2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Hauptpersonalrat führt Gespräch mit der Finanzverwaltung

Der Hauptpersonalrat berichtet in den „Notizen aus dem Hauptpersonalrat“  mit dem Titel „Berliner Besoldung verfassungswidrig, die Zweite“ darüber, dass mit dem Finanzsenator und Vertretern der Verwaltung am 10.10.2017 ein Gespräch zu den Vorlagebeschlüssen beim BVerfG geführt wurde.

„Wir [HPR] haben deutlich gemacht, dass die Berliner Beamtinnen und Beamten erwarten, für die Jahre der Haushaltssanierung, in denen sie deutlich zu gering besoldet wurden, nachträglich eine gerechte Kompensation zu bekommen. Hierfür kann die Erhöhung der Beamtenbesoldung in den kommenden Jahren auf den Durchschnitt der Länder nicht ausreichen, da dies die Ungerechtigkeit der Vergangenheit nicht aufwiegt.“

Ein klare Positionierung der Verwaltung erfolgte nicht, da Detailfragen noch nicht geklärt sind und die Veröffentlichung der Beschlüsse abgewartet wird.

Weitere Gespräche sollen folgen …

 

 

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