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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Pressemeldung der Senatskanzlei vom 06.09.2022

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  • Pressemeldung der Senatskanzlei vom 06.09.2022
11. September 2022 18 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Senat beschließt Anpassung der Besoldung an den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes: Beamtete Dienstkräfte bekommen ab dem 1. Dezember mehr Geld

Pressemitteilung vom 06.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 6. September 2022:

Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der beamteten Dienstkräfte, Richterinnen und Richter sowie der versorgungsberechtigten Personen des Landes Berlin werden zum
1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 29. November 2021 systemgerecht auf die beamteten Dienstkräfte sowie die versorgungsberechtigten Personen übertragen. Die Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Senat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen. Dieser Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgemreister zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend im Senat beschlossen.

Auch weitere Entgeltbestandteile wie die Zuschläge für den Dienst an Sonn- und Feiertagen und die Vergütung für Mehrarbeit werden erhöht. Mit dem Gesetz schafft der Senat zudem eine vereinfachte Möglichkeit, Personal mit einer Gewinnungs- bzw. Bindungsprämie zu gewinnen und zu halten. Die bisherige Regelung für entsprechende Sonderzuschläge wurde neu gefasst und erweitert. Damit verfügt das Land Berlin – insbesondere in Anbetracht der Konkurrenz durch den Bund – über eine finanziell attraktive Möglichkeit, beamtete Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter mit Hilfe einer Prämienzahlung zu halten sowie fachlich qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Für den Landeshaushalt ergeben sich aus der Anpassung der Besoldung für das Jahr 2023 Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro. Diese wurden bei der Aufstellung des Haushalts bereits berücksichtigt.

Neben der Besoldung hat der Senat auch weitere beamtenrechtliche Regelungen angepasst, so zum Beispiel die Verpflichtung, innerdeutsche Dienstreisen mit der Bahn vorzunehmen.

 

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Aktuelles
Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
Erinnerung an die Opposition vor den Berliner Neuwahlen

18 Kommentare

  1. lachebajazzo
    23. September 2022    

    Hallo Miteinander,
    wacht doch bitte endlich auf und traut euch mal richtige und wahrhaftige Konsequenzen zu. Hier wird nichts geändert, solange der tägliche Dienst rollt. Auch eine neue und echte Interessenvertretung muss her. Solange die Politik im allgemeinen und im speziellen in Berlin, ungehemmt weiter richtig Scheiße bauen kann, dürfen wir diese aufwischen….wenn das so weiter geht bis zum III. Weltkrieg. Da muss man kein Sterndeuter sein!
    Ich bin Pensionär und habe Jahrzehnte Dienst geschoben. Ich wollte jetzt mit meiner Frau das Wenige vom Altenteil genießen. Was ist davon übrig geblieben bei ca. 48 % Energiekostenerhöhung und weitere in Aussicht. Und wie man hört und ließt, habe ich bisher noch „Glück“ gehabt. Bei anderen „Abhängigen“ ist es wesentlich schlimmer, um nicht zu sagen, furchtbar….Auch ihr Kollegen seid schon langte mittendrin, systemrelevant eben. Und wen es noch nicht erwischt hat mit den Folgen die der Segen dieser Politik verursacht hat, auch den wird es treffen, ganz sicher…..Ich war und gehe demonstrieren (friedlich und ohne Waffen) wacht bitte endlich auf!!!!

    Reply
  2. Hans
    23. September 2022    

    Bereits ausgeschiedene Volksvertreter haben aber nichts von diesem extremen Sprung. Irana Rusta (von 1991 bis 2001 im Parlament) und Jürgen Adler (1979 bis 1999) sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz.

    Wo waren denn unsere Volksvertreter..die ganzen Jahre ?
    Ich warte seit 2010 auf meine Kohle

    Reply
  3. Hans
    23. September 2022    

    https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-ex-abgeordnete-wollen-hoehere-pensionen

    Da fehlen mir echt die Worte

    Schönes Wochenende
    Gruß Hans

    Reply
  4. Alleinerziehende
    13. September 2022    

    Besteht denn überhaupt noch die Möglichkeit, dass diese Klage behandelt wird?
    Zumindest hat das Bundesverfassungsgericht für seine „Kolleg*innen* entschieden, der Rest scheint nicht so wichtig…
    Wenn ein Gericht es seit 2008 nicht geschafft hat, sich in der Sache eine Meinung zu bilden, dann kann man wohl mutmaßen, dass auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren hier keine Entscheidung getroffen wird. Und selbst wenn doch. Muss dann wieder geklagt werden, um die Zahlung zu erhalten? Was passiert denn, wenn das Land Berlin auf das Urteil pfeift?

    Reply
    • André Grashof
      17. September 2022    

      Hallo Alleinerziehende, selbstverständlich wird die Klage noch behandelt. Die Frage ist nur … wann…
      In diesem Jahr soll Bremen behandelt werden, die wohl ein Jahr länger noch als wir warten. Schauen wir mal, was dort kundgetan wird.
      Das Land Berlin hat den Richtern – nach dem zugestandenen Zeitraum vom BVerfG – deren Richterbesoldung nachgezahlt. Aber leider auch nur in dem entschiedenen Klagezeitraum. Ab dem Jahr 2016 tut das Land Berlin so, als ob alles in Ordnung wäre, was natürlich vollkommener Blödsinn ist. Die vorgegebenen Berechnungen werden falsch ausgeführt, Zahlenwerte wieder manipuliert und Vorgaben missachtet. Das ist auch für den Deutschen Richterbund Berlin ein Affront und beispiellos in der Geschichte Deutschlands. Man kann nur hoffen, dass das BVerfG darauf in geeigneter Weise reagieren wird. Wenn nicht, dann müssten wir tatsächlich erneut klagen von 2016 bis heute… Zu verdanken ist das den verantwortlichen Politikern, die erneut und bewusst verfassungswidrig agieren!!!

      Reply
      • Manfred
        21. September 2022    

        Der Ex-Präsident des BVerfG Herr Voßkuhle ist am 26.09.22 bei Youtube zu Gast bei „Jung & Naiv“ vom bekannten Journalisten Thilo Jung. Vorab können Fragen eingereicht werden, die dann in der Sendung besprochen werden.

        🙂

        Reply
        • André Grashof
          21. September 2022    

          Hey Manfred,
          kurz nach seinem Abgang beim BVerfG hatte ich Kontakt zu ihm. Auch wenn er es gerne täte, so darf er keinerlei Stellungnahmen zu Themenbereichen abgeben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim BVerfG standen. Dafür hatte er wohl eine Art Verschwiegenheitserklärung abgegeben. Demzufolge durfte er auf keinerlei meiner Fragen antworten, die ich ihm im Zusammenhang mit der – wohl eindeutig ebenfalls – verfassungswidrigen A-Besoldung stellte. Nichtsdestotrotz kannst Du es gerne selbst versuchen, vielleicht findest Du Bereiche, die das Thema nicht direkt aufgreifen… kannst ja danach mal Bescheid geben.
          Beste Grüße, André

          Reply
  5. Matthias
    13. September 2022    

    Ich finde das natürlich nicht in Ordnung, dass es nur 2,8 Prozent mehr Geld gibt und das auch erst im Dezember. Natürlich steht uns eine gerechte Erhöhung und eine Nachzahlung zu.

    Ich konnte mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das der Senat auf einmal doch mehr zahlen würde. Das war ja nicht zu erwarten. So hoffe ich halt auf das nächste Jahr. Wenn die Tarifparteien für den Angestelltenbereich nächstes Jahr ein gutes Ergebnis erzielen, dann wird es ja zumindest 1:1 auf die Berliner Beamten übertragen (war ja früher auch nicht wirklich üblich….).

    Reply
  6. Bisasam
    13. September 2022    

    Wenn der Abstand zu Hartz 4 bisher schon zu gering war, dürfte dieser ja mit dem neuen Bürgergeld und den massiv gestiegenen Energiekosten (die ja auch alle vom Amt bezahlt werden) völlig abgeschmolzen sein. Ich meine wtf die Berechnung in dem Artikel:

    https://www.bz-berlin.de/deutschland/wer-arbeitet-ist-kuenftig-der-dumme

    Reply
    • André Grashof
      17. September 2022    

      …das sehe ich genauso! Sämtliche Hilfszahlungen müssten berücksichtigt werden, die nicht allen in gleichem Maße zugute gekommen sind. Eigentlich wurde vom BVerfG auch eine Spitzberechnung gefordert, so dass beispielsweise die 2,8 % Besoldungserhöhung, die erst ab Dezember 2022 bewilligt wurden, auf das Jahr umzurechnen wären und damit absolut lächerlich sind.
      Leider sind nach wie vor die Berechnungen des Senats (sofern sie überhaupt erfolgen) erneut falsch und manipulativ. Die vom BVerfG in dem Beschluss zur R-Besoldung vorgegebenen Regeln zur Berechnung werden absichtlich falsch interpretiert, umgangen bzw. missachtet. Hauptsache die Diäten stimmen und werden immer ab Januar erhöht.

      Reply
  7. Bernd
    11. September 2022    

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=1
    Referentenentwurf Bürgergeld

    Reply
  8. Fragender
    11. September 2022    

    https://www.rundblick-niedersachsen.de/landtagsjuristen-warnen-gesetzesvorschlag-zur-besoldung-widerspricht-der-verfassung/

    Auch in Niedersachsen erkennt man die Verfassungswidrigkeit der Besoldung und möchte dem abhelfen, wobei jedoch nur alleinverdienenden Beamten in Partnerschaft und mit zwei Kindern eine Familienergänzungsbetrag gezahlt werden soll. Sofern der Partner / die Partner selbst verdient, wird der Ergänzungsbetrag wohl nicht gezahlt.

    Es wird immer absurder. Überall Flickschusterei und Besoldungssysteme, welche völlig intransparent sind. Das Leistungsprinzip wird ad absurdum geführt. Es zahlt sich augenscheinlich nur aus, eine(n) nicht arbeitenden Partner(in) und möglichst viele Kinder zu haben.

    Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe endlich ein Machtwort spricht.

    Reply
  9. Fragender
    11. September 2022    

    Widerspruch einlegen und klagen…

    Der Beschluss des BVerfG wird spätestens mit Erhöhung des Bürgergeldes ab Januar 2023 missachtet, da die 15% Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden dürften.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article240984719/Gesetzentwurf-Neues-Buergergeld-soll-502-Euro-pro-Monat-betragen.html

    Man muss nur die neuen Zahlbeträge sowie Miete und die sonstigen Zuschläge addieren.

    Wertschätzung können wir nicht erwarten. Dafür dürfen wir aber in einem sicherlich unruhigen Herbst und Winter unter erschwerten Bedingungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen.

    Reply
  10. Bernd
    11. September 2022    

    Demnach waren die Verhandlungen der Besoldungsallianz „erfolgreich“. Ganze 2,8 % als Inflationsausgleich. Hut ab!

    Reply
    • Matthias
      11. September 2022    

      Naja, die 2,8 Prozent wurden ja schon lange bevor diese hohe Inflation abzusehen war „ausgehandelt“. Ich hoffe auf eine adäquate Angleichung im nächsten Jahr…

      Reply
      • André Grashof
        11. September 2022    

        2,8 % ab Dezember müssen durch 12 Monate geteilt werden, um festzustellen, was ab Januar tatsächlich dazukam (anteilig). Zu keinem Zeitpunkt der letzten Jahre war die Inflationsrate bei 2,8 %. Nach wie vor wird keine „Spitzberechnung“ seitens des Senats durchgeführt … eigentlich erfolgt überhaupt keine Berechnung im Sinne des BVerfG. Die Zahlentricksereien mit bewusst falschem Zahlenmaterial ist unfassbar. Als Richter am Bundesverfassungsgericht würde ich mir verar…. vorkommen. Hoffentlich sehen die das dort auch so. Und wenn man jetzt kommt mit der Info, dass wir Corona-Prämie bekommen haben, dann sage ich dazu nur: eine erneute Trickserei, denn diese ist – wie alle Einmal- und Sonderzahlungen – nicht pensionswirksam. Unsere Pensionäre wurden offensichtlich vollkommen von den Gewerkschaften vergessen. Wie immer: Danke für Nichts werter Senat.
        Beste Grüße, André Grashof

        Reply
      • Mirko Prinz
        11. September 2022    

        Bei Beamten wird nichts ausgehandelt! Es besteht jederzeit im Gesetzgebungsverfahren die Chance noch nachzulegen und eine Verfassungsmäßigkeit herzustellen. Da muss man nicht bis nächstes Jahr warten.

        Reply
        • Fragender
          11. September 2022    

          Gibt es denn die Besoldungsallianz überhaupt noch?

          Man hört und liest nix.

          Reply

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