaupt keine Rolle mehr – obwohl genau diese eklatante Kluft ja real entstanden ist.
      ​Bei den Beamten hingegen handelt es sich um ein über Jahre hinweg bewusst mitgespieltes Spiel. Man hat die verfassungswidrige Unteralimentation sehenden Auges in Kauf genommen, um den Landeshaushalt zu schonen. Und nun wird ausgerechnet das Argument der sozialen Ungerechtigkeit und des Tarifabstands als Schutzschild vorgeschoben, um die höchstrichterlich eingeforderte Reparatur dieses Schadens weiter zu blockieren.
      ​Kurz gesagt: Bei den eigenen Bezügen war die Ungerechtigkeit gegenüber den Tarifkräften kein Hindernis; bei den Beamten wird sie vorgeschoben, um von der eigenen, jahrelangen Mitverantwortung abzulenken. Genau diese Doppelmoral bleibt der eigentliche politische Sündenfall.
      ​Es freut mich aber sehr, dass Du den Beitrag ansonsten teilst und die historische Verantwortung genauso siehst!
      ​Viele Grüße
      Hardy

      Antworten
      • Ja, wie gesagt, gehe ich mit dem völlig konform, was Du sagst. Keine der Parteien kann sich zurück ziehen und jetzt so tun, als ob sie die großen Versteher wären, vielleicht mit Ausnahme der AfD, da weiß ich leider nicht, wie die im AgH gestimmt und was sie gesagt hat, als es vor ein paar Jahren die Klatsche vom BVerfG bzgl. der R-Besoldung gab und damals ja schon offenkundig war, dass auch die A-Besoldung einer Korrektur bedarf.
        Die Abgeordneten haben sich schon immer schadlos gehalten, jetzt auch wieder schön im Bund zu sehen, wo der BK das Volk dazu bringen will, Verzicht zu üben, sein Fraktionschef aber der Meinung ist (war), die Diäten sollten turnusmäßig erhöht werden.
        Ich bin auf Berlin gespannt: Hier wird vom Senat ja auch mit der Haushaltslage begründet, bin gespannt, ob sich die Herrschaften die Diäten erhöhen.
        Ich hatte es woanders schon gesagt: Ich bin froh, nicht mehr in Berlin zu wohnen, ich wüsste nicht, welcher Partei ich im September meine Stimme geben sollte…

        Antworten
  5. Man muss ihnen ganz klar sagen, ihr seid vorsätzliche Verfassungsbrecher, ihr schert euch nicht um das Grundgesetz, ihr ward und seid als Gesetzgeber für eine verfassungsmäßige Beamtenbesoldung zuständig.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar