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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Was würde eine vollständige Besoldungsanpassung den Berliner Haushalt kosten?

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5. Juni 2018 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Auf Schriftliche Anfrage einer Abgeordneten antwortete die Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt:

„Auf der Grundlage des Quervergleiches der Länder und des Bundes der Jahresbruttobesoldung für das Jahr 2017, bestehend aus dem Grundgehalt der Endstufe, allgemeiner Stellenzulage/Strukturzulage, Einmalzahlung und Sonderzahlungen (Stand Dezember 2017), beträgt der Abstand vom Land Berlin zum Bundesdurchschnitt 5,41%. Da eine einprozentige Anpassung der Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger das Land Berlin rund 45 Millionen Euro kostet, würde eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung an den Bundesdurchschnitt der Bundesländer derzeit rund 243,45 Millionen Euro pro Jahr kosten.“

Eine Aussage über die Belastung des Haushaltes in den Folgejahren könne nicht getroffen werden, weil die Anpassungszeitpunkte und die Anpassungshöhe der Vergleichsbesoldungen derzeit noch nicht bekannt sind.

Weiterhin werden in der Anfrage die prozentualen Abstände und notwendigen Anpassungsbeträge zu den Landesbesoldungen von Brandenburg und Bayern sowie dem Bund benannt:

derzeitiger Abstand      in % notwendige Haushaltsmittel     in Mio. €
Brandenburg 5,41 231,30
Bund 10,71 481,95
Bayern 12,30 553,50

Im Vergleich zum Bund und zu Bayern und unter der Beachtung des notwendigen Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen, darf man mittlerweile von einer Degradierung der Berliner Beamten sprechen.

Drucksache 18/14927

 

 

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