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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"Allen Beamten und Richtern kann nur dringend ans Herz gelegt werden, weiterhin jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um die zu erwartenden rückwirkenden Besoldungserhöhungen nicht zu verpassen."

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BVerwG – Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

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22. September 2017 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig be­messen, für die Richterbesoldung in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 gilt dies jedenfalls für die Jahre 2009 bis 2015. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und dem Bundesverfassungsgericht insgesamt acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin zur Entscheidung vorgelegt.

Die Kläger sind Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Richter im Dienst des Landes Berlin. Sie hatten in den Jahren 2008 bis 2010 erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation bei ihrem Dienstherrn gerügt. Klage- und Berufungsverfahren sind erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat angenommen, dass nur zwei der fünf vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Parameter für die Vermutung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung erfüllt seien; deshalb bestehe kein Anlass für eine weitergehende Prüfung. Das Bundesver­waltungsgericht ist dem nicht gefolgt.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erweist sich die Besoldung schon bei Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen relativen Vergleichsmethode als nicht angemessen. Dabei kann offen bleiben, ob der Nominallohnindex für Berlin trotz regionaler Besonderheiten eine hinreichende Aussagekraft besitzt. Dahinstehen kann auch, ob für den Quervergleich der Besoldung eine Betrachtung allein mit der Bundesbesoldung anzustellen ist. Denn jedenfalls für zwei wesentliche Parameter (Vergleich der Besoldungsentwicklung zu den Tarifergebnissen der Angestellten im öffentlichen Dienst und zum Verbraucherpreisindex) sind die Schwellenwerte in besonders deutlicher Weise überschritten. Damit liegen ausreichende Indizien vor, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen.

Die danach anzustellende Gesamtbetrachtung ergibt ein einheitliches Bild und lässt vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu.

Zunächst zeigt der Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung, dass die Beamten und Richter des Landes Berlin deutlich geringere Einkünfte erzielen. Für die Richter ist zudem die vom Bundesverfassungsgericht geforderte qualitätssichernde Funktion der Besoldung nicht mehr gewährleistet; dies zeigt sich an der Absenkung der Einstellungsanforderungen bei gleichzeitiger deutlicher Verbesserung der Berliner Examensergebnisse.

Bei der Besoldung der Beamten hat der Berliner Gesetzgeber schließlich auch die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben. Diese Anforderung ist im Land Berlin nicht eingehalten worden. Die Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in den unteren Besoldungsgruppen führt zwangsläufig auch zu einem Mangel der hier in Rede stehenden Besoldungs­gruppen. Da der Gesetzgeber keine bewusste Entscheidung zur Neustrukturierung des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen getroffen hat, führt die erforderliche Anpassung der untersten Besoldungsgruppe notwendigerweise zu einer Verschiebung des Gesamtgefüges.

BVerwG 2 C 56.16 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg OVG 4 B 38.12 – Urteil vom 12. Oktober 2016
VG Berlin VG 26 K 255.09 – Urteil vom 21. November 2012

BVerwG 2 C 57.16 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg OVG 4 B 37.12 – Urteil vom 12. Oktober 2016
VG Berlin VG 26 K 112.10 – Urteil vom 21. November 2012

BVerwG 2 C 58.16 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg OVG 4 B 2.13 – Urteil vom 12. Oktober 2016
VG Berlin VG 28 K 5.12 – Urteil vom 06. November 2012

BVerwG 2 C 4.17 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 4 B 4.13 – Urteil vom 14. Dezember 2016
VG Berlin 26 K 485.11 – Urteil vom 11. Dezember 2012

BVerwG 2 C 5.17 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 4 B 35.12 – Urteil vom 14. Dezember 2016
VG Berlin 26 K 30.11 – Urteil vom 09. November 2012

BVerwG 2 C 6.17 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 4 B 5.13 – Urteil vom 14. Dezember 2016
VG Berlin 26 K 18.11 – Urteil vom 14. Dezember 2012

BVerwG 2 C 7.17 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 4 B 6.13 – Urteil vom 14. Dezember 2016
VG Berlin 26 K 39.11 – Urteil vom 11. Dezember 2012

BVerwG 2 C 8.17 – Beschluss vom 22. September 2017

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 4 B 29.12 – Urteil vom 14. Dezember 2016
VG Berlin 26 K 211.10 – Urteil vom 09. Dezember 2012

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  • Mario zu Sie wussten, was sie taten.Still ruht der See. So siehts aus. Da im Moment weder politischer noch gewerkschaftlicher Druck zu erkennen ist, gebe ich die Hoffnung auf eine schnelle außergerichtliche Lösung auf. Der Senat hatte ja die Chance mit einem verfassungsgemäßen Gesetz die Besoldung verfassungskonform für alle zu regeln. Von daher setze ich auf den Rechtsweg. Auch wenn w.o. geschrieben die Chance vertan ist, so sehe ich in dem ganzen Verfahren auch Vorteile für alle die gegen die A-Besoldung klagen. Es wird sich zeigen wie der Senat das Reperaturgesetz für die Richter ausgestaltet und wir können mit ähnlichem auch für die A-Besoldung rechnen. So wissen unsere Anwälte schon mal im Voraus was auf sie zukommt. Abhängig von der Rechtsprechung des BVerfG zur A-Besoldung (ich rechne mit einem ähnlichen Urteil) habe ich meinen Anwalt mit der Prüfung beauftragt, die grad ruhende Klage auch um das jetzige Besoldungsgesetz zu erweitern. So könnte es schon vor dem VG scheitern. Es dauert halt leider länger. Angesichts bevorstehender Wahlen halten sowieso alle, in allen Bereichen, die Füße still. Beste Grüße und Kopf hoch.
  • WTF zu Sie wussten, was sie taten.Still ruht der see.... Keine Stellungnahme der Gewerkschaften..; auch nichts Neues vom Richterbund?? Unglaublich.
  • Brinker Frank zu Sie wussten, was sie taten.Das macht nur noch sprachlos. Sollten vor den Wahlen wieder Dienststellenbesuche von Abgeordneten stattfinden, bekommen wir wieder die höchste Wertschätzung versichert.

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  • Mario bei Sie wussten, was sie taten.
  • WTF bei Sie wussten, was sie taten.
  • Brinker Frank bei Sie wussten, was sie taten.
  • ernüchtert bei Sie wussten, was sie taten.
  • Fragender bei Sie wussten, was sie taten.
  • Mario bei Sie wussten, was sie taten.
  • Mario bei Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
  • André Grashof bei Schallende Ohrfeige für das Land Berlin – Mail an die Abgeordneten
  • André Grashof bei Sie wussten, was sie taten.
  • Väterchen Frost bei Sie wussten, was sie taten.

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