In der Schriftlichen Anfrage mit dem Titel “Sind über 10 Jahre verfassungswidrige Besoldung noch nicht genug?” des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) wird u.a. unter Antwort 4 angedeutet, wie das Mindestabstandsgebot der Mindestbesoldung zur Sozialhilfe berechnet wird.
Auf die Frage hin, wie das Land Berlin mit Brandenburg und dem Bund konkurrenzfähig bleiben möchte, wird auf das “Personalpolitische Aktionsprogramm” verwiesen. Der Fortschreibung 20 / 21 ist zu entnehmen, dass die Besoldung zum 01.01.21 um 2,5 % erhöht werden soll.
Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG in seinem Beschluss zur A-Besoldung konkreter wird und formuliert, wie die verfassungswidrige Besoldung rückwirkend zu heilen ist. Es kann ja nicht genügen, eine Besoldungsstufe aufzuheben und die danach besoldeten Mitarbeitenden sozusagen zu befördern. Alle anderen gehen dann leer aus bzw. für diese ändert sich nichts?!
So kann man nach jahrelangem Rechtsbruch seine Mitarbeiterschaft verhöhnen. Müsste man zwar nicht. Aber wie das Verhalten des Berliner Senats zeigt, ist es durchaus möglich.
Schon echt mehr als Bedenklich was Amtsangemessene Besoldung betrifft.Ich war beim Augenarzt und man hat mir eine Rot und Grünschwäche attestiert .Bei den nächsten Wahlen komme ich darauf zurück.
Denke wir werden unser Recht bekommen.Lange genug gewartet jetzt kommt es auf die paar Monate auch nicht mehr darauf an…Was die A-Besoldung betrifft …Gruß Hans 2