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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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11. Offener Brief – Rede im Abgeordnetenhaus vom 17.05.2018 – Schriftliche Anfrage Frau Dr. Brinker

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  • 11. Offener Brief – Rede im Abgeordnetenhaus vom 17.05.2018 – Schriftliche Anfrage Frau Dr. Brinker
7. Juni 2018 3 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie eine Mitteilung des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de zu Ihren Reden im Abgeordnetenhaus, wie auch eine kurze Stellungnahme zu den Antworten von Sen Fin auf die Anfrage der Frau Dr. Brinker.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen auch gerne eine Berechnung der Besoldungsentwicklung im 15-Jahreszeitraum 2002 bis 2017 für die Besoldungsgruppe A 12, die belegt, dass durch die Streichung/Kürzung von Zulagen und Sonderzahlungen, wie auch die mehrjährigen Nullrunden und geringen Besoldungserhöhungen erst im Jahr 2012 der Verlust der Streichungen/Kürzungen aufgefangen wurden. Es ist mittels Besoldungsnachweisen dokumentiert, dass erst zehn Jahre nach dem Eingriff durch Herrn Wowereit und seiner amtierenden Regierung im Jahre 2003 wieder derselbe Jahresbruttoverdienst inkl. Sonderzahlungen erreicht wurde.

Eine durchschnittliche Besoldungserhöhung von unter einem Prozent im Verlauf dieser aufgezeigten 15 Jahre ist wohl kaum eine adäquate Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Berlin. Dies wurde ja entsprechend auch vom BVerwG in den Vorlagebeschlüssen an das BVerfG dokumentiert.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Uns ALLEN Alles Gute,

André Grashof

 

Vergleich der Besoldungen von Berlin, Brandenburg und dem Bund

 

 

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Aktuelles, Briefe an die Abgeordneten
Senatspressemeldung – The same procedure as every (half) year
12. Offener Brief an die Abgeordneten des Petitionsausschusses

3 Kommentare

  1. Olli
    10. Juni 2018    

    Jetzt wird sich zeigen, welche „Qualität“ an Bewerbern sich noch in Berlin melden werden oder doch lieber auf ein Ausbildung in Brandenburg warten…

    „Polizeibeamte Brandenburg: Von A 7 auf A 8
    Im Polizeibereich ist die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Polizeivollzugsdienstes von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 vorgesehen. Im Justizbereich gilt das für das Eingangsamt des mittleren Justizvollzugsdienstes gleichermaßen. Die freie Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird zum 1. Januar 2019 als Option eingeführt, Die entsprechenden Regelungen sollen bis dahin geschaffen beziehungsweise angepasst werden. Den Bediensteten der Bereitschaftspolizei wird ab dem 1. Januar 2018 – gegebenenfalls rückwirkend – eine Zulage in Höhe von monatlich 60 Euro gezahlt.“

    Reply
  2. Knoll
    7. Juni 2018    

    Hallo André und alle Mitstreiter,
    seit langer Zeit beobachte ich euer Engagement lese regelmäßig und eure Beiträge. Ich finde es phantastisch, dass ihr euch für uns so intensiv einsetzt. Damit meine ich tausende von Kollegen, die zum Ende hoffentlich den Erfolg daraus ziehen. Und das ist dann in erster Linie euch zu verdanken. Es erfordert viel Arbeit und Schweiß, sich so einzusetzen. Mit Sicherheit geht dafür eine Menge Freizeit drauf, die ihr auch mit euren Familien verbringen könntet. Stattdessen setzt ihr euch für eine Sache ein, die richtig und wichtig ist. Eure Arbeit erfordert viel Informationen, Wissen, Stärke und Überzeugung. Dafür kann ich mich bei euch nur bedanken. Euren Spendenaufruf, der leider in der heutigen Zeit notwendig sein muss, komme ich regelmäßig mit kleinen Beträgen nach. Ich hoffe, dass noch mehr Kollegen euch mit geringen Zahlungen unterstützen würden. Vielleicht solltet ihr dafür noch „aggressiver“ werben. Gleichwohl mir bewusst ist, dass das nicht einfach ist. Für die zukünftige Zeit wünsche ich euch Kraft, Durchhaltevermögen und vor allem, bleibt Gesund. Viele Kollegen stehen hinter der Sache, viele als stille Beobachter. Aber seit gewiss, jeder interessiert sich für euch.
    Viele Grüße
    Carsten Knoll

    Reply
    • André Grashof
      8. Juni 2018    

      Hallo Carsten,
      vielen Dank für Deine netten und motivierenden Worte. Nachdem der Großteil der Beamtenschaft bezüglich der Altersdiskriminierung fehlerhaft beraten wurde, wollten wir das nicht noch einmal mit der Besoldung erleben. Daher erolgt unser Engagement in dieser Sache. Denn hier geht es neben einer amtsangemessenen Besoldung auch noch um die Zukunft dieser Stadt. Ja, es kostet eine Menge Energie und noch mehr Zeit im Kampf gegen diesen mächtigen Gegner zu bestehen. Wir hoffen inständig, dass das BVerfG die Auffassung der Bundesverwaltungsrichter teilen werden. Hier hatten wir ja bereits überzeugen können. Richter Stuttmann ist mit uns einer Meinung, wie auch viele andere Richter. Leider werden unsere Informationen aber von vielen – sagen wir einmal – senatstreuen Menschen unterdrückt und gelangen nicht an alle Betroffenen. Aber wir arbeiten weiter daran, möglichst viele mit ins Boot zu holen. Denn nur wer selbst aktiv wird und Widerspruch einlegt, wird auch etwas davon haben, wenn die Bundesverfassungsrichter unsere Auffassung ebenfalls teilen. Daher uns allen alles Gute, André

      Reply

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  • Mirko Prinz zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Thomas, ich kann deinen Frust verstehen, in einem Rechtsstaat sind so lange Verfahrenszeiten ein Unding. Genau betrachtet hat das BVerfG bereits 2020 im Rahmen der R-Besoldung auch über die A-Besoldung entschieden, nur der Berliner Besoldungsgesetzgeber will davon nichts mitbekommen haben. Das warten auf eine weitere Entscheidung hat wohl weiterhin fiskalische Beweggründe. Die Geldentwertung schreitet voran und so mancher wird auch entnervt aufgeben. Spannend ist, wie lange das noch ausgesessen wird. Letztendlich war der Deal Streikverbot gegen ordentliche Alimentation. Also abwarten und weiterhin Widersprüche schreiben. Wie André immer so schön sagt, uns allen alles Gute Mirko
  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Mirko, Danke für deine gestrige Information, sowie für die vom 16.05.25. Berlin wird ständig die wirtschaftliche Situation im Blick behalten... Mir wird übel wenn ich solch einen Schrott lese... lustig wird es bei dem letzten Satz des Antwortschreibens : Berlin habe Rücklagen gebildet falls das BVerfG ein entsprechendes Urteil spricht..... brauchen sie doch gar nicht !!! das BVerfG wird kein Urteil sprechen oder doch vielleicht ja in 2038 oder 2051 oder 2067 ????? wie geht`s eigentlich unserem zuständigen Richter, ist er wieder gesundet ? ich schreibe jetzt hier lieber nichts weiter zur Gesamtsituation von Berlin unter diesem RgB sonst werde ich noch gesperrt.....
  • Mario zu Vor die Lage kommen – SenFin antwortet –Auch in Brandenburg gibt es jetzt ein Gutachten für die Richterschaft. https://www.drb-brandenburg.de/fileadmin/Landesverband-Brandenburg/R-Besoldung_Bbg-_Gutachten.pdf

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  • Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen – Klappe die Zweite
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