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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Klagenotwendigkeit und Termin BVerfG – Aktuelle Mitgliederinfo des DRB

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  • Klagenotwendigkeit und Termin BVerfG – Aktuelle Mitgliederinfo des DRB
17. Dezember 2019 24 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

In seiner aktuellen Mitgliederzeitschrift VOTUM 4/2019 widmet sich der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes dem Thema Besoldung und weist erneut auf die Notwendigkeit einer Klage hin, für den Fall, dass das Land Berlin unter Verweis auf die Rechtsprechung Nachzahlungen an Anspruchsteller verweigert, die nur Widerspruch eingelegt haben. (S. 21)

„Wer „auf Nummer sicher“ gehen und etwaige Ansprüche auf Nachzahlung der Besoldung nicht gefährden möchte und das Kostenrisiko eingehen will, sollte klagen oder seine Klage mindestens um die Ansprüche für das Jahr 2016 erweitern.“

Gleichzeit wird in der Ausgabe darauf hingewiesen, dass mit einer BVerfG-Entscheidung in Sachen Berliner R-Besoldung wahrscheinlich bis Mai 2020 zu rechnen ist.  (S. 21)

„Nach Informationen des DRB beabsichtigt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, das vorgenannte Verfahren möglichst noch während der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, d.h. bis Mai 2020, zu entscheiden.“

 

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Aktuelles, Rechtliches
Verfahrensstand beim BVerfG – nicht Neues
Neues zur „Ballungsraumzulage“

24 Kommentare

  1. Thomas Stein
    1. März 2020    

    Hallo Ingo, ich gehe davon aus, dass du unten stehenden Entschluss meinst !? Auf jeden Fall obliegt er noch Prof. Dr. Voßkuhle ! Wie ersichtlich geht es zwar um die Richterbesoldung aber auch das dürfte ja richtungswirkend sein…… schauen wir mal ….

    3. 2 BvL 4/18 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern (Besoldungsgruppen R1, R2 und R3) in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG amtsangemessen war („Richterbesoldung II“).

    Reply
  2. Ingo Plagemann
    20. Februar 2020    

    Hallo Kollegen,
    Die Jahresvorschau 2020 vom BverfG ist jetzt jetzt online. Ich drücke Euch die Daumen!
    Viele Grüße aus Brandenburg
    Ingo

    Reply
    • Martin
      1. März 2020    

      Hoffentlich bald. Kann es kaum erwarten:-) Schon wahnsinnig, wie lange sowas dauert. Hoffentlich zu einem guten und richtungsweisenden urteil. Also nicht nur dass die alimentation bis 2015 verfassungsgemäß zu niedrig war, sondern dass auch einfache richtlinien erarbeitet werden an denen sich jedes bundesland zu halten hat.

      Reply
  3. Hans
    20. Januar 2020    

    https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/polizei-musterklage-millionennachzahlung-fehlende-zulagen-bremen-100.html

    Ich denke für Berliner Beamte wäre das auch sehr interessant eventuell mal eine Sammelklage in Erwägung zu ziehen …Viele Kollegen sitzen seit Jahren auf höhere bewertete Stellen !! Beförderung …nur nach Nase wenn überhaupt.
    Da wurde auch Jahrelang gespart.
    Gruß Hans

    Reply
  4. Peter
    11. Januar 2020    

    Hier gibt es interessante Zahlen zu den bundesweiten Zulagen im Öffentlichen Dienst:

    https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10708-17.pdf

    Reply
  5. Matthias K.
    11. Januar 2020    

    Mich interessiert auch wie weit wir noch vom Bundesdurchschnitt im Nobember, wenn die 150 Euro Zulage gezahlt wird, sind und auf welchem Platz wir uns dann im Ranking befinden.

    Gibt es dazu schon Zahlen?

    Reply
    • Martin
      11. Januar 2020    

      Laut der internetseite öffentlicher-dienst.info liegt der durchschnitt in der besoldungsgruppe A4 Endstufe bei 31774 Euro. In berlin bekommt man 2,8 % weniger als der bundesdurchnitt. Also 897 euro im jahr weniger . Durch die ballungsraumzulage gibts 1800 euro mehr im jahr. Ist aber nicht ruhegehaltsfähig.

      Reply
  6. Unterbezahlt
    8. Januar 2020    

    Hallo an alle!

    Ist das nun eine Ente gewesen mit dem Urteil des BVerfG bzgl. der Berliner R-Besoldung?
    Auf der Website des BVerfG finde ich keine Infos.

    Reply
    • Martin
      8. Januar 2020    

      Jap. Ne ente. Was mich interessiert: gibt es aktuelle zahlen, ob der Abstand zwischen Sozialhilfeniveau und der untersten besoldungsgruppe immer noch unter 15 % liegt? Oder hat berlin schon dieses eine kriterium einer unteralimentation beseitigt.

      Reply
  7. Mario
    28. Dezember 2019    

    Hallo Fragender,
    vorerst würde ich Mirko folgen. Die letzte Entscheidung ist am 20. Dezember veröffentlicht worden. Die Entscheidung selbst ist vom 11.12.2019.
    Das BVerfG benötigt ca. 7 Arbeitstage zur Veröffentlichung. Warum eigentlich sollte zuerst ein PS davon erfahren? Sollte dennoch was dran sein, so lehnen wir uns entspannt zurück und rutschen erstmal gut ins neue Jahr. Bis spätestens Mai ist ja eine Entscheidung sowieso avisiert.
    Im übrigen ist die Aussage klagen zu müssen im Bereich der Justiz durchaus möglich. Immerhin hat der Justizsenator nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
    Ich wünsche ALLEN einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Beste Grüße Mario

    Reply
  8. Fragender
    27. Dezember 2019    

    Hallo in die Runde,
    laut Auskunft des Personalservice von heute soll das BVerfG hinsichtlich der R-Besoldung ein Urteil gefällt haben. Demnach soll die R-Besoldung in Berlin verfassungswidrig gewesen sein. Nachzahlungen bekommen angeblich aber nur die, welche geklagt haben.
    Schriftlich liegt dem PS aber noch nichts vor.
    Weiß jemand Näheres? Ich bin angesichts der Aussage der Mitarbeiterin mehr als erstaunt.

    Viele Grüße und einen guten Rutsch

    Reply
    • Mirko Prinz
      27. Dezember 2019    

      Hallo Fragender,
      kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke das wäre schon eine Pressemeldung wert und auf der Webseite des BVerfG ist davon nichts zu vernehmen. Letzte Meldung vom 20.12., vermutlich sind die auch in den „Gerichtsferien“.
      Ebenfalls einen guten Rutsch. Beste Grüße Mirko

      Reply
  9. Thomas Stein
    18. Dezember 2019    

    Danke Andre, gut von Dir zu lesen……

    Reply
  10. Thomas Stein
    18. Dezember 2019    

    Hallo Tommy, also ich habe bereits Anfang des Jahres Klage eingereicht und diverse meiner Kollegen/Bekannten aus dem Polizeikreis ebenfalls. Wichtig ist zunächst : hast du eine Rechtsschutzversicherung ? wenn ja und wenn sie die Kosten übernehmen ( klärt die Kanzlei ) ist alles gar kein Problem dann fährst du null Risiko ! Die Versicherung sollte lediglich den Zeitraum des Anspruchs abdecken. Es reicht also nicht jetzt eine abzuschließen, da übernehmen die gar nichts.
    Ich persönlich habe keine RSV habe aber trotzdem geklagt ! Es war mir egal, da gehe ich quasi All – In und für den Fall das ich verliere sind am Ende roundabout 650,– Euro flöten….. Wie gesagt, es war mir egal, erstens ist es zu dem erhofften Betrag ein überschaubarer Betrag, zweitens wäre ich im Fall das das Verfahren gewonnen wird, unter denjenigen, welche zuerst ausgezahlt werden müssten ( du kannst dir vorstellen was für eine Welle von Widersprüchlern noch Klage einreichen müssten und Drittens : es geht mir ganz einfach um das Prinzip, um Gerechtigkeit, ich bin Polizist und stehe für solche Werte ein, werde aber von meinem politischen Arbeitgeber ungerecht behandelt, geht absolut nicht…..
    Hochgerechnet und nur über den Daumen geschätzt fehlen mir in meiner Geldbörse seit dem Jahr 2003 ( Start der Wowereit-Ära ) zwischen 80.000 und 100.000 Euro !!! ( noch Fragen…. )
    Wünsche wie gesagt allen ein frohes Fest !
    Gruß vom anderen Tommy

    Reply
    • Sven Lorenz
      28. April 2020    

      Hallo, welcher Kanzlei sollte man sich denn anvertrauen? Beste Grüße Sven Lorenz

      Reply
      • Thomas Stein
        30. April 2020    

        … Habe Schmid – Drachmann gewählt …

        Reply
  11. André Grashof
    18. Dezember 2019    

    Hallo Euch Allen,
    es ist eine sehr komplizierte Rechtsmaterie. Niemand hat eine Glaskugel und kann Euch zu 100 % sicher sagen, wie die Richter am BVerfG entscheiden werden. Daher war es uns wichtig, dass Ihr die Sichtweise des DRB Berlin kennt und eigene Entscheidungen treffen könnt.
    Bei mir ist soweit alles ok. „Verbogen“ hat mich niemand, aber wie Mirko schon andeutete, muss ich erst einmal neue Kraft schöpfen und habe Urlaub bis zum 06.01.2020. Zuversichtlich schaue ich der Entscheidung des BVerfG entgegen und hoffe, dass uns endlich Gerechtigkeit widerfährt.
    Euch ALLEN wünsche ich nicht nur das Beste, sondern auch eine besinnliche Weihnachtszeit und einen wundervollen Start in das Jahr 2020!!!
    Beste Grüße, André

    Reply
  12. Tommy Grunwald-Delitz
    18. Dezember 2019    

    Hallo nochmal,

    Sorry, aber ich muss nochmal nachfragen, da ich mich mit solchen rechtlichen Spezifikationen nicht unbedingt auskenne.
    Die Klage würde doch den Sinn haben die Ansprüche, die sich aus den eingereichten Widersprüchen ergeben, durchzusetzen.
    Davon wären ja dann auch alle Widersprüche erfasst (auch die von 2010 etc.)

    Oder kann eine Klage nur bspw. 3 Jahre rückwirkende Ansprüche abhanden?

    Reply
    • Mirko Prinz
      18. Dezember 2019    

      Schwer zu beantworten, die Auskunft dazu sollte ein Rechtsanwalt geben. Zur Zeit scheint man nur „safe“ zu sein, wenn Klage erhoben wird (siehe Info DRB)

      Reply
  13. Tommy Grunwald-Delitz
    18. Dezember 2019    

    Hallo alle zusammen,

    Reicht es nicht eigentlich aus, erst dann Klage einzureichen, wenn die Behörde die Nachzahlung, auch den widersprüchlern gegenüber, verweigert?

    Ich meine abwarten wäre doch erstmal sinnvoller, weil man ja nicht weiß was rauskommt und da die Klage auch einiges kostet. Oder warum sollte so früh wie möglich Klage eingereicht werden?

    Vielen Dank und besinnliche Feiertage uns allen

    Reply
    • Mirko Prinz
      18. Dezember 2019    

      Na ja, ggf. könnten Ansprüche verfristen.

      Reply
    • Matze
      18. Dezember 2019    

      Also mein Anwalt vertritt dazu die Meinung daß man später, falls nur diejenigen die geklagt haben eine Nachzahlung bekommen, im Rahmen der „Ungleichbehandlung“ klagen könnte.
      Alles ohne Gewähr.

      Reply
  14. Thomas Stein
    18. Dezember 2019    

    Hallo Mirko,
    Dank für die Informationen ! Dann wollen wir mal hoffen, dass bis Mai hinsichtlich der Richter eine Entscheidung mit Signalwirkung getroffen wird ! Wo ist eigentlich Andre, ich hoffe es geht ihm gut bzw. hoffe ich das sie ihn nicht „verbogen“ haben ! Insofern allen Beteiligten, welche weder Mühen noch Kosten, noch Zeit gescheut haben ein herzliches Dankeschön und ein ein frohes und besinnliches Fest @ all

    Reply
    • Mirko Prinz
      18. Dezember 2019    

      Hallo Thomas,
      Danke für deinen Kommentar. Am Ende des Jahres ist wohl bei allen ein wenig die Luft raus. Ich hoffe auch, dass im nächsten Jahr ein vor der Pension befindlicher Richter dem Spuk ein Ende bereiten wird. 11 Jahre Verfahrenslaufzeit sprechen für sich. Wir wünschen allen geruhsame Feiertage. Im nächsten Jahr geht es mit neuer Kraft weiter.

      Reply

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