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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Gesetzgebung im Eilverfahren

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  • Gesetzgebung im Eilverfahren
22. Januar 2021 12 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 wird gerade im Eilverfahren durch das Plenum und den Hauptausschuss geprügelt. Die 1. Lesung im Plenum fand am 14.01.21 ohne Beratung statt. Mittlerweile ist der Entwurf auch schon im Hauptausschuss beraten worden. Die 2. Lesung soll bereits am 28.01.21 erfolgen.

Wir vertreten auch weiterhin die Auffassung, dass dieses Besoldungsanpassungsgesetz  2021 weder materiell noch formell den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird. So können wir anhand von Berechnungen nachweisen, dass die ersten vier Prüfparameter nach Maßgabe des BVerfG nicht erfüllt werden und damit die Besoldung evident sachwidrig, unangemessen und unzureichend ist. Ein entsprechendes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen wird demnächst von uns veröffentlicht.

Der Senat verstößt damit in vielfacher Form gegen die Direktiven des Bundesverfassungsgerichtes. Die berechnete realitätsgerechte Mindestalimentation weicht beträchtlich von der vom Senat bezifferten ab. So kann auch nachgewiesen werden, dass die kaufkraftbereinigte Beamten-Bruttobesoldung noch nicht wieder das Niveau des Jahres 2000 erreicht hat und zugleich weiterhin deutlich hinter der Lohnentwicklung in Berlin hinterherhinkt.

Die Kritik der kürzlich gegründeten „Besoldungsallianz“ (DGB, dbb, Richterbund) am Gesetzentwurf blieb bislang beim Senat und Parlament ungehört.

Nun wird sich zeigen, welche Durchsetzungskraft die „Besoldungsallianz“ hat!

 

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Aktuelles
Luthe die 3. – Konkrete Nicht-Antwort
Stellungnahme DGB (Besoldungsallianz) zum BerlBVAnpG 2021

12 Kommentare

  1. Jochen Wolf
    22. Januar 2021    

    Wieso lassen sich alle, wirklich alle so verarschen. Sie lachen Euch aus und Ihr sitzt wie brave Hasen im vorauseilenden Gehorsam da und wartet auf euere Möhrchen. Ich empfehle “Der Untertan“. Heinrich Mann…….
    Steht endlich auf und tretet Sie mit Anlauf in den Arsch…..
    Oder behaltet immer schön die Silbermedaile..

    Reply
    • Fragender
      22. Januar 2021    

      Naja… wir haben alle einen Amtseid geleistet und im Gegensatz zu der Politikerkaste liegt uns das Wohl Berlins und ihrer Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Der überwiegende Teil von uns sieht seine Tätigkeit eben als Berufung.
      Wir stehen für Recht und Gesetz ein und brechen es nicht jahrelang in grober Art und Weise. Das macht uns zu ehrenwerten Mitmenschen. Für die Politik habe ich nur noch Verachtung übrig.
      Und da wir uns an die verfassungsmäßige Ordnung halten und nicht unsere Pflichten vergessen, gehen wir nunmal den Rechtsweg. Und das dauert.
      Aber leider haben nicht Alle so einen Ehrgeiz wie André und seine Mitstreiter und haben mittlerweile resigniert. Dieser Verdruss äußert sich auch im mitunter mangelnden Vertrauen gegenüber den Gewerkschaften. Leider wurde von deren Seite auch Vieles falsch gemacht.
      Im Ergebnis bleibt neben fehlenden Interesse, gewerkschaftliche Aktionen – sofern sie den stattfinden – zu unterstützen, nur das Klagen vor Gericht.
      Der Beschluss des BVerfG war jedoch ein Meilenstein und war nur der Anfang. Es dauert zwar, aber es geht voran. Irgendwann wird die Politikerkaste dafür büßen. Es sind dann nicht mehr die heutigen „Lenker“ an der Macht. Denn diese seilen sich frühzeitig ab und überlassen der nächsten Politikergeneration den Scherbenhaufen, den sie heute anrichten. Das ist das Einzige, was diese Herrschaften können. Probleme fabrizieren und andere dafür bluten lassen.

      Reply
      • Mario
        23. Januar 2021    

        Mit den ersten Absätzen triffst du den Nagel auf den Kopf. Ich füge da noch einen Gedanken hinzu.
        In der Ausbildung/Studium wird die die Bedeutung von Recht und Gesetz beigebracht. Du versiehst deine Arbeit in dem Glauben nach den Gesetzen zu handeln die der Senat rechtssicher bestimmt. Recht und Gesetz verpflichten dich in deinem Handeln, du vertrittst dies dem Bürger gegenüber und setzt es auch mit Gewalt durch. Jetzt musst du feststellen, dass genau dieser Senat sich nicht an die Rechtsprechung hält, ja sogar unser höchstes Gericht in seiner Rechtsprechung missachtet.
        Wie bitte soll man dem Bürger erklären das man Gesetze von einem durchsetzt der selbst das Recht mit Füssen tritt?

        Reply
        • André Grashof
          24. Januar 2021    

          Hey Mario,
          Du sprichst mir aus der Seele… wir können nicht kündigen, denn dann verlieren wir die Pensionsansprüche, wir können den Dienstherrn nicht wechseln, durch die Absprache der Innenminister und das „Wechselverbot“ des letzten Polizeipräsidenten (nur gegen gleichrangigen Ersatz, aber wer will schon zu DIESEM schlechten Dienstherrn wechseln) und wir dürfen nicht streiken, wie vor kurzem noch das BVerfG feststellte. Aber wie soll ich denn als Vertreter von Recht und Gesetz mit diesem bewusst rechtswidrigen Verhalten meines Dienstherrn umgehen??? Eine Frage, die mir bislang auch keine von mir angesprochene Universität beantworten konnte (wollte?)…
          Und vergesst mal nicht, dass dieser Senat schon die nächste unglaubliche Frechheit plant… eine heftige Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch für die älteren Kollegen/Kolleginnen……………………..

          Reply
          • Mario
            24. Januar 2021    

            Hey Andre, die angestrebte Verlängerung der Lebensarbeitszeit mag, neben dem Schaffen von Besoldungstatsachen, ein Grund dafür sein das das Gesetz durchs Parlament geprügelt wird. Nach dem beschlossenen verfassungswidrigen Gesetz (wahrscheinlich muss dann auch erstmal wider geklagt werden) stellt der Senat, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angleichung an die Bundesländer einfach fest.. Danach können sie wie um Koalitionsvertrag festgelegt die Lebensarbeitszeit erhöhen. Ergo, wenn es gelingt dieses Besoldungsgesetz zu stoppen gibt es auch noch keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Hier muss vor allem die Opposition im Parlament kräftig auf den Tisch hauen.

  2. Mario
    22. Januar 2021    

    Prima Sache, ich hoffe in dem Gutachten stehen auch belastbare Zahlen die der Öffentlichkeit vor Augen führen um wie viel die betroffenen Beamten, auch in der Summe, benachteiligt wurden.

    Reply
  3. Manfred
    22. Januar 2021    

    Hallo!

    Mal eine Frage in der Sache:

    Wer der anderen Abgeordneten außer dem jetzt fraktionslosen Abgeordneten Luthe zeigt noch Interesse an einer korrekten Besoldung und auf dem Weg dorthin?

    Reply
  4. Mario
    22. Januar 2021    

    Die breite Presse muss sachgerecht informiert werden.

    Reply
    • André Grashof
      22. Januar 2021    

      Hey Mario,
      da hast Du Recht… sobald das Gutachten verfügbar ist. Voraussichtlich Mitte der kommenden Woche!
      Alles Gute,
      André

      Reply
      • M
        22. Januar 2021    

        Prima Sache, ich hoffe in dem Gutachten stehen auch belastbare Zahlen die der Öffentlichkeit vor Augen führen um wie viel die betroffenen Beamten, auch in der Summe, benachteiligt wurden.

        Reply
  5. Kann man eigentlich keinen mehr wählen
    22. Januar 2021    

    Der Hauptausschuss besteht aus Mitgliedern aller Fraktionen.., auch jenen die auf unsere E-MAIL-Aktion antworteten „ja, na klar wir werden natürlich die Rechtsprechung achten!“ pftffh. Pustekuchen.

    Reply
  6. Fragender
    22. Januar 2021    

    Ich hoffe, dass mit Beginn der Normailsierung des öffentlichen Lebens und Eintritt in die heiße Phase des Wahlkampfes öffentlichkeitswirksame Aktionen der Besoldungsallianz stattfinden.
    Mit geballter Kraft und größtmöglicher Beteiligung der Beamtenschaft müssen die richtigen Fakten und Fragen in den Fokus der Öffentlichkeit transportiert werden, damit es für den Senat unangenehm wird. Eine brennende Tonne vor dem Roten Rathaus könnte ein probates Mittel sein, um Druck auszuüben.
    Ich bin ebenso auf die derzeitigen Oppositionsparteien und deren Positionierung gespannt. Wer gewählt werden möchte, muss dafür auch was leisten…

    Reply

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