2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

dbb fordert Anpassung der Besoldung

Der dbb berlin fordert in der seiner Meldung vom 09.03.2018 die rückwirkende Anpassung der Besoldung jeweils zum 01. Januar 2018 und 2019.

Konkret fordert der dbb berlin:

– Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmer/innen im  öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten;

– einen zusätzlichen Anpassungszuschlag von einem Prozent zum Abbau des Besoldungsrückstands;

– eine Erhöhung der Sonderzahlung, um die Differenzen zumindest etwas auszugleichen;

– eine Erhöhung des Kinderzuschlags;

– eine Anpassung der in den letzten Jahrzehnten fast unveränderten Zulagen;

– die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von einzelnen Zulagen wie bei Polizei, Justiz,  Verfassungsschutz usw.

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