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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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DIE LINKE Berlin – gelebte Intransparenz

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  • DIE LINKE Berlin – gelebte Intransparenz
1. Juni 2018 3 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Eines muss man den LINKEN zugutehalten. Sie haben auf den 10. Offenen Brief des Kollegen Grashof reagiert und am 24.05.2018 um 16:10 Uhr eine Antwortmail an den Verteiler der Ursprungsmail versandt.

In diesem Mailverteiler sind sämtliche Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie auch Mailanschriften der Presse und einiger Onlinemedien, wie z.B. stern.de, rbb-online.de, dem Tagesspiegel und dem Berliner Presseclub enthalten.

Nun könnte man auf Grund des Verteilers annehmen, dass die Allgemeinheit auch an den geistigen Ergüssen des linken Führungsduos Bluhm und Wolf teilhaben könne.

Dem war jedoch nicht so!

Auf Anfrage des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de am 25.05.18, ob die Antwortmail der linken Doppelfraktionsspitze “im Sinne eines transparenten demokratischen Diskurses” auch auf unserer Webseite veröffentlicht werden könne, kam heute die Antwort.

Die Fraktionsspitze der Berliner LINKEN wünscht keine Veröffentlichung, da mit ihrer Antwort  kein “Presseverteiler in dem Sinne” bedient wurde.

Ob diese Geheimniskrämerei im Sinne der linken Basis und der Partei ist?

Der Inhalt der Mail vom genossenschaftlichen Führungskollektiv – die u.a. “rechtfertigende” Berechnungen zur Berliner Besoldung enthält – bleibt damit dem geneigten Leser unseres Blogs verborgen. Auf die aktuelle Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichtes wurde im Übrigen nicht eingegangen.

André hat kurzerhand eine Antwort geschrieben, die wir euch nicht vorenthalten:

180525_Anwort_Bluhm_Wolf

Anlagen:

Besoldungsentwicklung 2017 – alle Bundesländer mit Bund

Besoldungsentwicklung 2018 – alle Bundesländer mit Bund

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Aktuelles, Aus dem Abgeordnetenhaus
Beherzte Worte eines Vorsitzenden Richters
Was würde eine vollständige Besoldungsanpassung den Berliner Haushalt kosten?

3 Kommentare

  1. Müller
    4. Juni 2018    

    Wunderbar, unsere Dienstgruppen stehen auch hinter Ihnen. VIELEN DANK

    Reply
    • André Grashof
      8. Juni 2018    

      Hallo Rene, Hallo Kollege Müller,

      vielen Dank für Eure aufmunternden Worte. Es ist gut zu wissen, dass viele Betroffene hinter uns stehen. Das hilft uns, die Motivation weiter hoch zu halten. Uns ALLEN alles Gute,

      André

      Reply
  2. Rene
    2. Juni 2018    

    Wow, sehr gut gemacht Herr Grashof! Weiter so! Hinter dir stehen sehr viele Kollegen.

    Reply

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  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
  • Onkel Fester zu 22 Fragen und die dazugehörigen Antwortenhttps://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!

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