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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Versuch einer „kurzen“ Erläuterung zur Vorgehensweise unserer Klägergemeinschaft:

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  • Versuch einer „kurzen“ Erläuterung zur Vorgehensweise unserer Klägergemeinschaft:
23. Oktober 2017 Kommentieren Geschrieben von André Grashof

Wir sind offensichtlich die Ersten und Einzigen Kläger, die mit einer solchen Beweismittelkette antreten, um den Nachweis der Verfassungswidrigkeit des Berliner Senats zu führen.

Andere Kläger beriefen sich nur/überwiegend auf den Amtsermittlungsgrundsatz, so dass sich die zuständigen Richter selbst drum kümmern müssten, sämtliche Daten zu beschaffen

Aufgrund der totalen Überlastung dieser Richter ist es jedoch absolut unwahrscheinlich, dass sich diese mit übergroßem Engagement in die Sache knien. WIR haben durchaus ein größeres Interesse daran, als die teils im Senat groß gewordenen Richter des VG und OVG, die ja auch noch mehr werden wollen und in einem relativen Abhängigkeitsverhältnis zum Berliner Senat stehen…

Die (absichtlich?) falschen Datenerhebungen des Berliner Senats zu entlarven fordert umfangreiches Detailwissen und klare Beweiserhebungen

Die mir zur Kenntnis gebrachten Klageschriften anderer Kläger/RA waren nicht ansatzweise so geeignet aufzuzeigen, was falsch läuft, wie allein unser ERSTER TEIL der Klageschrift.

Niemand von den mir bekannten Klägern kam auf die Idee sämtliche im Urteil des BVerfG geforderten Daten selbst zu beschaffen und dabei mit verschiedenen Organisationen zusammen zu arbeiten (Deutscher Richterbund, Richter Stuttmann, der im Urteil des BVerfG zitiert wird, Finanzverwaltungsmitarbeiter, BVG, Krankenkassen…)

Keiner der mir bekannten Rechtsanwälte der Kläger hat einen solch hohen Zeitansatz, um die juristische Seite derart aufzuarbeiten, wie bislang unser RA erübrigt hat. Das kostet natürlich auch Geld…im Übrigen ist der Stundenlohn unseres RA im unteren Drittel des Möglichen.

Manche Beamte klagen bereits seit acht Jahren und länger. Daher befanden sich diese Klagen zum Teil bereits in der zweiten Instanz beim OVG Berlin-Brandenburg – unsere Klage befindet sich derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Berlin.

Durch die extrem kurzfristig angesetzte Terminierung beim BVerwG für einige der verhandelten Verfahren beim OVG waren wir gezwungen, zu handeln.

Vorab hatten wir bereits Kontakt aufgenommen unter anderem zum Feuerwachenverein. Dort ist ein Kollege des klagenden Feuerwehrmannes sehr aktiv, so dass wir den Kontakt zum Kläger bekommen hatten. Er wechselte sehr kurz vor dem Termin beim OVG zu unserem Rechtsanwalt und warf seinen ihn bislang vertretenden Anwalt raus…

DADURCH hatten wir die Möglichkeit UNSERE Datensammlung zum Teil in das Verfahren des klagenden Feuerwehrmannes einzubringen. Dies erschien uns absolut erforderlich, da nicht auszuschließen war, dass sich die Richter der unteren Instanzen (VG und OVG) ggf. durch einen Richterspruch beim BVerwG derart beeinflussen lassen, dass sie andere Verfahren, die noch nicht so weit waren, NICHT weiter behandelten!!! Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass unsere sehr detaillierten Datensammlungen, Tabellen, Vergleiche und neue beweiserhebliche Ansätze (wie zum Beispiel das Prinzip der Bundestreue) gar nicht erst in die Würdigung der höheren Instanzen BVerwG und BVerfG eingeflossen wären, da diese nur aufgrund der vorliegenden Daten hätten entscheiden müssen. Da diese vielen Klagen leider jedoch nicht ansatzweise die Qualität unseres Vortrages erreichten (hört sich jetzt ein wenig hochnäsig an…ist aber leider wirklich so), war es für alle Beamten dieser Stadt und auch unsere Klagen, die noch nicht so weit waren, erforderlich in den Sachvortrag des klagenden Feuwehrmannes einzufließen.

Das bedeutet, dass seine Revisionsbegründung beim BVerwG quasi unser zweiter Teil unserer Klagebegründung ist. (Den vollständigen zweiten Teil unserer Begründung müssen wir noch bezahlen, doch fehlt noch einiges an Kapital, um es selbst bis zum BVerfG zu schaffen…)

Der Feuerwehrmann hatte demzufolge von unserem Wissen und den umfangreichen Vorarbeiten partizipieren können, weil wir durch einen positiven Richterspruch beim BVerwG selbst und auch ALLE ANDEREN BEAMTEN dieser Stadt davon profitieren können.

UND es hat sich als absolut richtige Entscheidung erwiesen, dass wir unserem RA gestatteten, dem Kollegen unsere (meine) Ausarbeitungen zukommen zu lassen, für dessen Umsetzung in verwaltungsjuristische Formulierungen WIR aber bislang unseren Rechtsanwalt schon bezahlt hatten. Der Feuwehrmann bezahlte demzufolge „nur“ die Umarbeitungen, die notwendig waren, um unsere Beweismittel auf sein Verfahren anzupassen.

Denn ohne unsere Tabellen und die hervorragende Revisionsbegründung unseres RA hätten die Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Vorlage zum BVerfG beschlossen. Dies ergab sich sehr genau aus der Verhandlung, da der vorsitzende Richter in vielen Punkten ausschließlich unseren RA hören wollte, der seine Daten vor dem Richter verteidigen musste. In meinen Daten sind immer die Herkunftsquellen benannt, so dass alle Berechnungen für die Richter nachzuvollziehen und zu überprüfen sind. Ein wesentlicher Aspekt!

Auch der Deutsche Richterbund hatte den klagenden Richter vor dem BVerwG entsprechend unterstützt, damit die klagenden Richter in den UNTEREN Instanzen von einem positiven Ausgang beim BVerwG ebenfalls profitieren können.

Demzufolge ist es richtig, dass der Feuerwehrmann vermutlich weniger bezahlt, als wir, aber dies hat seinen Grund, der hoffentlich durch meine Zeilen plausibel rüberkommt.

Nach wie vor ist es erforderlich, dass ich gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Merkle an der Sache weiter arbeite, um auch gegenüber dem BVerfG nachzuweisen, dass UNSERE/MEINE Berechnungen die einzig wahre Art und Weise ist, um aussagekräftige und mit der Realität übereinstimmende Vergleiche ziehen zu können. Viele theoretisierte Berechnungen sind nämlich vollkommen absurd im Vergleich zur realen Besoldung. Aber auch das muss man darstellen können.

Ich sehe meine Arbeit nicht so, dass sie mir alleine gehört oder uns fünf Klägern. Es geht doch darum, nachweisen zu können, dass der Berliner Senat ALLE Beamten dieser Stadt seit diversen Jahren am langen Arm verhungern lässt. Das erreichen wir nicht durch Kleinkrämerei oder durch falsch verstandenen Egoismus. Das erreichen wir nur GEMEINSAM auch gewerkschaftsübergreifend. So war es goldrichtig, dass wir den Feuerwehrmann unterstützt haben. Ebenfalls haben wir zwei anderen Anwälten einen großen Teil unserer/meiner Arbeit zur Verfügung gestellt, damit ihre Mandanten, die derzeit gegen das OVG Berlin-Brandenburg kämpfen auch mehr Chancen auf einen Erfolg haben, als sie es ohne unsere Arbeiten gehabt hätten. Wir alle werden gewinnen, wenn wir uns gegenseitig unterstützen. Und wir müssen dabei beachten, dass es verwaltungsrechtliche Gesetzmäßigkeiten gibt, die wir zu unserem Vorteil nutzen müssen. Gut, dass wir es konnten und getan haben, denn ich sehe uns auf dem richtigen Weg.

Hoffentlich wird jetzt einiges klarer. Für Fragen stehe ich aber jederzeit zur Verfügung.

Beste Grüße, André Grashof

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