Laut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
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- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlinhttps://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2024/hpr-aktuell-info-fass-ohne-boden-1441174.php Einfach mal lesen. Da bekomme ich schlechte Laune und komme doch ins Grübeln, ob dieser Senat willens und fähig ist, das Ruder endlich rumzureißen. Ohne sofortige spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im öD des Landes Berlin werden zukünftig noch weniger der dringend benötigten Nachwuchskräfte akquiriert werden können. Und die aktuellen Dienstkräfte werden verschlissen, bis sie entweder ausgebrannt sind oder den Dienstherrn wechseln. Das wäre fatal und würde den Kollaps zur Folge haben.
- Väterchen Frost zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin@ Fragender Die Klagen beim BVerfG drehen sich nicht um die Nichteinhaltung von Wahlversprechen. Es geht hier einzig und allein um einen Verfassungsbruch, dessen Ausmaß Dr. Schwan hier schon mehrfach deutlich angesprochen hat. Da dieser Sachverhalt von André hinreichend und wiederholt auch gegenüber der Politik zur Kenntnis gebracht wurde und das BVerfG bereits ein deutliches Urteil in Sachen Richterbesoldung gesprochen hat, weiß auch der Senat von Wegner, was er eigentlich zu tun hat. Nämlich die Verfassung in dem Punkt einzuhalten. Genau das macht er eben nicht, weil er zB lieber 4000 Plattenbauwohnungen für 700 Mio Euro zurück kauft um Wohnraum zu schaffen. Der aktuelle Senat bricht weiter die Verfassung, und zwar absichtlich.
- Fragender zu Brief an Berliner Morgenpost und dbb BerlinHallo Thomas, "Fahnenschwenker" können, wenn es viele sind, durchaus etwas bewirken. Ich erinnere an die Feuertonne vor dem Roten Rathaus. Diese Aktion hatte eine enorme Signalwirkung. Leider haben GdP und DFeuG die Aktion, die dem Senat definitiv ein Dorn im Auge war, versanden lassen. Aber im Kern sind wir Beamte natürlich in unseren Möglichkeiten, für unsere Rechte zu kämpfen, enorm beschränkt. Das Streikverbot verhindert einen druckvollen und spürbaren Arbeitskampf. Uns bleibt letztlich nur der Rechtsweg oder solche Aktionen, die medienwirksam sind und der Allgemeinheit hoffentlich die Augen öffnen. Wer letztlich für die Misere des öD in Berlin verantwortlich zeichnet, ist eine mühsame Diskussion. Was war zuerst da? Das Huhn oder das Ei? Sicherlich hat die Einführung des (T)EURO zu einem enormen Kaufkraftverlust geführt. Anderseits: Die deutsche Wirtschaft hat Ende der 2000er und insbesondere in 2010er Jahren extrem von einer nicht allzu starken Währung profitiert. Arbeitsplätze wurden geschaffen. Es gibt in Deutschland mittlerweile eine Rekordbeschäftigung. Es ist ein wahrlich komplexes Thema. Auf Berlin bezogen: Diepgen und Landowsky haben eklatante Fehler gemacht. Wowereit hat aber alle Ratschläge ignoriert und einen ungesunden Kahlschlag vornehmen lassen. Das Ergebnis war damals schon bekannt und beschäftigt uns heute täglich. Mit aller Macht sollte in Berlin ein Haushaltsnotstand konstruiert werden. Jedoch fehlte es an einem nachvollziehbaren Sparkurs und Gründen, die das BVerfG davon überzeugt hätten, dass Berlin Sanierungshilfe beanspruchen kann. Im Gegenzug zum Kahlschlag war Wowereit sich nämlich nicht zu schade, seine teuren Lieblingsprojekte zu finanzieren. Wowereit hatte sich wählen lassen. Er wusste, was ihn erwartet. Und er hat den Karren nicht aus dem Dreck gezogen. Er hat den Karren tiefer hinein gefahren. Im Endeffekt muss sich auch der amtierende Senat bald fragen lassen, ob er die Wahlversprechungen umsetzen wird. Die Erfahrungen, die wir mit den Vorgängerregierungen machen mussten, rechtfertigen sicherlich ein gewisses Misstrauen gegenüber der Politik. Dennoch sollte man dem Senat eine Chance geben, die selbst gesteckten Vorhaben zu realisieren. Wenn bis Anfang Oktober diesen Jahres keine konkreten Besoldungsanpassungen nach oben auf den Weg gebracht worden sind, ist jede Kritik mehr als berechtigt.
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- Thomas Stein bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
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- Andreas bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Fragender bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
- Väterchen Frost bei Brief an Berliner Morgenpost und dbb Berlin
André,
Herzlichen Glückwunsch,
Wir sind Dir alle so dankbar!!
Dankeschön, dass Du Dich so für uns alle eingesetzt hast!!
André,
Wir danken Dir alle!!
Du bist großartig!!!
Herzlichen Glückwunsch
Schon Mitte Juli und noch kein Termin…?!
Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.
Hey Ihr,
ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
Beste Grüße, André Grashof
Gar nichts passiert.
Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!
Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?
Wer wettet mit mir um einen Kasten Bier (aber bitte kein Berliner Pils, da ist nicht nur die Besoldung mies), dass bis zum 31.7.2020 rein gar nichts passiert 😀 ?
So langsam hilft nur noch Galgenhumor.
Ich bin raus, da du wahrscheinlich Recht hast. Die Formel ist einfach “Zeit ist Geld”.
Bin mal gespannt was nach dem positiven urteil für uns passiert:-)
Hallo, glaub du könntest recht haben:-)
Hallo.
Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.
Tach auch…..
Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.
Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.
Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.
Hey Ihr,
diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
André
Auch die 2,5 Monate werden wir noch überstehen.
Hoffentlich wird ein wegweisendes Urteil gefällt!
Tach in die Runde,
schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.
Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.
Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉