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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"Allen Beamten und Richtern kann nur dringend ans Herz gelegt werden, weiterhin jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um die zu erwartenden rückwirkenden Besoldungserhöhungen nicht zu verpassen."

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HPR zur Hauptstadtzulage im Tarifbereich

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  • HPR zur Hauptstadtzulage im Tarifbereich
27. Juli 2020 21 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Der aktuelle Sachstand zur Hauptstadtzulage für den Tarifbereich kann auf der Webseite des HPR entnommen werden. Gegenstand der Info ist eine Rundschreibenentwurf, der im Rahmen der Mitbestimmung dem Gremium vorgelegt wurde.

Insbesondere wird die Kappung der Zulage oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L als kritisch betrachtet. Diese verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. (Anm.: theoretisch auch gegen das LADG 😉 

Info zum Download

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Aktuelles
BVerfG – Veröffentlichung Senatsbeschluss zur Richterbesoldung am 28.07.2020
BVerfG – Klares Urteil – Kein Richter- und Beamtensonderopfer

21 Kommentare

  1. ZP
    28. Juli 2020    

    https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6245861-958092-oberstes-gericht-entscheidet-ueber-berli.html

    Reply
  2. Fragender
    14. August 2020    

    Nun wird es spannend… für R2G im wahrsten Sinne ein Dilemma…

    https://m.tagesspiegel.de/berlin/laender-tarifgemeinschaft-gegen-berlin-hauptstadtzulage-fuer-den-oeffentlichen-dienst-droht-zu-kippen/26095988.html

    Reply
    • Tim Drage
      14. August 2020    

      Wäre ja eventuell gar nicht so schlecht… Aber wahrscheinlich denke ich da zu blond… Sinn der Zulage war ja der Anreiz, Personal zu bekommen. Meine Frau bekäme in Brandenburg 300€ mehr. Wenn das außertariflich jetzt nicht klappt, müssten die Stellen angehoben werden, um das Ziel zu erreichen. Und bei Beamten eben die Besoldung. Damit wäre das Fest, zumindest bis zum nächsten Tarifvertrag, und könnte nicht per Federstrich einkassiert werden.
      Aber wie gesagt, vermutlich denke ich da zu blond

      Reply
  3. Mirko Prinz
    15. August 2020    

    Meiner Meinung nach wurde die Hauptstadtzulage am 04.06.2020 im Plenum nach der 2. Lesung beschlossen. (Haushaltsumsetzungsgesetz 2020) https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-060-bp.pdf Wie soll die Rolle rückwärts gehen?

    Reply
  4. Onkel Fester
    15. August 2020    

    Wußte man den im Senat nicht, dass eine Institution, wie die TdL, da ein Wörtchen mitzureden hat.
    Das hätte man doch schon im Vorfeld abklären können. So drängt sich einem der Gedanke des politischen Kalküls auf:
    Die Beamten und Angestellten schön “bei Laune halten” um kurz vorher sagen zu können:
    “Tja… das tut uns jetzt aber leid! Wir wollten ja, aber die böse TdL……!”

    Was für eine Farce….

    Reply
    • Thomas S
      26. August 2020    

      Irgendjemand überrascht?

      Reply
  5. Matthias K.
    15. August 2020    

    Also in Bayern gab es wohl schon immer Probleme mit der Ballungsraumzulage. Das hätte abzusehen sein müssen.

    Bin mal gespannt was nun passiert.

    Reply
  6. Matthias K.
    20. August 2020    

    https://www.sueddeutsche.de/karriere/tarife-berlin-konflikt-um-berlins-hauptstadtzulage-weiter-ungeloest-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200819-99-228659

    Läuft gut…

    Reply
  7. Fragender
    20. August 2020    

    Gem. Mitteilung im Intranet werden die angekündigten Formulare hinsichtlich der Beantragung des Firmentickets nicht mit den kommenden Besoldungsnachweisen versandt, da die TVL die Berlinzulage abgelehnt hat und nunmehr zunächst eine politische Entscheidung abgewartet wird.
    Das kann jede(r) für sich selbst bewerten.

    Reply
  8. Onkel Fester
    21. August 2020    

    mal laut gedacht…
    Mit Hinblick auf ein etwaiges, positiv für uns verlaufenden Verfahren beim BVerfG bzgl. Besoldung oder auch einer öfter wieder ins Spiel gebrachten Diskusion um die bundesweit einheitliche Besoldung:
    wo ist dann noch der Vorteil der TdL?

    oder denke ICH jetzt zu blond…..
    hätten unsere Angestellten bei Austritt Nachteile?

    Reply
    • Matthias K.
      21. August 2020    

      Der TdL ist doch nur für die Angestellten und Arbeiter, nicht für die Beamten. Das Land Berlin macht mit den Beamten sowieso was es will. Von daher könnte das Land Berlin den Beamten sehr wohl die Zulage/Ticket zahlen, den Tarifbeschägtigen aber nicht, sofern es Ärger aus dem Weg gehen will.

      Der Vorteil vom Land Berlin Mitglied im TdL ist wohl, dass es Mitspracherecht bei Erhöhungen hat. Hessen ist ja seit geraumer Zeit nicht mehr Mitglied und glücklich damit. Die haben aber auch ein Landesticket 🙂

      Siehe auch

      https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/hessen-weiterhin-nicht-in-der-tdl_144_508496.html

      Wo aber liegen die weiteren Vorteile einer Mitgliedschaft?

      Reply
    • Mirko Prinz
      22. August 2020    

      Nun der Vorteil wäre, dass der Tarifbereich als Prüfparameter für die Besoldung herhält. Dann könnte sich das Land darauf berufen, dass im Tarifbereich nicht mehr angepasst wurde. Aber das Land hat bestimmt auch keine Lust darauf, dass Tarifkonflikte ständig ausgetragen werden und im Rest der Republik ist Ruhe. Das macht sich auch nicht gut bei den Wahlen.

      Reply
      • Thomas S
        26. August 2020    

        Das würde voraussetzen, dass die am Berliner Senat beteiligten Parteien sich Hoffnung auf zusätzliche Stimmen aus dem öffentlichen Dienst machen. Diese Annahme ist meines Erachtens falsch. Über Jahrzehnte haben die am Berliner Senat beteiligten Parteien und deren Führungspersonal auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gespuckt und sich über sie amüsiert. Die am Berliner Senat beteiligten Parteien haben eine andere Wählerklientel im Blick als den öffentlichen Dienst. Auf eine Änderung der Zustände im öffentlichen Dienst zu hoffen oder wer meint Druck auf den RRG-Senat ausüben zu können, weil Wahlen anstehen, ist dieser Illusion erlegen.

        Reply
  9. Matthias K.
    23. August 2020    

    Für die Beamten klingt das ja positiv:

    https://m.tagesspiegel.de/berlin/andere-bundeslaender-hatten-widersprochen-berlin-will-die-hauptstadtzulage-gegen-widerstand-durchdruecken/26117508.html

    Reply
  10. Carsten K
    25. August 2020    

    Klingt wieder nicht so gut….

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-hauptstadtzulage-oeffentlicher-dienst-finanzverwaltung.html

    Reply
  11. Carsten
    25. August 2020    

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-hauptstadtzulage-oeffentlicher-dienst-finanzverwaltung.html

    Klingt wieder nicht gut…

    Reply
  12. Fragender
    25. August 2020    

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-hauptstadtzulage-oeffentlicher-dienst-finanzverwaltung.html

    Aha… die Zulage ist wegen Corona nicht mehr vermittelbar. Komisch, dass die Coronakrise zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Hauptstadtzulage für die Beamtenschaft im Sommer 2020 bereits im vollen Gange war.

    Jetzt bleibt abzuwarten, wie Berlin die versprochene Besoldungsangleichung an den Durchschnitt der Länder erreichen wird.

    Für mich steht fest: insbesondere der Berliner SPD darf man nicht trauen. Seit nunmehr 15 Jahren wird man verarscht.

    Und wenn man liest, dass die Polizei nicht genügend qualifiziertes Personal findet…

    https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-polizei-will-gescheiterte-bewerber-nachschulen-lassen

    … frage ich mich, was die Politik für Anreize schaffen möchte, dass die nötige Qualität ans Personal sichergestellt wird. Das BVerfG hat sich diesbezüglich in seinem Urteil zur R-Besoldung in Berlin deutlich geäußert…

    Reply
  13. Fire
    25. August 2020    

    Wegen corona nicht vermittelbar. Diese blöde Heldenprämie steht doch auch noch aus. Bei uns rechnet keiner mehr damit. Vermutlich hat sich die Feuerwehr Führung und der Senat alles geteilt.

    Reply
    • Tim Drage
      26. August 2020    

      Da war ja ewig nicht klar, welche Voraussetzungen gelten. Zumindest für die Pol wurde aber vor ca 3 Wochen festgesetzt, wer Anspruch hat. Nun bin ich gespannt: was, wenn mehr Kollegen Anspruch haben, als vorgesehen?

      Reply
  14. André Grashof
    27. August 2020    

    Meine Ansicht zu diesem Thema: Weg mit den ganzen Zulagen und Sonderzahlungen. In der Art, wie DIESER Senat es umsetzt, ist es ohnehin verfassungswidrig (dafür spricht wieder einiges, ist aber natürlich nicht Bestandteil unserer Klagen gewesen). Sollen diese Politiker, die mal schnell für sich die Diäten um über 50 % und RÜCKWIRKEND erhöht hatten, unsere Besoldung ab Januar 2021 auf ein verfassungsrechtlich tragbares Fundament stellen und die Sonderzahlung-Weihnachtsgeld (für alle gleich) in die Besoldung inkludieren. So ist diese Zahlung auch pensionswirksam. Damit könnten wir Beamten alle leben (sehe ich zumindest so), es gibt nicht diese ständige Hickhack um die Zulagen, die jederzeit wieder kürzbar und streichbar sind und man könnte im Tarifstreit einlenken. ABER: man muss es natürlich auch wollen…
    Beste Grüße, André

    Reply
  15. Schöneberger
    8. September 2020    

    https://m.tagesspiegel.de/berlin/150-euro-mehr-im-monat-fuer-landesbedienstete-berlin-will-die-hauptstadtzulage-gegen-alle-widerstaende-einfuehren/26167780.html

    Reply

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  • Fragender zu Luthe die 3. – Konkrete Nicht-AntwortPrinzipiell sind Wahlen eins der demokratischen Mittel, mit welchem das Volk als Souverän seinen Willen zum Ausdruck bringt. Allerdings bezweifle ich, dass die SPD auf die Stimmen der Mitarbeiterin des öD angewiesen ist. Zumal viele Beamtinnen und Beamte mit ihren Familien im Umland wohnen und somit nicht wahlberechtigt sind. Wieso, und das ist doch der Kern, brennt keine Tonne vor dem Roten Rathaus. Weshalb nehmen zu wenige Betroffene an Aktionen/Demonstrationen der Gewerkschaften teil? Ja... Die Frustration ist groß und die großen Gewerkschaften haben jahrelang vielleicht zu wenig gegengehalten, um diesen Senat in seine Schranken zu weisen. Es gibt nur eine Chance und die darf nicht vertan werden. Mit der gebildeten Besoldungsallianz muss Druck aufgebaut werden. Einigkeit muss herrschen im Kampf für unsere Rechte. Dazu braucht es jede und jeden aus der Beamtenschaft, um klare Kante zu zeigen. Ich denke, die Vertretenden aus der Besoldungsallianz werden sich zeitnah zu diesem Gesetzesentwurf und zum hoffentlich baldigen Reparaturgesetz positionieren. Die Gewerkschaften haben jetzt die Möglichkeit, zumindest auf Basis der überragenden Vorarbeit der hiesigen Initiative verloren gegangenes Vertrauen wieder zurück zu gewinnen. Ansonsten kann man nur hoffen, dass es eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung geben wird.
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  • Väterchen Frost zu Luthe die 3. – Konkrete Nicht-AntwortIch hoffe nur, dass das BVerG angesichts des Verhaltens des Berliner Senats sieht, dass die bisherige Entscheidung nicht geeignet ist, das Land Berlin zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zu bewegen. Hier bedarf es ganz offensichtlich weiterer Konkretisierung und einer klaren und unmissverständlichen Handlungsanordnung, auch was die Nachzahlung angeht. Wie kann es sein, dass Berlin dem BVerfG derart auf der Nase herumtanzt, ohne dass das Konsequenzen hat? Und warum sollten sich dann die anderen Länder an die Urteile halten?

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  • Thomas Stein bei Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
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