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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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14. Offener Brief an die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses

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  • Briefe an die Abgeordneten
  • 14. Offener Brief an die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses
3. Dezember 2018 7 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

es dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein, dass es erneut ein für die Beamtenschaft sehr positives Urteil des BVerfG in Bezug zur Besoldung gab:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html

Dieses Urteil wurde zwar nur für das Land Baden Württemberg gesprochen, dürfte aber auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Zudem sind verschiedene frühere Aussagen des BVerfG in diesem Urteil präzisiert worden, so dass Sie sehr genau überlegen sollten, ob Sie weiterhin Ihrer Linie treu bleiben wollen.

Wir kennen IHRE Einstellung zu derlei Urteilen, die für andere Bundesländer gesprochen wurden. Aus Ihrer Sicht gelten sie ja nicht für das Land Berlin, da die Situation im Land Berlin mit keinem anderen Bundesland vergleichbar ist. Da könnte man Ihnen fast Recht geben, denn in kaum einem anderen Bundesland sind die finanziellen Benachteiligungen der Beamten so gravierend, wie im Land Berlin.

Sollten Sie also weiterhin die gesamte Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG ignorieren und so tun, als ob in Berlin alles in Ordnung wäre – was die Besoldung betrifft (wohlwissend, dass dem nicht so ist) – dann sollten Sie zumindest akzeptieren, dass das Gleichgewicht der Besoldung in den Bundesländern durch DIESE Urteile zu Ungunsten für das Land Berlin verändert wird.

Da nämlich andere Bundesländer aufgrund dieser Urteile ihre Besoldungen erheblich nach oben korrigieren müssen (was wir Ihnen bereits seit Jahren prognostiziert hatten), muss auch das Land Berlin erheblich tiefer in die Tasche greifen um zu dem von Ihnen versprochenen Durchschnitt der Besoldung der Länder aufzuschließen.

Sie wissen sehr genau, dass dieser – wie auch immer zu errechnende Durchschnitt – als Vergleichsgröße für das Land Berlin nicht mehr ausreicht, um die katastrophale Entwicklung im öffentlichen Dienst zu stoppen.

Ebenfalls sehen Sie, dass immer mehr Bundesländer mit ihrer negativen Besoldungseinstellung gegenüber ihrer Beamtenschaft beim BVerfG unterliegen und gewaltige Beträge nachzahlen müssen.

Bewahren Sie das Land Berlin vor einer Nachzahlung in Milliardenhöhe und passen Sie endlich die Besoldung ADÄQUAT UND SOFORT an. So müssen Sie – bei einer ebenfalls für die Beamten des Landes Berlin positiven zukünftigen Entscheidung des BVerfG – dann „nur“ noch die Nachzahlungen für DIE Beamten finanzieren, die frühzeitig geklagt bzw. Widerspruch gegen die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung in der Vergangenheit eingelegt haben.

Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung als Regierung im Land Berlin und sorgen Sie SOFORT für eine amtsangemessene Alimentation. Beenden Sie die Täuschungsmanöver und die Verzögerungstaktiken, wie auch die willkürlich festgelegte schrittweise Anpassung der Besoldung. Korrigieren Sie die (aus unserer Sicht ebenfalls) verfassungswidrige Sonderzahlungsregelung (vergleichen Sie hierzu auch das neue Urteil!). Schaffen Sie sofort eine Besoldung, die konkurrenzfähig und verfassungsgemäß ist und dem Land Berlin wieder eine ausreichende Anzahl qualitativ guter Bewerber zurück bringt, um die riesige Pensionierungswelle der nächsten Jahre abzufangen.

Uns ALLEN Alles Gute,

André Grashof

https://www.berliner-besoldung.de

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Briefe an die Abgeordneten
13. Offener Brief an die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses
Widerspruch oder sogar Klage?

7 Kommentare

  1. Dr.J.R.Walther
    27. Dezember 2018    

    Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 16.10.2018 zur „Absenkung der Eingangsbesoldung in BW“ 2BvL 2/17 seine grundsätzliche Rechtsauffassung zur Beamtenbesoldung nachdrücklich bestätigt. Gleichzeitig bestätigt damit der 2.Senat des BVerfG auch das Urteil des BVwG vom 22.9.2017. Der 2.Senat des BVerfG bestätigt erneut, „dass Beamte nicht dazu verpflichtet sind, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen.“
    Die Kritik des BVerfG am gesetzgeberischen Procedere in BW erkennt einen deutlichen Mangel hinsichtlich eines „schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung“. Das bestätigt auch die massive Kritik des BVerwG zum gesetzgeberischen Procedere des Berliner Abgeordnetenhauses im Urteil vom 22.9.2017 zur Beamtenbesoldung in Berlin.
    Das BVerfG stellt erneut fest, „das notwendige Sparvolumen ist dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften.“
    Es darf bezweifelt werden, dass die massiven Sparmaßnahmen hinsichtlich der Beamtenbesoldung in Berlin in den letzten 12 Jahren „gleichheitsgerecht“ innerhalb des Landeshaushalts von Berlin erwirtschaftet wurden.
    Der Freistaat Sachsen musste nach dem entsprechenden Urteil des BVerfG seinen Beamten für 6 Jahre 200 Millionen Euro nachzahlen und die Besoldung um zirka 8 % anheben. Das könnte ein erster Hinweis darauf sein, was nach den zu erwartenden Urteilen des BVerfG bezüglich der Beamtenbesoldung in Berlin auf das Land Berlin zukommen dürfte.

    Reply
    • André Grashof
      27. Dezember 2018    

      Sehr geehrter Herr Dr. Walther,
      vielen Dank für Ihren Kommentar, wie auch all den Anderen. Wir sehen das genauso und wundern uns, dass die verantwortlichen Politiker, Minister und Staatssekretäre nicht handeln. Aus meiner persönlichen Sicht ist es unglaublich, dass es in einem Rechtsstaat möglich ist, über Jahre hinweg ganz offen gegen das Grundgesetz verstoßen zu dürfen. Nur aufgrund des immens langen Instanzenwegs sind wir der Willkür der Politiker ausgesetzt. Dieser Umstand wird übrigens auch vom Deutschen Richterbund in Berlin bemängelt. All dies werden wir auch noch in einer Stellungnahme dem BVerfG vortragen, um aufzuzeigen, wie weit es im Land Berlin gekommen ist. Hoffen wir, dass im nächsten Jahr vom BVerfG ähnlich deutliche Worte gefunden werden, wie bereits vom BVerwG, um dieser Farce im Land Berlin endlich ein Ende zu bereiten. Uns Allen alles Gute! Einen guten Start in das Jahr 2019 wünschen wir und hoffen nur das BESTE! André Grashof

      Reply
  2. Bezirkshandstempel
    4. Dezember 2018    

    Ich wollte Euch ja nur ein wenig aufmuntern, ich weiß das ist nur ein Tropfen vom Wein.
    Aber spannend wird es ab Januar wenn Herr Kollatz Verhandlungsführer ist.

    Reply
  3. Carsten Knoll
    4. Dezember 2018    

    Einfach nur danke…

    Reply
  4. Gerechtigkeit für ALLE
    4. Dezember 2018    

    Zuerst einmal vielen dank an andre grashof und CO für die investierte zeit und kraft für UNS alle zu kämpfen um endlich Gerechtigkeit einkehren zu lassen.

    @Bezirkshandstempel

    Leider sind das alles nur bloße mutmaßungen. Vielleicht kommt es so, vielleicht aber auch nicht. Meiner Familie bringt jedenfalls ein “vielleicht“ oder ein “irgendwann mal“ erstmal nichts. Davon lassen sich der Urlaub, die gemeinsamen hobbys oder andere unternehmungen zumindest jetzt nicht bezahlen.

    Viel wichtiger ist es nun der ganzen Farce endlich mal ein ende zu setzen und eine feste handlungsanweisung für den ignoranten senat, durch das BVerfG, durchsetzen zu lassen.

    Ich wünsche allen weiterhin viel kraft und durchhaltevermögen.

    Reply
  5. Bezirkshandstempel
    3. Dezember 2018    

    Super Brief, Danke an Herrn Grashof.

    Letztendlich ist aber die „Zeit“ für uns Beamte. Die Tarifverhandlungen der Länder beginnen im Januar 2019.
    Und das mit unserem Finanzsenator als Verhandlungsführer, da bin ich mal wirklich gespannt!

    Ich sage voraus, dass die 7,5% vom Bund übertroffen werden. Gründe:
    – die Länder hängen mindestens 5% gegenüber dem TVÖD zurück
    – Verdi steht massiv unter Druck
    – miese Stimmung in den Behörden
    – die Renten steigen Jahr für Jahr zwischen 3,5% – 4%

    Um überhaupt noch wettbewerbsfähig zu sein, rechne ich mit einem Abschluss von mindestens 8% für 24 Monate, also 4% pro Jahr.
    Dies wird man auf die Beamten komplett übertragen.

    Für uns Berliner Beamte bedeutet dies folgendes:
    – Erhöhung der Besoldung ab 01.04.2019 um mindestens 5,1 % (4% + 1,1%)
    – Erhöhung um 150,00 € – Berlinzulage ab 01.01.2020 (laut den Genossen)
    – Erhöhung der Besoldung ab dem 01.02.2020 um weitere 5,1% (4% + 1,1%)
    – Erhöhung der Besoldung ab dem 01.01.2021 um 1,1% (da gibt es ja wieder neue Tarifverhandlungen der Länder, dazu noch Bundestagswahl und Abgeordnetenhauswahl)

    Also zusammengenommen rechne ich bis Ende 2021 je nach Besoldungsgruppe mit 15 – 20% mehr Besoldung!

    Reply
    • A.V.
      4. Dezember 2018    

      Hallo Kollege Grashof,
      vielen Dank für deine Unermüdlichkeit und deinen Feinsinn, das Wesentliche kurz und verständlich zu subsumieren.

      Allein fehlt mir der Glaube, dass die Politikerkaste Einsicht walten lässt und zumindest kurzfristig ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen wird. Leider ist die Stimmung in weiten Teilen der Bevölkerung im Land Berlin uns Mitarbeitenden gegenüber noch viel zu schlecht. Es hält sich weiterhin hartnäckig der über Jahre manifestierte Irrglaube, dass die Beamtenschaft faul und privilegiert sei und sowieso das Beamtentum abgeschafft gehöre. Solange der Druck auf die Politik nicht von allen Seiten der Gesellschaft kommt, werden sich die Damen und Herren des Senats von Berlin und im Abghs. nur marginal bewegen.
      Von daher halte ich die Rechenbeispiele vom Kollegen Bezirkshandstempel für zwar gerechtfertigt – jedoch für unrealistisch. Solange Ver.di und seine Unterorganisationen im Parteienklüngel mit den politisch Verantwortlichen verflochten sind, werden diese „Vertreter“ der Mitarbeiterschaft nur soviel herausholen, wie die Dienstherren es vorgeben.

      Reply

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  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
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