Versuch einer „kurzen“ Erläuterung zur Vorgehensweise unserer Klägergemeinschaft:
Wir sind offensichtlich die Ersten und Einzigen Kläger, die mit einer solchen Beweismittelkette antreten, um den Nachweis der Verfassungswidrigkeit des Berliner Senats zu führen. Andere Kläger beriefen sich nur/überwiegend auf den Amtsermittlungsgrundsatz, so dass sich die zuständigen Richter selbst drum kümmern müssten, sämtliche Daten zu beschaffen Aufgrund der totalen Überlastung …