Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

Frank Dietrich (Fachmakler):         Denken Sie an SICH!

Ihre Gesundheit und Ihren Lebensstandard langfristig und nachhaltig absichern. Ohne Werbeversprechen, um das Kleingedruckte kümmern wir uns. Sie fragen wir erklären. Gemeinsam finden wir für Sie das Beste, geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Liebe Dachverbände und SenFin: Wieso geht das in Berlin nicht?

  • Home
  • Aktuelles
  • Liebe Dachverbände und SenFin: Wieso geht das in Berlin nicht?
16. März 2018 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist veröffentlicht. Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen blieb jedoch die bereits letztes Jahr angekündigte Reaktion aus. Das leichte zeitliche Vorziehen der Besoldungsanpassung und der Wegfall der Kostendämpfungspauschale – vorgesehen im Haushaltsumsetzungsgesetz – dürften wohl kaum dem entsprechen, was die Betroffenen derzeit erwarten. Der große Wurf bleibt aus und eine verfassungskonforme Anpassung der Berliner Besoldung wird wahrscheinlich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesessen.

Schon jetzt ist absehbar, dass das Land Berlin nach einer Entscheidung des BVerfG – sofern dieses der Auffassung des BVerwG folgt – erhebliche Nachzahlungen zu leisten hat. Dies wahrscheinlich mit der Folge, dass lediglich die Anspruchssteller, d.h. diejenigen die Widerspruch eingelegt oder Feststellungsklage erhoben hatten (so die Verfahrensweise in Brandenburg), von einer Nachzahlung profitieren werden.

Dass – wie z.B. in Sachsen – alle verbeamteten Landesbediensteten per Gesetz rückwirkend bedacht werden, ist eher unwahrscheinlich, da sich das Sonderopfer der Berliner Beamten anhand des BVerwG-Urteils für die betreffenden Jahre 2008 – 2015 auf rund 1,5 Mrd. € (ca. 10% über 10 Jahre zu wenig Sold) beziffern lässt. Hinzu kommen dann noch die Nachzahlungen aus den Folgejahren 2016, 2017 und 2018 in denen die Anzahl der Widersprüche um ein Vielfaches höher ist.

Die Hemmschwelle der Berliner Beamtinnen und Beamten ihren Dienstherrn zu verklagen dürfte angesichts des in puncto Besoldung einseitig aufgekündigten Dienst- und Treueverhältnis massiv sinken, da die Alimentation derzeit immer noch der haushaltspolitischen Beliebigkeit unterliegt.

So wird sich der nun schon halbjährliche Besoldungswiderspruch zu einem immer wiederkehrenden Ritual entwickeln und notfalls wird auch in eine Klage investiert. Dies mit der Gewissheit, dass eine Refinanzierung durch Gerichtsurteil erfolgt und dann das ganze Spiel wieder von vorne beginnen kann.

Dies wäre vermeidbar, wenn der Dienstherr verfassungsgemäß alimentieren würde. Bis dahin wäre es sinnig den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Personalstellen als auch die Gerichte durch Musterstreitvereinbarungen zu entlasten.

Es böte sich an, Musterverfahren zu führen und die Widersprüche in selber Angelegenheit bis zur Entscheidung ruhend zu stellen. So geschehen im Land Brandenburg in Bezug auf die Sonderzahlung 2008. Hier trafen die Dachverbände, die auch in Berlin wirken, eine Vereinbarung, die den Verwaltungs- und Kostenaufwand erheblich minimierte.

Warum dies in Berlin für die laufenden Verfahren in Sachen amtangemessener Alimentation nicht möglich sein sollte, erschließt sich nicht. Aber vielleicht ergreifen wider Erwarten die Dachverbände oder Herr Dr. Kollatz-Ahnen doch noch die Initiative.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
CDU-Antrag auf rückwirkende Anhebung der Besoldung abgelehnt
Erste ernüchternde Zahlen zur Erschwerniszulagenverordnung

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
  • Onkel Fester zu 22 Fragen und die dazugehörigen Antwortenhttps://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!

_______________________________

  • Hightower bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Peuker bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Onkel Fester bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Fragender bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Schöneberger bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Brandenburger bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Mitleser bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Heiko_Kraft bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Mitleser bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten
  • Fragender bei 22 Fragen und die dazugehörigen Antworten

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz