2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Ich weiß gar nicht, ob Sie es schon wussten?

Wie entsteht denn nun eine Diktatur, und wie wehrhaft ist eine Demokratie?

Die Gewaltenteilung ist eigentlich als fundamentale Brandmauer konzipiert, damit Macht niemals in einer Hand landet und eine Diktatur mit aller Macht verhindert wird. Doch wenn Ross und Reiter hier beim Namen benannt werden, zeigt sich ein alarmierendes Bild: Die gesetzgebende Gewalt (das Parlament) beschneidet zuerst die ausführende Gewalt (die Exekutive bzw. die eigenen Bediensteten) über Jahre hinweg durch verfassungswidrige Besoldung, reißt damit faktisch die Macht an sich und entmachtet im nächsten Schritt die rechtsprechende Gewalt (das Bundesverfassungsgericht), indem sie deren Urteile – wie vom Gericht selbst kritisiert – „sehenden Auges“ kreativ interpretiert.

Der schleichende Totalitarismus im grauen Gewand

Ich weiß gar nicht, ob ihr es schon wusstet… aber Diktaturen fangen heutzutage gar nicht mehr mit wildem Straßengestrüpp oder lautem Kanonendonner an. Das ist total aus der Mode! Die fangen ganz bürokratisch, fast schon langweilig an. Da wird hier mal ein Gesetz ein bisschen gedehnt, dort eine unbequeme Regel umschifft und drüben einfach mit einem Gerichtsurteil nonchalant umgegangen. Nach dem Motto: „Wir machen uns die Welt, wiede-wiede-w wie sie uns gefällt!“ Schritt für Schritt schrumpfen die Kontrollen, bis von der schönen Gewaltenteilung nur noch ein trauriger Rest übrig ist.

Und genau an diesem Punkt haben wir heute das große Vergnügen, live dabei zu sein – nur eben in einer modernen, feingeschliffenen Variante:

  • Der erste Schritt (Die Exekutive und ihre Basis beschneiden): Die gesetzgebende Gewalt (das Parlament) fängt ganz harmlos damit an, die ausführende Gewalt bzw. ihre eigenen Beamten und Richter über Jahre hinweg mit einer verfassungswidrigen Besoldung abzuspeisen. Man spart sich die Haushaltslöcher einfach „nur“ auf Kosten der eigenen Bediensteten schön.

  • Der zweite Schritt (Spielräume gewieft in Justizurteile hineininterpretieren und nutzen): Wenn dann das Bundesverfassungsgericht einschreitet und feststellt: „Halt, das ist verfassungswidrig!“, zuckt die Politik lässig mit den Schultern. Statt zu zahlen, nimmt sie die Urteile nicht für bare Münze, sondern biegt sie sich durch raffinierte Interpretationen „sehenden Auges“ so hin, wie es gerade in den haushaltspolitischen Kram passt.

Man muss sich an dieser Stelle ernsthaft fragen:

Glaubt die Legislative allen Ernstes, das Bundesverfassungsgericht werde gewähren lassen, dass seine Judikatur zu einem unverbindlichen Diskussionsbeitrag mit ungewissem Ausgang verkommt? Spekuliert man im parlamentarischen Raum etwa darauf, das höchste Verfassungsorgan ungestraft in der Erwartung verkennen zu dürfen, dass diese schleichende Umgehung im staatsrechtlichen Graubereich unbemerkt bliebe?

Das kleine Erziehungs-Dilemma

Das Ganze erinnert an eine klassische Szene aus der Kindererziehung: Die Kinder haben etwas im Sinn, wovon sie mit Sicherheit wissen, dass es nicht erlaubt werden würde. Die Eltern reagieren darauf dennoch zunächst mit einer vagen Ansage mit Appell-Charakter: „Ach, spielt drinnen einfach ein bisschen ruhiger mit dem Ball.“ Für die Kinder ist das eine Freigabe, die Grenzen ihres Spielraums durch Testen festzustellen: Sie deuten den Freiraum kreativ, bewegen sich im verbliebenen Graubereich und treiben es im Spiel anschließend auf die Spitze. Doch wenn die Eltern merken, dass man ihnen auf der Nase herumtanzt, wird nicht mehr diskutiert: Dann wird das Spiel komplett verboten, und es gibt exakte Ansagen, bei denen keine Auslegung mehr hilft – der Spielraum wird zum Wohle des gedeihlichen Miteinanders klar definiert.

Doch hier liegt der entscheidende, schmerzhafte Unterschied zwischen dem Kinderzimmer und dem Parlament:

Während Kinder sich vielleicht im Spiel verlieren und dadurch die Grenze austesten, agieren gewählte Volksvertreter sehenden Auges. Es ist eben kein kindliches Versehen, sondern ein kalkulierter Affront. Und genau deshalb hilft hier auch keine vage Ermahnung mehr, sondern nur noch die harte Konsequenz: Wenn die Politik den verfassungsrechtlichen Spielraum so ausreizt, muss das Bundesverfassungsgericht das Spiel komplett unterbinden und mit einer Vollstreckungsanordnung exakte, unumstößliche Ansagen machen, bei denen keine Auslegung mehr hilft.

Dr. Wöckels Warnung aus Speyer

Genau dieses Szenario greift die aktuelle verfassungsrechtliche Debatte auf. Auf der jüngsten Fachtagung „Die Zukunft des öffentlichen Dienstes“ an der Universität Speyer warnte Dr. Christian Wöckel vom Bundesverfassungsgericht unmissverständlich vor den Konsequenzen eines solchen Verhaltens.

Sollte sich ein Gesetzgeber beharrlich weigern, verfassungsgemäße Zustände herzustellen, steht das BVerfG vor der Pflicht, die Notbremse zu ziehen. Dr. Wöckel erinnerte in diesem Zusammenhang an die historische Rechtsprechung zu den Familienzuschlägen für kinderreiche Familien: Nachdem der Gesetzgeber über mehrere Anläufe hinweg blockiert hatte, ermächtigte das Gericht die Verwaltungsgerichte per Vollstreckungsanordnung (nach § 35 BVerfGG) dazu, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe unmittelbar und ohne neue gesetzliche Grundlage in konkrete Zahlungsansprüche umzusetzen.

Zwar schätzte Dr. Wöckel die Lage aktuell noch überaus diplomatisch so ein, dass aktuell noch kein genereller, sofortiges Handeln erfordernder Unwillen vorliegt – doch die Botschaft ist klar: Das BVerfG hat das Prüfmodell verschlankt, die Parameter geschärft und dem Gesetzgeber die Verantwortung für die Rechtfertigung seiner Besoldung vollends überantwortet.

Fazit: Klare Kante gegen den Verfassungsbruch

Angesichts dieses offenen Affronts läuten beim Bundesverfassungsgericht zweifellos die Alarmglocken. Zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird dort sicherlich über die Möglichkeit von Vollstreckungsverfügungen nach § 35 BVerfGG diskutiert – nicht nur, um die Demokratie und die Gewaltenteilung zu retten, sondern auch, damit das Gericht sich selbst und seine Urteilskraft nicht in Frage stellen muss.

Denn so fangen Diktaturen an: Wenn sich Politiker über alle drei Gewalten hinwegsetzen, Gesetze beugen und die Verfassung missbrauchen. Um unseren Staat und unsere Freiheit zu retten, darf das Gericht jetzt nicht länger zuschauen. Es braucht klare Kante gegen den Verfassungsbruch!

P. S.

Nach dem Motto „Brot und Spiele“: Ablenkung durch Neiddebatten – Die Rolle der Medien

Während im Hintergrund die Grundlagen der Gewaltenteilung ins Wanken geraten, verlagert die mediale Landschaft – angefacht durch die aktuelle Rentenreformdebatte – den Fokus ganz nach dem Motto „Brot und Spiele“ gezielt auf bequeme Nebenkriegsschauplätze. Die tatsächliche Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat wird von den großen Medien oft schlicht nicht gesehen – oder, falls man diesen Zustand wohlwollend betrachtet, aus Naivität verkannt. Doch wenn diese Tragweite sehenden Auges ignoriert wird, wovon auszugehen ist, bewegt man sich in einem kalkulierten, strategischen Fahrwasser, das weit über schlichte Unwissenheit hinausgeht. Wenn allerdings selbst die vierte Gewalt so kurzsichtig agiert und sich in falscher Sicherheit wiegt, stellt sich die dringende, fast schon schmerzhafte Frage nach ihrem eigenen Selbstverständnis: Welches Bild wollen die Medien eigentlich von sich selbst zeichnen, wenn sie durch gefällige Ignoranz just den Ast absägen, auf dem auch ihre eigene, freie Berichterstattung sitzt?

Stattdessen wird die Beamtenschaft mit ihren angeblichen „Privilegien“ zum Dauerthema gemacht, um alle anderen gesellschaftlichen Gruppen in einen Topf zu holen und von den echten, hausgemachten Problemen abzulenken. Dabei spannt sich der Bogen der Einkommen in unserer modernen Wirtschaft von bedingungslosen bis hin zu leistungslosen Einkommen extrem weit – das Gehalt der Beamtenschaft ist davon nur ein einzelner Baustein. Doch mit einem entscheidenden Unterschied: Nur das Berufsbeamtentum ist ein direktes Fundament der Gewaltenteilung, das unsere Demokratie absichert und den Staat unabhängig hält.

Wie weit diese mediale Stimmungsmache geht, zeigte sich exemplarisch in der ARD-Sendung „Deutschland, deine Beamten: Zeit für Reformen?“ von und mit Jessy Wellmer. Dort wurde das Thema auf die Spitze getrieben – etwa in einem Interview mit dbb-Chef Volker Geyer, der ohne sich zu schämen gezielt mit einer rein emotional aufgeladenen „gefühlten Gerechtigkeitsdebatte“ konfrontiert wurde.

Dabei wird völlig verkannt, was auf dem Spiel steht: Wie viele Kritiker vergessen eigentlich, wie unverzichtbar der Beamtenstatus für essenzielle Bereiche ist? Man muss sich nur fragen, wie viele Berufe – von der Verwaltung bis zur zwingenden Verbeamtung von Soldaten – ausnahmslos diesen besonderen rechtlichen Status benötigen, um den Staat verlässlich und wehrhaft zu halten. Wer hier aus billigem Populismus die Axt anlegt, schädigt nicht die „Privilegierten“, sondern das Fundament unseres eigenen Staates.

12 Kommentare zu „Ich weiß gar nicht, ob Sie es schon wussten?“

    • erstmal Koalitionsverhandlungen, wenn dann noch Zeit ist bis zum 31.03.2026…………………

      bei einem linken Senat („polizeifreundlich“) sehe ich ehrlicherweise ziemlich schwarz.
      Bei den ganzen Enteignungsfantasien und weiteren milliardenschweren Vorhaben, Wahlrecht für alle ab 5 Jahren.
      All diese Dinge sind verfassungswidrig!, warum also sollte man sich bei unserer Besoldung an die Vorgaben des Verfassungsgericht halten………?

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  1. Es ist schon bemerkenswert …

    Zunächst schien Jessy Wellmer sehr erfreut darüber zu sein, mit mir einen Interviewpartner für ihre ARD-Dokumentation „Deutschland, deine Beamten: Zeit für Reformen?“ gefunden zu haben.

    Offenbar waren meine Aussagen zum Berufsbeamtentum dann aber doch etwas zu kritisch. Jedenfalls wurde das gesamte Interview kurzerhand gestrichen und fand in der fertigen Sendung keinerlei Berücksichtigung.

    Dabei sollte gerade eine Dokumentation, die sich mit der Reformbedürftigkeit des Berufsbeamtentums beschäftigt, auch unbequemen und kritischen Stimmen Raum geben.

    Kritische Meinungen gehören zu einer offenen Debatte – gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

    Schade, ARD. Eine verpasste Chance für eine wirklich vielschichtige Diskussion.

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    • Danke für den Hinweis, Martin!

      Das genannte Bundesverfassungsgerichtsurteil passt perfekt zu den Gedanken meines Beitrags und zeigt den roten Faden, der sich durch die Besoldungsgeschichte zieht. Darin erinnert das Gericht an den Kern des Berufsbeamtentums:

      ​„Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten….
      …Damit trägt der Dienstherr nicht zuletzt der Aufgabe des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu gewährleisten.

      ​Der historische Verweis verdeutlicht wunderbar, dass das Ringen um eine korrekte Alimentation kein modernes Phänomen ist, sondern ein altbekanntes Muster aufzeigt. Umso wichtiger ist es, hier wachsam zu bleiben und die Entwicklungen kritisch zu begleiten!

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