2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –

Mit Schreiben vom 13.05.2025 liegt nunmehr die wenig überraschende Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen vor.

Demnach sei mit der Gesetzesvorlage des vergangenen Jahres (https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-420341) dem Prozeduralisierungsgebot in hinreichender Weise Rechnung getragen worden. Die wirtschaftliche Entwicklung werde selbstverständlich weiter beobachtet.

Dem Antrag, der die Darlegung der Tatsachen betrifft, die die Grundlage für die verfassungsgemäße Besoldung im Haushaltsjahr 2025 bilden, wurde damit nicht entsprochen.

Antwortschreiben des Finanzsenators vom 13.05.2025

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