2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Erste ernüchternde Zahlen zur Erschwerniszulagenverordnung

Im neuen Newsletter der GVV werden die ersten ernüchternde Zahlen zur Erhöhung der Stundensätze der Erschwerniszulagenverordnung genannt:

„Gleichzeitig wird die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. Und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, statt am 1. August bereits am 1. Juni von 3,26 Euro je Stunde auf 3,36 Euro je Stunde erhöht.“

Im Vergleich dazu wird im Bund je Stunde ein Betrag von 5,13 € gezahlt (§4 EZulV-Bund)!

Damit sind wohl die Erwartungen der Betroffenen nicht einmal ansatzweise erfüllt.

Die mehrfach getätigten Ankündigungen der Innenverwaltung einer rückwirkenden Änderung der Erschwerniszulagenverordnung, scheinen demnach auch nicht zutreffend zu sein. Das angedachte Ziel, mehr Personal auf die Straße zu bringen, wird hierdurch nicht erreicht.

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