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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Dank für die Unterstützung – Quorum leider nicht erreicht

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  • Dank für die Unterstützung – Quorum leider nicht erreicht
9. Oktober 2019 5 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen,

vielen herzlichen Dank für Ihre / Eure Unterstützung der o.g. Petition. Es sind viele Stimmen zusammen gekommen, aber es hat bei Weitem nicht gereicht, um zu einer Anhörung im Petitionsausschuss geladen zu werden. Warum – fragen uns viele – haben sich bundesweit nur so wenig beteiligt? Nun… es dürften mehrere Gründe dafür vorliegen:

Die Medien haben dieses Mal unsere Aktion in keiner Weise unterstützt. Innerhalb der Behörden (auch im Bundesgebiet) wurde die Verteilung von zentralen Stellen blockiert, so dass hunderttausende Kolleginnen und Kollegen und damit auch deren Familien, Verwandte und Freunde nicht zeitgerecht von dieser Petition erfahren konnten.

Beispielsweise wurde unsere Anfrage an die Behördenleitung der Polizei zur Mitarbeiterinformation, die weit VOR der Petitionsveröffentlichung eingereicht wurde, nicht zeitnah entschieden und erst nach über drei Wochen an Sen Inn weitergeleitet. Auf Nachfrage erfolgte von dort keine Reaktion. Erst kurz vor Ablauf der Petition teilte die Polizeipräsidentin dann schriftlich mit, dass eine Mitarbeiterinfo nicht erfolgen wird. So blieb also der Großteil der betroffenen Mitarbeitenden der Behörden von einer Information zur Petition ausgeschlossen.

Aber es fehlte auch die tatkräftige Unterstützung der großen Gewerkschaften. Zwar plädiert der DBB ebenfalls für eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung, lehnte aber die Unterstützung der Petition auf fast allen Landesebenen ab. DGB, Verdi, GEW und DPolG meldeten sich auf Nachfrage nicht. Über die Gründe dafür kann nur spekuliert werden, was an dieser Stelle aber unterlassen wird. Auch informierte weder der Haupt- noch der Gesamtpersonalrat die Kollegenschaft.

So blieb uns noch die Unterstützung des BDK, der Unabhängigen, der GdP, der GVV und der Organisation BISS. Die Intensität der Unterstützung reichte aber ganz offensichtlich nicht aus, um die erforderlichen 50 000 Unterzeichner für die Petition zu gewinnen. Da auch aus der Politik zu wenig Unterstützung kam, erreichten wir leider nicht zeitgerecht die große Mehrheit der Unterschriftsberechtigten, von denen sicherlich auch Unzählige noch gewillt gewesen wären, diese Petition ebenfalls zu unterschreiben. Das ist sehr bedauerlich.

Die im Verhältnis zur Anzahl an eigentlich Unterschriftsberechtigten geringe Beteiligung sollte demzufolge nicht als Desinteresse am Thema verstanden werden! Sie ist nur ein Beleg dafür, dass die Widersacher erfolgreich verhindern konnten, dass die weit überwiegende Mehrheit an Abstimmungsberechtigten, von der Existenz der Petition erfährt, um ihr Grundrecht auf Beteiligung wahrnehmen zu können!!! Zur Untermauerung dieser Hypothese sei erwähnt, dass ich vor gut vier Jahren für eine Volksinitiative mit ähnlichem Thema durch die unstatthafte Nutzung des outlook Verteilers „ALLE“ im Dienststellenpostfach innerhalb von 4 Wochen nur im Land Berlin, gemeinsam mit BDK und GdP, über 20.000 Stimmen sammeln konnte. Das Interesse bei den Beschäftigten ist demzufolge eindeutig gegeben!!!

Vielen Dank an diejenigen, die sich sehr viel Mühe gegeben haben und ihre Freizeit opferten, um dieser Petition Leben einzuhauchen. Es bleibt uns weiterhin die Hoffnung auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in unseren Klageverfahren. Weiterhin also Daumen drücken …

Alles Gute, André Grashof, Berlin, den 09.10.2019 – www.Berliner-Besoldung.de

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Aktuelles
Unterstützer gesucht – Petition bundeseinheitliche Besoldung
Verfahrensstand beim BVerfG – nicht Neues

5 Kommentare

  1. Carsten
    22. Oktober 2022    

    Ich hätte mitgemacht und habe nur leider keinen Wind davon mitbekommen. Eventuell beteiligst du die Foren zum öffentlichen Dienst vorab beim nächsten mal, da tummeln sich doch viele, die als Multiplikatoren in alle möglichen Behörden dienen können.

    Reply
    • André Grashof
      24. Oktober 2022    

      Hey Carsten,
      vielen Dank für Deinen Hinweis. Du hast Recht, dass auch dieses Medium eine Möglichkeit gewesen wäre, mehr Betroffene im Bundesgebiet zu informieren. Es war allen Informierten ja frei gestellt, den Aufruf weiterzuleiten. Zumindest signalisiert wurde mir, dass auch verschiedene Foren ins Boot geholt wurden. Wäre sicherlich schön gewesen, wenn alle Gewerkschaften mit Enthusiasmus mitgespielt hätten, die auch mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf informiert waren. Die Blockadehaltung vieler – insbesondere auch der informierten Innenministerien – war aber leider erheblich. Nun denn … diese Angelegenheit ist erst einmal erledigt. Vielleicht hilft es, dass einige große Gewerkschaften jetzt die bundeseinheitliche Besoldung einfordern. Schauen wir mal, was uns die Zukunft bringt.
      Beste Grüße, André

      Reply
  2. alfalfa
    19. Oktober 2019    

    Was viele auch einfach abschreckt, ist, dass man sich für so eine Petition komplett mit Namen und Daten registrieren muss.

    Zu kompliziert, man will nichts preisgeben, dauert zu lange… und ganz bestimmt ist das auch so gewollt.

    Und schade ist auch, dass überhaupt kein Termin beim BVerfG ersichtlich ist.
    Habe das ja schon länger gesagt – das wird dieses Jahr nichts.
    Vielleicht nächstes Jahr…
    Wir sind einfach zu uninteressant und unwichtig für die Masse der Menschen in Deutschland, machen wir uns nichts vor.

    Reply
  3. Martin
    12. Oktober 2019    

    Schade! Das hätte ich nicht gedacht bei so vielen Beamten in Deutschland.

    Reply
  4. Thomas Stein
    11. Oktober 2019    

    Danke André und stark bleiben….

    P.S: wir haben Oktober 2019 und anscheinend gibt es seitens des BVerfG keine neuen Informationen, anscheinend auch nicht bezüglich eines Termins, zumindest für die Richter-Besoldung……

    Gruß Thomas

    Reply

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  • Alex zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo allerseits, in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren): "Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen." In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen. Beste Grüße Alex
  • Mirko Prinz zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Thomas, eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein "Gentlemen agreement" mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball. BG Mirko
  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden.... https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011 Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein "Gentlemen agreement" dieses Thema ganz einfach "totzuschweigen" ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe ! Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. "Pustekuchen" mit System..... So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden. Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den "Linken" toleriert.... was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur ) https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen

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