2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Wie 500 Euro Vollkasko dein Recht sichern: Die Master-Checkliste

Wer sich einen Neuwagen kauft, zahlt jedes Jahr ohne Zögern gut und gerne über 500.- Euro für die Vollkaskoversicherung. Passiert kein Unfall, ist das Geld unwiderruflich weg – und kracht es doch einmal, ist im Schadensfall zusätzlich die vereinbarte Selbstbeteiligung aus eigener Tasche fällig, nur um den Blechschaden repariert zu bekommen. Trotzdem fährt niemand ohne diesen Schutz. Bei der eigenen Existenz und der verfassungsmäßigen Alimentation verlassen sich viele Kolleginnen und Kollegen dagegen seit Jahren auf das Prinzip Hoffnung und behördliche Beschwichtigungen. Ein riskanter Fehler – besonders für jüngere Generationen im Landesdienst.

Die Master-Checkliste als Aushang und für den Schreibtisch

  1. Finanzielle Basis & Jahrestaktung schaffen
  • [ ] 500 Euro als Vollkasko-Rücklage sichern: Einmalig 500 Euro auf einem separaten Tagesgeldkonto reservieren, um im Klagefall den Gerichtskostenvorschuss sofort bedienen zu können.
  • [ ] Jahres-Wecker stellen: Dauerhaften Kalendereintrag auf den 15. November jedes Jahres setzen: „Besoldungswiderspruch einreichen“.
  1. Jährliche Pflicht-Routine (Frist: 31. Dezember)
  • [ ] Förmlichen Widerspruch verfassen: Formell die Rüge der verfassungswidrigen Unteralimentation für das laufende Haushaltsjahr (sowie vorsorglich für Folgejahre) erheben. Amtsangemessene Nachzahlung sowie Ruhendstellung bis zur verfassungsgerichtlichen Klärung fordern.
  • [ ] Zustellung zwingend beweis- und formsicher: Schriftformerfordernis, per Fax mit Sendebericht und im Original an die zuständige Personalstelle.
  • [ ] Belege, Bestätigungen & Verjährungsverzicht dauerhaft abheften: Widerspruchskopie, Post-Einlieferungsbeleg, den unterzeichneten Rückschein, die schriftliche Eingangsbestätigung der Behörde sowie die ausdrückliche behördliche Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung lückenlos zusammen in der Besoldungsakte archivieren.
  1. Nach Verkündung des Reparaturgesetzes
  • [ ] Bescheid auf Tabelle vs. Familienzuschlag prüfen: Prüfen, ob die Grundbesoldungstabelle linear saniert wurde oder ob das Gesetz lediglich Familienzuschläge aufbläht. (Informationen dazu auf berliner-besoldung.de verfolgen)
  • [ ] Bescheidung erzwingen: Bei fortdauernder Unteralimentation das Ruhen beenden und die Behörde schriftlich auffordern:

„Ich halte meinen Widerspruch aufrecht und beantrage den Erlass eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids.“

  1. Nach Erhalt des negativen Widerspruchsbescheids
  • [ ] Friststart (Tag 1) festhalten: Zustellungsdatum auf dem gelben Briefumschlag notieren, Umschlag an den Bescheid heften. Klagefrist: Genau 1 Monat.
  • [ ] Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben: Schriftlich beim VG Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin) einreichen. Vor der 1. Instanz herrscht kein Anwaltszwang (§ 67 VwGO).
  • [ ] Drei Kernanträge stellen:
    1. Hauptantrag: Feststellung der verfassungswidrigen Unteralimentation.
    2. Verfahrensantrag: Ruhen des Verfahrens (§ 173 VwGO mit § 251 ZPO) im Hinblick auf anhängige Verbands-Musterklagen.
  • [ ] Gerichtskostenvorschuss anweisen: Die rund 500 Euro aus der Vollkasko-Rücklage sofort nach Kostenanforderung überweisen.
  • [ ] Verfahren ruhend stellen lassen: Nach Zustellung durch das Gericht den Ruhensbeschluss abwarten. Der Anspruch ist gesichert, die Zinsuhr läuft, und es entstehen keine weiteren Verfahrenskosten.

Die 7,2-Milliarden-Wahrheit in den Schubladen

In den Modellrechnungen der Finanzverwaltung existiert eine Zahl, die das tatsächliche Ausmaß der Problematik beziffert: Rund 7,2 Milliarden Euro würde eine echte, vollständige Gesamtreparatur der jahrelangen verfassungswidrigen Unteralimentation kosten, wenn man sie tatsächlich über das gesamte Gefüge anpacken müsste.

Diese 7,2 Milliarden Euro spiegeln die rechnerische Dimension des aufgelaufenen Gesamtschadens wider. Dass diese Zahl in der behördlichen Kommunikation selten im Mittelpunkt steht, hat einen einfachen Hintergrund: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt das Prinzip der zeitnahen Geltendmachung. Karlsruhe verpflichtet den Dienstherrn rückwirkend nur für diejenigen zur Nachzahlung, die in jedem Haushaltsjahr formell widersprochen haben. Wer geschwiegen hat, fällt nach verfassungsgerichtlichen Maßstäben aus dem Kreis der Nachzahlungsberechtigten heraus.

Der Weg über 1,2 Milliarden: Familienzuschlag statt Grundtabelle

Auf der anderen Seite steht der Entwurf für ein Reparaturgesetz mit einem nach Schätzung des Finanzsenators (der inzwischen abgewählten Koalition) veranschlagten Volumen von lediglich rund 1,2 Milliarden Euro.

Die entscheidende Weichenstellung liegt in der Konstruktion: Statt die lineare Grundbesoldungstabelle für alle Ämter und Erfahrungsstufen anzupassen, konzentrieren sich die Planungen der Verwaltung auf massiv aufgestockte Familienzuschläge. Die verfassungsrechtlich geforderte Mindestbesoldung wird rechnerisch vorrangig über Kind-Komponenten hergestellt.

Die Konsequenzen dieses Modells sind offensichtlich:

  • Ledige, kinderlose Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger gehen weitgehend leer aus.
  • Das innerdienstliche Abstandsgebot gerät ins Wanken: Ein A-8-Beamter mit drei Kindern erhält am Monatsende netto mehr als eine kinderlose Führungskraft in A 13. Das berührt den verfassungsrechtlichen Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 und 5 GG empfindlich.

Ob Karlsruhe eine Konstruktion billigt, die eine 7,2-Milliarden-Gesamtlücke mit 1,2 Milliarden Euro über reine Familienkomponenten abfedert, darf mit Blick auf bisherige Entscheidungen bezweifelt werden.

Der Vollkasko-Vergleich: Die drei Verfahrensausgangsszenarien

Genau wie bei einer Kfz-Police entscheidet der Schadens- bzw. Verfahrensausgang über den finanziellen Ertrag. Was passiert im Ernstfall mit den 500 Euro Gerichtskostenvorschuss?

  • Szenario 1: Voller Erfolg (Karlsruhe kippt das Gesetz)

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Reparaturgesetz wegen Verletzung des Abstandsgebots und systemwidriger Flucht in Familienzuschläge für verfassungswidrig. Das Land Berlin muss über die Tabelle nachbessern.

Was passiert mit den 500 €? Das Land Berlin erstattet die Gerichtsgebühren zu 100 % zurück (§ 154 Abs. 1 VwGO).

Finanzieller Ertrag: Volle Besoldungsnachzahlung für alle anhängigen Streitjahre plus Prozesszinsen (5 % über Basiszins ab Rechtshängigkeit). Die Zinsen übersteigen die Auslagen bei Weitem.

  • Szenario 2: Teilerfolg / Nachbesserung durch Gesetzgeber

Unter dem Druck anhängiger Klagen bessert das Abgeordnetenhaus nach oder das Gericht stellt Teilverfassungswidrigkeiten fest.

Was passiert mit den 500 €? Kosten werden anteilig übernommen oder vom Land im Rahmen der gesetzlichen Gesamtabwicklung getragen; allenfalls ein kleiner Teilbetrag bleibt offen.

Finanzieller Ertrag: Eine spürbare Nachzahlung, die jeden Restkostenanteil um ein Vielfaches übertrifft.

  • Szenario 3: Vollständiges Unterliegen (Worst Case)

Die Gerichte winken das 1,2-Milliarden-Modell wider Erwarten als verfassungskonform durch.

Was passiert mit den 500 €? Der Vorschuss verbleibt bei der Justizkasse.

Der Vollkasko-Effekt: Wie bei der Kfz-Versicherung waren die 500 Euro der kalkulierte Preis für den lückenlosen Rechtsschutz. Man hat einmalig 500 Euro riskiert, um Ansprüche im fünfstelligen Bereich zu sichern. Das Risiko war überschaubar, der Einsatz geboten.

Warum unverbindliche Erklärungen nicht genügen

Behördliche Hinweise, man müsse „nicht widersprechen“, da Ansprüche gewahrt blieben, bieten keine verlässliche Rechtssicherheit. Administrative Absichtserklärungen oder Pressemitteilungen binden die Gerichte nicht. Wenn das Abgeordnetenhaus ein Reparaturgesetz verabschiedet, das Stichtage festlegt oder Nachzahlungen an das Vorliegen anhängiger Widersprüche knüpft, gilt das förmliche Gesetz.

Wer nicht jedes Jahr bis zum 31. Dezember formell und nachweisbar Widerspruch einlegt, riskiert, dass Ansprüche an der fehlenden zeitnahen Geltendmachung scheitern.

 

17 Kommentare zu „Berlin: Wie 500 Euro Vollkasko dein Recht sichern: Die Master-Checkliste“

  1. NA DANN, kann man ja mal gespannt sein ob die „Linken“ von der GdP als demokratische Partei anerkannt werden und was für Gespräche dort stattfinden ?!?! Diesen, ich nenne sie einfach mal Wesen, müsste normalerweise der „Stin..finger“ gezeigt werden….

    „Wir blicken gespannt auf die anstehenden Wahlen und wünschen allen demokratischen Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg. Es werden sicher interessante Gespräche für eine neue Landesregierung. Für uns als GdP ist klar, dass die Innere Sicherheit im Fokus stehen und wichtige Weichenstellungen im Koalitionsvertrag verankert werden müssen. Das sollte schon in den Koalitionsgesprächen von jeder potenziellen Regierungspartei klar kommuniziert werden, denn ohne Sicherheit ist letztlich auch in der Hauptstadt alles nichts“, so GdP-Landesvize Victoria Schwiethal-Heuermann.

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  2. Analyse aus der Berlin Wahl:

    https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wahl-berlin-wahlverhalten-alter-geschlecht-bildung-100.html

    Die Beamten machen (und darüber sollten sich die Parteien im Klaren sein) eben doch einen nicht unerheblichen Unterschied aus.

    Insbesondere, wenn man sich vor Augen hält, das jeweils einzelne Direktmandate oder Prozentpunkte bei den Wahlen (spätere Sitze im Senat) von wenigen hundert bzw. wenigen tausend Stimmen abhängt.

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    • @ Tim
      Ein Gruß in die Runde.
      Dein Zitat:
      „Die Beamten machen (und darüber sollten sich die Parteien im Klaren sein) eben doch einen nicht unerheblichen Unterschied aus.“
      Zitat Ende.
      Nein, es macht eben keinen Unterschied, haben ja jetzt wohl alle (hoffentlich) begriffen.
      Wobei bei dieser These natürlich völlig offen ist, was das entsprechende Klientel wirklich gewählt hat.
      Also wirklich sehr spekulativ, gebe ich gerne zu.
      Die ca. 4,54% (bei voller Wahlbeteiligung von Beamten und Versorgungsempfängern) bei ca. 2,5 Mio Wahlberechtigten machen vielleicht etwas bei der BVV der Bezirke, ja, da gebe ich dir Recht.
      Aber sonst, eher marginal.
      Ergo: die sogenannte „Macht“ der Beamtenschaft nebst Versorgungsempfänger in Berlin ist schon sehr lange vorbei.
      Wir sind schon viel zu lange und zu häufig, auch durch die Presse, öffentlich zu lästigen „Arbeitstieren“ degradiert worden.
      Lästig, weil berechtigte Forderungen bestehen und bei der Presse überwiegend keine Lobby besteht.
      Wenn die Redaktionen der Presse die Zahlen kennen, sehen und mal richtig nachrechnen, dann wird denen schwindlig, ganz klar. Da tauchen Summen auf, die sie mal wieder nicht verstehen (wollen).
      Und jetzt endlich die nach Bundesverfassungsgericht 9/2015 gerechten Nachzahlungen und die gerechte Besoldung ab 2021 einzufordern hat oberste Priorität.

      So long……….habe fertig

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  3. Mal zu dem Ton hier, der manchmal etwas den Rahmen“ verlässt und zu scharf oder zynisch wird: Das ist eine Community mit einem Forum, der dem Meinungsaustausch dient. Da kann, gerade bei diesem sehr emotional azfgeheizten Thema, nicht ausbleiben, dass mal jemand die „Form“ verlässt. Auch ich bin manchmal nicht ganz der Meinung der Beitragsautoren und Mitglieder, die in ihrem berechtigten Ärger und der Kritik an den Politikern, die uns bewusst wissentlich unteralimentierten, etwas zu enthusiastisch argumentieren und urteilen. Es ist halt auch Politik und da darf man – leider – nicht zu viel erwarten, aber: Ohne das Engagement der Initiative berliner.besoldung.de würde nur ein Bruchteil der Beamtenschaft ihre Ansprüche durchsetzen können, denn die öffentliche Wirksamkeit und die rechtlichen Hintergründe und Entwicklungen, würden weitestgehend untergehen. Insofern täte etwas Entspannung bei der Diskussion sicherlich gut und ein Gewinnstreben oder Eigennutz, können der Initiative sicherlich nicht unterstellt werden. Ich denke allen hier ist bewusst, dass dies die Zielrichtung der Initiative und ihren Nutzen nur diskreditieren würde und das ist vor allem den Initiatoren hier, gehe ich davon aus, nur all zu bewusst. Bleiben wir ruhig, tauschen wir uns aus, auch kontrovers, aber Anfeindungen sind wohl fehl am Platze, denke ich.

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    • Ich denke dass eigentlich Problem was viele (auch ich) hier haben, ist die Tatsache dass man nach dem Urteil positiv gestimmt war und auch natürlich sich über eine kommende hohe Nachzahlung gefreut hat.
      Jetzt nach fast einem Jahr wandelt sich die anfängliche Freude erst in Enttäuschung und abschließend in Wut um weil der Senat bis heute sich nicht korrekt verhält! Das ist emotional absolut nachvollziehbar.

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  4. vielleicht sollte sich der ein oder andere hier seinen rauen Ton auch mal klemmen. Wie sind alle Betroffene des Disasters! Uns anzugiften und/oder zweitdeutige Meinungen an der Kopf zu werfen, bringen uns keinen einzigen Euro mehr….
    Reiben wir uns nicht gegenseitig auf!

    beste Grüße

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  5. Tipp von mir:

    Organisiert einen RA, der Interesse hat, der die Betreuung und Klagen klagewilliger Beamter zu übernehmen. Das Rechtsgebiet bei allen gleich, die rechtliche Ausgangslage auch, der Aufwand hält sich Grenzen, die Vergütung allerdings auch 🙂

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    • Sorry, aber kommt die Differenz zwischen den beiden kursierenden Summen – 1,2 Milliarden vs. 7,5 Milliarden – nicht aufgrund der Tatsache zusammen, weil sich der kleinere Betrag lediglich auf die Kompensation des Kreises an Beamten bezieht, der Widerspruch einlegte und/oder Klage führte gegen die Alimentation und der größere Betrag einer Geldmenge entspricht, die sich rechnerisch darauf bezieht, alle Beamten, unerheblich ob Widerspruch/Klage oder untätig geblieben, zu entschädigen und zwar von 2008 bis 2020? So hätte sich Herr Evers mW nach zumindest bei einer Rede im Hauptausschuss geäußert. Diese grosse Maximallösung wird, abgesehen von der AfD, aber von allen Parteien durchweg abgelehnt, da sie den Haushalt überfordert und das BVerfG – Urteil /Rechtsprechung auch eindeutig hier ist. Ob das vor dem Hintergrund des Dienst – und Treueverhältnis sowie dem Vertrauen eines jeden Beamten in die Redlichkeit des Dienstherrn auch als „gerecht“ und angemessen empfunden wird, kümmert ja nicht so.

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      • Vielen Dank für deinen Beitrag. Er führt vor Augen, wie tief die Zerrüttung und der Vertrauensverlust inzwischen sitzen. Gerade deshalb müssen wir aufpassen, nicht in Pauschalurteile zu verfallen, sondern die Tatsachen sauber zu benennen:

        Die Spanne zwischen 1,2 und 7,2 Milliarden Euro darf nicht klein geredet werden. Die 7,2 Milliarden Euro sind keine theoretische Maximallösung, sondern die reale Summe dessen, was den Bediensteten über zwölf Jahre hinweg schlicht vorenthalten wurde.

        Dass sich der frisch abgewählte Senat hinter das formale Kriterium der „zeitnahen Geltendmachung“ flüchtete, um die Summe auf 1,2 Milliarden Euro zu drücken, dient rein der Schadensbegrenzung für den Landeshaushalt. Das ist kein Rechtsfrieden – wer sich hinter Paragrafen und Fristen versteckt, schafft kein Recht, sondern bügelt Unrecht nur ab. Die Absurdität setzte sich im Reparaturentwurf fort: Durch aufgeblähte Familienzuschläge statt echter Tabellenanhebungen wurde das Abstandsgebot zertrümmert, sodass Singles im höheren Dienstgrad teils weniger verdienten als Verheiratete in unteren Rängen mit Kindern.

        Karlsruhe verbietet ein solches einseitiges Sonderopfer auf Kosten der Beamten ausdrücklich; eine schlechte Haushaltslage ist kein Freibrief. Wer loyale Pflichterfüllung durch Ausschlussfristen bestraft, während der Dienstherr selbst jahrelang verfassungswidrig handelt, richtet einen bleibenden Flurschaden im öffentlichen Dienst an. Das Dienst- und Treueverhältnis lebt von wechselseitiger Redlichkeit – alles andere ist ein gefährlicher Trugschluss.

        Es greift sicherlich daher politisch und menschlich zu kurz, das Gerechtigkeitsempfinden der Beschäftigten als vernachlässigbare Größe abzutun. Das im Grundgesetz verankerte Dienst- und Treueverhältnis ist keine Einbahnstraße: Es lebt fundamental vom Vertrauen jedes einzelnen Beamten in die Redlichkeit und Rechtstreue seines Dienstherrn. Wenn dieses Vertrauen jedoch dadurch entwertet wird, dass loyale Pflichterfüllung und der Verzicht auf Klagewellen faktisch mit Rechtsverlust bestraft werden, während der Dienstherr sich hinter formalen Rügefristen verschanzt, entsteht ein verheerender Flurschaden für den gesamten öffentlichen Dienst. Wer glaubt, die Zerrüttung dieses wechselseitigen Treueverhältnisses sei ein hinnehmbarer Kollateralschaden haushaltspolitischer Schadensbegrenzung, verkennt die Grundlagen, auf denen ein funktionierendes Berufsbeamtentum überhaupt erst ruht.

        Antworten
        • Hallo Hardy,
          möchtest Du mir eine Versicherung
          verkaufen?
          Erziehe deinen Kindergarten und schön weiter so.
          Ich gebe Dir persönlich einen Tipp,
          schreibe ganz wenige Sätze, die AUSSAGE KRAFT HABEN.
          Für Phantasie ist kein Platz.

          Gruß
          Olaf

          Antworten
          • Hallo Olaf,
            ich bin erstaunt über deine Interpretation.
            Um das Missverständnis direkt auszuräumen: Ich verkaufe hier selbstverständlich keine Versicherung. Der Beitrag ist das Resultat rein unentgeltlichen Engagements – ich habe persönlich keinerlei materiellen Vorteil davon. Der Begriff der „Vollkasko“ dient lediglich als bildlicher Vergleich für eine rechtssichere, wasserdichte Absicherung der eigenen Ansprüche.
            Mein einziges Anliegen ist es, die Beamtenschaft und insbesondere unsere jungen Nachwuchskräfte vor dem realen finanziellen und rechtlichen Schaden zu bewahren, der hier im Raum steht. Eine solche fundierte juristische Systematik lässt sich nicht seriös in drei Schlagworten abhandeln – sie hat Hand und Fuß und funktioniert in der Praxis exakt so.
            Am Ende erhöht nur ein sachlicher, lösungsorientierter Diskurs unsere gemeinsame Schlagkraft, statt sich an Formalien oder Begrifflichkeiten aufzureiben. Genau dieser Zusammenhalt zum Schutz aller Kolleginnen und Kollegen sollte unsere gemeinsame Marschrichtung sein.
            Beste Grüße
            Hardy

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        • Also ich finde Deinen Beitrag klasse, bin absolut Deiner Meinung und finde den sehr gut geschrieben.
          Wollte den vorhin eigentlich nicht so kommentieren, aber wenn ich Olafs Kommentar lese, muss es jetzt doch sein.
          Aus Olaf werd ich hier nicht mehr schlau.

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          • @ Hardy
            @ Marko
            Ein Gruß in die Runde.
            Ich glaube, dass „eigentlich“ jeder den Beitrag von Hardy richtig verstanden hat.
            „Eigentlich“
            Der Hintergrund ist klar erkennbar und die „Marschrichtung“ oder auch die berechtigte Motivation zu diesem Thema ebenfalls.
            Umso merkwürdiger ist der Kommentar von @ Olaf.
            Ja, mal wieder @ Olaf.

            So long……….

            Antworten

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