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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden Referentenentwurf

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28. Mai 2024 91 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren, Richterinnen und Richter des BVerfG, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Vorab:

Nachdem ich gebeten wurde, mich doch noch einmal dem o.g. Referentenentwurf zu widmen und ein wenig mehr Punkte zu beleuchten, kamen die hier vorliegenden Zeilen zustande. Für eine dem Anlass angemessene Betrachtung müsste man weitaus tiefer in dieses Pamphlet einsteigen, um sämtliche Fehler und Lügen aufzuzeigen. Das wird aber hoffentlich durch die Besoldungsexperten der Gewerkschaften und des HPR erledigt, die aufgefordert wurden, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die vorliegende oberflächliche Betrachtung soll nur einen Gedankenanstoß geben, um aufzuzeigen, dass dieser Entwurf nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben wurde. Hier wird auf 104 Seiten ein durchweg verfassungsbrechender Entwurf präsentiert, der ausschließlich eines belegt: Die Missachtung sämtlicher Vorgaben des BVerfG (2 BvL 4/18) und auch des VG Berlin (VG 26 K 251/16), die abgrundtiefe Verachtung für all das, wofür unsere Verfassung steht und die pure Missgunst, dem öffentlichen Dienst das zuzugestehen, was ihm nach einer über 15-jährigen Zeit des Lügens und Täuschens vorenthalten wird, nämlich eine verfassungsgemäße Besoldung.

Seite 3 von 104:

die angebliche Lösung zum vorab beschriebenen Problem „… muss das Land Berlin als Dienstherr attraktiver und damit konkurrenzfähiger werden.“ verbirgt die dahinter versteckte quasi Nullrunde im Jahr 2024. Wenn 10 Monate lang keinerlei Besoldungserhöhung erfolgt, ist das fast gleichbedeutend mit einer Nullrunde im Jahr. Die als Besoldungserhöhungs-Ersatz missbrauchte Inflationsausgleichszahlung, die den Beamtinnen und Beamten im Jahr 2024 gewährt wurde, kann und darf als (eigentlich) Einmalzahlung nicht in die Besoldungs-Berechnung mit aufgenommen werden, da sie einem vollkommen anderen Zweck dienen sollte und zudem in keiner Weise pensionswirksam ist. Sie wurde auch nur anteilig an die Pensionäre weitergegeben, was durchaus erwähnenswert ist.

Unter Zuhilfenahme der Berechnungen des Herrn Dr. Schwan ergäbe sich folgendes Bild einer Monatsbesoldung, wie es zum 31.12.2024 aussehen wird, wenn Berlin zum 01.11.2024 die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird und zuvor so alimentiert, wie es derzeit ist:

Nettoalimentation A 5/1: 2.983,63 €

Grundsicherungsniveau: 3.509,80 €

Mindestalimentation: 4.036,27 €

absoluter Fehlbetrag: 1.052,64 €

prozentualer Fehlbetrag: 26,1 %

Eine Aufsplittung der Besoldungserhöhungen bis in das Jahr 2026 hinein, kann beispielsweise nicht die Mietkostenentwicklung im Land Berlin (Tagesspiegel-Artikel vom 04.04.2023, stellte fest: „Wie ungeheuerlich die Mieten auf dem Berliner Markt in den letzten Monaten gestiegen sind, zeigen Daten des Immobilienportals Immowelt vom Februar. Demnach sind die Angebotsmieten in nur drei Monaten um 27 Prozent in die Höhe geschnellt…“) und auch nicht die Inflationsrate (die beispielsweise im Februar 2023 bei unglaublichen 8,8 % lag – gemäß statista) auffangen, die in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf sämtliche Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt hatte und auch bis in das Jahr 2026 hinein haben wird.

(Erwähnenswert scheint an dieser Stelle zu sein, dass die Höhe der Inflationsraten-Berechnung anderweitig gewichtet wurde, nachdem der Mietindex aufgrund seiner enorm hohen Entwicklung einen zu negativen Einfluss hatte, so dass man entschied, diesen „milder“ einfließen zu lassen – Churchill: »Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe…«).

Seite 4 von 104:

„Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass das vom BVerfG aufgestellte Mindestabstandsgebot von den unteren Besoldungsgruppen zu den Leistungen der sozialen Grundsicherung konsequent eingehalten wird.“

Von besonderer Bedeutung ist meiner Ansicht nach nur dass, wie auch in den Besoldungsgesetzen der letzten Jahre, ohne jegliche Skrupel Falschberechnungen durchgeführt werden, die jeden Sinn für die Realität vermissen lassen. Absichtlich werden hier Grundwerte zu Berechnungen herangezogen, die bereits vom VG Berlin, als auch vom BVerfG als sachwidrig bezeichnet wurden. In meiner vierseitigen Kurzen Stellungnahme zum Referentenentwurf zum BerlBVAnpG 2024-2026 vom 24.05.24 führe ich (mit Hilfe von Dr. Torsten Schwan) exemplarisch den Nachweis der vorsätzlichen Falschberechnungen, die allein bereits zu einer exorbitant hohen Fehlersumme führen und damit den gesamten Gesetzentwurf für sich allein betrachtet bereits zu Fall bringen. https://www.berliner-besoldung.de/kurze-stellungnahme-zum-referentenentwurf-zum-berlbvanpg-2024-2026/

Überdies muss angeführt werden, dass in dem Entwurf ausschließlich auf die unteren Besoldungsgruppen Bezug genommen wird, die vom Mindestabstand betroffen wären. Das ist nicht ganz korrekt, denn man vergisst an dieser Stelle auch die Pflicht zu einer lebenslangen angemessenen Besoldung – sprich Versorgung! Nirgendwo findet sich in dem Entwurf eine Berechnung, die Aufschluss darüber gibt, dass auch die Verpflichtung einer verfassungsgemäßen Pensionszahlung eingehalten wurde. Wie schaut es bei den Pensionen und der Mindestversorgung aus? Verschwiegen wird selbstverständlich ebenfalls, dass der Richter am VG Berlin (VG 26 K 251.16) festgestellt hat, dass bis in die Besoldungsgruppe A 10 hinein der Mindestabstand verletzt ist, was gut 30 % der gesamten Beamtenschaft betrifft. In diesem Zusammenhang wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass auch das verfassungsrechtlich verbürgte Abstandsgebot einzuhalten ist. Wenn also untere Besoldungsgruppen angehoben werden, müssen zwangsläufig auch die darüber befindlichen Gruppen angehoben werden, um nicht das Abstandsgebot zu verletzen.

In Bezug zum Familienzuschlag weise ich auf die Ausarbeitung des DRB-Bund hin: https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023 , die deutlich dazu Stellung nahm, was davon zu halten ist.

Weiterhin wird im letzten Absatz versucht, die offenkundigen Verletzungen des Grundgesetzes dadurch zu kaschieren, indem ein neuer Ansatz zu Berechnungen ersonnen wird. Unter Anderem zu diesen Arten neuer Ansätze hat bereits Herr Dr. Schwan einiges geschrieben, dem ich mich nur anschließen kann:

http://www.zbr-online.de/abstracts/2023/abstract_schwan.html

http://www.zbr-online.de/abstracts/2022/abstract_schwan.html

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/01/Stellungnahme-fuer-DIE-UNABHAeNGIGEN-29.01.24.pdf

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Untersuchung-von-BerlBVAnpG-2021-24.01.21.pdf

Seite 5 von 104:

Es stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Berechnung zwischen dem Abstand der Berliner Besoldung zur Bundesbesoldung erfolgt ist, da in diesem Jahr noch eine erste Anpassung der Bundesbesoldung (die übrigens noch freie Heilfürsorge bietet) erfolgen wird, worauf der dbb https://www.dbb.de/artikel/bundestag-beschliesst-anpassung-der-besoldung-und-versorgung.html hingewiesen hatte. Überdies wurde durch Berechnungen des DRB-Bund überdeutlich dargestellt, dass auch die Bundesbesoldung bei WEITEM nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023. „Bis zur Mindestbesoldung fehlen 35 %. Das Alimentationsprinzip ist damit für die zur Prüfung gestellte unterste Besoldung unzweifelhaft und erheblich verletzt.“

HIER ist überaus bemerkenswert, dass der bestehende Verfassungsbruch durch das Bundesministerium des Innern bereits eingeräumt wurde (Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen 1. BMI-Rundschreiben vom 1. Februar 2018 – Az. D3-30200/94#21; 2. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. D3-30200/94#21 und 178#6 Berlin, 14. Juni 2021) – hierzu auch: https://www.berliner-besoldung.de/brief-an-berliner-morgenpost-und-dbb-berlin/

Dieser Umstand ist auch unseren Politikern und dem Berliner Senat bekannt, da ich ihm dies bereits schriftlich übermittelt hatte. Wenn ihm dies aber zumindest nach Kenntnisnahme meiner Schreiben bewusst war, fragt man sich doch, welche unglaubliche Ignoranz besteht, eine Berechnung mit falschem (vorsätzlich verfassungswidrigem) Zahlenmaterial durchzuführen und dies der Öffentlichkeit als angeblich bestehende Abstandsberechnung zwischen Bundes- und Berliner Besoldung zu verkaufen? Hier wird ganz offensichtlich bewusst gelogen, um die Öffentlichkeit und die Beamtenschaft darüber zu täuschen, in welchem hohen Maße sich der vorsätzliche Verfassungsbruch tatsächlich abspielt.

„Nach Abschluss der dargestellten Besoldungsanpassungen wird der Besoldungsabstand zum Bund erneut evaluiert und werden eventuell erforderliche weitere Anpassungsschritte vorgeschlagen.“ Das ist bereits jetzt erforderlich, denn die Abstandsberechnungen sind mehr als fehlerhaft.

Seite 6 von 104:

„Durch die neue Regelung wird eine gegebenenfalls verbesserte Konkurrenzsituation insbesondere gegenüber dem Land Brandenburg und dem Bund erwartet.“

Wenn man etwas „gegebenenfalls erwartet“ lohnt sich eine Einführung wohl kaum. Man sollte einfach nur die Vorgaben der Gerichte umsetzen, so dass sich von allein eine Konkurrenzsituation vermeiden lässt. Dann würde das Land Berlin nämlich eine verfassungsgemäße, möglicherweise sogar amtsangemessene Besoldung aufweisen, die Anreiz genug gäbe, beim Land Berlin zu arbeiten. Auf diese Weise gewinnt man auch wieder qualitativ bessere Bewerber. Denn man sollte sich doch mal fragen, aus welchem Grund das Land Berlin u.a. so viele unbesetzte Stellen im öffentlichen Dienst aufweist.

Seite 32 ff von 104:

Ab hier werden nur noch Zahlentricksereien veranschaulicht, die weder die Vorgaben des BVerfG erfüllen, noch realitätsgerechte Entwicklungen darstellen.

ERNEUT wird die Kürzung der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Streichung des Urlaubsgeldes), die 2003 erfolgte und maßgeblich bei der Besoldungskürzung ins Gewicht fiel (was auch vom BVerfG bestätigt wurde), NICHT berücksichtigt.

Jetzt könnte man sagen, dass die Zeit vorbei ist, bei der diese Kürzung eine Rolle bei der Berechnung spielen sollte. ABER leider wurde von unserem Besoldungsgesetzgeber zu KEINEM Zeitpunkt in der Vergangenheit ab dem Jahr 2003 eine verfassungsgemäße Besoldung erstellt! Das bedeutet, dass bis heute verschiedene Aspekte der auszugleichenden Zahlungen, die unserem Besoldungsgesetzgeber vom BVerfG und auch dem GG vorgegeben werden, einfach mal nicht berücksichtigt wurden. Es gibt also eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Beamtenschaft, die bereits zurückwirkt bis in das Jahr 2003 und ab dem Jahr 2008 spätestens hätte berücksichtigt werden müssen. Es interessiert unseren Berliner Senat aber einfach nicht, denn was schert ihn denn die Befolgung von verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das ist nur unbequem und verursacht Kosten – also einfach nur mal eineinhalb Jahrzehnte mit manipulierten Zahlenwerken gezielt die Verfassung brechen und dann so tun, als ob es diese Falschberechnungen nie gegeben hätte. In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein neunseitiges Schreiben an den ehemaligen Finanzsenator in Berlin, welches auch der CDU übermittelt wurde. https://www.berliner-besoldung.de/rueckantwort-auf-schreiben-senfin-vom-13-01-2023/

Doch gab und gibt es sie, die Verpflichtung zur Zahlung einer wesentlich höheren Besoldung, als die, die uns zugebilligt wurde und wird. Hätte sich der Besoldungsgesetzgeber zu einem früheren Zeitpunkt nur EINMAL an das Grundgesetz gehalten und die Vorgaben des BVerfG erfüllt, wäre die Besoldung also bereits vor über 15 Jahren wesentlich höher ausgefallen. Und nur DARAUF kann man weiter aufbauen – nicht auf eine viel zu geringe Besoldung in absolut verfassungswidriger Höhe, von der unsere Politiker sehr genau wissen, dass sie zu korrigieren ist. Denn da gibt es einen Beschluss des BVerfG zur R-Besoldung aus dem Jahr 2020, der selbstverständlich auf die GESAMTE Besoldung anzuwenden ist! Auch hierzu befinden sich sämtliche Herleitungen in dem o.g. neunseitigen Schreiben von mir. Im Übrigen haben auch die Richterinnen und Richter des BVerfG diesen Schriftverkehr von mir mit dem ehemaligen Finanzsenator zum Anlass genommen, das Land Berlin zu fragen, warum SIE sich nicht an die Vorgaben des höchsten Gerichts Deutschlands gebunden fühlen! https://www.berliner-besoldung.de/bverfg-fordert-stellungnahmen-ein-hpr-kann-liefern/

Trotz dieser Anfrage des BVerfG einen solchen Referentenentwurf vorzulegen, zeigt meiner Ansicht nach das gesamte Ausmaß des vorsätzlichen Verfassungsbruchs in diesem Land. Es ist zu hoffen, dass auch die Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter dies genauso sehen und bemerken, dass der Berliner Senat keinerlei Respekt mehr gegenüber den Vorgaben dieses höchsten Gerichts Deutschlands zeigt.

Hervorzuheben ist noch die Aussage des ehemaligen Finanzsenators auf meinen Fragenkatalog, dass beabsichtigt ist, im Zeitraum 2008 – 2020 die Alimentation nachträglich verfassungskonform auszugestalten, womit gleichzeitig aber der derzeitige verfassungswidrige Zustand eingeräumt wurde. Fraglich bleibt, warum mit dem Jahr 2020 abgeschlossen wird, da eine verfassungsgemäße Besoldung auch in der Gegenwart selbstverständlich sein sollte. Leider findet sich jedoch in diesem Referentenentwurf nichts davon, einen verfassungsgemäßen Zustand herstellen zu wollen, wozu der Besoldungsgesetzgeber in einem Rechtsstaat eigentlich gezwungen wäre!

Es wundert mich immer wieder, dass es den Politikern gelungen ist, bei ihren Diätenentwicklungen darauf zu achten, nicht zu kurz zu kommen, doch bei der Besoldungsentwicklung vollkommen zu versagen. Nach wie vor fehlen beispielsweise 17,1 % Besoldungserhöhung allein aus der Zeit von 2010 – 2014. „Eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung sei auch aufgrund der gestiegenen Kosten für Parlamentarier gerechtfertigt“ sagte der Abgeordnete Thiedemann im Jahr 2012, meinte damit aber nicht die Beamtenbesoldung, sondern nur seine eigene Entlohnung.

Daher erhöhten sich die Berliner Politiker Ihre Diäten allein im Zeitraum 2010 – 2014 um insgesamt 25,8 %-punkte (Daten wurden übermittelt durch Bund der Steuerzahler Berlin), um sich dem allgemeinen Lebensstandard anzupassen (§ 6 Abs. 1 Landesabgeordnetengesetz (LabgG) orientiert an Verdienstentwicklung (Abs. 3) + § 7 Abs. 2 LabgG orientiert an Verbraucherpreisindex (Abs. 6) – Berechnung erfolgte OHNE Berücksichtigung der 1.000,00 Euro Pauschale für ein eigenes Büro, die seit dem Jahr 2014 zusätzlich gezahlt wird).

Dieselben Kriterien galten jedoch auch für die Beamtenbesoldung! S. hierzu insbes. Abs. 37 zu: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20070320_2bvl001104

Betrachten wir nun die real für die Beamten erfolgten Besoldungserhöhungen im selben Zeitraum, die dieselben Abgeordneten (Besoldungsgesetzgeber) den Beamten genehmigten: Jahr 2010: 0,6 % – Jahr 2011: 1,7 % – Jahr 2012: 2,0 % – Jahr 2013: 2,0 % – Jahr 2014: 2,4 % macht zusammen: 8,7 %-punkte (aufgrund der jeweils erst zum August eines jeden Jahres von den Abgeordneten genehmigten Besoldungsanhebungen reduzieren sich diese faktisch im Kalenderjahr – bestätigt durch Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 45 vom 30.03.2017).

Die Berliner Abgeordneten und die jeweils zuständigen Senatoren aus dem Finanzresort und deren Staatssekretäre/innen wussten also sehr wohl, dass die Besoldungserhöhungen für die Beamtenschaft wesentlich höher hätten ausfallen müssen, um sich der allgemeinen Lohnentwicklung anzupassen, entschieden sich aber bewusst dagegen.  Denn es dürfte hier vollkommen außer Frage stehen, dass den Beamten eben KEIN ANGEMESSENER Unterhalt gewährt wurde, wenn ein um 17,1 %-punkte HÖHERER Verdienst allein im Zeitraum 2010 – 2014 erforderlich war, um genau DAS für die Abgeordneten zu gewährleisten, deren Diäten-Erhöhungen an denselben Kriterien ausgerichtet waren. Bis heute wurde diese unglaubliche und zudem auch bereits vom BVerfG festgestellte verfassungswidrige Benachteiligung, wie auch dieser enorme Kaufkraftverlust der Beamtenschaft nicht ausgeglichen!

Und seltsam auch, dass es bei den Diäten eine jahrelang rückwirkende Anhebung gab, die der Beamtenschaft aber nicht in Aussicht gestellt wird. Anstand scheint ein Fremdwort zu sein, Wertschätzung nur noch eine Worthülse.

Weiterhin spielt eine Rolle, dass die Bearbeitungszeiten der Beihilfe in der Vergangenheit und auch Gegenwart bei etwa 6 – 8 Wochen liegen (teils auch länger). So lange wartet jedoch keiner der Ärzte auf die Begleichung seiner Rechnung, so dass die Beamtinnen und Beamten regelmäßig in Vorleistung gehen müssen. Auch dieser Umstand schmälert die Besoldung (wie auch verschiedene Kürzungen bei Beihilfeleistungen) derart erheblich, dass auch darauf bereits das BVerfG abstellte.

So sind demzufolge sämtliche weiteren Berechnungen allesamt falsch, da die vorgenannten Grundlagen unbeachtet blieben. Das Lügengebäude bezüglich des angeblich unveränderten Abstandsgebots ist genauso nur auf falschen Zahlenwerten basierend, da auch die unterschiedlich hohen Sonderzahlungen in diese Berechnungen hätten einfließen müssen.

Diese verändern dann gemeinsam mit den unterschiedlich angehobenen Besoldungsstufen selbstverständlich die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen, was aber aus Gründen der Verschleierung in diesem Entwurf nicht angeführt wird.

Auf der einen Seite bleibt also die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) unberücksichtigt, man rechnet aber die Verbraucherpreise-Sonderzahlung in einer angegebenen Höhe von 3.000 € (die jedoch nicht einmalig in dieser Höhe gezahlt wurde, sondern in diverse Teilstücke über das Jahr hinweg aufgeteilt wurde und damit wiederum an Wirkung verliert) auf Seite 40 von 104 mit ein, da man auf diese Weise super darstellen kann, dass der erforderliche Mindestabstand „…mit einem deutlichen Überschuss eingehalten wird.“

Inwiefern es hier legitim ist, diese Inflationsausgleichszahlung, bei der es sich eigentlich um eine „Einmalzahlung“ handelt, derart argumentativ zu verwenden, wird wohl in diversen Jahren wieder von einem/r Richter/in zu entscheiden sein. Aus meiner Sicht ist dies nicht statthaft, da es sich NICHT um eine Besoldungserhöhung handelte, sie zudem in keiner Weise pensionswirksam ist und auch den Pensionären nur anteilig ausgezahlt wurde.

Eine intensivere Betrachtung übersteigt derzeit meine Kräfte, doch denke ich, ist dies eine Hilfestellung für die Besoldungsexperten der Gewerkschaften und des HPR, diesen unwürdigen Entwurf eines Besoldungsgesetzes gezielt auseinanderzunehmen.

Man sollte natürlich wesentlich intensiver die Fehler begründen, als ich es in dieser oberflächlichen Betrachtung getan habe. Doch zeigt es – meiner Auffassung nach – sehr gut, wieviel verfassungswidrige Energie aufgewandt wurde, um diesen verabscheuungswürdigen Entwurf zu kreieren und wie wenig man sich dabei an der Verfassung und den Vorgaben der höchsten Gerichte Deutschlands orientierte.

Mir fehlt auch erneut – wie in den Besoldungsgesetzen der letzten Jahre – die Auseinandersetzung mit den Pensionen, wie auch die erforderliche Gesamtbetrachtung / Gesamtabwägung, die Spitzberechnungen und die Staffelprüfung (20 Jahre nicht nur 15! – zur Einberechnung der 4-prozentigen Besoldungskürzung im Jahr 2003, wie es vom BVerfG gefordert wird – auch dazu befinden sich weitere Informationen in meinem o.g. neunseitigen Schreiben).

Freie Heilfürsorge wird ebenfalls in den Betrachtungen nicht berücksichtigt, die in einigen Bundesländern gewährt wird (insbesondere beim Bund-Berlin-Vergleich sollte sie Berücksichtigung finden). In diesem Sinne alles Gute und viel Erfolg bei der Erstellung der geforderten Stellungnahme.

André Grashof – www.Berliner-Besoldung.de – 28.05.24

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Aktuelles
Kurze Stellungnahme zum Referentenentwurf zum BerlBVAnpG 2024-2026
Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts

91 Kommentare

  1. Martin
    19. November 2024    

    Mal ganz davon abgesehen wie man den Wechsel vom Einverdienermodell zum Mehrverdienermodell rechtlich bewerten kann. Die Polizei Berlin möchte modern werden. Bei der Besoldung versucht man jetzt als erste Maßnahme „modern“ zu werden, in dem das Doppelverdienermodell eingeführt wird.

    Produktivität

    Im letzten Nachtdienst auf meiner Dienststelle habe ich mich wieder zur Vorgangsbearbeitung an einen dieser super schnellen PCs gesetzt. Ich führte einen Benutzerwechsel durch. Da die Anmeldung mehrere Minuten dauerte und die Tastatur von den unzähligen Vorbenutzern klebte, schweifte mein Blick leicht genervt nach links ab. Ein Faxgerät. Innerlich fragte ich mich wie das Gerät funktioniert. Die erfahreneren Kollegen benutzten es manchmal. Rechts neben mir ein Strichcodescanner. Warum gibt man für soetwas Geld aus? Die Asservatennummer kann ich auch händisch eintragen. Es ist nicht der Teil der Vorgangsbearbeitung der am meisten Zeit beansprucht. Es sind eher die veralteten Arbeitsmittel.

    Nach der Anmeldung öffnete ich diverse Programme, klickte mich durch unzählige Reiter, übertrug handschriftliche Daten von meinem Merkbuch in den PC, verdokumentierte Formulare und richtete mehrere Minuten meinen Drucker ein. Ich verschickte Vorgänge digital und druckte diese komischerweise immer noch aus. Das dauerte alles unnötig lang.

    Wenn man schon Personalnot hat, könnte man doch die Produktivität durch modernere Technik kompensieren, dachte ich mir.

    Auch soll Ende nächsten Jahres die Lizenz eines Programms auslaufen und aus Gründen von Kosten nicht erneuert werden. Da fällt ein Aufgabenbereich bei mir weg. Somit spart diese Maßnahme wenigstens ein Teil meiner Zeit.

    Die Autos die wir im Fuhrpark haben sind auch fast alle 200.000 Kilometer in der Stadt gefahren. Dementsprechend sieht auch der Innenraum aus und es gibt ab und zu mal „Liegenbleiber“. Steht dann wieder der Tag der offenen Tür an, bekommen wir natürlich als Ausstellungsstück von einer anderen Dienststelle ein neues Fahrzeug. Ok ich schweife ab…

    Familienfreundlich

    Neben dem „modernen“ und neu eingeführten Doppelverdienermodel müssten aber in meinem Fall auch die Arbeitszeiten „moderner“ werden. Meine Frau ist auch berufstätig. Einerseits weil sie gerne in ihrem Beruf arbeitet und sie sich verwirklicht und andererseits weil wir auf ihr Gehalt benötigt wird. Ohne Partnereinkommen wäre es auf Grund der zu geringen Besoldungsanpassungen der letzten Jahre zu Engpässen gekommen.

    Meine Familie bestätigt also den Grund für die Einführung des Doppelverdienermodells.

    Wegen unserer Tochter, die die Kita besucht, kann meine Frau allerdings nur in Teilzeit arbeiten. Sie hat ihre Dienstzeiten (Privatwirtschaft) an meinen Dienstplan angepasst, damit wir abwechselnd die Abgabe in die Kita (Abholung klappt Dienstzeitlich nie bei mir) und die Kinderbetreuung übernehmen.

    Allerdings ist mein Dienstplan immer öfter nur noch Theorie. Wegen der vielen und kurzfristigen Dienstzeitverschiebungen und Alarmierungen, auch mal am eigentlich seltenen freien Wochenende, springen Oma und Opa ein. Aber wenn wir diese Vertretung nicht hätten, könnte meine Frau wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen. Es wird immer unplanbarer. Und dann denkt sich der Senat wir müssen zum Doppelverdienermodell wechseln? Auf Grund der Dienstzeiten kann ja meine Frau nicht so arbeiten wie sie möchte und ohne Unterstützung der Großeltern nur auf Minijobbasis oder garnicht. Eigentlich ist das fiktive Partnereinkommen eine Lohnkürzung, weil wir wegen der Kinderbetreung keinen Anspruch auf den alimentativen Ergänzungszuschlag hätten bei den seit Jahren zu geringen Besoldungsanpassungen

    Reply
  2. Thomas Stein
    12. Juli 2024    

    Wenn es nicht so traurig wär…..

    https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2024/hpr-aktuell-info-haushalt-am-abgrund-haende-weg-vom-personal-1465660.php

    Einige von werden diesen Beitrag vielleicht schon kennen. Mit populistischen Worten werden auf der eigenen Homepage Artikel veröffentlicht, die bitte wer zur Kenntnis nimmt in der Öffentlichkeit ??? Lieber HPR, begebt euch in die Öffentlichkeit, tretet von mir aus geschlossen zurück, weil ihr sowieso nichts bewirken könnt, aber macht endlich was Konkretes !!! Frau G. und Herr W. schaffen es ja auch sich täglich medial lächelnd gut zu verkaufen und dem Bürger den Eindruck zu vermitteln, dass alles Friede, Freude, Eierkuchen ist….. Bequemt euch endlich aus euren Sesseln und setzt die Bevölkerung davon in Kenntnis, dass der gesamte Berliner ÖD seit 20 Jahren komplett gegen die Wand gefahren wurde und weiterhin wird…. Unfassbar !!! Und ich sage es gerne mal hier ganz deutlich : so lange Politiker ( BWL – Studenten ) versuchen, einen ÖD wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen, so lange wird sich nichts aber auch gar nichts ändern ! Die Quittung wird folgen, denn nach dem Wahlkampf ist vor dem Wahlkampf ! Kuchenformen, niedliche Patches und warme Worte, unglaublich wie man versucht „Mägde und Knechte“ zu vera……

    Reply
    • Markus F
      12. Juli 2024    

      Es ist echt traurig.
      Zum teil sind wir aber selber daran Schuld, denn WIR machen immer ALLES irgendwie möglich. Wir haben einen Diensteid geleistet und nehmen diesen (leider immer noch) ernst.
      Die Fürsorgepflicht des Dienstherren wird seit Jahrzehnten nicht mehr ernst genommen, es ist ein Skandal, der seinesgleichen sucht.

      Schade finde ich, dass die sich die meisten einfach mit dieser Situation abfinden oder gar nicht wissen, dass wir seit Jahren nur verarscht werden.

      Das Personal schmilzt dahin, ab nächstem Jahr (so meine ich) verlassen uns jährlich 280 Dienstkräfte. Die Einstellungszahlen können das bei weitem nicht mehr kompensieren. Und trotzdem werden immer mehr Aufgaben (auf noch weniger Schultern) verteilt…

      Ich offe inständig, dass dem endlich ein Ende gesetzt wird und das BVerfG dem Senat die Pistole auf die Brust setzt.

      Reply
  3. HighTower
    10. Juli 2024    

    Jetzt bin ich gespannt.
    Da ist nun an das Bundesverfassungsgericht die Klärung, ob BAföG dem Bürgergeld angepasst werden müsste, übergeben worden.
    Man beachte, es geht um das Jahr 2021 beginnend.
    Da gab es das Bürgergeld namentlich noch gar nicht.
    Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht eine positive Entscheidung vor der Berliner A-Besoldung verkündet, sollte sich das Gericht langsam warm anziehen, denn ich denke das dann langsam aber sicher das EuGH einbezogen werden müsste.
    Oder wer auch immer zuständig seien könnte.

    Reply
  4. Thomas Stein
    9. Juli 2024    

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-063.html

    04. Mai 2020 !!! Über 4 Jahre her !!! Was ist bis dahin geschehen ??? Schaut man sich die Homepage des BVerfG an, findet man Eines : „Still ruht der See“ !!! @ Fragender : wie sieht’s aus mit deiner Geduld ? nochmal 4 Jahre ? oder vielleicht auch 8 ? Ich werde euch was sagen : In Berlin läuft die größte „verfassungsbrechende“ Verarsche aller Zeiten !!! Politikerversagen meats machtlose Personalräte, Gewerkschaften etc. WEITER SO !

    Reply
    • Thomas
      9. Juli 2024    

      Du siehst es doch….die höchste Instanz ist beauftragt und der Betrug ist offensichtlicher denn je zuvor.
      Es passiert offiziell nichts…aber die Berliner Beamtenschafft rennt weiter zum Dienst und hält die Fahne hoch. Weil der Großteil Ehre im Leib hat und Verantwortungsgefühl besitzt. DenTreue-Schwur ableistet…auch bis 67.
      Bis offiziell etwas passiert bleibt dir wohl bloß die Möglichkeit eigene Konsequenzen zu ziehen..
      Die Gesundheitserhaltungspflicht obliegt uns ja ebenfalls….in dieser krankmachenden Maschinerie.
      Was immer es bedeutet.
      Hoffen wir das Beste.

      Reply
  5. justMe
    4. Juli 2024    

    vielen Dank für die umfassende Stellungnahme zu dem Referentenentwurf.
    Auch ich hatte mir die 104 Seiten mal gegeben und festgestellt, dass man mit A10 (Stufe8) dann eigentlich mehr oder weniger nach A5/A6 bezahlt wird. Was deutlich wird in Anlage 6 (ab S. 79) stellt die Gehälter der Besoldungsstufen gegenüber. Durch Erhöhungsbeträge / Ergänzungsbeträge beim Familienzuschlag der unteren Besoldungsstufen ist die Differenz von A5 zu A10 im Nettojahresgehalt dann stolze 112,-€…. Also nicht mal 10,- mtl. Obwohl im Grundgehalt fast 700,-. Differenz mtl. vorgesehen sind.
    Also ist letztendlich kaum noch Abstand in der Bezahlung … dann will ich auch nur noch A5 Tätigkeiten machen.
    Fairer Weise muss man sagen, dass man mit dem Besoldungsrechner auf andere Werte kommt, was wiederum zeigt, wie merkwürdig die Berechnungen im Referentenentwurf ausfallen.
    In dem Rahmen, in dem die Besoldung zu niedrig ist, müsste auch die Leistung unsererseits angepasst werden. Wir mussten auf die Verfassung schwören… wenn diese nun nachweislich missachtet wird, dürfen wir dann überhaupt noch für den Dienstherrn tätig sein, für einen Verfassungsbrecher?
    Im Ernst, welche Möglichkeit haben wir, unsere Dienstpflichten der Besoldung anzupassen? Sind wir bei einer verfassungswidrigen Besoldung überhaupt in der Pflicht? Es ist alles dermaßen einseitig. Einfach nur traurig.

    Reply
  6. Thomas Stein
    4. Juli 2024    

    Guten Morgen, gibt es denn überhaupt noch irgendwelche Reaktionen oder Stellungnahmen ? Oder wird jetzt alles schön totgeschwiegen ? Wann wurde die Stellungnahme des HPR nochmal vom BVerfG angefordert und dann hingeschickt ??? Wenn ich mich richtig entsinne kam die Anforderung November 23 und ich glaube Ende Februar 24 wurde die Antwort abgeschickt…. gibt es Reaktionen ? gibt es einen Termin des BVerfG ? für die Herrschaften Richter uns Staatsanwälte konnte man ein Urteil fällen, aha so so ! Leute wir werden hier von Hacke bis Nacke verarscht…. aber gut weiter so liebe Regierenden, die Quittung bekommt ihr alle ! Und wenn hier irgendjemand schreibt : “ Jammern auf hohem Niveau “ dann wird mir erst recht schlecht… so long, ich wünsche ne schöne 2. Jahreshälfte

    Reply
    • André Grashof
      4. Juli 2024    

      Hey Ihr,
      auf der Homepage vom DRB Berlin https://www.drb-berlin.de/ findet Ihr mehrere interessante Stellungnahmen. Unter anderem auch diese hier:
      https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/justizthemen/justizthema/news/gesetz-zur-anpassung-der-besoldung-und-versorgung-fuer-das-land-berlin-2024-bis-2026-und-zur-einfuehrung-und-aenderung-weiterer-vorschriften-berlbvanpg-2024-2026
      Meiner Ansicht nach eine hervorragende Ausarbeitung, die eigentlich die Schamesröte in die Gesichter der Verantwortlichen des Berliner Senats treiben müsste.
      Einen Termin vom BVerfG gibt es noch nicht. Mutmaßlich wird noch die Stellungnahme des Landes Berlin abgewartet, die vom BVerfG angefordert wurde. Hoffen wir mal das Beste für den gesamten öffentlichen Dienst im Land Berlin und einen aussagekräftigen Beschluss des BVerfG.
      Bis dann, alles Gute, André

      Reply
      • Fragender
        4. Juli 2024    

        Hallo André,

        vielen Dank für den Hinweis auf die Stellungnahme des DRB Berlin.

        Das ganze Ausmaß des verfassungswidrigen Handelns der Berliner Politik wird hier gut lesbar skizziert.

        Die vom BVerfG angeforderte Stellungnahme des Landes Berlin soll mittlerweile übersandt worden sein, auch wenn man sich ja eine Fristverlängerung erbeten hatte.

        Auch wenn aus Karlsruhe bisher nichts konkret zu vernehmen ist, sagt mir mein Bauchgefühl, dass gerade die Dauer dafür spricht, dass echt sorgfältig beim BVerfG gearbeitet wird. Das Land Berlin wird vermutlich heftigst FUBAK (https://www.sprachnudel.de/woerterbuch/FUBAK) bekommen. Und sicherlich werden einige Grundsätze nochmals explizit klargestellt werden, da Karlsruhe nicht interessiert daran sein wird, auch in den kommenden Jahren so massiv mit der Besoldungsproblematik konfrontiert zu sein.

        Eigentlich – zumindest wenn die Zeit nicht so drängen würde – könnte man genüsslich abwarten, da Berlin auch noch so dilettantisch ist und dem BVerfG mit dem vorliegenden Besoldungsgesetzentwurf so unmissverständlich deutlich macht, sich nicht an Recht und Gesetz halten zu wollen. Damit dürfte Berlin doch jeglichen Vertrauensvorschuss verspielt haben. Im Ergebnis bettelt doch das Land Berlin danach, dass jemand anderes endlich die Besoldung verfassungsgemäß auskleidet. Berlin will und kann es nicht.

        Reply
        • Andreas
          4. Juli 2024    

          Der Regierende Bürgermeister Wegner kündigt harte Zeiten an
          Berlin muss mehr sparen als bei Sarrazin.
          Harte Zeiten! Berlin muss mehr sparen als bei Sarrazin (bz-berlin.de)

          Reply
          • Andreas
            4. Juli 2024    

            Der Link zum Artikel
            https://www.bz-berlin.de/berlin/sparen-wegner-harte-zeiten-berlin

          • Mike64
            4. Juli 2024    

            Na, da ist es doch gut, dass wir in Berlin das 29,-€ Ticket haben und somit einen Großteil der arbeitenden und nicht-arbeitenden Berliner subventionieren. Also so schlecht kann Berlin ja gar nicht dastehen, wenn es sich als einziges Bundesland so eine Subvention leisten kann. Irgendwas verstehe ich in der Rechnung gerade nicht. „Sparen bis es quietscht und subventionieren bis es knallt ?“

  7. Mario
    3. Juli 2024    

    Gibt es denn schon eine Stellungnahme vom Richterbund?

    Reply
  8. XXX
    28. Juni 2024    

    https://www.dbb.berlin/fileadmin/user_upload/www_dbb_berlin/pdf/2024/2024-06-18-Stellungnahme_Besoldungsanpassungsgesetz_2024_dbb_beamtenbund_und_tarifunion_berlin_Final_.pdf

    Stellungnahme des dbb zum Besoldungsanpasungesetz

    Reply
  9. HighTower
    27. Juni 2024    

    Hier mal ein aktueller Artikel zum Vergleich der Bundesländer.
    Ledig ohne Kinder.

    https://www.noz.de/lebenswelten/beruf-karriere/artikel/gehalt-nach-bundesland-wo-beamte-das-meiste-geld-verdienen-47238152

    Reply
    • Hanzen
      27. Juni 2024    

      Berlin sichert sich den vorletzten Platz. Unfassbar!

      Reply
      • Inkog Nito
        27. Juni 2024    

        also im Report Kapitel 2 wird deutlich, dass Berlin solides Mittelfeld ist!

        Reply
  10. Hans
    23. Juni 2024    

    https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/berlbvanpg-2024-2026-referentenentwurf.pdf

    Reply
    • Interessierter
      24. Juni 2024    

      was ist darin anders??? konnte auf den ersten Blick keine Unterschiede feststellen…….vielleicht liegt es ja an der Uhrzeit

      Reply
      • Martin
        24. Juni 2024    

        Es gibt keine Unterschiede. Es ist das selbe.

        Reply
  11. Interessierter
    19. Juni 2024    

    https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/06/2024_06_18_deine-gdp-gibt-stellungnahme-zum-gesetzesentwurf-fuer-die-besoldungsanpassung-ab

    Reply
    • Martin
      19. Juni 2024    

      Einige Zitate aus dem Urteil:

      – „Ferner substantiiert der Besoldungsgesetzgeber in keiner Weise, weshalb der vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegte Maßstab des 95 %-Perzentil-Kriteriums generell „keine aussagekräftige Vergleichsgröße“ darstelle.“

      – „ Der dortige pauschale Verweis auf den mietspiegelbasierten Wert angemessener Aufwendungen für eine Unterkunft aus den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (AV-Wohnen) zuzüglich eines Zuschlags von 10 % (AbgH-Drs. 18/3285 v. 6.1.2021, S. 38) ist nicht geeignet, um den Grundsicherungsbedarf zum Zwecke der Überprüfung des Mindestabstandsgebots realitätsgerecht abzubilden: So ist insbesondere nicht erkennbar oder substantiiert dargelegt, dass zu den Werten der AV-Wohnen bzw. bei deren Erhöhung um 10 % eine ausreichende Zahl zumutbarer Wohnungen im Stadtgebiet verfügbar wäre “

      – „Unter der fehlerhaften Annahme, ein mietspiegelbasiertes [nur in sich schlüssiges] Konzept belege das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl zumutbarer Wohnungen, die zu den gewichteten Mietspiegeldaten angemietet werden können, wurde in Berlin jahrelang ein Kostenregime bestätigt, das sich immer mehr von den realen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt entfernte – obwohl es schon unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des 32. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [Urteil vom 31.1.2018 – L 32 AS 1223/15] und der IBB-Wohnungsmarktberichte seit 2013 offenkundig war, dass im gesamten inneren Stadtgebiet zu den Werten der AV-Wohnen nur wenige Wohnungen angeboten wurden bei einer weitgehenden Koinzidenz von Angebots- und Neuvertragsmiete.“

      – „ Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist nach wie vor davon auszugehen, dass der Besoldungsgesetzgeber die Besoldung stets – und damit selbst in der untersten Besoldungsgruppe – von vornherein so bemisst, dass eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann, so dass es einer gesonderten Prüfung der Besoldung mit Blick auf die Kinderzahl erst ab dem dritten Kind bedarf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.2020 – 2 BvL 4/18 –, juris, Rn. 47; Beschl. v. 24.11.1998 – 2 BvL 26/91 u.a., juris, Rn. 51ff.; zur Entwicklung dieses Maßstabs auch Färber, ZBR 2023, 73). Die Kammer erachtet diese Annahme, die eine rechnerische Bezugsgröße der Beamtenbesoldung und nicht deren gesellschaftspolitisches Leitbild darstellt, trotz der sich verändernden Lebens- und Arbeitswirklichkeiten weiterhin für sachgerecht, um evidente Unteralimentationen aufzudecken (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.1.2022 – 1 A 863/18 –, juris, Rn. 110; OVG Schl.-H., Beschl. v. 23.3.2021 – 2 LB 93/18 –, juris, Rn. 107f. unter Verweis auf die Wertungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Funktion als kalkulatorisches Vergleichsmodell; zum Systemwechsel zur Mehrverdienerfamilie in Bayern bei Berechnung der Besoldung mit Wirkung vom 1. April 2023 Krää, RiA 2023, 100 (102ff.); vgl. dazu, dass es sich auch weiterhin bei der Mehrheit der Beamtenfamilien mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren um Alleinverdienerfamilien handelt Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 14.9.2023, S. 17). Ferner ist auch die konkrete familiäre Situation des klagenden Beamten nicht von Belang, um die Einhaltung des Mindestabstandsgebots zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.1.2022 – 1 A 863/18 –, juris, Rn. 36, 137ff.).“

      Reply
  12. Thomas Stein
    18. Juni 2024    

    Guten Morgen, ich würde gerne nochmal folgende Fragen in den Raum stellen : 1. Was macht das BVerfG, warum gibt es nicht wenigstens einen Termin ? 2. Was geschieht im Berliner Haushalt mit den Geldern für hauptstadtbedingte Aufgaben, gibt es diese Zahlungen eigentlich noch und wie hoch sind sie ? Danke

    Reply
    • Der Niedersachse
      18. Juni 2024    

      Hallo aus Nds.,
      im Thread der Länder verweist ein Kollege heute Nachmittag auf ein wohl schon bekanntes, aber noch nicht vollständig veröffentlichtes Urteil des VG Berlin zu A4 und A 5.
      Die Höhe der Summen hinsichtlich der fehlenden Besoldung sind schon krass.

      Reply
      • Fragender
        19. Juni 2024    

        https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001577344

        Reply
      • R.Frank
        19. Juni 2024    

        Hier der Link zur Urteilszusammenfassung VG Berlin:
        https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001577344

        Reply
  13. Thomas Stein
    14. Juni 2024    

    Guten Morgen mal wieder…. dieses Forum macht ja fast süchtig, smile ! Okay, ich höre hier Berlin / Deutschland hat kein Geld um seine Beamten gerecht zu besolden…. so so aha !!! Einfach mal Google anwerfen : Heute kommt die Meldung rein, dass Deutschland, anderen Staaten, Schulden in Höhe von 16 MILLIARDEN Euro erlassen hat !!! Einfach so, sind ja nur Steuergelder, die du und ich mit erwirtschaftet haben ! Mal nachdenken !!! War ja nur mal ein kleines Beispiel….

    Reply
    • Thomas Stein
      14. Juni 2024    

      und, ich habe ja hier gelernt, dass angeblich unser lieber Senat hier mitliest ?! Bitteschön sehr gerne lieber Senat…. Dann erkläre mir doch mal bitte Folgendes : vor einigen Jahren war es so, dass das Land Berlin für seine hoheitlichen Aufgaben vom Bund entschädigt wird !!?? Ist das immer noch so ? Und wenn ja, wäre viel interessanter zu wissen, WO FLIESSEN DIESE GELDER HIN ??? Werden diese Gelder in den Haushalt für Polizei und Feuerwehr gesteckt oder werden diese Gelder zweckentfremdet verwendet ??? Wo ist, lieber Senat, die Transparenz bezüglich dieser Gelder ? Also ich kann nur eines sagen, wäre ich Finanzsenator, würde ich für hauptstadtbedingte Aufgaben ein eigenes Ressort schaffen, da würden dem Land Berlin locker Milliardenbeträge zugute kommen….. Sämtliche Einsätze wie Demos und Kundgebungen mit Bezug zur Bundespolitik würde ich denen in Rechnung stellen, Personenschutzmaßnahmen, Objektschutzmaßnahmen, genutzte Objekte, genutzte Fuhrparks und und und ! ! ! Lieber Senat, wenn du hier mitliest, einfach mal das Kleingehirn einschalten und „Kohle“ für das Land Berlin einnehmen, kann eigentlich nicht so schwer sein, nur machen muss man dann mal…

      Reply
    • alfalfa
      14. Juni 2024    

      Und wie wurde dieser Schuldenerlass bekannt?
      Durch die Anfrage eines Politikers aus der Partei, die gerade bei der Europwahl in allen Wahlkreisen ausschließlich zugelegt hat.
      Und man wundert sich, dass diese Partei trotz aller Skandale und Schmutzkampagnen gegen sie immer noch an Zuspruch gewinnt.

      Sie beschäftigen sich halt mit Themen, die die Bürger interessieren und dazu zählt eben auch: „Wo sind eigentlich meine Steuergelder?“.

      Reply
  14. HighTower
    12. Juni 2024    

    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Entscheidung-im-Landtag-Beamte-in-MV-bekommen-mehr-Geld,kurzmeldungmv15738.html

    Reply
    • Hanzen
      12. Juni 2024    

      Unglaublich das um uns Berliner herum alle berücksichtigt werden und wir nicht!!

      Reply
      • Inko Gnito
        13. Juni 2024    

        Hier der Gesetzentwurf dazu. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird die Mehrverdienerfamilie als Modell eingeführt (12xMinijob).

        https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/59983/gesetz_ueber_die_anpassung_der_besoldungsstrukturen_und_zur_aenderung_weiterer_dienstrechtlicher_vorschriften_des_landes_mecklenburg_vorpommern.pdf

        Reply
    • Ingo
      13. Juni 2024    

      Fragt sich nur, wie die genannte Kettenreaktion aussieht. Bedeutet es, wenn der Abstand in der unteren Besoldung zum Bürgergeld von 3% auf 22% steigt, steigen die nachfolgenden Besoldungen im gleichen Maße ? Die benannten Mehrkosten von 150 Mio. für 17.000 Beamte in MV machen ca. 8.800,-€ pro Beamten für den Zeitraum ab 01.01.2023 aus. Das kann sich Berlin niemals leisten.

      Reply
      • Fragender
        13. Juni 2024    

        Das könnte sich Berlin leisten und es muss sich dies auch leisten.

        Ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag finanziert gerade das 29 EUR -Ticket, was angesichts des Deutschlandtickets völlig unnötig ist.

        Dann kann man schwerlich einem Gericht erklären, dass man als Land zahlungsunfähig ist.

        Die Prioritäten werden falsch gesetzt und die Karlsruhe wird die frage beantworten müssen, ob dass vom BVerfG entwickelte Modell der vierköpfigen Beamtenfamilie mit einem Alleinverdiener nur eine Variable ist oder der Fixpunkt, an welchem sich die Politik orientieren muss.

        Reply
        • Mako
          13. Juni 2024    

          Nicht zu vergessen, dass es zudem auch ein Sozialticket für 9 EUR bereits im Portfolio gibt!
          Dieses ‚Berlin hat gerade kein Geld‘ kann ich schon lange nicht mehr hören! Sollen sich endlich mal ehrlich machen…kann man doch keinem mehr verkaufen…. Wir sollen überall einspringen und aushelfen, danke, aber mehr ist nicht drin…pfff

          Reply
  15. Fragender
    11. Juni 2024    

    Um die trickreiche Grandiosität des Senats nochmal ganz vereinfacht idarzustellen, folgende Zahlen:

    Der Familienzuschlag Stufe 1 beträgt derzeit 150,10 EUR. Diesen erhalten sowohl Verheiratete mit oder ohne Kinder sowie Beamte mit mindestens einem Kind.

    Im Rahmen der geplanten linearen Erhöhung der Besoldung von 6,26% wäre der FZ Stufe 1 im Februar 2025 auf immerhin 159,50 EUR angestiegen.

    Nun soll der FZ Stufe 1 entfallen, wobei die Hälfte zum Grundgehalt addiert wird. Die andere Hälfte wird als Besitzstandswahrung weiter gezahlt, aber zukünftig um den Prozentbetrag der linearen Erhöhung abgeschmolzen. Dies bedeutet im Falle der 6,26% Erhöhung , dass aus 75,05 EUR, die zum Grundgehalt addiert wurden, nun 79,75 EUR werden. Die anderen 75,05 EUR mindern sich hingegen auf 70,35 EUR, was in Summe 150,10 EUR sind, sodass das Land Berlin monatlich bei allen bis Oktober 2024 Verheirateten oder Beamten mit Kindern 9,40 EUR spart. Im ersten Jahr sind dies schon 112,80 EUR. Der Betrag erhöht sich jedoch, da der Betrag der Besitzstandswahrung mit jeder weiteren linearen Anpassung nach oben sich verringert.

    Alle jene, die nach dem Oktober 2024 heiraten oder sich über familiären Zuwachs freuen, haben im Vergleich zur jetzigen Regelung im ersten Jahr 70,35 EUR weniger im Monat zur Verfügung. Jährlich summiert sich das Ganze auf stolze 844,20 EUR. Auch hier wird der Einkommensverlust weiter zunehmen, da im Falle weiterer Besoldungsanpassungen auch der FZ Stufe 1 sich erhöht hätte.

    Die Krönung ist, dass der Senat diese Zahlenschieberei als Erfolg verkauft und darlegen wird, dass er die Grundgehälter ans Bundesgrundniveau angleicht. Dass jedoch auf Kosten der Verheirateten und Beamten mit Kindern.

    Reply
    • alfalfa
      13. Juni 2024    

      Ich habe jetzt auch mal die Besoldungsrechner für Bund und Berlin angeschmissen und die Ergebnisse verglichen.

      Beamter (kein Polizist) A12, Stufe 7, keine Kinder, nicht verheiratet = Steuerklasse 1.
      Bund aktuell: 4265,92 € netto / Monat und 51190,96 € netto / Jahr.
      Berlin aktuell: 3952,77 € netto / Monat und 47982,24 € netto / Jahr inkl. Sonderzahlung.
      Berlin 2025: 4313,14 € netto / Monat und 52282,64 € netto / Jahr inkl. Sonderzahlung.
      Hauptstadtzulage jeweils inbegriffen.

      Man könnte meinen, durch die Hauptstadtzulage und die nun noch einmal um 0,75 % angehobene Besoldung würde Berlin den Bund nun sogar überholen, was die reinen Zahlbeträge angeht. Allerdings wird für die Bundesbeamten ab 01.01.2025 mit Sicherheit eine höhere Besoldung kommen und dann hinkt Berlin wieder Jahre hinterher, denn die 0,76 % ab 2026 werden das auch nicht aufholen.

      Reply
      • Fragender
        13. Juni 2024    

        Bei deiner Berechnung der Bundesbesoldung fehlt sicherlich noch die Amtszulage, z. B. Ministerialzulage in Höhe von 275 EUR.

        Das Netto in deinem Beispiel beträgt für den Bundesbeamten daher gut 4.422 EUR monatlich. Jährlich sind das rund 53.067 EUR.

        Reply
        • alfalfa
          14. Juni 2024    

          Ja, diese Zulagen habe ich nicht berücksichtigt. Ich gehe von einem Beamten aus, der (wie ich) nicht in einem Ministerium beschäftigt ist und für den es nach meinem Kenntnisstand keine besondere Amtszulage gibt. Z.B. ein Bundesbeamter im Jobcenter.

          Ich gehe nicht davon aus, dass die Schönrechner in der Berliner Politik eventuelle Amts- und Ministerialzulagen berücksichtigen, wenn sie ihre ominösen Vergleichsberechnungen aufstellen, die belegen sollen, dass die Berliner Besoldung ja nur geringfügig von der des Bundes abweicht.
          Auch die hier oft zitierte freie Heilfürsorge gibt es beim Bund nur für die Polizei (und so gesehen auch für die Bundeswehr), aber der Großteil der Beamten hat das nicht und daher bezieht die Berliner Regierung das auch nicht mit in Vergleiche ein.

          Reply
          • Fragender
            14. Juni 2024    

            Guten Morgen Alfalfa,

            es gibt im Bund diverse Amtszulagen, weshalb es schwerfällt, den Überblick zu behalten.
            Wer bei der BuPol oder dem BKA tätig ist, bekommt eine. Auch die MA der Geheimdienste haben eine gesonderte Amtszulage. Auch MA im BAMF und in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit erhalten eine Zulage, deren Höhe aber voneinander abweicht.

            Was die Freie Heilfürsorge betrifft… da hast du recht.

            Man kann es drehen wie man möchte. Die Föderalismusreform und damit die unterschiedlichen Besoldungsregelungen haben der Politik Tür und Tor geöffnet, ihre Freiräume für Haushaltssanierungen zum Nachteil der Beamten zu missbrauchen.

      • kandesbunzler
        13. Juni 2024    

        bei mir kommt raus: bund aktuell a12, stufe7 stkl 1

        4362 netto.

        Reply
  16. Fragender
    11. Juni 2024    

    Ich habe mal mit dem Besoldungsrechner die Abstände zwischen Berlin und Bund ermittelt.

    Bund (aktuelle Besoldungstabelle) und Berlin (ab 02/2025 gültige Besoldungstabelle)

    A7, Stufe 2, Vollzeit, verheiratet, keine Kinder, Steuerklasse III:
    Bund: 3050.57 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 3283.85 € netto
    Berlin: 2980.01 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 3169.75 € netto
    Die Berlinzulage sowie die Hälfte des ehemaligen Familienzuschlags Stufe 1 (Besitzstandswahrung) sind bei der Berechnung für Berlin inkludiert.
    Hat der Beamte erst nach Oktober 2024 geheiratet, vermindert sich dessen Nettoeinkommen auf: 3116.09 €.

    A8, Stufe 3, Vollzeit, verheiratet, keine Kinder, Steuerklasse III:
    Bund: 3374.87 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 3526.82 € netto
    Berlin: 3366.42 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 3460.33 € netto
    Die Berlinzulage sowie die Hälfte des ehemaligen Familienzuschlags Stufe 1 (Besitzstandswahrung) sind bei der Berechnung für Berlin inkludiert.
    Hat der Beamte erst nach Oktober 2024 geheiratet, vermindert sich dessen Nettoeinkommen auf: 3407.16 €.

    A10, Stufe 5, Vollzeit, verheiratet, keine Kinder, Steuerklasse III:
    Bund: 4337.08 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 4248.53 € netto
    Berlin: 4180.42 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 4122.25 € netto
    Die Berlinzulage sowie die Hälfte des ehemaligen Familienzuschlags Stufe 1 (Besitzstandswahrung) sind bei der Berechnung für Berlin inkludiert.
    Hat der Beamte erst nach Oktober 2024 geheiratet, vermindert sich dessen Nettoeinkommen auf: 4070.42 €.

    A11, Stufe 7, Vollzeit, verheiratet, keine Kinder, Steuerklasse III:
    Bund: 5151.04 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 4830.99 € netto
    Berlin: 5010.14 € Grundgehalt brutto, zzgl. Zulagen, abzgl. Steuern = 4718.81 € netto
    Die Berlinzulage sowie die Hälfte des ehemaligen Familienzuschlags Stufe 1 (Besitzstandswahrung) sind bei der Berechnung für Berlin inkludiert.
    Hat der Beamte erst nach Oktober 2024 geheiratet, vermindert sich dessen Nettoeinkommen auf: 4668.31 €.

    Die Grundgehälter von Bund und Berlin, allerdings nur in den unteren Besoldungsgruppen, mögen auf den ersten Blick sich angenähert haben. Beachtet werden muss natürlich, dass beim Bund 41 Wochenstunden gearbeitet werden muss. Auch die Jahressonderzahlung in Berlin und die freie Heilfürsorge beim Bund sind nicht berücksichtigt.

    Durch den Taschenspielertrick mit dem Wegfall des Familienzuschlag Stufe 1 spart Berlin zukünftig Geld, verkauft diese Einsparungen jedoch als Angleichung an das Bundesgrundniveau. Und da der Bund den Verheiratetenzuschlag weiter zahlt und auch eine deutlich höhere Polizeizulage gewährt, bleibt zumindest im Bereich der Polizei der Bund klar im Vorteil. Hinzu kommt natürlich, dass Berlin bei den Erhöhungen ein Jahr in Verzug ist.

    Wer also jetzt schon gedenkt, den Bund der Ehe einzugehen, sollte noch bis zum Oktober 2024 heirateten. Ca. 50 EUR netto mehr Gehalt bei Steuerklasse III sind der Vorteil, der sonst wegfällt.

    Im Endeffekt: Die Alimentation beim Bund ist nach allem, was wir wissen, auch nicht verfassungskonform ausgestaltet. Der vom Berliner Senat vorgelegte Gesetzentwurf ist es auch nicht. Die abschmelzenden Zulagen, einhergehend mit dem Aufsteigen in den Besoldungsgruppen, untergraben das Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsgruppen.

    Reply
    • Mike64
      11. Juni 2024    

      Hallo Fragender,
      erstmal vielen Dank für Deine umfangreichen Berechnungen und Ausführungen. Allerdings ist mir nicht ganz klar, warum Du die Besoldungswerte ab Februar 2025 für Berlin genommen hast, wir haben heute Juni 2024 und soweit ich weiß, läuft die Bundesbesoldung erstmal bis 31.12.2024 und keiner weiß, wieweit sich die Bundesbesoldung dann im nächsten Jahr erhöht. Es ist sicherlich davon auszugehen, dass sich die Bundesbesoldung ebenso im Jahr 2025 erhöht.
      Außerdem hast Du in Deinen Berechnungen immer die „Hauptstadtzulage“ mit einberechnet. Meines Wissens nach ist diese allerdings vom Verwaltungsgericht Berlin als verfassungswidrig eingestuft und kann somit ja auch jederzeit wieder gestrichen werden. Zumal sie ja auch nicht ruhegehaltsfähig ist und kein Versorgungsempfänger in Berlin diese erhält !!!!
      Und auch die Polizei – und Feuerwehrzulage sind im Bund mittlerweile ruhegehaltsfähig, in Berlin aber eben nicht. Es wäre daher auch mal interessant, diese Rechnung auch für Versorgungsempfänger aufzustellen, denn auf Grund des Altersspiegels in Berlin wird es sehr viele Kollegen demnächst betreffen.
      Ansonsten stimme ich Dir natürlich zu, dass beide Besoldungen, also Bund und Berlin in keiner Weise verfassungskonform sind. Und ehrlich gesagt, ich persönlich glaube nicht mehr an ein Urteil des BVerfG. Und auch, wenn es doch bald eines geben wird, ist es schon unfassbar und rechtlich sehr bedenklich, dass das höchste deutsche Gericht über 6 Jahre lang nicht in der Lage ist ein Urteil zu fällen, welches Tausende von öffentlich Bediensteten betrifft, sonst aber oft sehr schnell Urteile fällen kann. Mir persönlich fällt es hierbei sehr schwer noch an einen demokratisch und rechtlich korrekten Ablauf zu glauben. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…..

      Reply
      • Fragender
        11. Juni 2024    

        Hallo Mike64,

        du hast zutreffend das Problem mit dem zeitlichen Versatz beschrieben. Die Erhöhungen in Berlin hinken den Erhöhungen im Bund stets, ca. 1 Jahr, hinterher. Eine Angleichung kommt so defacto nicht zustande, da im Hier und Jetzt die Besoldung zwischen Bund und Berlin eklatant voneinander abweicht.

        Aber trotz der angekündigten Erhöhungen – und dies wollte ich mit meinen Berechnungen darstellen – nähert man sich der Bundesbesoldung allenfalls. Von einer Angleichung braucht man nicht reden.

        Was die Hauptstadtzulage betrifft… Diese ist seit den letzten Tarifverhandlungen nunmehr legitimiert bzw. tarifiert. Sie kann damit weiter gezahlt werden und sie wird es sicherlich auch. Das VG Berlin hat lediglich deshalb die Hauptstadtzulage als verfassungswidrig deklariert, da diese nur für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen gezahlt wurde. Der hD bekommt diese Zulage nicht, was zur Folge hatte, dass mit Aufstieg in ein höheres Amt plötzlich die Hauptstadtzulage wegfiel. Damit egalisierte sich der verfassungsrechtlich gebotene Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen, was rechtswidrig ist.

        Genauso verhält es sich auch mit den Familienergänzungszuschlägen, deren Höhe von der Besoldungsgruppe abhängt. Steigt ein Beamter aufgrund seiner Ernennung eine Besoldungsgruppe nach oben, also von A8 zu A9, verringert sich der Ergänzungszuschlag oder fällt sogar komplett weg. Das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen wird so ad absurdum geführt.

        Reply
  17. Mike64
    10. Juni 2024    

    Hallo in die Runde,
    wer kann mir denn mal erklären, auf welcher Grundlage der Senat / Finanzsenator Herr Evers eigentlich von einer Besoldungsdifferenz von nur 1,9% zum Bund ausgeht ? Nach meinen Berechnungen habe ich da ganz andere Unterschiede, je nachdem, ob man die kommende Besoldungserhöhung schon mit einberechnet oder nicht.
    Bei Stand heute sind es z.B. bei A7/St.1: Berlin 2461,- / Bund 2963,- = Unterschied ca. 20%
    A8/St.5: Berlin 3170,- / Bund 3671,- = Unterschied ca. 16%
    A9/St.8: Berlin 3626,- / Bund 4283,- = Unterschied ca. 18%
    Aber auch wenn ich die kommende Erhöhung von 200,- mit einberechne, ergeben sich immer noch Unterschiede von 9 -11 %. Und auch wenn ich die jährlich Sonderzahlung auf das Grundgehalt mit einberechne (fraglich ob das rechtlich korrekt wäre?), komme ich immer noch auf ca. 5 – 8 % Unterschied. Also wie kommt man dann auf lediglich 1,9% ????
    Und wo finde ich Stellungnahmen und Berechnungen dazu von den Gewerkschaften und vom HPR ?? Oder habe ich den gigantischen Aufschrei von Gewerkschaften und HPR einfach nicht gesehen oder überhört ?
    Verbessert mich bitte, wenn ich rechnerisch falsch liege und ich würde mich über alle weiteren Infos hierzu sehr freuen.
    Gruß
    Mike64

    Reply
    • Maledicti
      10. Juni 2024    

      …und was ist mit der ruhegehaltsfähigen Polizeizulage und der freien Heilfürsorge? Petitessen?

      Reply
      • Manfred
        10. Juni 2024    

        Ich kann es nur immer wieder schreiben:

        Bei Twitter, fragdenstaat.de, abgeordnetenwatch.de Öffentlichkeit herstellen und Antworten erbitten. Politik reagiert auf Öffentlichkeit und berechtigte Anliegen.

        Und im Wahlkreis den Abgeordneten fragen, warum sich nichts ändert. Das ist eher der Weg, als weiterhin auf das BVerfG zu hoffen, denn dessen Beschlüsse werden wieder von Politikern umgesetzt werden müssen.

        🙂

        Reply
        • Fragender
          11. Juni 2024    

          Für die Öffentlichkeit sind unsere Interessen nicht von Belang. Für den Bürger sind Beamte eh privilegiert und zu gut bezahlt.

          Niemand interessiert sich dafür, ob die Politik uns rechtmäßig alimentiert – zumal kaum jemand das Prinzip der Beamtenbesoldung und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Grundsätze auf dem Schirm hat.

          Das merkt man schon anhand der medialen Berichterstattung.

          Reply
          • Tasko
            26. Juni 2024    

            Wundert Dich das?
            Welcher Otto Normalangestellter kann derzeit noch als Alleinverdiner eine vierköpfige Familie ernähren? Das ging vor 30 Jahren vielleicht, aber dank jahrzehntelangem Reallohnverlust ist das nicht mehr drin.
            Mit 3000 Euro Netto ist man als Angestellter schon gut bedient. Von Pension vs. Rente und Privatversicherung fangen wir gar nicht erst an.
            Ihr jammert berechtigterweise, aber auf (für Angestellte) sehr hohem Niveau. Ist bei TVL und TVöD ja ein ähnliches Thema.

    • Manfred
      10. Juni 2024    

      Ich kann es nur immer wieder schreiben:

      Bei Twitter, fragdenstaat.de, abgeordnetenwatch.de Öffentlichkeit herstellen und Antworten erbitten. Politik reagiert auf Öffentlichkeit und berechtigte Anliegen.

      Und im Wahlkreis den Abgeordneten fragen, warum sich nichts ändert. Das ist eher der Weg, als weiterhin auf das BVerfG zu hoffen, denn dessen Beschlüsse werden wieder von Politikern umgesetzt werden müssen.

      🙂

      Reply
  18. Ein Interessent
    8. Juni 2024    

    Der Verheiratetenzuschlag soll (wie bereits hier bekannt und diskutiert) entfallen. Dafür soll die Hälfte des Verheiratetenzuschlags in das Grundgehalt der Beamten integriert werden:

    Nach einem vorliegenden Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Finanzen für ein Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026), plant Berlin die schrittweise Angleichung seiner Beamtenbesoldung an die Grundgehälter der Bundesbeamten. Deswegen ist zum 01.02.2025 eine Erhöhung um 6,25% (statt 5,5% nach TV-L) und eine weitere Erhöhung um 0,76% zum 01.01.2026 vorgesehen.
    Im Familienzuschlag soll der Verheiratetenzuschlag entfallen und wird zur Hälfte in die Grundgehälter für alle Beamten integriert, was zu einer pauschalen Besoldungserhöhung um 275,05 € (statt 200 € nach TV-L) zum 01.11.2024 führt. Bereits im Dienst befindliche Beamte erhalten den restlichen Verheiratetenzuschlag weiter (Besitzstandwahrung).

    Reply
    • Fragender
      11. Juni 2024    

      Soweit richtig zusammen gefasst.

      Also wird einerseits gespart und andererseits das Gesparte als „Mehr“ verkauft.

      Die Besitzstandswahrung wird zudem mit jeder kommenden linearen Besoldungserhöhung sukzessive abgeschmolzen, bis diese irgendwann „0“ beträgt.

      Kann man als clever betrachten oder als Verarsche.

      Reply
  19. Martin
    5. Juni 2024    

    https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

    Reply
    • Martin
      5. Juni 2024    

      Seite 41 (f)

      „Ausgehend von der besoldungsrechtlichen Bezugsgröße der Alleinverdienerfa-milie war ein Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) bei der Bestimmung der Jahresnettoalimentation nicht hinzuzusetzen. Abgesehen davon kann es für die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung durch den Partner des Besoldungsempfängers vielfältige Gründe geben, die einer Berücksichtigung als weiteres Einkommen bei der Ermittlung der Mindestalimentation entgegenste-hen. So kann es etwa sein – wofür hier vieles spricht -, dass durch das Beamten-gehalt allein kein angemessener Lebensunterhalt mehr gewährt wird. Ferner kann ein sog. Minijob aufgenommen werden, um sich bzw. der Familie einen höheren Lebensstandard (z. B. ein zweiter oder teurerer Urlaub) zu ermöglichen.“

      Reply
      • Fragender
        5. Juni 2024    

        Interessant.

        Das ist aus dem Urteil des VG Koblenz, richtig?

        Diese Aussage konterkariert das Ansinnen des Berliner Senats hinsichtlich der Abkehr vom Alleinverdiener-Modell und den Voraussetzungen betreffs der Ergänzungszahlungen.

        Reply
        • Martin
          6. Juni 2024    

          Ja richtig, das ist aus dem Urteil. Ich habe das Urteil überflogen und diese Begründung zum Zuverdienst gefunden. Ich verstehe nur nicht warum man auf den Zuverdienst verweist und was noch interessanter wäre, wie er sich eventuell auf den alimentativen Zusatzbeitrag auswirken kann, der ja auch in Berlin eingeführt wird.

          Reply
  20. Maledicti
    4. Juni 2024    

    Guten Morgen, gerade eben im Radio wurde gemeldet, dass jedes Ressort in Berlin dieses Jahr 2% und nächstes Jahr 10 (!) % einsparen müssen. Die „Angleichung“ der Beamtenbesoldung an das Bundesgrundniveau kommt auf dem Prüfstand.
    Schaut man sich die Lage an, ist tatsächlich kaum etwas anderes zu erwarten.

    Reply
    • Fragender
      4. Juni 2024    

      Die Meldung betreffs der Einsparungen ist nicht neu.

      Man wird abwarten müssen, ob sich die CDU gegen die SPD, die unbedingt ein 29 EUR – Ticket finanzieren musste, durchsetzt. Einsparpotentiale gibt es einige.

      Dennoch: der Zeitpunkt der Meldung könnte kaum schlechter sein. Der Terroranschlag in Mannheim ist keine Woche her, nicht einmal 48 Stunden sind seit dem Tod unseres Kollegen vergangen. Man muss nur die Zeitungen aufschlagen, um eine Hiobsbotschaft nach der Nächsten zu lesen.

      Die Politik hat fertig. Ob Bund oder Länder… es sind immer die gleichen wohlfeilen Aussagen zu vernehmen. Die kapieren gar nichts.

      Reply
  21. Ronny M
    2. Juni 2024    

    Ich finde den Gedanken, oben bereits angesprochen, nicht schlecht, die Missstände permanent aufzuzeigen. In den USA gibt es solche „Back the Blue“ Aufkleber für Auto, Helm und co.. Wie wäre ein sehr auffälliges, markantes, unmissverständliches Motiv (mit QR-Code zur Seite) als Aufkleber, das an den Dienststellen oder den Gewerkschaften verteilt wird und bei massenhaftem Gebrauch vielleicht Fragen aufwirft?!

    Reply
    • Fragender
      2. Juni 2024    

      Hallo Ronny,

      die Idee ist gut, knüpft an die Aufkleber an, die im Rahmen der Kampagne #Berlin brennt verteilt wurden.

      Nur: ich würde keinem empfehlen, sich etwas ans Auto zu kleben, womit erkennbar ist, dass man Polizist ist oder sich solidarisch mit diesem Berufsstand zeigt.

      Die Antifa wartet nur auf solche Steilvorlagen. Kriminelle aus dem OK-Bereich scheuen sich auch nicht mehr, gezielt Fahrzeuge von Polizisten anzugreifen. Wie auch immer.

      Mir ist zu Ohren gekommen, dass es bei der Mahnwache in Mannheim wegen der Messerattacke, bei der ein Polizist, der inzwischen verstorbenen ist, verletzt wurde, zu Auseinandersetzungen mit der Antifa kam.

      Nein. Aus Eigensicherungsgründen ist diese Idee nicht umsetzbar. In diesem Land läuft etwas gehörig schief.

      Reply
      • Thomas Stein
        3. Juni 2024    

        Hallo, was sich hier in unserem Land abspielt, dass ist mittlerweile unfassbar ! „Hiermit möchte ich ausdrücklich, mein herzliches Beileid, der Familie, den Freunden und Kollegen des ermordeten Kollegen zum Ausdruck bringen !“ 29 Jahre war Rouven alt, unglaublich ! Aussagen von Frau Nancy Faeser unserer Bundesinnenministerin deuten darauf hin, dass sie lediglich die bevorstehende Europawahl im Kopf hat… Anstatt sich an das Krankenbett des Kollegen zu begeben, hat sie nichts wichtigeres zu tun, als eine Empfehlung auszusprechen, Fotos und Videos vom Täter und vom Tathergang in den Medien nicht zu teilen, diese könnten anderen, „nicht demokratischen“ Parteien in die Hände spielen…. Unglaublich diese Frau, unglaublich…. Natürlich Ronny, so etwas wäre z.B. eine gute Aktion, ich gebe @ Fragender Recht : der eigene PKW, das geht nicht, heutzutage ist es doch so, dass wenn du dich als Polizist „outest“ stehst du sofort im Fadenkreuz, für die einen bist du jemand mit dem Steuermittel verschwendet werden für die anderen bist du ein Nazi… oder aus welcher Ecke kommen die Aussagen “ Ganz Berlin hasst die Polizei“ !!!!! Genau aus der linken Antifa-Palästinenser Szene !!! Dieses Gedankengut wird in Kita’s, Schulen, Uni’s von klein an gelehrt. das aktuelle Bild Deutschland’s ist das Ergebnis….. tut mir leid für diesen Exkurs

        Reply
        • Faktenchecker
          3. Juni 2024    

          https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-chefin-weidel-entschuldigt-sich-bei-faeser-19759709.html

          bitte keine Fake-News verbreiten

          Reply
        • Fragender
          3. Juni 2024    

          Guten Morgen Thomas,

          ich stimme dir prinzipiell zu. Auch ich möchte mein Beileid ausdrücken. Ich bin zutiefst erschüttert, traurig und wütend.

          Korrigieren möchte ich aber, dass die von dir ins Spiel gebrachte Aussage von Frau Faeser zur Verbreitung der Videos etc. so nicht gemacht wurde. Es handelt sich um Fakenews. Das aber nur nebenbei.

          Dennoch empfinde ich die Reaktionen der Politik zum Tod unseres Kollegen nicht befriedigend. Es sind stets die gleichen Phrasen, welche da gedroschen werden. Und keine 24 Stunden später wird wieder darüber debattiert, wie und wo man bei der Polizei Kosten sparen kann.

          Merkwürdig ist auch, dass in nahezu jedem Bericht über diese blutrünstige Tat erwähnt wird, dass der Angriff einem Islamkritiker galt. Aber von einem mutmaßlich islamistisch motivierten Angriff redet trotzdem niemand. Schon gar nicht werden die Wörter Terrorakt oder Anschlag in den Mund genommen, obwohl bereits bei objektiver Betrachtung des Videos, welches die Tat dokumentiert, indiziert ist, dass der Täter bewusst Menschen töten sowie Angst und Schrecken verbreiten wollte. Und es war ihm letztlich im Tatverlauf egal, wen er absticht. Selbst wenn der Angriff wohl primär den Angehörigen der islamkritischen Bewegung galt.

          Eine Beziehungstat dürfte wohl auszuschließen sein. Ebenso eine Verdeckungstat.

          Reply
          • Thomas Stein
            3. Juni 2024    

            Hallo Fragender, Danke für die Korrektur… so schnell geht das heutzutage mit der Verbreitung ! Nun gut, es ist wie es ist…. Zu dem Rest deines Beitrages 100 % Zustimmung

          • Tim Drage
            3. Juni 2024    

            Hallo Fragender, das stimmt so nicht. Relativ schnell wurde berichtet, dass geprüft werde, ob die Tat islamistisch motiviert sei. Außerdem wurde sehr schnell mitgeteilt, dass der mutmaßliche Täter ein Afghane sei, der 2014 nach D gekommen sei. Und heute im Tagesspiegel wird der mutm. Täter als „mutmaßlicher Islamist“ bezeichnet. Ich glaube, unsere Medien haben gelernt, dass es negativ ist, wenn aus falscher political correctness die Sache nicht beim Namen genannt wird.
            Indiziert ist, dass der mutmaßliche Täter es nicht hinnehmen wollte, dass sein Gott herabgewürdigt wird. Ich bezweifle, dass es die oder eine ähnliche Tat zu diesem Zeitpunkt ohne die Aktion von Pax Europa gegeben hätte.
            Dazu wird er sich in der Pflicht gesehen haben, Ungläubige und Ketzer sowie deren Unterstützer zu töten. Damit würde er auch andere abschrecken, also Angst verbreiten, seinen Gott zu kritisieren.
            Natürlich hatte Pax Europa jedes Recht, den Islam zu kritisieren oder auch jede andere Religion. Ich relativiere nichts. Die Reaktion des Täters ist verabscheuungswürdig und ich kritisiere Frau Merkel stark dafür, dass sie es so weit hat kommen lassen.
            Ich hoffe sehr, dass dieses Exemplar der Gattung „Homo“ („sapiens“ bezweifle ich) nie wieder ungefiltert Sonnenlicht sieht.

  22. André Grashof
    31. Mai 2024    

    Erst einmal super vielen Dank für die vielen Zusprüche. Es freut mich riesig, dass Wertschätzung zumindest noch im Kollegenkreis ein Thema ist 🙂 Und JA, es regt mich mächtig auf, dass ich auch nach dem politischen Machtwechsel im Land Berlin keinen Fortschritt sehe bei den Verantwortlichen des Berliner Senats, ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz zu erstellen. Vor allem,weil ALLEN vollkommen klar ist, dass sie verfassungswidrig handeln. Aber gut … es wäre sensationell, wenn entsprechend klare Worte von den Gewerkschaften und dem HPR kommen würden, die aufgefordert sind, zu diesem schlechten Entwurf Stellung zu nehmen. DAS wird ja dann sicherlich zumindest den Mitgliedern gegenüber dargestellt werden und der HPR kann seine Stellungnahme im gesamten Kollegenkreis veröffentlichen. Schauen wir mal…
    Wünschenswert ist es außerdem, dass meine Zeilen auch tatsächlich durch die Richterinnen und Richter des BVerfG gelesen werden, die dadurch erkennen, dass sich leider nach wie vor nichts im Land Berlin bewegt hin zu einer verfassungsgemäßen Besoldung.
    Bleibt nur die Hoffnung auf eine bessere Zukunft NACH dem zu erwartenden Beschluss des BVerfG für die A-Besoldung. Alles Gute, André

    Reply
    • Alleinerziehende
      4. Juni 2024    

      …..Nach dem zu erwartenden Beschluss des BVerfG….
      Ich bin mir nicht sicher, ob dieser tatsächlich erwartet werden kann. Wie viele Jahre läuft das jetzt? Ein Eintrag in der Jahresvorschau war ja schon einmal vorhanden. Auch ein Bundesverfassungsgericht darf sich nicht mehr als 10 Jahre Zeit nehmen für eine Entscheidung, zumal diese für die R-Besoldung ja nun schon vorliegt. Was ist die zeitliche Grenze für diese Schmierenkomödie in der A-Besoldung? Ich meine, es gibt so etwas wie eine Verzögerungsbeschwerde. In zwei Jahren wechselt der für diese Klage zuständige Richter beim BVerfG dann wieder……..
      Auch wenn die Richterinnen und Richter mitlesen. Besser wäre es, eine zeitnahe Entscheidung beim Gericht zu treffen. Oder wird dort abgewartet, dass der Senat sich bewegt um dieser Entscheidung aus dem Weg zu gehen? Der Senat wartet doch auch ab, ob das BVerfG sich bewegt. Und so bewegt sich keiner. Nein doch: wir uns langsam auf die Pension zu.

      Reply
      • Thomas Stein
        5. Juni 2024    

        Guten Morgen Alleinerziehende, ich schwöre dir, du wirst hier gar nichts mehr erleben ( in diesem Land ) ! Es ist und bleibt eine absolute Unverschämtheit wie mit uns verfahren wird…. Für die R-Besoldung wird eine Entscheidung getroffen !!!! Warum bitte nicht für die A-Besoldung ??? 75 Jahre Grundgesetz werden gefeiert, die Oberen brechen in Fällen unserer Besoldung die Verfassung, wen interessiert es ? Selbst unser lieber @ Fragender, der immer wieder zwischen Hoffnung und Abwarten bis Oktober schwankt, gewiss immer noch einer der hier positiv denkenden, gerät in seinen letzten Beiträgen in Zweifel…… Sorry Leute, und ich sage es jetzt hier einmal ganz krass : “ Schluss aus vorbei, der Zug ist abgefahren, hier passiert nichts mehr, schraubt endlich eure HOFFNUNGEN auf NULL zurück, zieht eure Konsequenzen, wie auch immer, lebt gesund und stressfrei aber erhofft von dieser Politik in Berlin / Deutschland nichts aber auch gar nichts mehr….. Danke Andre, Danke Mirko für eure Bemühungen und Danke @ Fragender für den steten Schlagabtausch !!!! habe fertig

        Reply
        • Fragender
          5. Juni 2024    

          Guten Morgen in die Runde,

          ja… es ist zum verzweifeln.

          Vielleicht haben wir die Möglichkeit, am kommenden Freitag ein FETTES Zeichen zu setzen. Auch wenn der Anlass die Ermordung unseres Kollegen in Mannheim ist: der Trauermarsch steht doch exemplarisch für alles, was uns Polizisten seit langem angetan wird.

          Schluss mit den Sonntagsreden, es müssen Taten folgen.

          https://www.tagesspiegel.de/berlin/trauermarsch-nach-mannheimer-messerattacke-polizisten-wollen-durch-berliner-innenstadt-ziehen-11764172.html

          Reply
        • Fragender
          5. Juni 2024    

          @Thomas
          Ich danke auch dir…

          Wir sind nicht immer einer Meinung, was auch gar nicht schlimm ist. Mir ist wichtig, konstruktiv und fair auf Augenhöhe zu diskutieren.
          Das funktioniert mit dir sehr gut.

          Deshalb möchte ich dich hier nicht missen. Also bleib bitte dabei.

          Reply
          • Thomas Stein
            5. Juni 2024    

            Versprechen kann und möchte ich das nicht, die Gesamtsituation in unserem Land und dazu der Umgang mit uns als Gesetzeshüter, ist mir Zuwider, ja es ekelt mich an…. Auch schwindet langsam meine Kraft und möchte gerne meine letzten Jahre stressfrei und halbwegs gesund überleben…. es ist eine gute Aktion der „Grünen“ und der „Blauen“ endlich mal Seite an Seite, schade dass dieser entsetzlich traurige Anlass es erst jetzt dazu kommen lässt und vermutlich werden sich genau auch diejenigen einreihen oder an der Spitze, die es nicht ehrlich mit uns meinen…… Ich hoffe es wird ein Trauermarsch von Kollegen und nicht von Politikern, welche sich kurz vor der Wahl noch ein Mal schnell medial präsentieren wollen / müssen !?!? Du wirst sehen, meine Hoffnung wird versanden….. ich versuche echt vor Ort zu sein, muss am Freitag bereits um 3 Uhr aufstehen aber ich werde es versuchen…..so long

  23. Thomas Stein
    30. Mai 2024    

    Hallo in die Runde…. auch wenn hier Senat, HPR und sonst noch wer mitlesen, mir egal ! Wo sind die Reaktionen der GdP und DPolG ??? Seit Jahren führen wir hier diese Sch… – Diskussion, nichts aber auch gar nichts ändert sich ! Herr Jendro postet fleißig in den sozialen Medien, zu Dingen, die gar nicht seine Aufgabe sind. Das hat die ÖA der Polizei zu erledigen und nicht die Gewerkschaft. Die Medien befragen Gewerkschaftsbosse zu Einsatzlagen etc. > falscher Ansprechpartner !!! Es sind Gewerkschaften und keine Polizeiführer, die sollten sich lieber um ihre Mitglieder kümmern, aber nein, die küngeln sogar noch mit der Politik, Brechreiz !!! Was hilft > eine massive Austrittswelle aus den Gewerkschaften, damit die endlich mal wach werden……Punkt, habe fertig

    Reply
    • Thomas Stein
      30. Mai 2024    

      https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Tarifabschluss-soll-uebernommen-werden-Angleichung-an-Bundesbesoldung-in-drei-Schritten?open&ccm=000

      bis Mitte Juni wollen sie sich Zeit nehmen das zu bearbeiten, die Fachleute, ich bin gespannt

      Reply
    • Fragender
      30. Mai 2024    

      Hallo Thomas,

      ich bin auch sehr über das Vorhaben dieses Senats erbost. Ich fühle mich hinter das Licht geführt.

      Aber ehrlich: eine Austrittswelle aus den Gewerkschaften soll dem abhelfen? Es würde das Gegenteil bewirken, was du dir erhoffst.
      Die Politik würde sich freuen. Uneinigkeit ist doch die Schwäche des öD, die die Politik vortrefflich ausnutzt.

      Wer sind eigentlich die Gewerkschaften? Die Gewerkschaften sind nur dann mit Leben gefüllt, wenn deren Mitgliedern aktiv für ihre Rechte einstehen.

      Schau dir die GdL an. Da ging tagelang gar nichts, weil eben nahezu alle Lokführer den Streik unterstützt haben.

      Auch wenn wir als Beamte nicht streiken dürfen… zu viele Beamte sind leider noch zu träge, um mal für ihre Rechte auf die Straße zu gehen. Die Beteiligung bei den gewerkschaftlichen Aktionen im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen war doch mager. Leider verkennen viele Beamte die Bedeutung einer Gewerkschaft.

      Und wie würdest du es finden, wenn die Gewerkschaften zukünftig nur noch Lohnerhöhungen für ihre Mitglieder erkämpfen würden? Alle nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte des öD gehen dann leer aus. Dass die Politik oder die Arbeitgeber anders verfahren, ist reine Taktik. Würden sie nicht die erzielten Tarifabschlüsse auf alle Beschäftigten übertragen, würden die Gewerkschaften in kürzester Zeit massig Zulauf haben. Dann wäre deren Verhandlungsposition ungleich stärker als sie momentan ist. Das möchte in der Politik oder auf Seiten der Arbeitgeber aber niemand.

      Andere verhandeln lassen und selbst nicht aktiv werden, aber dann unzufrieden mit dem Ergebnis sein und die aktiv Gewordenen dafür rüffeln… das funktioniert nicht.

      Reply
      • Thomas Stein
        30. Mai 2024    

        Hallo Fragender, ich weiß das du so argumentierst, das Ganze hatten wir schon mal….. Mir persönlich ist es einfach viel zu dünn was von den Gewerkschaften kommt, dazu stehe ich und dabei bleibe ich ! Die hätten, wenn sie wollten ganz andere Möglichkeiten, sie wollen aber nicht, weil sie am Tropf des Senats hängen…. mit ihren schönen Pöstchen ! Wo sind die Erfolge ? Möchtest du das ich dir hier eine Rechnung aufmache über wieviel Geld die Gewerkschaften verfügen und was damit in Bezug auf gerechte Alimentierung und in Bezug auf gerechte Besoldung getan wird ?Sorry ich bleibe dabei > Austrittswelle > Schuss vor den Bug > nach getaner Arbeit evtl. wieder Eintritt !

        Reply
        • Thomas Stein
          30. Mai 2024    

          Wie wäre es denn mal mit folgender Schlagzeile in den Medien : „GdP und DPolG Berlin lehnen ab sofort jegliche Gesprächsbereitschaft mit dem Berliner Senat ab“ Begründung : so lange keine Gerechtigkeit im Thema Besoldung einkehrt, sind wir im Interesse unserer Mitglieder leider zu dieser Maßnahme gezwungen ! Endlich mal Eier oder von mir aus auch Eierstöcke zeigen anstatt rumzusülzen…..

          Reply
          • Fragender
            30. Mai 2024    

            Überhaupt nicht mehr miteinander zu kommunizieren, ist die denkbar schlechteste Idee. Diplomatie war letztlich immer ein zuverlässiger Schlüssel zum Öffnen von Türen.

          • R. Frank
            31. Mai 2024    

            Ich schließe mich „Fragender“ an. Was würde es ändern, wenn die Gewerkschaften nicht mehr mit der Politik reden? Das würde die Politik wenig beeindrucken. Dort liegt schließlich die Macht! Und die Schlagzeile hättest Du maximal nur einmal und danach interessiert sich doch niemand mehr in dieser Stadt für uns! Das System funktioniert derweil nur mit und über die Gewerkschaften. Und ja, sie sind auch m.E. zu lasch. Aber das ändere ich nicht, in dem ich von der Seitenlinie aus meckere.

            Ich erkenne auch an, das der derzeitige CDU-gehführte Senat „etwas“ tun will aber dann versucht man doch, uns wieder über das Ohr zu hauen, wie den SPD-geführten Senate in den Jahrzehnten zuvor. Das kann ja wohl nicht nur an der Ministerialbürokratie liegen. Und das vor der Wahl von der CDU-Fraktion bei Prof. Battis in Auftrag gegebene Gutachten ist seit dem Wahlsieg plötzlich verschwunden. Ja, es gibt ein solches Gutachten, welches natürlich zu den von uns vermuteten Ergebnissen kam. Vermutlich liegt es im Panzerschrank bei Herrn Evers.

            Man kann nur hoffen, dass letztlich das BVerfG ein so klares Urteil fällt, dass der Politik nichts Anderes mehr übrig bleibt, als einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen.

        • Fragender
          30. Mai 2024    

          Welche Möglichkeiten gibt es denn deiner Meinung nach? Welche Vorschläge kannst du den Gewerkschaften unterbreiten, damit sie dem Senat unmissverständlich klar machen können, dass es so nicht weitergeht?

          Danke im Voraus.

          Reply
          • Thomas Stein
            31. Mai 2024    

            Ganz klar : „Harte Kante“ gegenüber allen politischen Entscheidungsträgern in Berlin ! Wenn du schon die GDL anführst dann schau dir an, welch „Harte Kante“ die gefahren haben…. Nochmal z:B. hat sich ein Herr Jendro in den sozialen und anderen Medien nicht um polizeitaktische Dinge zu kümmern, das hat er der ÖA der Polizei zu überlassen ! Aber auch Herr Mertens, der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP sieht ja die Polizei in Deutschland zur Fußball EM sehr gut aufgestellt…. Wie kann er das wissen ? Und vor allem warum wird er dazu befragt, es ist niemals sein Resort ! Kommen wir mal nach Berlin zurück, ÖA der GdP hinsichtlich von gerechter Besoldung / Alimentation / Beihilfe / Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld etc. sehe ich bei den Gewerkschaften nur mit grün- und blau schwenkenden Fahnen am 1. Mai und zu anstehenden Tarifverhandlungen ! Normalerweise müsste man der Öffentlichkeit mindestens wöchentlich 1 x aufzeigen wie viel „Sand im Getriebe“ es in Berlin im ÖD gibt, dass ist deren Aufgabe und zwar knallharte Gangart !!! Jahrelanges am Tisch Geschwafel gehört beendet, der Spaß ist vorbei…. Die sollen sich endlich in den Kernpunkten für ihre ZAHLENDEN Mitglieder stark machen, dass Verteilen von Kugelschreibern, Müsli-Riegeln und Bananen können sie sich sparen….

          • Thomas Stein
            31. Mai 2024    

            Du schreibst, dass Diplomatie letztlich immer ein Schlüssel zum Öffnen von Türen war ?!?! Aha, also nach mehr als 20 Jahren Diplomatie hat sich die Tür dann doch 2 cm breit geöffnet, Bravo ! Schmusekurs für beendet erklären, deutlich der breiten Öffentlichkeit aufzeigen woran es hapert und an irgendwelche mit Brötchen und Kuchen gedeckten Tische, erst dann zurückkehren wenn endlich mal ein ehrlicher Wille der Politik erkennbar ist !!! Oder aber letztlich „Feuertonne“ ohne grüne und blaue Fahnen, einfach nur mit Leuten, die es ernst und ehrlich meinen….

          • Fragender
            31. Mai 2024    

            @Thomas:

            In der GdL sind aber auch nahezu alle Lokführer organisiert. Bei einem Streik ziehen alle an einem Strang und es bewegt sich eben nichts mehr.

            Wie viele Kollegen haben denn in letzter Konsequenz an Aktionen der Gewerkschaften teilgenommen?
            Da kommt eben zu wenig.

            Zum Punkt, die Probleme innerhalb der Behörden der Öffentlichkeit bekannt zu machen…
            Schau dir einfach die verschiedensten Pressemeldungen der letzten Wochen an. Die Medien nehmen nur nicht alle Themen auf, weil sie damit keine Schlagzeile landen können. Es interessiert die breite Masse nicht, was im Lande abgeht.

            Und du kannst keinen Redakteur zwingen, deine Themen zu platzieren.

          • Interessierter
            31. Mai 2024    

            Guten Morgen,

            so oft wie die GDP (gemäß ihres X-Accounts) bei Herrn Evers am Schreibtisch sitzt, sitzt keine andere Gewerkschaft………Ich habe das Gefühl, dass sich da etwas stark verzahnt hat, was gut sein kann oder zu einer gewissen Hörigkeit/Blindheit führt. Auf alle Fälle weiß die GDP, wie sie glänzen kann und hat auch (zurückliegend) Einiges erreicht.

            Im Ergebnis wäre es aber schön, wenn die Gewerkschaften/Unabhängigen ENDLICH mal geschlossen vorgehen und gestärkt als Bündnis agieren….

            Man wird an „Taten“ gemessen…..

  24. Ronny
    29. Mai 2024    

    Zunächst für diese Fleißarbeit vielen Dank!
    Ist eine Landesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert, als verfassungsfeindlich anzusehen?
    Die übliche Frage eines Freundes…

    Reply
  25. Markus F
    29. Mai 2024    

    Auch von mir ein dickes Dankeschön.

    Ich habe jedes Mal, wenn ich einen deiner Texte lese, eine solche Wut im Bauch. Man ist dem leider sowas von machtlos ausgeliefert. Wir werden wie Dreck behandelt, egal von welcher Partei. Es wird einem dreist ins Gesicht gelogen.
    Ich persönlich werde meine Konsequenzen ziehen…

    Reply
  26. Thomas Heinrich
    29. Mai 2024    

    Also erstmal meinen Respekt, dass Du Dir 104 Seiten antust, um sie wirklich durchzuarbeiten und zu kommentieren. Wahrscheinlich hätten die Verfasser irgendwo auf der 48. Seite den Satz reinschreiben können „bis hierher liest kein Mensch“. Ausser Dir würde es wahrscheinlich keiner merken. Chapeau!

    Alles, was das Referentenpapier zu Buche bringt reiht sich ein in die Gesetzesbrüche dieses (in erster Linie rot-grünen ideologisch geprägten) Senats.

    Und auf Besserung zu hoffen ist sinnlos, wenn selbst Entscheidungen höchster Instanzen ignoriert werden.

    Reply
  27. Lutz
    29. Mai 2024    

    Hallo und erst einmal Dank und ehrlich aufrichtige Hochachtung vor der phantastischen Arbeit hier, denn die kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden.

    DANKE!

    Es ist mir u.a. völlig unverständlich, daß die Politik auf der einen Seite nach einer Stärkung unseres Bundesverfassungsgerichts ruft, auf der anderen Seite, also im selben Atemzug sozusagen, aber ihr „unangenehme“ Urteile unseres obersten Gerichtes nicht nur straff ignoriert, sondern u.a. mit einem solchen „Entwurf“ dreist versucht, zu unterlaufen.
    Kann sein, dass ich da völlig falsch liege, aber hier wird meiner Meinung nach die Würde unseres Bundesverfassungsgerichtes nicht nur in Frage gestellt und das ist aus meiner Sicht sehr, sehr bedenklich.
    Irgendwie habe ich das alles mal anders gelernt und verstanden und vielleicht irre ich mich ja auch nur.
    Aber WIR sind Menschen und keine Bittsteller.

    Reply
    • Fragender
      29. Mai 2024    

      Hallo Lutz,

      ich teile deine Meinung.
      Wir Beamte verlange nichts, was uns nicht zustehen würde.

      Es ist auch nicht nur der finanzielle Aspekt, der uns angesichts des Verhaltens der Politik sprachlos macht.
      Es ist vielmehr die Erkenntnis, dass uns die Politik unverhohlen ins Gesicht lügt, dreist andere Prioritäten setzt, obwohl immer wieder
      beteuert wird, wie toll wir bzw. wie wichtig wir für das demokratische Zusammenleben sind.

      Im Dienste der Demokratie sollen wir für die Einhaltung der Gesetze sorgen, sollen Fehlverhalten aufspüren und partiell sogar ahnden. Stets dem Grundgesetz und der darauf aufbauenden Rechtsordnung verpflichtet.

      Und die Gesetze, welche wir durchzusetzen haben, werden von denen verabschiedet, die erwarten, dass wir 24/7 zum Wohle dieses Landes parat stehen, aber gleichermaßen das entwickelte Recht mit Füßen treten. Das ist schändlich.

      Reply
  28. Robert Maschewski
    28. Mai 2024    

    Hallo André, danke für alle deine jahrelange Recherche und Ausarbeitungen um immer wieder die skandalösen Details darzustellen. Damit weiß unser Berufsstand mit am besten was von der Einstellung unserer Senatsangehörigen / Politikern zu halten ist. Ich hoffe, dass die Verursacher dieses verfassungswidrigen Verhaltens eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden. Dir wünsche ich beste Gesundheit, gute Nerven und bleib dran immer wieder den Stachel ins verfassungswidrige Thema zu stechen. Beste Grüße Robert

    Reply
  29. Fragender
    28. Mai 2024    

    Hallo André,

    jeder Buchstabe und jedes Satzzeichen bringen deine Wut zum Ausdruck. Absolut nachvollziehbar, dass du so emotional reagierst.

    Ich bin wirklich perplex, wie die CDU nunmehr ihr eigenes Wort bricht und das Versprechen, es besser zu machen, geradewegs über Bord wirft.

    Mir fehlt mittlerweile sämtliche Phantasie, wie sich dieser tief im Dreck steckende Karren wieder herausziehen lässt.

    Reply

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  • Hanzen zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweitePünktlich zum Jahresbericht der Berliner Feuerwehr bei Twitter X nochmal das Thema amtsangemessene Besoldung als Erinnerung gepostet 😉 https://x.com/Hanzen1970/status/1940336398034485338?t=NSSJIEpcx3lI1rpz9UHVYg&s=19
  • Marc zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteGibt es eigentlich Erkenntnisse, ob es dieses Jahr noch was wird mit der Rechtssprechung zur Alimentation der Beamten in Berlin?

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