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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Gespräch mit der AfD – Lebensarbeitszeitverlängerung und fortgesetzte verfassungswidrige Besoldung

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19. Oktober 2022 2 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Vertreter des Aktionsbündnisses „Berliner-Besoldung.de“ suchten am heutigen Tag auf Einladung von Frau Dr. Brinker (Vorsitzende der AfD Fraktion) deren Räume im Berliner Abgeordnetenhaus auf. Zum Gespräch gesellte sich noch Herr Brousek (stellvertretender Fraktionsvorsitzender und ehemaliger Richter am AG Schöneberg). Der Austausch fand in einer freundlichen Atmosphäre statt, war sehr anregend und ergebnisreich.

Zur beabsichtigten Lebensarbeitszeitverlängerung erfuhren wir, dass vom Senat bzw. der regierenden rot-grün-roten Koalition geplant war, die uns bereits vorab bekannten Informationen (schrittweise Erhöhung der Lebensarbeitszeit ab dem Jahrgang 1962 um jeweils drei Monate…) im Jahr 2023 öffentlich bekannt zu geben und mit Wirkungseintritt ab dem Jahr 2024 umzusetzen. Von diesem Vorhaben ist derzeit keine Rede mehr, was vermutlich daran liegt, dass eine Neuwahl in Berlin durchgeführt werden wird.

Die AfD wird sich dafür einsetzen, dass die uns bereits zugespielten Informationen noch einmal überarbeitet werden. Insbesondere sollte nachgebessert werden, dass die betroffenen Jahrgänge nicht bis in das Geburtsjahr 1962 zurückreichen und auch die langjährig schichtdienstarbeitenden Mitarbeitenden eine gesonderte Position erhalten. Ebenso wird sich die AfD dafür verwenden, dass es auch weiterhin eine gesonderte Regelung für die Feuerwehr und die Polizei geben wird, was die Altersgrenze bei der erweiterten Lebensarbeitszeit der gesamten Beamtenschaft betrifft.

Zum Thema verfassungswidrige Unteralimentation wurde Frau Dr. Brinker vorab bereits das zweieinhalbseitige Handout zugemailt, was Herr Brousek und Frau Dr. Brinker sehr intensiv überarbeiteten und als überaus hilfreich betitelten, um einen Einblick in die komplexe Materie „verfassungswidrige Unteralimentation“ zu erhalten. Betont wurde unsererseits, dass die Beamtenschaft angesichts eines fasst 15 Jahre andauernden Rechtsstreits, der besoldungsrechtlichen Willkür des Dienstherrn „ausgeliefert“ ist. Ein effektiver Rechtsschutz ist angesichts dieser Verfahrensdauer nicht gegeben, womit auch das beamtenrechtliche Streikverbot konterkariert wird.

Es wurde eine fünfseitige Zusammenstellung des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 4/18 übergeben, wie auch eine erste Kurzbetrachtung zum Besoldungsgesetzentwurf für das Jahr 2022, der am 18.10.22 online gestellt wurde (Drucksache 19/0603). Weiterhin erhielt Frau Dr. Brinker einen Zeitungsartikel in Bezug des Umgangs mit der Besoldung im Land Hamburg (pauschale Zahlung eines Abschlages in Höhe von ca. 5700 € an jeden beamteten Mitarbeitenden im Land

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article238254089/Beamtenbesoldung-Darum-gibt-es-eine-Millionennachzahlung-fuer-Hamburgs-Beamte.html ).

Diese umfangreichen Informationen werden durch die AfD-Fraktion in der Folgezeit dahingehend ausgewertet, wie bei einer Diskussion im Rahmen des Innen- und/oder Hauptausschusses zum Thema Besoldung und Besoldungsgesetzentwurf 2022 die Regierungskoalition zur Stellungnahme – bezüglich des offensichtlichen verfassungswidrigen Umgangs mit diesem Thema – aufgefordert werden kann. Uns wurde versichert, dass die AfD-Fraktion gerade dem Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land Berlin sehr offen gegenübersteht und zur Stärkung beitragen will.

Na dann schauen wir mal, was zukünftig geschieht, uns Allen alles Gute,

André

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Abgeordnetenhaus, Aktuelles
Antwort der FDP-Fraktion auf Brief vom 04.10.2022
Kurz überschlagen – immer noch vorsätzlich verfassungswidrig!

2 Kommentare

  1. Thomas Stein
    20. Oktober 2022    

    Danke André ! Ich persönlich finde es gut diesen Weg zu gehen, eventuell kann hier endlich ein Mal oppositioneller Druck aufgebaut werden. Seinerzeit hatte ich auch einmal Kontakt zu Herrn Pazderski aufgenommen. Es fand auch ein nettes Gespräch statt. Entweder konnte ich aber das Anliegen nicht überzeugend rüberbringen oder aber es wurde von den damaligen Entscheidungsträgern der AfD total verkannt, dass man hier beim ÖD, speziell im Beamtenbereich, auf einem riesigen Berg an Wählerstimmen sitzt, wenn es denn richtig angeht….

    Reply
    • André Grashof
      20. Oktober 2022    

      Hey Thomas, wir fanden es sehr entgegenkommend, dass wir zu einem Gespräch eingeladen wurden. So lässt sich vieles besser besprechen und klären, als über den schriftlichen Weg. Und wir hatten den Eindruck, dass beide Gesprächspartner sehr interessiert waren, was alleine schon dadurch klar wurde, dass das von uns übersandte Material überarbeitet wurde und Fragen dazu geklärt werden konnten. Wir hatten ja sowohl AfD, als auch FDP und CDU angeschrieben. Die Antwort der FDP haben wir ja bereits veröffentlicht, die nicht sehr erschöpfend war. Dass sich die CDU bislang gar nicht positionierte, ist sehr befremdlich. Das war in der Vergangenheit anders. Wir müssen abwarten, was in der Folgezeit geschieht. Es war – wie Du schon sagtest – ein Versuch, die Opposition zu informieren und zu sensibilisieren. Zumindest bei der AfD schienen wir auf offene Ohren gestoßen zu sein. Schauen wir mal… beste Grüße, André

      Reply

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