Nunmehr der zweite Anlauf, um die Berechnungen für das aktuelle Haushaltsjahr zu erhalten.
"Ohne die Kollegen der Berliner Besoldung würde die besoldungsrechtlich Sachlage in der Bundesrepublik signifikant dunkler aussehen, als sie sowieso ist. Was André Grashof und Mirko Prinz in den letzten mittlerweile über zehn Jahre geleistet haben, ist für die Sache kaum zu ermessen. In Berlin, davon darf man ausgehen, wären die besoldungsrechtlichen Lichter schon lange aus, hätten sie nicht immer weiter den Funken des Widerspruchs erhalten."
(Swen Tanortsch, die Insider kennen ihn;), 15.08.2026)
Warum gibt es kaum noch freie Lehrerstellen in Brandenburg? „Weil Brandenburg Vorreiter bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung ist, hat das Land jetzt eine hohe Anziehungskraft für Lehrer. Hier verdienen sie deutlich mehr.“ Das Einstiegsgehalt steigt um 880 Euro pro Monat an."
(Hartmut Stäker, Brandenburgischer Pädagogen-Verband, 14.08.2026)
„Wir reden über finanzielle Dimensionen, die das Potential haben, den Landeshaushalt auf Jahre zu sprengen und zugleich das kollegiale Miteinander im öffentlichen Dienst zu gefährden.“ (Wolfgang Schyrocki, StS, 13.08.2026)
„Die Union wird sich immer weiter für die faire Alimentierung aller Beamtinnen und Beamten einsetzen. Das haben wir in den letzten drei Jahren mit Nachdruck getan: Dienstrechtsreform, schnelle Angleichung an Tarif und Vorziehen der 1% Abpassung, Laufbahnrechtsänderungen. Wir wollen ein Dienstverhältnis auf Augenhöhe miteinander - deswegen wird die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit zusammen mit der Besoldungsstrukturreform ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen für uns sein.“
(Dirk Stettner, CDU, 10.08.26)
"Wenn das Bundesverfassungsgerichtes Vorgaben hinsichtlich der A-Besoldung macht, setzen wir dies in Form eines Reparaturgesetzes analog zur R-Besoldung um." ... "Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben“ Koalitionsvertrag 2023 – 2026 (CDU, SPD)
"Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Dies kann über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßige jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen." (Koalitionsvertrag 2016 – 2021 SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen)
"Wenn die Stadt funktionieren soll, dann müssen wir die Schere bei der Beamtenbesoldung zum Bund schließen." (Florian Graf, CDU, November 2017)
„Was Brandenburg angeht, ist die Lage insofern nicht mit Berlin vergleichbar, als dass verschiedene Besoldungsanpassungen, die Berlin in der Vergangenheit bereits eingearbeitet hat, in früheren Besoldungsanpassungen in Brandenburg noch nicht vorgenommen wurden. Insofern war der Handlungsbedarf in Brandenburg zunächst einmal ein größerer…“ (Stefan Evers, CDU, 2. Juli 2026)
"Soweit allerdings, wie vorliegend erneut ersichtlich, eine Staatsregierung eben dies willkürlich ausnutzt, um Beamte, Richter und Staatsanwälte über Jahre hinweg evident verfassungswidrig zu unteralimentieren, wird sich in Bälde die Frage einer notwendigen Neubewertung in Straßburg stellen müssen. Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung (vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet." (Bayerischer Richterverein e.V., 2026)
"Die Beamtenschaft hat über viele Jahre Haushaltsdisziplin bewiesen und wesentlich dazu beigetragen, dass notwendige andere Ausgaben finanziert werden konnten. Dieser jahrelange Verzicht auf angemessene Gehaltserhöhungen – und das bedeutet reale Einkommensverluste – hat dem Land je nach Lesart 0,5 bis 1 Milliarde Euro gespart, manche behaupten sogar noch größere Summen, aber das ist schwer belastbar." (Frank Zimmermann, SPD, 2014, Plenarprotokoll 17/49)
"Das Abgeordnetenhaus teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin einen Anspruch auf eine Alimentation haben, die den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht."
(aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 18. Februar 2016, Drucksache 17/2707)
"Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
(Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
Auf Nachfrage, welche finanzielle Vorsorge im Haushalt getroffen wird nachdem das BVerwG die Berliner Besoldung für verfassungswidrig erklärt hat: "Das wird Sie jetzt erst mal verblüffen: Keine, weil es nicht erforderlich ist.“ (Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, Finanzsenator SPD, 28.09.2017)
"Der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, der für den Fall eines nicht-erzielten Partnereinkommens eine amtsangemessene Besoldung der Beamtenfamilie gewährleisten will, verletzt das besoldungsinterne Abstandsgebot." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, eine das Mindestabstandsgebot zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf wahrende Besoldung von einem Antragserfordernis abhängig zu machen." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist richtig, dass wir als schwarz-rote Koalition die Besoldung an das Bundesniveau anpassen werden. Arbeitsbelastung und Anforderungen sind hoch, der Beruf ist nicht immer ungefährlich. Er muss besser anerkannt und wertgeschätzt werden." (Franziska Becker, StS, SPD, 2025)
"Ich glaube nicht, dass der Handlungsbedarf hier so groß sein wird wie in Brandenburg, aber es wird mutmaßlich einen geben, der dann auch im Anschluss an die Regelung der Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020 zu entscheiden sein wird." (Stefan Evers, CDU, 02.07.2026)
"In ihrer Antragsbegründung schreibt die AfD, Ziel des Antrags sei es, eine verfassungsgemäße Alimentation der Landesbeamtinnen und -beamten sicherzustellen. Dieses Ziel haben wir bereits seit 2016 in der Umsetzung und spätestens mit dem 1. Januar 2021 geschafft und die Parameter des Bundesverfassungsgerichts erfüllt." (Hendrikje Klein, LINKE, Januar 2023)
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. [...] Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist." (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
„Die Sparmaßnahmen werden so drastisch sein, dass die ganze Stadt quietscht.“ (Wowereit, SPD, 2001)
"Vielmehr bestätigt sich der Eindruck, dass das Land Berlin die Besoldung sehenden Auges hinter die von ihm ausgehandelten Tariflöhne hat zurückfallen lassen."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
"Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
Nunmehr der zweite Anlauf, um die Berechnungen für das aktuelle Haushaltsjahr zu erhalten.
Pünktlich zum Jahresbericht der Berliner Feuerwehr bei Twitter X nochmal das Thema amtsangemessene Besoldung als Erinnerung gepostet ?
https://x.com/Hanzen1970/status/1940336398034485338?t=NSSJIEpcx3lI1rpz9UHVYg&s=19
Gibt es eigentlich Erkenntnisse, ob es dieses Jahr noch was wird mit der Rechtssprechung zur Alimentation der Beamten in Berlin?
Ja es gibt etwas Neues : in Kürze wird diese Ultra-Linke Dame der SPD mit den Stimmen der Linken und Grünen zu einer der drei neuen Bundesverfassungsrichtern gewählt…. läuft D
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256340864/Bundesverfassungsgericht-Niemals-waehlbar-Abgeordnete-der-Union-kritisieren-SPD-Kandidatin-Brosius-Gersdorf.html
Gibt es zu der Dame noch mehr, außer dass sie ein sehr liberales Abtreibungsrecht vertritt? Zumindest der verlinkte Artikel macht sie für mich jetzt nicht zu einer „Ultra-Linken“. Nur, weil konservative Kreise der CDU sie so bezeichnen und die Kirche mit straffreier Abtreibung in den ersten 3 Monaten ein Problem hat, ist sie ja nicht unwählbar…
Dazu melde ich mich Detail nochmal….
Morgen, lieber Tim, werden wir im Bundestag einen historischen Tag erleben…. du sprichst von einem liberalem Abtreibungsrecht ! Ich behaupte, ein Baby, welches im Leib der Mutter 8 oder 9 Monate auf seine Geburt wartet, „ermorden“ sprich abtreiben zu dürfen, geht entschieden zu weit. Des weiteren mag man zur AfD stehen wie man will, diese Dame ist Vorreiterin im Parteiverbotsverfahren gegen die AfD und somit würde für mich ein eventuelles Verfahren vor dem BVerfG mit einem extremen „Geschmäckle“ versehen sein, sprich „Befangenheit“ der Dame.
Während also im Bund, die CDU morgen vor einer massiven Zerreisprobe steht, kann ich diverse Entscheidungen in Berlin schon gar nicht mehr nachvollziehen…. spannende Zeiten stehen bevor, Gruß
Schade Thomas, dass Du offenbar nicht mal die von Dir selbst verlinkten Artikel liest. Denn darin steht lediglich, dass Frau Brosius-Gersdorf „zumindest“ den straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten 3 Monaten befürwortet. Von straffreier Abtreibung bis kurz vor der regelmäßigen Geburt, so wie Du es hier darstellst, steht da nix.
Zitat aus der taz (online, 13.07.25), die ich selber nicht lese, mir aber von google bei der Suche nach der Verbindung von Frau B.-G. zur AfD angeboten wurde:
„AfD-Verbot: Vorgeworfen wird Brosius-Gersdorf auch, dass sie im Vorjahr in der Talk-Show von Markus Lanz für ein AfD-Verbotsverfahren plädiert hat, „wenn es genügend Material gibt“. Es ist unklar, warum diese Position gegen Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin sprechen soll, denn sie ist vom Grundgesetz gedeckt, das eine „Wehrhafte Demokratie“ vorsieht und Parteiverbote ausdrücklich ermöglicht.“
Wie man aus dieser Äußerung eine „Vorreiterrolle“ machen kann, ist mir schleierhaft.
Davon abgesehen wäre sie eine Richterin von 8, die über einen entsprechenden Antrag, der ja erstmal gestellt werden müsste, zu entscheiden haben.
Ich wiederhole daher meine Frage an Dich: Was genau macht sie unwählbar?
Hallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden….
https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011
Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein „Gentlemen agreement“ dieses Thema ganz einfach „totzuschweigen“ ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe !
Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. „Pustekuchen“ mit System….. So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden.
Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den „Linken“ toleriert…. was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur )
https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen
Hallo Thomas,
eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein „Gentlemen agreement“ mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball.
BG Mirko
Hallo allerseits,
in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren):
„Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.“
In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen.
Beste Grüße
Alex
Lässt sich das verifizieren?
Meinst du mich ?
Das wurde hier von jemandem orakelt:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.7635.html
Grüße
So ein Blödsinn, Nichts wird entschieden werden, Nichts….. ( ich täusche mich gerne und entschuldige mich dann auch…. )
Ok. Also vollkommen substanzlos. Schade
Dann nehmen wir eben diese Aussage : Frauke Brosius-Gersdorf, die als eine von zehn Sachverständigen geladen war, hatte erklärt, in der Verfassungswissenschaft sei „sehr umstritten“, ob dem Embryo, später dem Fötus im Mutterleib der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukomme. Dann sagte sie: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab GEBURT gilt.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/frauke-brosius-gersdorf-li.2339702
Und das die Frauke definitiv dort bezüglich des anstehenden AfD – Verbots installiert werden soll, dass sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock ! Ich persönlich hoffe, dass die über 50 CDU Mitglieder weiterhin nach ihrem Gewissen als Abgeordnete entscheiden und sich nicht von der Fraktionsdisziplin treiben lassen müssen… Ich bleibe dabei, für mich ist diese Dame unwählbar…. ich für meine Seite würde das Thema hiermit an dieser Stelle gerne beenden, wir kommen sowieso nicht auf ein gemeinsames Level, Danke
@Tim @Thomas, passt auch nicht wirklich zum Thema der Webseite 😉
BG Mirko
Ja, beenden wir das. Es hat mit der eigentlichen Thematik nichts zu tun. Falls ich Dir irgendwie zu nahe getreten bin, möchte ich dafür um Verzeihung bitten.
So sieht’s beim Bund aus .
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-besoldungsanpassung-bund/
Zur Info
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Es-geht-ums-Gehalt-Zaehneknirschen-bei-Niedersachsens-Beamten,beamte218.html
Gruß H
Du hast einen Antrag gestellt und für diesen einen Bescheid erhalten. Du könntest dagegen jetzt Widerspruch einlegen, dann auf den Widerspruchsbescheid warten und dagegen klagen. Es wäre sehr interessant was die Gerichte dazu sagen.
Hallo Lothar,
in die Richtung wird es gehen. Eine Untätigkeitsklage wäre auch zu prüfen.
BG Mirko
Hallo Mirko, Danke für deine gestrige Information, sowie für die vom 16.05.25. Berlin wird ständig die wirtschaftliche Situation im Blick behalten… Mir wird übel wenn ich solch einen Schrott lese… lustig wird es bei dem letzten Satz des Antwortschreibens : Berlin habe Rücklagen gebildet falls das BVerfG ein entsprechendes Urteil spricht….. brauchen sie doch gar nicht !!! das BVerfG wird kein Urteil sprechen oder doch vielleicht ja in 2038 oder 2051 oder 2067 ????? wie geht`s eigentlich unserem zuständigen Richter, ist er wieder gesundet ? ich schreibe jetzt hier lieber nichts weiter zur Gesamtsituation von Berlin unter diesem RgB sonst werde ich noch gesperrt…..
Hallo Thomas,
ich kann deinen Frust verstehen, in einem Rechtsstaat sind so lange Verfahrenszeiten ein Unding. Genau betrachtet hat das BVerfG bereits 2020 im Rahmen der R-Besoldung auch über die A-Besoldung entschieden, nur der Berliner Besoldungsgesetzgeber will davon nichts mitbekommen haben. Das warten auf eine weitere Entscheidung hat wohl weiterhin fiskalische Beweggründe. Die Geldentwertung schreitet voran und so mancher wird auch entnervt aufgeben. Spannend ist, wie lange das noch ausgesessen wird. Letztendlich war der Deal Streikverbot gegen ordentliche Alimentation. Also abwarten und weiterhin Widersprüche schreiben.
Wie André immer so schön sagt, uns allen alles Gute
Mirko