SenFin fehlt die Kapazität, wir liefern die Lösung: Ehrenamtlicher Gesetzentwurf zur Berliner Besoldungsreparatur

Während die Senatsverwaltung für Finanzen einräumt, dass alle personellen Kapazitäten durch die dringende Erarbeitung des Reparaturgesetzes für den Zeitraum 2008 bis 2020 sowie des kommenden Tarifanpassungsgesetzes gebunden sind, hat das Aktionsbündnis berliner-besoldung.de die Initiative ergriffen.

Als konkrete Antwort auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September 2025, das rund 95 Prozent der Berliner A-Besoldung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte, hat das Bündnis ehrenamtlich einen vollständigen Gesetzentwurf für ein „Berliner Besoldungsreparatur- und Alimentationssicherungsgesetz“ (BerlBesRepASG) ausgearbeitet. Die verfassungsrechtliche Umsetzungsfrist läuft bis zum 31. März 2027 – ein Zeitfenster, das die Verwaltung angesichts des dokumentierten Personalengpasses kaum bedienen kann.

Der Entwurf setzt die Karlsruher Vorgaben methodisch stringent um. Die materielle Reparatur bis in die Gegenwart unterteilt sich in drei Tatbestände -Mindestbesoldung, Abstandsgebot und Fortschreibungsdefizit–, wobei eine strikte Maximum-Regel sicherstellt, dass pro Besoldungszelle stets nur der höchste Teilbetrag ausgezahlt wird. Jeder Anspruch wird individuell spitzberechnet, Versorgungsempfänger sind vollständig einbezogen. Um die jahrelange Unterbezahlung angemessen auszugleichen, werden Nachzahlungen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Ein materiell-rechtlicher Ausschluss der regulären Verjährungsfristen verhindert zudem, dass die Ansprüche bereits bei Inkrafttreten größtenteils verwirkt sind.

Für das geschätzte Gesamtvolumen von 1,8 bis 2,2 Milliarden Euro sieht der Entwurf eine haushaltsschonende Ratenzahlung in drei Tranchen (40/30/30 über 18 Monate) vor, während Forderungen bis 5.000 Euro sofort in einer Summe beglichen werden können. Berechtigte, die keinen zeitnahen Rechtsbehelf eingelegt haben, erhalten einen pragmatischen Pauschalausgleich.

Entscheidend für die Zukunft ist die im Entwurf verankerte Alimentationssicherung: Ein indexbasierter Mechanismus koppelt die Grundgehaltssätze jährlich an den Berlin-spezifischen TV-L-Tariflohnindex, abgesichert durch eine Inflationsschutzklausel, die den Verbraucherpreisindex als Untergrenze aktiviert. Ergänzend wird eine gesetzliche Begründungspflicht für alle künftigen besoldungspolitischen Entscheidungen eingeführt, die die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Darlegungslast einfachgesetzlich absichert. Der ehrenamtlich erarbeitete Entwurf ersetzt methodisch defizitäre Vorgängerregelungen vollständig und steht als verfassungskonforme, sofort umsetzbare Blaupause öffentlich zum Download bereit.

6 Kommentare zu „SenFin fehlt die Kapazität, wir liefern die Lösung: Ehrenamtlicher Gesetzentwurf zur Berliner Besoldungsreparatur“

  1. Was bei SenFin Zeit und Gehirnschmalz kosten wird, ist Berechnungsmethoden und nicht ganz so offensichtlich rechtswidrige Begründungen zu finden, die den Betrag begrenzen.

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    • klingt nach Insider-Wissen, es ist aber zu bedenken, dass dort ganz sicher auch Beschäftigte arbeiten, die jahrelang unterbezahlt wurden

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  2. Wir als „Betroffene“ können ja wohl davon ausgehen, dass sowohl für das Lesen diese Entwurfs und erst Recht für eine eingehende Prüfung desselben zur Zeit keine fachlich kompetente Personalie seitens SenFin bereitgestellt werden kann …
    Nichtsdestotrotz bedaure ich wirklich die Kolleginnen und Kollegen bei SenFin die sich jetzt mit diesem Problem rumschlagen müssen

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  3. Gaaaaaanz vielen lieben Dank für das Engagement an Herrn „Anonym“!!!!!

    Ich habe nur die Befürchtung, dass sich der Senat nicht von dem starken Bündnis hier aufdiktieren lassen wird, wie ein solches Gesetz (beziehungsweise Beide) auszusehen haben könnte. Das käme ja einem deutlichen „über den Mund fahren“ gleich.

    Vielleicht denkt man aber mal drüber nach. Im Ergebnis, so habe ich den Herrn Staatssekretär verstanden, wird man erstmal nur das Reparaturgesetz beschließen und dann (wahrscheinlich irgendwann) wird man „sich mal“ mit den anderen Bundesländern austauschen, um die zukünftige Besoldungsrichtlinien abzustimmen.

    Aber vielleicht liege ich auch komplett falsch und der Senat überrascht uns Alle…….

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  4. Mit großer Anerkennung und nicht ohne ein leises Schmunzeln habe ich diesen Beitrag gelesen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf besticht nicht nur durch seine inhaltliche Stringenz, sondern vor allem durch die bemerkenswerte Sorgfalt, mit der die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wurden. Man gewinnt den Eindruck, dass hier nicht lediglich reagiert, sondern verstanden worden ist – und zwar bis in die juristische Feinarbeit hinein. Eine solche Präzision ist keineswegs selbstverständlich und verdient höchste Würdigung.

    Besonders hervorzuheben ist dabei ein Umstand, der gleichermaßen beeindruckt wie – mit einem Augenzwinkern – nachdenklich stimmt: Dass ein ehrenamtlich erarbeiteter Entwurf in so kurzer Zeit eine derart ausgereifte Qualität erreicht, während eine mit Personal und Ressourcen ausgestattete Senatsverwaltung deutlich länger benötigt. Man könnte beinahe meinen, die Muse der Effizienz habe sich kurzerhand ins Ehrenamt verabschiedet. Dieser Entwurf zeigt eindrucksvoll, welches Potenzial in engagierter, sachkundiger Initiative steckt. Er vereint fachliche Tiefe mit pragmatischer Umsetzbarkeit und setzt damit einen Maßstab, an dem sich die offizielle Gesetzgebungsarbeit durchaus messen lassen darf. Kurzum: Ein bemerkenswertes Beispiel dafür, dass gute Ideen weder zwingend eines großen Apparats bedürfen noch an Geschwindigkeit einbüßen müssen. Oder, um es pointiert zu sagen: Wo Kompetenz und Engagement zusammentreffen, gerät selbst die Bürokratie ins Staunen.

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