Unsere Stellungnahme zum Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2019/20
Prozentuale Anpassung unzureichend Bereits mit Beschluss des BVerwG vom 22.09.2017[1] brachte das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands deutlich zum Ausdruck, dass die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Mit dem vorliegenden …